Hallo,
ich versuche,mich kurz zu fassen.
Also bei der Geburt meines Sohnes wurde ein Sparbuch angelegt.In der Zeit,wo ich mit seinem Vater zusammen war,wurden ca 700 Euro eingezahlt.
Wir hatten uns dann getrennt,da war mein Sohn 1 Jahr alt.Nun ist er 9.
Er wohnte bei mir bis Sommer 2011 und ich habe bis dahin immer weiter Geld eingezahlt,mittlerweile 3500 Euro.
Mein Sohn ist nun zu seinem Vater gezogen(sind verschiedene,gravierende Gründe gewesen,darauf möchte ich jetzt nicht weiter eingehen).
Nun bekomme ich eine Sms vom Vater,ich solle ihm doch die Kontonummer von diesem Konto geben,damit er sich Geld davon abheben dürfe,weil unser Sohn jetzt noch einen zusätzlichen Wunsch zu Weihnachten hätte.
Ich finde das ganz schön dreist,denn schließlich habe ich ja all die Jahre dort fleißig eingezahlt und es sollte ja für später sein,für Auto und Führerschein.Das war auch immer so bekannt und okay gewesen.
Ist das denn sein Recht,einfach danach zu fragen,nur weil er am Anfang etwas Geld eingezahlt hat?Eigentlich waren es ja mehr oder weniger seine Eltern,die zur Geburt und zur Taufe das Geld gegeben hatten.Außerdem würden mir einiges an Zinsen flöten gehen,wenn ich das jetzt vorzeitig kündige.
Ich sehe nicht ein,dass ich das Konto jetzt angreife,nur um meinem Sohn einen weiteren Wunsch zu Weihnachten zu erfüllen,weil er als Vater es nicht schafft,ihm eine Grenze vorzuschieben.
Nur mal so angemerkt,er bekommt von uns die XBox360 mit Spiel,Kostenpunkt 200 Euro und von ihm das Kinect dazu,das 100 Euro kostet.
Nun will er noch den Nintendo 3DS dazu,aber ich finde das schon wirklich zuviel des Guten oder wie seht ihr das?
Außerdem bekommt er ja Taschengeld,das sollte doch auch dazu da sein,dass er sich mal etwas anspart,um sich dann auch mal selbst einen Wunsch zu erfüllen,so sehe ich das zumindest.
Wäre lieb,wenn mir mal jemand seine Meinung dazu sagen könnte.
Liebe Grüße
Sylvia
Bin unsicher,könnt ihr mir mal helfen? Thema gespartes Geld fürs Kind
ICH würde ZWEI Konsolen zu Weihnachten nicht erlauben.
Bei einem sinnvollen Wunsch würde ich aber Geld vom Sparbuch zur Verfügung stellen.
lg
Aus Sicht der Bank ist es so: Wenn Ihr gemeinsames Sorgerecht habt und Euer Sohn Kontoinhaber ist, kann der Vater auch allein über das Geld verfügen. Beide gesetzlichen Vertreter sind überlicherweise berechtigt, ohne Zustimmung des anderen gesetlichen Vertreters über das Konto zu verfügen.
Was die verlorenen Zinsen und die mögliche Kündigung angeht, mußt Du mal in den Vertrag gucken, ob da was von gemeinsamer Kündigung steht. Oft ist es so geregelt, daß solche außergewöhnlichen Sachen wie z.B. Kündigung des Vertrages oder Auflösung des Kontos nicht allein gemacht werden dürfen.
Was Du Deinem Sohn zu Weihnachten schenkst und was sein Vater noch zusätzlich schenken will und wie teuer das alles ist, ist eher unerheblich. Auch wofür Du das Geld gedacht hast, ist eher unerheblich, wenn Dein Sohn Kontoinhaber ist. Sein Vater darf an das Geld ran, darf es aber z.B. nicht für sich selbst verwenden. Daß das nicht geprüft werden kann, wofür er das Geld nimmt, ist natürlich ne andere Sache.
Umgekehrt könntest Du auch an das Konto ran und davon die Weihnachtsgeschenke bezahlen, wenn Du das wolltest.
Liebe Grüße von Swety
Hallo,
Danke Dir für deinen Beitrag.
Das Sparbuch wurde damals auf den Namen des Kindes angelegt. Nach der Trennung ist der Vater 250 km weg gezogen.Ich hatte das Sparbuch dann aufgelöst und auf meinen Namen ein Sparkonto gemacht,da es da mehr Zinsen gibt.Ich mußte es aber auf meinen Namen machen,da bei einem Konto auf den Namen des Kindes beide Elternteile unterschreiben hätten sollen.Das ging nicht,weil er untergetaucht und unauffindbar war.
