Hi,
in den nächsten Tagen wird ein Verweis für meinen Sohn im Briefkasten liegen.
Grund:
Der sehr strenge Lehrer vergab wie üblich Hausaufgabe und mein Sohn hat sie mit seinem Freund zusammen gemacht.
Mein Sohn ließ versehentlich sein Heft in unserem Auto liegen und konnte so die Hausaufgabe nicht in der Schule abgeben.
Der Lehrer vergab daraufhin eine Strafarbeit.
Diese Zusatzaufgabe sind 3 komplette DIN A 4 Seiten.
Mein Sohn sagte, er wird das nicht machen, da er die Hausaufgabe erledigt hat und dies von mehreren Personen bestätigt werden kann.
Ist dem Lehrer egal.
Als mein Sohn dann die Zusatzaufgabe tatsächlich nicht anbrachte, kündigte der Lehrer einen Verweis an.
Ich wusste, dass mein Sohn die Strafarbeit verweigern wird.
Und ich sagte ihm, dass ER die Konsequenzen dafür zu tragen hat.
Wie seht ihr das?
Gruß
cp
Konsequenz für einen Verweis !?
HI,
wenn Dein Sohn zum erstenmal seine Ha vergessen hat, glaube ich nicht, dass der Lehrer gleich eine Strafarbeit gibt. Ich denke, ich hätte dem Lehrer eine Mitteilung geschrieben, dass er sie im Auto vergessen hat und fertig.
Aber falls Deinem Sohn das schon öfter passiert ist (was ich mal vermute bei so einer Strafarbeit) finde ich eine Zusatzarbeit gerechtfertigt. Außerdem würde ich meinen Sohn auch die Kosequenzen fürs nichtmachen selbst tragen lassen (zusätzlich zu meiner Standpauke).
VG
Tattel
Bei mir gibt es die Regel : nicht gemachte HA(dazu gehören such "Strafarbeiten, diese werden ja nicht ohne Grund gegeben": Medienentzug bis zu den nächsten Ferien (d. h. kein DS, PSP, PC( außer zu den HA), Fernsehen). Erlaubt sind seine Bücher, Zeitungen , Musik, klappt super nach dem er 2x Medienentzug hatte.
lg
Puh, da möchte ich aber nicht dein Kind sein!
Sinnloses Abschreiben ist als Strafe auch nicht erlaubt. Einen Verweis wegen nicht gemachter Hausaufgaben würde ich nicht akzeptieren.
Hallo,
Wer sagt denn, dass das Kind sinnlos drei Seiten abschreiben müsste? Es kann ja ein besinnungstext über Zuverlässigkeit gewesen sein oder eine Zusammenfassung zu einem passenden Thema.
Drei Seiten finde ich auch viel, aber vielleicht hat der Junge schon öfter keine Aufgaben vorlegen können.
Ob der Verweis akzeptiert wird oder nicht ist zumindest bei uns irrelevant. Eine Kopie des Verweises kommt in den Schülerakt, egal ob da eine Unterschrift der Eltern drauf ist oder nicht.
LG,
delfinchen
Ich nehme das nun einfach mal so an. Einen Besinnungstext über die Zuverlässigkeit würde ich auch nicht akzeptieren, eine Aufgabe zum passenden Thema ist aber immer erwünscht.
Wenn ein Kind öfter seine Hausaufgaben nicht macht und jedes mal solche Aufgaben machen musste frage ich mich aber auch ob diese Aufgaben dann sinnvoll sind, hat ja auch keine Wirkung auf das Kind. Evtl steckt dann auch was ganz anderes dahinter.
Bei meiner Tochter hat sich das mit der Lehrerin geändert, seit sie eine andere Lehrerin hat macht sie immer ihre Hausaufgaben und das selbstständig. Es ist nicht immer Faulheit die hinter nicht erledigten Hausaufgaben steckt.
Bei mir wird geschaut ob es Sinn macht diese "Strafe" durchzuziehen und wenn nicht dann akzeptiere ich die Strafe auch nicht. Bis jetzt haben das die Lehrer auch so akzeptiert. Die Lehrer können mich aber dennoch leiden, wir finden dann lieber in einem Elterngespräch einen besseren Weg.
Was da bei der TE nun genau dahinter steckt wird sie ja evtl noch schreiben.
"Und ich sagte ihm, dass ER die Konsequenzen dafür zu tragen hat."
Genau, nur stellt sich bei Verweisen ja immer die Frage, welche Konsequenz das sein soll
Ich würde meine Reaktion vom generellen Verhalten deines Sohns abhängig machen.
