Das letzte Kindergartenjahr vor der Schule ist ja frei.
Aber was ist, wenn sich erst im Winter herausstellt, das das Kind im Sommer eingeschult wirtd?
Bekommt man dann das Geld zurück oder hat man dann einfach Pech gehabt?
Bei unserem Kind ist es so, dass sie jetzt statt erst 2013 schon 2012 eingeschult wird.
Angemeldet ist sie noch nicht offiziell.
Aber wenn wir noch länger damit warten, müssen wir jeden Monat 90 € KiGa Gebühr zahlen, das kann man sich ja sparen, es ist zu 98 % sicher, dass sie eingeschult wird.
Aber bekommt man das Geld rückwirkend von August bis Dezember zurück? Sind bei uns auch 450 €-
Das letzte beitragsfreie Kindergartenjahr
Gute Frage - vielleicht weiß jemand ne Antwort. Ich frag mich das nämlich schon die ganze Zeit anders herum. Gut, wir haben noch viel Zeit, wissen aber definitiv, dass unsere zurückgestellt werden wird. Das entscheidet sich ja dann auch erst mitten im Jahr - muss man dann nachbezahlen?
Lg, carana
Nein, ihr habt einfach Glück!
War bei einer Freundin im letzten Jahr so. Ihr Sohn macht jetzt zum 2. Mal das Vorschuljahr, weil er einfach noch nicht soweit war und sie braucht wieder nicht bezahlen und auch nicht nachzahlen.
Hallo,
da hat deine Freundin aber Glück... hoffentlich erwartet sie zum Schluß nicht noch eine Rechnung
Bei uns ist es so, dass man dann das 2. Vorschuljahr wieder bezahlen muß. Mein Sohn wird auch zurückgesellt (Morbus Perthes) und da hab ich schon mal nachgefragt. Meine Freundin zahlte auch das 2. Vorschuljahr.
LG Nici
Hallo,
ich kann dir nur sagen wie es bei uns (Hessen) war. Wir haben trotz Aufnahmebestätigung der Schule das ganze Kitajahr zahlen müssen.
Erst als wir eine schriftliche Bescheinigung der Schule hatten (das unsere Tochter wirklich eingschult wurde 09.08.2011), erhielten wir den Gesamtbetrag im Oktober 2011 zurück.
LG
Ruth
Hallo!
Ich komme aus NRW und bei uns ist es so! Meine Tochter ist am 15.10.2006 geboren und wird auch jetzt dieses Jahr eingeschult! Wir konnten sie aber erst am 12.11.2011 zur Schule anmelden und dann sind wir zur Stadt und die sagten uns, dass wir ab Dezember keinen Beitrag mehr zahlen müssen. Wir haben dann uns erkundigt, doch das ist Sache der Stadt und die darf entscheiden.
Am besten du fragst bei dir mal im Bürgerbüro oder so nach!
Ich hoffe ich konnte dir wenigstens etwas helfen!
Schönen Wochenende
Borki03
wär ja unfair wenn man das geld nicht zurück bekommt. man weiß ja 1 jahr vorher noch nicht, ob eingeschult wird oder nicht, wenn man ein kand kind hat.
wieder einmal der beste beweis das man mit klugen kindern auch nachteile hat.......
Mit der Intelligenz des Kindes hat das in vielen Fällen überhaupt nichts zu tun! Ist ein Kind dMn nur weil es auf Grund seiner Reife erst mit 7 in die Schule kommt also dümmer als ein Kind, welches mit 5 eingeschult wird?
Sorry aber manche Aussagen sind echt unnötig.
Grüße und nen schönes We, Anna
Bei mir in Sachsen-Anhalt war es so, dass ich verpennt hatte den Dauerauftrag zu löschen und hatte dann noch fröhlich 4 Monate weiterbezahlt bevor ichs gemerkt hab. Bin zur Leiterin und hab mir das Geld dann vom Träger zurücküberweisen lassen, war gar kein Problem.
LG Vani
Hallo
Ich gehe mal davon aus das es sich um ein Kann-Kind handelt.
Bei uns ist es so das die Beiträge gezahlt werden müssen bei den Kann- Kindern und dann erstattet werden wenn das Kind wirklich zur Schule kommt.
Muss- Kinder sind automatisch befreit und wir bekamen auch ein schreiben darüberda ist die Einschulung ja sicher
Von beitragsfreien Jahren können wir nur träumen *grummel-grummel*
Da hast recht! Davon können wir hier auch träumen. Einfach ungrecht das ganze.
LG, Sandra
Hallo,
also ich habe in Berlin für mein Kann Kind gerade die Hortbeiträge zurückerstattet bekommen seit August und wir müssen auch erst ab August 2012 einen Beitrag zahlen, aufgrund eines Gerichtsurteils wird das bei allen Berliner Kann-Kindern gemacht. So verliert man trotzdem kein beitragsfreies Kita-Jahr (in Berlin sind die letzten 2 oder sogar 3 Jahre beitragsfrei)
LG Batz
hallo
ich habe jetzt erst einen gesetzestext in einer bunten zeitung meiner mutter gelesen.
da wurde auch ein kind vorzeitig eingeschult und kam daher nicht in den genuss des beitragsfreien jahres.
es wurde da geschrieben das es dafür mit den hortkosten verrechnet wird.
also ich denke schon das du es wiederbekommst oder es eben verrechnet wird mit ventl hortkosten
vg luckylike
..., dass es mir den Hortkosten verrechnet wird?
Das wäre ja was.
Meine Tochter ist dieses Jahr zur Schule gekommen und mir sagte man, dass ich "Pech gehabt" hätte. Das Gesetz gelte nicht für Kinder, die 2011 eingeschult werden. Erst ab nächstes Jahr. Sollte das etwa nicht stimmen?
Na dann muss ich da nochmal aufschlagen.
Gooogleee!
hallo
ja stand devinitiv so drin, wenn ich muse habe blättere ich die hundert zeitschriften nochmal durch, bekomme immer von meiner muttereinen stapel der meist mehrere monate umfasst.
vg luckylike