Was der Vater unserem Sohn schenkt,kann ich nicht beeinflussen,dass ist mir klar. Schlußendlich habe ich ihm die Entscheidung überlassen.
Aber dann von seinem Eigenen Geld und nicht von dem,was für die Zukunft des Kindes angelegt ist und wo ich ja nun mittlerweile den größeren Teil eingezahlt habe.
Ist wohl eine emotionale Entscheidung für mich,ich merke das schon.
Grüße
Sylvia
Wenn das Konto auf Deinen Namen läuft, kann Dir die Meinung des Vaters doch herzlich egal sein. Oder hast Du ihm Vollmacht für das Konto erteilt? Falls nicht, kann er an da Geld auch nicht ran. Selbst wenn er die Kontonummer hat. Man kann kein Geld von einem Konto abheben, für das man nicht bevollmächtigt oder Kontoinhaber ist. Es ist ja so, als ob es Dein Geld wäre. Daß Du das Geld Deines Sohnes auf Deinen Namen verwaltest, weiß die Bank ja nicht.
Also, wenn Du das Geld nicht hergeben willst, dann tu es nicht. Laß Dich vom Vater nicht überreden, wenn Du meinst, daß die Geschenke für Euren Sohn ausreichen. Wie Du selbst gesagt hast: Er soll die Geschenke von seinem Geld bezahlen.
Liebe Grüße von Sweety
hallo sylvia!
weißt du, was ich machen würde? ihm das, was er anfänglich eingezahlt hat, überweisen, z.b. 350,- euro (also die hälfte von den 700,- euro). den ganzen rest hast du ja alleine eingezahlt, von daher ist es auch dein geld, auch wenn es für deinen sohn bestimmt ist.
ich finde, ein sparkonto ist nicht für "zusätzliche weihnachtswünsche" gedacht, eher für die ausbildung später, den führerschein oder die erste eigene wohnung. aber das werdet ihr sicher damals zusammen abgemacht haben, wofür das geld genau ist.
lg
Fairerweise sollte ich es wohl so machen,aber dass es ihm nicht peinlich ist,dass Geld,was seine Eltern damals für die Geburt und Taufe gegeben haben,was diese auch nicht grade dicke hatten,nun heraus zu verlangen,um unserem Sohn zusätzliche Weihnachtsgeschenke zu ermöglichen!
Er weiß genau,für was das Geld ist,natürlich wurde das abgesprochen.
Macht doch vermutlich fast jeder,der Kinder hat,etwas für diese für später wegzulegen,oder?
Er hingegen hat die ganzen Jahre nichts weggelegt,warum auch immer,aber das geht mich nichts an,aber mir wäre auch nie im Traum eingefallen,gäbe es da etwas,da etwas haben zu wollen. Mal abgesehen davon,dass er die ganzen 8 Jahre keinen Cent Unterhalt für seinen Sohn gezahlt hat!
Ich danke Dir für deine Antwort!
Sylvia
hallo!
sag' mal, hast du denn noch kontakt zu seinen eltern? falls ja, würde ich das mit ihnen absprechen. ich kann mir nicht vorstellen, dass seine eltern, die das geld nicht gerade dicke hatten / haben, möchten, dass ihr sohn dem enkel ein völlig unnötiges geschenk kauft. ist ja nicht so, als ob das kind nichts anderes zu weihnachten bekommen würde....ich kann dich total verstehen.
übel, dass er noch nie unterhalt gezahlt hat......!!!!
lg
Hallo Sylvia,
wie es rein rechtlich ist kann ich dir leider nicht genau sagen. Ich denke wenn das Konto auf deinen Sohn läuft und sowohl dn u als auch sein Vater das Sorgerecht haben, wird es wahrscheinlich so sein das er auch an das Geld ran kann!
Ich würde mich an deiner Stelle allerdings auch aufregen, finde es nicht sonderlich was er da vor hat Er bekommt eine Spielekonsole und warum muss ich jetzt noch eine zweite sein?????
Wenn dein Ex das so möchte dann soll er es auch selbst bezahlen ....wenn er es nicht zahlen kann, dann bin ich der Meinung dann sollte er es auch nicht kaufen!
Aber wie gesagt wie es rein rechtlich aussieht kann ich dir nicht sagen. Ruf am Besten bei deiner Bank an und frag nach!
Ich wünsche dir das die Sache gut ausgeht!
lg lollipop
Hallo,
danke für deine Antwort!
