Hallo zusammen,
mir hat heute eine Arbeitskollegin erzählt, das wenn ich ein Kind in der Schule hab und eins im Kindergarten, das ich nur einmal Beitrag dafür zahlen muß.
Zur Zeit sind beide noch im Kindergarten und da ist ja das Geschwisterkind frei, aber wenn mein Großer im Sommer in die Schule geht??
Ich wollte grad beim Jugendamt anrufen, da die das mit den Beiträgen machen, aber da ist Dienstags geschlossen
Vielleicht könnt Ihr mir schon mal auskunft geben.
Danke
Marina
Ein Kind im Kiga, eins in der Schule, 2x Beitrag???
Wieso solltest Du dann 2 x Beitrag zahlen müssen? Ich hab keine AHnung, aber meine Logik sagt mir, dass Du weiterhin einen Beitrag zahlen musst - jetzt halt nicht mehr für Kind 1, welches ja dann in die Schule geht, sondern für Kind 2, dass ja bis dahin als Geschwisterkind frei war...
Hallo,
ich glaub, ich hab was falsch verstanden.
Warum solltest du denn zweimal Beitrag zahlen müssen, wenn nur noch ein Kind in den Kiga geht?
Eine staatliche Schule ist kostenlos - außer vielleicht Mittagessen/ Hortbetreuung/ etc., und das wirst du zahlen müssen, auch wenn ein Kind noch im Kiga ist.
LG,
delfinchen
Hallo Marina,
wie die anderen schon geschrieben haben. Du zahlst den ganz normalen Kita-Beitrag für Dein Kindergartenkind. Und für das Schulkind halt nichts oder Hortgebühren.
Wir haben unsere drei Kinder im selben Kindergarten - der Große im Hort, der mittlere im Elementarbereich und der Kleine in der Krippe. Nummer drei zahlt voll und die anderen beiden einen etwas reduzierten Beitragssatz.
LG Grith
Hi,
es kommt drauf an... und zwar wie es in deiner Gemeinde geregelt ist. Bei uns ist es so, dass ich für meine Tochter (Ganztagsbetreuung in der Schule) nichts mehr bezahle, außer natürlich das Essensgeld, da ich für meinen Sohn im Kindergarten mehr bezahle. Wir müssen also nur den höheren Betrag zahlen.
Das ist aber überall unterschiedlich geregelt und es kommt auch darauf an, ob der Kindergarten ein Städtischer ist.
Fragt sich nurnoch wie lange. Diese Geschwisterregelung soll hier evtl. bald abgeschafft werden.
lg
Ganya
Hallo,
das kommt auf das Bundesland, die Kommune und den Träger der Einrichtung an.
Bei uns zahle ich für den Kleinen Kindergartenbeitrag (120 Euro) und für die Große Hortbeitrag (130 Euro), Geschwisterbonus gibts nur, wenn beide Kinder im Kindergarten wären oder beide im Hort oder beide in der Krippe.
Weil aber mein Kleiner im Erdgeschoss im Kindergarten ist und die Große im Obergeschoss im Hort (beides ist im selben Haus und vom selben Träger) gibts den Geschwinsterbonus nicht und ich zahle zwei volle Beiträge ohne Essensgeld. An Essensgeld kommt für jeden nochmal 80 euro im Monat dazu.
Theoretisch gehe ich nur für die Kinderbetreuung in die Arbeit. Aber so ist das eben in Bayern bei der evangelischen Kirche (Träger).
LG Anja
Ich schätze, das ist nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern auch von Stadt zu Stadt unterschiedlich.
Bei uns ist es so, wie Deine Kollegin erzählt hat, wenn man ein Kind im Kindergarten und eins im Schulhort hat, zahlt man nur einmal den Elternbeitrag. Es muß sich allerdings bei dem Hort um eine städtische Betreuung handeln, also nicht ein Betreuungsverein. Somit zahlt man dann den Beitrag für das "teurere" Kind.
Erkundige Dich mal bei der Stadtverwaltung - Stichwort Elternbeitrag oder schau im Netz auf der Seite Deiner Stadt.
Gruß
GR
Hier geht es in HH rein nach Einkommen...ich zahle immer für beide Kids ...
habe 1 KiTa Kind + 1 Hort -Kind...
Sind mit 450€ im Monat dabei
LG Kerstin
Hi,
ich bin mir nicht ganz sicher, wie eure Betreuungssituation aussieht. Bei uns war es so, dass unsere Beiden eine Zeit lang gleichzeitig in der Kita waren. Für uns fiel nur 1 Betreuungsbeitrag an, das Geschwisterkind war frei.
Mittlerweile ist unser Sohn in der Schule und die Kleine noch in der Kita. Eigentlich hätten wir nach der Schule gerne einen Hortplatz bis 15 Uhr gehabt. Da der auch über die Stadt abgerechnet wird, genau wie die Kita, wäre auch hier nur 1 Betreuungsbeitrag angefallen für zwei Kinder. Leider war da aber kein Platz mehr frei, so dass er derzeit zur "Randstundenbetreuung" bis 13:30 Uhr geht. Da diese von der AWO angeboten wird, müssen wir hier einen separaten Betreuungsbeitrag zahlen - zusätzlich zum Kita-Beitrag, den die Stadt kassiert. Auskunft über die Situation an eurer Schule kann dir aber nur deine zuständiges Jugendamt (oder vielleicht die Schule selbst) geben.
LG Chini
Hallo, ich komme aus NRW 53 ... ich habe nur einmal gezahlt. Mein Sohn hatte einen 45 Std Kigaplatz und der Große war in der OGS Betreeung. Hier zahlt man immer das teuerste Kind - in meinem Fall den Kindergartenbeitrag. Aber eben nur einmal Beitrag ......