Gastschulantrag abgelehnt

Hallo,

bin so :-[. Unser Gastschulantrag wurde abgelehnt.

Zu unserer Situation:

Wir wohnen ca. 25 km von der Gastschule entfernt, arbeiten aber beide neben der Gastschule und haben da auch einen Hortplatz.

An unserer Sprengelschule gibt es keinen Hort, d.h. Adrian wäre ab ca. 11.30 Uhr bis 18.00 Uhr ohne Betreuung.

Habe gleich auf dem Schulamt angerufen und gefragt, wie die sich das vorstellen, sagten die zu mir, es sei zumutbar, Adrian mittags in der Schule abzuholen (insgesamt von Büro zur Schule und wieder zum Büro 50 km fahren!) und ihn mit in die Arbeit zu nehmen.

Toll. Sie haben mir eine Gratiskarte für die Öffentlichen angeboten, aber da wäre ich ca. 2,5 Stunden unterwegs. Wie lange soll ich denn dann abends arbeiten bei Vollzeit, wenn ich 2,5 Std. Mittagspause jeden Tag mache?

So ein Mist...

LG Babsi#wolke

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So ganz kenne ich mich nicht aus. Aber möchte erst mal sagen, dass ich das total ungerecht finde und du dich zu Recht ärgern darfst. So eine blöde Ausrede. :-[

Ich kenne eine Lehrerin (sicher anderes Bundesland) aber sie sagte, dass sich bei ihr einige Eltern in die Schule einklagen. Es würde immer irgendwie gehen, wenn man als Eltern nur hartnäckig genug bleibt.

Lege doch erstmal schriftlich Widerspruch ein und evtl. lass dich über einen Anwalt beraten, wie man dagegen vorgehen kann. Es ist dir sicher nicht zuzumuten dein Kind mittag in der Schule abzuholen und dann 6 Stunden auf Arbeit zu betreuen, wenn es in deiner Nähe eine Schule gibt die dein Kind bis nachmittags betreuen kann.

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doll ihr habt doch nun wirklich deftige richtige gründe
und da soll das nicht gehen?


ich würde wohl auch nochmal auflaufen

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bei bekannten von uns hat das geklappt, weil oma in der nähe wohnt und offiziell als " betreuung" vom junior nach der schule angegeben wurde.
sucht euch doch eine familie, die ihr kennt, die dort um die ecke wohnt, und klärt das mit der, ob sie sich offiziell als "betreuungsfamilie" anbieten. da ihr ja beide berufstätig seid, müsste das doch eigenltich klappen.
viel glück.
lg conny

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Hallo,

mit einem Kind solche "Betrügereien" zu machen, wäre ich vorsichtig.

Bei uns wurden hier zwei "Gastkinder" bei der Hortvergabe bevorzugt, d.h. die Gastkinder haben Hortplätze bekommen, aber die Kinder die im Sprengel wohnen, nicht.

Und wenn dann z.B. noch solche Lügereien dazu kommen und das bekannt wird (das ist ja nicht schwer bei Kindern), kann man sich ganz schnell viele Feindean der Schule machen.

LG janamausi

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hi
ist ja nicht gelogen, der kleine geht nach der schule zur oma, isst dort noch, macht evtl. etwas hausis, dann wird er von den eltern abgeholt.
deshalb meine ich ja, ob er dort in der schulnähe, dann nciht zu bekannten gehen kann.
lg conny

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Hallo

also das verstehe ich total, daß du dich da maßlos ärgern mußt,
du hast echt einen wichtigen Grund warum du den Antrag gestellt hast.


ich würde sofort schriftlich Einspruch einlegen - denn dann hast du was in der Hand -

Grüße Silly

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...also ich glaube kaum, daß es zumutbar ist, sein Kind mit zur Arbeit zu nehmen, weiß garnicht, ob ich das glauben soll#nanana
Falls es doch stimmt, Widerspruch einlegen! Ich hätte kaum die Möglichkeit, und würde sie auch garnicht nutzen wollen, wäre sie gegeben, meine Tochter mit zur Arbeit zu nehmen#schock

LG

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Danke erstmal denen, die geantwortet haben.

Mein Problem ist nicht die Betreuung am Nachmittag, sondern der Umstand, dass zwischen Hort und der regulären Sprengelschule, in die wir ja nun gehen müssen, ca. 25 km einfacher Weg liegen.

D.h. ich müsste einmal 25 km von der Arbeit zur Schule fahren, dann 25 km von der Schule zum Hort und wieder zur Arbeit.

Das kostet locker 1-1,5 Stunden mit dem Auto oder ca.2 Stunden mit den öffentlichen, ist quer durch ganz Nürnberg. Diese Zeit muss ich abends anhängen und ich arbeite Vollzeit.

Von der Gastschule aus hätte mein Sohn allein zum Hort gehen können.

Die Sprengelschule hat keinen Hort. Die Mittagsbetreuung ist überfüllt. Was macht mein Kind dann nach Schulschluss? Und daraufhin erklärte mir die Dame, es könne mir durchaus zugemutet werden, das Kind mit in die Arbeit zu nehmen.

LG Babsi

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Hi Babsi!

Das ist ja ein Witz. In welchem Beruf kann man denn seine Kinder mitbringen *lach*
Mein Arbeitgeber würd mir aber was erzählen. Bin OP-Schwester...da kann er ja gleich was fürs Leben lernen #zitter Obwohl, gute Leute werden immer gesucht, hi.

Ich würde mich nochmal an beide Schulen wenden, vielleicht im persönlichen Gespräch? Nicht abwimmeln lassen! Bei uns ist es ähnlich, die Kinder sind mittlerweile deshalb mit zweitem Wohnsitz bei der Oma gemeldet, von der sie auch teilweise betreut werden, außerdem wohnt dort auch die langjährigeTagesmutter im Ort. Das hat bei uns als Begründung gereicht, allerdings war die Klasse hier im Dorf relativ groß und da wo er jetzt hingeht, wird um jeden Schüler gekämpft (um die Kombiklassen noch zu vermeiden solange es geht).
Zwie Jahre hat das so geklappt, für dies Jahr steht die Antwort noch aus.

Habt ihr die Bestätigung vom Hort schriftlich? Unbedingt Kopie dazulegen.
Das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand, das es so nicht geht...

Wünsch euch viel Erfolg, berichte doch bitte wie es weitergeht!

LG

D.

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Hallo,

Einspruch einlegen und abwarten. Die Nähe zum Arbeitsplatz ist bei uns ein Grund um sein Kind in eine andere Schule unterzubringen, vorallem dann wenn es noch um die Hortbetreuung geht. Bei uns laufen auch gerade die Einspruchsfristen und somit kann noch viel passieren.

VG Geli

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Hallo

Ich hab mich damals an höhere Stellen gewendet. Mein Antrag wurde dann sogar irgendwann von der Bürgermeisterin unterzeichnet und somit genehmigt. Lass dich nicht an der Nase rumführen!

t.

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Normalerweise ist genau das ein Grund, warum so ein Antrag genehmigt werden muß. Es gibt nur eine Ausnahme: Wenn bereits alle Plätze mit Kindern aus dem Einzugsgebiet belegt sind.

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...oder Kinder, die noch ein "höheres" Recht auf den Platz haben, wie z.B. benachteiligte oder behinderte Kinder - wenn z.B. die Schule behindertengerecht ausgestattet ist.