Mir kommt es so vor,dass er sich nicht durchsetzen kann.
Das Kind kann das ja nicht entscheiden,wann Schluß ist,klar,Wünsche hat jedes Kind und er überreisst vermutlich nicht so ganz,wieviel Wert er schon an Geschenken bekommt.
Deswegen sollte er als Vater eigentlich eine klare Ansage machen und sagen,wann es genug ist.
Bei der Bank brauche ich nicht anrufen,ich hatte oben schon geklärt,dass das Sparkonto allein auf meinen Namen läuft,da es damals nicht anders ging,er hatte sich ja abgesetzt und ich hab dann mit den 700 Euro versucht,das Beste damit zu machen. Auf das Sparbuch bekommt man ja mittlerweile so gut wie keine Zinsen mehr.
Liebe Grüße
Sylvia
Wenn das Konto auf dich läuft dann kann er ja nicht einfach dran!
Wenn er es nicht akzeptieren will das du ihn nicht an das Konto lässt, dann würde ich es an deiner Stelle so machen:
Ihr habt vor 8 Jahren (?) gemeinsam 700 Euro eingezahlt .... seitdem zahlst DU alleine drauf ein!
700 Euro : 2 = 350 Euro
Überweise ihm die 350 Euro und dann soll er zufrieden sein und du hast deine Ruhe! Wenn das für dich machbar ist! Wäre wahrscheinlich die einfachste Lösung!
Ich wünsch dir viel Glück
lg lollipop
hallo,
solltet ihr beide das sorgerecht haben und dein sohn inhaber des komtos, habt ihr wohl beide das zugangsrecht.
wenn du also befürchtest, dass dein ex mann das ganze geld nach und nach abhebt und ausgibt, würde ich doch jetzt einfach bis auf 700euro abheben und ein neues konto eröffnen, auf deinen eigenen namen. das kannst du dann deinem sohn bei volljährigkeit überschreiben. die 700, die ihr gemeinsam eingezahlt habt, bleiben drauf, die kann dann der vaterf ausgeben. ist zwar schade drum, aber ändern kannst du das nicht.
die weihnachtsgeschenke sind eine andere geschichte, da solltet ihr als eltern eine lösung finden unabhängig vom geld auf dem konto.
lg
Hey,
da das Konto auf deinen Namen läuft - kann er - selbst wenn du ihm die Kontonummer verraten würdest - nichts damit anfangen. Da er keine Vollmacht hat.
Und genau das kannst du ihm sagen - das dein Sohn kein eigenes Konto mehr hat.
Wenn er doch auf den 700 Euro rumreitet - dann reite du auf dem Unterhalt rum.
Denn 700 Euro sind nichts gegenüber 8 Jahren fehlender Unterhalt.
Grüße
nordstern
Hallo,
das machst Du natürlich nicht! Es ist das Gesparte für´s spätere Leben, nehm ich an? Ansonsten hätte der Sohn sein Taschengeld sparen sollen, wenn er Sonderwünsche hat. Um Himmels Willen, fangt nicht an mal hier und mal da etwas abzuheben. Meine Eltern haben das gemacht und ich hatte von sehr viel Gespartem NICHTS mehr übrig, als ich es hätte gebrauchen können.
LG
Hallo,
hier also Meine Meinung dazu:
Auf keinen Fall würde ich mich darauf einlassen das Konto frühzeitig anzugreifen!!
Die 700 € die vor der Trennung auf das Konto deines Sohne gezahlt wurden sind an deinen Sohn gezahlt worden und nachdem das Konto vor vielen Jahren aufgelöst worden ist, inzwischen halt "weg" (v.a. wenn dein Ex damals "untergetaucht" war). Das Geld was jetzt auf dem neuen Konto ist, gehört formal Dir (auch wenn ein Teil das Geld ist was ursprünglich auf dem anderen Konto war) und ist außerdem fest angelegt, d.h. nicht für Weihnachtswünsche vorgesehen.
So würde ich das sehen!
Grüße L.
Hallo Sylvia,
dagegen wirst Du wohl kaum etwas machen können.
Wobei ich es schon fragwürdig finde, das Sparbuch eines Kindes zu plündern, um ein Weihnachtsgeschenk zu kaufen. Auf diese Idee würde ich nie im Leben kommen.
Möglich wäre vielleicht, das Geld, was Du eingezahlt hast, von dem Sparbuch wieder runterzunehmen und einen Sparvertrag abzuschließen, den Dein Sohn später bekommen kann, ohne dass der Vater sich davon was wegnimmt.
GLG