Schulweg m. Fahrrad / Warum sagen alle, Kind wäre nicht versichert?

hallo!
wir waren letztens beim infoabend der grundschule. ebenso 2 meiner freundinnen (jeweils andere grundschulen). in allen 3 grundschulen wurde gesagt, ein kind, das die fahrradprüfung (4. klasse) noch nicht bestanden hätte, wäre auf dem schulweg nicht versichert, WENN es mit dem fahrrad fahren würde.
das ist absoluter quatsch (siehe z.b. hier: http://www.biallo.de/finanzen/Versicherungen/kinder-und-versicherungen-versichert-ist-der-schulweg-nicht-der-umweg.php) - quellen gibt's genug davon und nie, nie ist geschrieben, dass ein kind NICHT versichert wäre. aber warum wollen die schulen einem das erzählen?
es geht in dieser diskussion nicht darum, WARUM man sein kind erst mit 9 oder 10 mit dem fahrrad zur schule schicken sollte (reife, übersicht, einschätzen v. gefahren, geschwindigkeiten...).
wer klärt mich auf??
lg

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Hallo,

das Fahrrad ist auf dem Schulgelände nicht versichert.

Ich glaube, dass das der Grund ist: Ärger vermeiden.

Die Fahrradprüfung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie kann also gar keine Auswirkung haben.

LG Marion

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wenn ich also das fahrrad auf dem schulgelände anschließe und es wird geklaut, ist es nicht versichert? da hat bisher keiner etwas vom fahrrad ansich gesagt, es ging immer darum, dass das KIND nicht versichert wäre...!

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Genau. Es sei denn, deine Hausrat deckt das mit ab.

Das Kind ist auf dem Schulweg versichert, dabei spielt es keine Rolle, wie es diesen zurücklegt.

Sehr schön steht das hier: http://www.eltern-info.de/beas-rdf/Infobrief.html

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Vielleicht wieder mal ein populärer Rechtsirrtum... so in etwa wie "Eltern haften für ihre Kinder".

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Ich denke, dass lässt sich recht leicht erklären. Es gibt hier nämlich nur sehr wenige Konstelaltionen, wer im Schadensfall haftet.

1) Das Kind haftet selbst, wenn es a) das 7. Lebensjahr vollendet hat (§ 828 I BGB); bei Schäden mit Kraftfahrzeugen und dem Schieneverkehr etc. erst mit vollendung des 10. Lebensjahres (§ 828 II 1 BGB) oder im Straßenverkehr vorsätzlich einen Schaden herbeiführt (§ 828 II 2 BGB) und, wenn es bei der Begehung der schädigenden handlung die Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderlichen Einsicht (§ 828 III BGB) hatte.

2) Wenn das Kind selbst nicht haften muss, haftet gemäß § 832 I 1 BGB die Aufsichtspflichtige Person, wenn sie seine Aufsichtspflicht verletzt.

3) Wenn die Aufsichtspflichtige Person seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat, bleibt der geschädigte auf seinen Schaden sitzen (§ 832 I 2 BGB).

Wie Sie der Erklärung entnehmen können, kommt das Wort "Versicherung" darin nicht vor. Ob derjenige, der für den Schaden nun haften muss, versichert ist, oder nicht, ist für die Haftungsfragen folglich egal. Eine Versichung muss nicht zahlen, wenn der Schädigende vorsätzlich handelt; bei grober Fahrlässigkeit wird es hier hingegen schon interessanter. Ob eine Versicherung zivilrechtlich damit durchkäme, hier zu argumentieren: "Das Kind hatte keine Fahrradprüfung absolviert, es war daher grob fahrlässig, dass es mit dem Fahrrad zur Schule gefahren ist, daher sind wir vertraglich raus" oder nicht, müsste letztendlich ein Gericht entscheiden. Hier ging noch kein Urteil durch die Instanzen.

Wenn Kraft Gesetz die Schule als Aufsichtspflichtige Person haften muss, ist das ziemlich egal. Entweder zahlt die Versicherung, ansonsten muss die Schule zahlen. Problematisch ist aber die Konstellation: "Kind muss selbst haften; Versicherung zahlt nicht". Dann müsste das Kind nämlich den Schaden begleichen; es könnte also mit Eintritt des 18. Lebensjahres gefändet werden. Da die Haftpflichtversicherung der Eltern nur zahlen würde, wenn die Eltern die Pflicht hätten, zu haften. Die haben die Eltern aber nur, wenn sie auch die aufsichtspflichtige Person sind. Aber - dass ist alles sehr sehr juristisch und sehr sehr hypotetisch und dient somit eher dazu, es gar nicht so weit kommen zu lassen. Es wäre aber m.E. ein sehr interessanter Prozess.

