Hallo,
mein Sohn (2. Klasse) wurde heute im Unterricht von seiner Lehrerin zweimal geschubst.
Beim erstenmal Richtung Klassentür, da ist er gegen die Wand, danach hat sie ihn zu seiner Bank geschubst. Dort versuchte er, sich an seinem Stuhl festzuhalten, da er aber so viel Schwung drauf hatte (sie ist sehr kräftig und breit), konnte er sich nicht mehr halten und ist aufs Knie gefallen.
Er fing an zu weinen und sie hat sich nicht entschuldigt, sondern vor versammelter Klasse sogar noch zu ihm gesagt, gut dass er weine, er sei sowieso ihr schlimmster Schüler.
Ich konnte das erst gar nicht glauben, bekam das aber von Klassenkamerad(inn)en bestätigt.
Vorhin war ich beim Arzt, der hat das als Schulunfall aufgenommen.
Morgen gehe ich zum Rektor.
Nun hat mir aber eine der anderen Mütter gesagt, dass sich seit Jahren immer wieder Eltern wegen genau dieser Lehrerin beschweren und der Rektor nie was macht.
Sie meinte, ich solle gleich eine Anzeige beim Schulamt stellen.
Was meint ihr?
Und vor allem, wie funktioniert das? Ich habe noch nie eine Anzeige gestellt. Muss ich da zum Anwalt gehen oder reicht eine schriftliche Schilderung des Sachverhalts beim Schulamt?
Danke.
Kind von Lehrerin angegriffen - was tun?
Vor lauter Aufregung habe ich die Hälfte vergessen: er hat sich am Knie weh getan, darf laut Arzt diese Woche auch keinen Sport machen.
Und er hatte vorher nichts gemacht, was einen solchen Angriff seitens der Lehrerin gerechtfertigt hätte (ich meine, sowas kann man sowieso nie rechtfertigen, aber trotzdem). Die Klasse hatte gerade ein Lied gesungen.
hallo,
das schlimme daran ist, dass wahrscheinlich egal ist, ob er etwas gemacht hat oder nicht... denn die lehrerin wird es abstreiten...
an deiner stelle würde ich mich wirklich ans schulamt melden, telefonnummer müsste im telefonbuch stehen. oder du machst eine anzeige bei der polizei wegen körperverletzung... denn das ist eine körperverletzung!
leider eine sehr unglückliche situation, denn einerseits sollte natürlich diese lehrerin nicht ungeschoren davon kommen, andererseits ist die frage, ob du deinem sohn einen gefallen tust, wenn du etwas unternimmst, denn er ist - leider - von dieser lehrerin abhängig, immerhin hat er sie ja noch bis ende des schuljahres im unterricht. und wer weiß ob dann nicht noch mobbing gegen deinen sohn hinzukommt. also sehr verzwickt.
ich denke, wenn du etwas gegen diese lehrkraft unternimmst, dann solltest du dich vorher über einen klassenwechsel informieren. denn ich denke nicht, dass du deinem sohn einen gefallen tust, wenn du ihn NACH einer beschwerde noch bei dieser lehrerin in der klasse lässt.
aber gut: an deiner stelle würde ich den rektor aufsuchen und ihm klip und klar sagen, dass du dich, wenn er nichts unternimmt, direkt ans kultusministerium wendest und dich sowohl über die lehrerin, als auch über ihn wegen untätigkeit beschwerst. und wenn er dann immernoch nichts unternimmt, dann hilft es sicher, wenn du eine unterschriftenaktion startest, denn wie du schreibst, ist sowas bei anderen kindern auch schon vorgekommen.
lg optimaus
einfach arg!
versuch auf jeden fall deinen sohn aus dieser klasse rauszuholen. meine volksschullehrerin hatte es damals ebenfalls auf einen buben abgesehen, sie hat ihn vor versammelter klasse kopfnüsse gegeben und an den ohren gezogen, z.B. weil er falsch gerechnet hatte, bei allen anderen hat sie das nicht gemacht. jedenfalls wurde dieser schüler unweigerlich zu einem außenseiter, denn wenn die lehrerin den schlecht behandeln darf, dürfen es die mitschüler erst recht und sie wird dann wohl auch nicht einschreiten.
wenn es schon öfter beschwerden wegen dieser person gab stehen die chancen vielleicht nicht schlecht, dass endlich etwas unternommen wird. ich wünsch euch alles gute!
Hallo!
Natürlich ist es sehr schlimm, was Deinem Sohn passiert ist und Du kannst natürlich auch richtig dagegen angehen. Die Frage ist nur: Wie weit bist Du bereit zu gehen?
Als erstes ist es wichtig, daß Du Dir Zeugen sicherst. Rede mit den Klassenkameraden und frage sie, ob sie Dir den Vorfall auch weiterhin bestätigen würden (informiere auch die Eltern).
Dann rede mit dem Rektor, aber nur im Beisein von Zeugen! Versuche zunächst einmal, die Angelegenheit mit dem Rektor gütlich zu regeln. Sollte er nichts unternehmen wollen, dann kannst Du immer noch 'schwerere Geschütze' auffahren. D. h., wenn Du merkst, daß der Rektor überhaupt nichts unternehmen will, dann brich das Gespräch UMGEHEND (bitte nicht unnötig herumlamentieren) ab, setz Dich zu Hause hin und schreibe einen Brief. Schildere dort das Geschehen nochmals ganz sachlich und bitte um eine schriftliche Rückantwort. Ach ja, und ganz zum Schluß ist der Satz 'eine Kopie dieses Schreibens geht an das zuständige Schulamt zur Kenntnisnahme' sehr wichtig (aber auch wirklich hinschicken)! Sende das Schreiben an den Rektor per Einschreiben/Rückschein, damit er sich nicht damit rausreden kann, er hätte es nicht bekommen.
Wenn Du weiter gehen willst, dann kannst Du auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Lehrerin einreichen bzw. Strafanzeige erstatten.
Du siehst, es gibt viele Möglichkeiten gegen das Verhalten der Lehrerin vorzugehen. Die Frage ist nur, was in der Zwischenzeit mit Deinem Sohn in der Schule geschieht, was mich wieder zu meiner obigen Frage bringt: 'Wie weit bist Du bereit zu gehen?'
Ach ja, berichte bitte, wie es weitergegangen ist.
Viel Glück
Trollmama