Proben werden nicht zurückgegeben

Hallo,

ich muss jetzt doch mal fragen, denn mir kommt das alles etwas komisch vor.

Schon in der 1. Klasse wurden in allen vier 1. Klassen dieselben Proben geschrieben. Es kam aber manchmal vor, dass in der Klasse meines Kindes die Proben "unter den Tisch fielen". Wir bekamen sie also nicht zu sehen.
Nun gibt es aber Noten und die Matheprobe zum 1x1 gabs nicht zurück und wurde auch nicht mehr erwähnt. Auch die letzte Probe, Textaufgaben, gibt es scheinbar nicht wieder.

Geht das so einfach oder müssen wir als Eltern das nicht sehen und unterschreiben? Wollte hier nur mal fragen, bevor ich die Lehrerin mal anspreche.

LG

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Hallo!


ich habe KEINE Probe meines Sohnes bsiher zu gesicht bekommen:-[
Die seinen für die leherin, damit SIE nen Eindruck hat und brauchen mich nicht zu kümmern#nanana

Tja, meine Tochter geht in die Paralellklasse, da bekomme ich jede Probe zur Unterschrift...

ist also scheibar sogar schulintern verschieden...

lg

melanie

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Auch wenn die Proben benotet werden? Dann hat man ja gar keinen Überblick über die Leistungen.

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gibt ja hier erst ab klasse 3 Noten...aber ob mit oder ohne Noten: der Überblick ist echt schwieriger so...

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Hallo,

bei meiner Tochter werden alle Arbeiten zurück gegeben wir müssen sie allerdings nicht unterschreiben.

LG

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Was sind denn "Proben"?

Werden diese denn benotet und fließen in die Endnote mit ein.

Zählen diese zum mündlichen oder schriftlichen Teil der Note?

Bei ersterem sehe ich keinen Grund sie mitgeben zu müssen.

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Bayerisch für "Klassenarbeit".

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Wenn es Klassenarbeiten sind, also angekündigte schriftliche Leistungsabfragen, dann müssen sie auch mitgegeben werden.

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Hallo,

wir bekommen die Arbeiten zum unterschreiben mit nach Hause, in der Schule wird die Unterschrift kontrolliert und dann bekommen die Kinder die Arbeiten zum Abheften wieder mit nach Hause.

LG

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Hallo,

bei uns müssen nur die Proben unterschrieben werden, die sehr schlecht ausgefallen sind.

Bei meiner Tochter waren es dieses Jahr Gott sei Dank nur 2.


LG

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Seltsam. Ich gebe grundsätzlich alle Proben zurück, damit die Eltern Einblick ins Unterrichtsgeschehen und v.a. sehen, wo ihr Kind noch Schwächen hat. Du kannst auf die Rückgabe der Proben bestehen.

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Falls Du in Bayern lebst.

In der ersten Klasse dürften an sich keine Probearbeiten geschrieben werden.

Ansonsten gilt (alles ohne Gewähr, da nur Kurzrecherche)

(4) 1 Bewertete Probearbeiten sind innerhalb einer angemessenen Frist den Schülerinnen und Schülern zurückzugeben und zu besprechen. 2 Bewertete Probearbeiten sind den Schülerinnen und Schülern zur Kenntnisnahme durch die Erziehungsberechtigten mit nach Hause zu geben; in begründeten Einzelfällen kann von dieser Regelung abgewichen werden. 3 Die Probearbeiten sind der Schule binnen einer Woche zurückzugeben und werden von der Schule bis zum Ablauf des übernächsten Schuljahres aufbewahrt. 4 Werkstücke, Zeichnungen und andere praktische Arbeiten können bereits nach der Bewertung an die Schülerinnen und Schüler zurückgegeben werden.