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Lieber Jazzler!

Könntest du das bitte auch einmal für Normalos übersetzen? Konkreter Fall:
Ein 8jähriger fährt mit dem Rad zur Schule und wird von einem Auto angefahren, woraufhin er operiert muss.
WEr haftet?

Übrigens habe ich diese Fragen noch nie verstanden. Wenn mein Sohn sich ein Bein bricht, dann gehe ich ins Krankenhaus, lasse es verarzten und die Krankenkasse bezahlt das Ganze. Bitte schelte mich nicht für meine Unwissenheit: würde in dem oben genannten Fall die Krankenkasse den Eingriff nicht bezahlen? Ist das der Casus Knaxsus? Müsste die Schulversicherung dafür aufkommen? Und wenn es denn so wäre, dass mein Sohn z.B. beim Kinderturnen im Verein nicht versichert wäre, dann würde doch trotzdem die Krankenkasse die OP bezahlen? ODer haftet in dem Fall der Verein und die müssten das aus eigener Tasche bezahlen?

Grüße
Nullchecker Luka

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Bei einem Unfall zahlt doch die Unfallversicherung und nicht die Krankenversicherung. Und es ist maßgeblich, wer den Unfall verschuldet hat und ob das vorsätzlich/grob fahrlässig war.

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Also unser Schulleiter sagt jedes Mal auf dem Elternabend, dass diese GEschichte Quatsch ist und dass die Kinder dann mit dem Fahrrad in die Schule kommen dürfen, wenn die Eltern es ihm zutrauen. Hier ist eher das Problem, dass die älteren Schulkinder den jüngeren sagen, dass es ihnen verboten ist mit dem Rad in Schule zu fahren - eben wegend der Fahrradprüfung. Das Gerücht hält sich laut des Rektors seit Jahren, auch wenn er ständig das GEgenteil behauptet.

Grüße
Luka

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offensichtlich derart unwissende lehrer würden mich schon etwas grübeln lassen #kratz

wenn es nicht gewünscht ist dass das kind mit dem rad kommt weil es z.b. auf dem schulgelände nicht versichert ist dann könnte man das doch so sagen und den eltern nicht irgenwelche lügen auftischen.

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Hallo,

die GS hier akzeptieren zwar, wenn ein Kind ohne Fahrradprüfung in die Schule kommt. Es wird aber immer wieder gesagt, dass das auf eigene Gefahr geschieht.

Ich persönlich habe meinen Sohn auch erst mit dem Fahrrad in die Schule gelassen, als er die Prüfung hatte.


LG

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Hallo, bei uns haben einige Kinder die offizelle Erlaubnis mit dem Fahrrad zu kommen. Diese Kinder dürfen ihre Fahrräder auch auf den Pausenhof abstellen. Diese Kinderfahrräder sind dann auch versichert.

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ha - die diskussion hatte ich letztens auch und mein mann behauptete, es wäre ja schon IMMER VERBOTEN gewesen überhaupt mit dem rad zur schule zur fahren.
nunja, die wette hab ich gewonnen.
aber an sich war in unserem bekanntenkreis die meinung auch weit verbreitet, dass das bis 10 jare verboten sei.

keine ahnung. wir sind damals (inner kleinstadt) schon mit 7 allein zur schule gefahren...

lG!

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Die Kinder dürfen in jedem Alter mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Das Kind ist im Falle eines Unfalls auch ganz normal versichert, da es sich um einen Schulwegsunfall handelt.

Das Rad selber ist allerdings erst versichert, wenn das Kind mindestens 3 km von der zu erreichenden Schule entfernt wohnt.
Was hier (zumindest in der Grundschule) völliger Quatsch ist, da die Kinder bereits ab 2,5 km Entfernung eine Busfahrkarte bezahlt bekommen und dann natürlich nicht mehr Rad fahren wollen ;-)

Interessant wird es dann erst ab der 10. Klasse, da man dort erst eine Busfahrkarte ab 4km Entfernung von der Schule bekommt. Und da kann man dann mit der Fahrradlösung immerhin die Lücke von 3km bis 4km Entfernung schließen.