Hallo,
wir haben einen Gestattungsantrag gestellt das unsere Tochter auf eine andere als im Einzugsgebiet leigende Grundschule kommt. Hierfür gibt es viele Gründe. Zum einen Besucht sie jetzt schon einen nahegelegenen Kindergarten zu der Wunschschule und kann da auch in der Hortbetreuung bleiben zum anderen sind wir beide Berufstätig und in der nähe wohnen auch Oma und Opa die einspringen können wenn wir mal verhindert sind. War auch damals bei der Wahl vom Kindergarten ein wichtiger Grund. Dann wissen wir das wir sowieso in spätestens 2 Jahren auch dort in der nähe wohnen werden ( Bauvorhaben). Zudem ist die Arbeitstelle von meinem Mann auch ganz in der Nähe der Wunschschule. Falls er nicht gerade unterwegs ist. In seinem Beruf öfter der Fall. Deshalb sind wir auf die Hilfe von Oma/ Opa angewiesen. Abgelehnt wurde das ganze mit der begründung mein Arbeitgeber wäre ja flexible was die Arbeitszeit angeht und das bei der Schule vor Ort die Aufnahmekapäzität nicht erschöpft wäre. Habe mich auf der Wunschschule erkundigt und dort wäre noch Platz frei. Also es liegt nicht daran das die Wunschschule überfüllt ist. Kurzum die wollen die Schule im Stadtteil füllen, da hier Kinder fehlen. Ist in so einem Fall ein Widerspruch sinnvoll oder verleirt man sowieso immer. Hat jemand schon Erfolg mit einem Widersprucgh gehabt? Und wie lange dauert die Bearbeitung . Es sind ja bald Ferien und dann. Möchte ja schon mein Kind darauf vorbereiten das sie evtl. wo hin muß wo sie niemanden kennt. Kurzum ich muß es ja dann schmackhaft machen
Gestattungsantrag abgelehnt. Lohnt sich ein Widerspruch ?
Hallo!
Widerspruch!!!!
Und zwar ganz fix!
Kinderbetreuung ist ein wichtiges Argunment.
Frag da nochmal nach, welche Argumente denn anerkannt würden.
lg
melanie, mit 2 Schulkindern , die dank gastschulantrag woanders gehen(und 2 Zwergen, die dann als geschwisterkinder da hin können)
. Wir haben es geschafft. Unser Widerspruch hat sich gelohnt. an alle die uns Mut gemacht haben. Grüße
Hallo,
legt Widerspruch ein - das sind alles zwingende Gründe und es kann nicht sein, dass ihr bzw. euer Kind es ausbaden müsst, wenn in der anderen Schule nicht genügend Kinder sind. Dann müssen die sich halt ne Sondergenehmigung holen.
Da an eurer Wunsch-Schule ja Plätze frei sind, spricht nichts gegen euren Gastschulantrag.
Wenn das örtliche Schulamt nicht einwilligt, geht an das regionale Schulamt.
LG und viel Erfolg,
delfinchen
Erstmal Danke dafür das Ihr es auch so seht. Leider gibt es bei uns kein örtliches Schulamt d.h. es wurde vom regionalen Schulamt abgelehnt. Die Hauptbegründung ist wirklich das ich einen flexiblen Arbeitgeber hätte und ich mich bestimmt an die örtliche Betreuungsmöglichkeiten anpassen könnte. Haben uns natürlich sofort informiert. Es gibt hier tatsächlich auch einen Hort und dort sind sogar noch Plätze frei. Großes Mango ist allerdings das dort die Ferienzeiten nur teilweise abgedeckt sind. In dem jetzten Kindergarten allerdings bis auf 3 Wochen im Sommer komplett. Ich verstehe auch nicht wie jemand mit einer 30 Stunden Woche und einer 1/2 Std. Fahrtweg ( einfach) flexibel sein kann. Ich bin 35 Stunden unterwegs und da darf nichts dazwischenkommen. Urlaub langt auch nicht, um die Ferienschliesszeiten von diesem anderen Hort zu überbrücken. Mein Mann ist leider auch keine Hilfe . Er ist Selbständig und sehr oft unterwegs und Urlaub hat er sowieso noch weniger. Wir werden Widerspruch einlegen. nur wüsste ich gerne wie die Chancen stehen. Wie auch immer. Hier wurde anscheinend nur im Interesse des Schulamtes entschieden, damit die Statistik stimmt. Familie und Soziales anscheinend uninteressant. Das Wohl des Kindes steht dort auch nicht gerade hoch im Krs. Ach jetzt merke ich das ich nicht mehr sachlich bin. Es wird eim aber auch schwer gemacht. Man hat einen Betreuungsplatz, eine Schule mit freien Plätzen eine Oma vor Ort und letztlich passt es dem Schulamt nicht. Toll.
. Wir haben es geschafft. Unser Widerspruch hat sich gelohnt. an alle die uns Mut gemacht haben. Grüße
> Zum einen Besucht sie jetzt schon einen nahegelegenen Kindergarten zu
> der Wunschschule und kann da auch in der Hortbetreuung bleiben zum
> anderen sind wir beide Berufstätig und in der nähe wohnen auch Oma und
> Opa die einspringen können wenn wir mal verhindert sind.
Ist so wohl nicht genehmigungsfähig. Es müssen zwingende persönliche Gründe vorhanden sein, "einspringen können wenn wir mal ..." hört sich alles andere als zwingend an.
O.K. die Formulierung, da hast Du Recht ist hier nicht so gut gewählt. Wir waren schon oft auf die Hilfe von Oma/ Opa angewiesen und das wir sich auch durch den Schulbesuch nicht ändern.
Es ist aber auch nicht der einzige Grund es sind ja viele Gründe die Zusammenkommen.
Der Hort an der Wunschschule gewährleistet vorallem eine Betreuung in der Ferienzeit. Der andere nicht.
Das ist für uns wirklich nicht überbrückbar.
Dann ein für uns aus pädagogischer Sicht wichtiger Punkt ist das wir sowieso in 1-2 Jahren dorthin ziehen und dann müsste unsere Tochter sowieso wechseln. Man überlege. Jetzt 2 Jahre hier auf der Schule. Dann 2 Jahre auf der Wunschschule und nach dem 4 Schuljahr wird erneut gewechselt. Das Kind kann doch nicht zur Ruhe kommen. Alle 2 Jahre eine Umstellung. Das kann doch nicht Sinn sein. Wenn man das vorher schon weis sollte man es doch verhindern.
Es liegt ja auch kein wirklicher Grund vom Schulamt vor. Ist es den ein wirklich wichtiger Grund wegen der nicht ausgelasteten Kapazität einen Gestattungsantrag abzulehnen? Wie gesagt die Wunschschule hat auch noch Platz.
Wo bleibt hier das Wohl der Familie und vorallem des Kindes?
Gibt es jemand im Forum der schon einen Widerspruch eingelgt hat und damit auch Erfolg hatte oder ist das ohnehin nicht vielversprechend einen Widerspruch einzulegen?