Hallo,
wir haben ein Problem und ich mach' mir total den Kopf, ob es möglich wäre unseren Sohn für einen Tag in der Schule zu beurlauben.
Eigentlich sollte meine Schwiegermama über Weihnachten zur Kur, hatte aber einen Antrag gestellt, dass sie lieber früher möchte.
Bei ihr ist im Januar Brust- und Lympfdrüsenkrebs diagnistiziert worden. Jetzt hat sie seit gut 2 Wochen Chemo und Bestrahlung hinter sich und braucht diese Kur wirklich um wieder auf die Beine zu kommen - so hoffen wir alle.
Am Samstag bekam sie nun Post, das sie unverhofft die Kur am 07.10. antreten kann. Sie muss bis morgen bescheidgeben.
Natürlich möchte sie....aber nun kommt es.
Mein Mann ist beruflich schon seit heute unterwegs und Sohn und ich wollten am Freitag hinterher fahren, weil hier dann Ferien sind und wir dort die Gelegenheit haben ein paar tolle freie Tage zun verbringen.
Nun muss Oma aber am Freitag zur Kur gebracht werden. Zugfahrt alleine bekommt sie nicht hin. Die Strecke ist ca. 250 km.
Von dort aus wären es dann noch gut 80 km zu unserem Urlaubsort.
Ansonsten müßte ich 250 km zurückfahren und dann nachmittags Sohn bei Freunden abholen um dann nochmal gut 150 km zu fahren.
Ist das eine Grund um ein Kind für einen Tag inn der 1. Klasse zu beurlauben. Macht es Sinn seine Klassenlehrerin zu fragen? Was meint ihr?
Ach ja...mit dem Kurheim habe ich eben telefoniert. Die Anreise muss bis 11.00 Uhr erfolgen....sie haben genügend andere auf der Warteliste.
LG Birte
Beurlaubung aus der Schule
Du hast einen triftigen Grund. Leider gerät man manchmal an bescheuerte Leute in der Schule und Ärger kannst Du jetzt nicht gebrauchen.
Mein Rat: melde ihn krank und fertig.
Gruß
Manavgat
Hallo,
eben darum meine Bauchschmerzen.
Dann wird er wohl doch krank sein müssen.
Danke für deine Antwort.
na ja, wenn die Lügerei rauskommt, hat sie noch größeren Ärger! Toller Tip!
Hallo,
wenn es blos um einen Tag geht, entscheidet das die Klassenlehrerin. Wie schätzt du sie ein? Würde sie es verstehen? Ich bin Lehrerin, ich würde es erlauben, ist ja eine Ausnahme und macht anders wirklich keinen Sinn.
LG Sonja
Hallo Sonja,
das ist es ja....ich kann sie (noch) nicht einschätzen.
Sohnemann geht ja erst seit Mitte August zur Schule.
Sie ist wohl ohnehin erst seit 3 Jahren an der Schule. Ich konnte da auch bei anderen Eltern nicht wirklich etwas rauskriegen.
Ach man...aber danke für deine Antwort.
LG Birte
Geh zum Lehrer und schilder wie hier dein Problem. Ich denke nicht das sie, nein sagen wird.
LG
Hallo Birte,
der Transport zu einer Kur erfolgt normalerweise mit einem Transportdienst. Gerade Gehbehinderet oder intellektuell nicht (mehr) dazu befähigte Menschen werden niemals gezwungen diesen Weg alleine mit dem Zug zu bewältigen.
Das dazu.
Hast Du schon die Schule/Lehrerin/andere Eltern davon informiert? Wenn nicht würde ich den Sohn krank melden.
Schönes verlängertes Wochenende!
LG, Andrea
Hallo,
das stimmt so leider nicht.
Meine Schwie Mutter war im öffentlichen Dienst tätig. Die Beihilfe trägt nicht die Reisekosten. Sie bekommt nur einen Reisekostenzuschuss.
Interlektuell gesehen könnte sie sicher Zug fahren. Problem ist, das sie noch immer sehr starke Schmerzen hat und daher Probleme auch nur eine Tasche zu tragen.
Trotzdem Danke für deine Antwort.
LG Birte
Hallo,
ich war letzt auch in Kur und eine andere Mutter (reiste auch mit dem Zug) hat sich das Gepäck von zuhause abholen lassen und es ist in der Kurklinik angeliefert worden.
Den Service bietet die DB an.
War zwar auch mit einem Aufschlag verbunden, aber auch dieser wurde bezuschusst.
lg bambolina
Hallo,
bei uns ist es so dass Beurlaubung direkt vor und nach den Ferien nicht der Klassenlehrer sondern nur der Direktor entscheiden kann. Ist das bei Euch möglicherweise auch so? Vielleicht bringst du dass erst mal in Erfahrung und meldest nötigerweise dein Kind lieber krank als da ein Risiko einzugehen.
(Meiner Meinung nach ist dein Grund ein triftiger, aber man weiß ja nicht was für Geschichten die Schulleiter da immer so aufgetischt bekommen nur damit die Kinder früher in die Ferien kommen und wie hart sie dementspechend dann manchmal die Entscheidungen treffen.)
LG Leelou
Hallo,
ich würde es auf jeden Fall versuchen, allerdings würde ich den Teil mir euren Urlaub bei der Begründung weglassen. Ich würde halt einfach sagen, dass kein anderer fahren kann und Du nicht wieder bis Schulschluss hier sein kannst und daher Dein Sohn mitkommen muss.
Ob ihr denn gleich in den Urlaub fahrt geht keinen etwas an.
Viele Grüsse Sonnenschein_nr2
...naja...dann könnte er aber auch über Mittag mit zu einem Freund....macht man ja sonst auch mal.....
LG
Hallo
ich persönlich würde nachfragen, und ihn riskieren, daß sie "nein" sagt, und ansonsten mein Kind von Freunden abholen und da übernachten lassen .... oder der Papa holt das Kind später ab
einfach krank melden würde ich das Kind nicht
was ist wenn was passiert - ich möchte nicht das es raus kommt
zudem müßte ich meinem Kind ja den Mund verbieten, bzw. es zum Lügen animieren ..... denn unsere Lehererin frägt die Kinder wie es ihnen wieder geht, ob sie schlimm krank waren - ist das total nett und interessiert: was soll dein Kind da antworten ????
Oder wenn dein Kind erzählt, daß es die Oma weg gebracht hat ..... Kinder sind einfach ehrlich und offen im erzählen ....
wenn "Notlüge" würde ich es so machen, daß Kind am Tag in der Schule wegen einem Notfall in der Familie abmelden
was soll sie hinterher machen ? erzähl es war anders geplant, du mußtest spontan einspringen und für die Oma da sein, und konntest so schnell dein Kind nicht weg organisieren
Grüße Silly
Man kann in einen Schuljahr ein Kind insgesamt 5 Tage beurlauben, man muss halt nur vorher zur schule gehen und bescheid sagen und einen Antrag ausfüllen. Alles was länger ist muss bezahlt werden.
Meine Eltern haben das damals bei uns gemacht, weil wir in den Urlaub gefahren sind.
In der Grundschule sind 2 Jungs aus der Klasse meiner Brüder mal für 6 Wochen beurlaubt worden, weil die Eltern mit denen im Urlaub gefahren sind. Die erste woche mussten sie nichts bezahlen nur für die anderen 5 Wochen, 1€ pro Unterrichtsstunde die sie dann fehlten.
Das nennt man zumindest in unserem Bundesland Bußgeld.
Wenn man bezahlen muss, ist das Fehlen sicher nicht erlaubt. Das ist, ehrlich gesagt blödes Geschwätz!
hallo birte!
normalerweise erfolgt eine fahrt zur kur per zug / auto etc., wenn die person fit genug ist. ist sie das nicht, wird sie per krankentransport befördert, das bezahlt die kk.
ich denke nicht, dass es einen grund gibt, deinen sohn vom unterricht zu befreien, rein rechtlich gesehen.
aber: versuch macht klug.
vg