Macht er gern mal keine Hausis, geht er oft bewusst auf Konfrontation oder ist in der Null- Bock- phase? Dann würde ich duchaus meinerseits angesäuert reagieren und mir eine passende Konsequenz ausdenken. Denn dass Hausaufgaben im Autovergessen das gleiche bedeutet wie sie erst gar nicht machen, weiß er ja sicher.
Oder ist er erinfach nur schusselig und vergisst deshalb häufiger etwas? Dann würde ich vielleicht in Zukunft mehr kontrollieren, mir die Hausis abends zb vorlegen lassen. Oder war es tatsächlich eine einmalige Situation, schließlich gibt es wirklich Lehrer, die solche Kinkerlitzchen unsinnigerweise gern mal sofort mit einem Verweis ahnden.
Dann würde ich nichts dazu sagen, mir bzgl des Lehrers meinen Teil denken und hoffen, dass er ihn im nächsten Schuljahr los ist.
Hallo
Dein Sohn wird lernen müssen, dass nur Fakten zählen: Hausaufgaben, die gemacht wurden, dann aber irgendwo liegen gelassen, vom Hund gefressen, von der kleinen Schwester zerrissen etc. etc. gelten als nicht gemacht.
Der Lehrer kann in eigenem Ermessen Strafaufgaben geben, auch wenn hier behauptet wird, das sei nicht erlaubt.
Dein Sohn verweigert die Strafaufgaben, somit muss er, wie du ihm auch gesagt hast, die Konsequenzen selber tragen.
Was so ein Verweis bedeutet, weiss ich nicht.
Wie alt ist denn dein Sohn?
Ist auch nicht erlaubt, bitte informieren. Im eigenen ermessen schon mal gleich gar nicht!
Wegen vergessenen Hausaufgaben kann eine sinnvolle Strafe sein Nachzusitzen aber auch nur um die Hausaufgaben nachzuholen. Sind die Hausaufgaben schon gemacht ist auch das nicht mehr gerechtfertigt. Nachsitzen ist auch nur mit Erlaubnis der Eltern erlaubt.
Eine Strafarbeit darf nicht fachübergreifend sein, soll bedeuten dass wenn man in Deutsch was vergessen hat keine Matheaufgaben machen darf. Die Strafarbeit muss auch einen Lerneffekt haben und das hat erwiesener weise kein sinnloses Abschreiben.
Wenn man genug Verweise zusammen hat kann man von der Schule verwiesen werden und deshalb ist ein Verweis wegen vergessener Hausaufgaben nicht gerechtfertigt.
Hausaufgaben sind auch keine Pflicht in der Schule, wenn ich nicht will das meine Kinder Hausaufgaben machen dann kann kein Lehrer was dagegen machen.
Es gibt irgendwo ein Lehrerportal da kannst du das alles nachlesen oder dich beim "Ministerium für Bildung Wissenschaft und Kultur" informieren.
Wo hast du denn diesen ganzen Quatsch her???
Natürlich sind Hausaufgaben Pflicht und wenn du als Mutti meinst, dein Kind müsse die nicht erledigen, muss dein Kind mit den passenden Konsequenzen leben.
Davon mal abgesehen, dass solche Einstellungen, wie du sie hier propagierst, dem Kind mit Sicherheit im Leben nicht weiterhelfen.....
Konsequenz wäre für mich, um ein Gespräch mit dem Lehrer im Beisein der Eltern bitten. Also dass du oder dein Mann mit eurem Sohn dahingeht. Wenn es das erste Mal vergessene HA waren, dann würde ich dem Lehrer klar machen, dass ich zwar nicht von der Reaktion meines Sohnes begeistert bin, die Strafarbeit in dem Maße aber übertrieben finde und dass man sich vielleicht auf andere "Strafen" einigen kann. Außerdem darf dein Sohn in diesem Gespräch natürlich auch seinen Standpunkt darstellen und ebenso der Lehrer.
Für dieses Gespräch muss dein Sohn natürlich ein bisschen Mumm aufbringen, aber er darf ruhig ein wenig Muffensausen haben.
LG
Finde ich gut.
so ein Aufhebens wegen so ner Lapalie. Da können die Eltern in die Schule rennen, aber wenn es um einen Elternabend geht oder um die Leistungen des Kindes, da sitzt der Lehrer dann vor leeren Stühlen, da haben die Eltern plötzlich keine Zeit mehr.
Is schon schlimm, wie die armen Kinder gegängelt werden, wenn sie ihre gestellten Aufgaben nicht erledigen und dann auch noch frech Arbeitsverweigerung betreiben. Tststs. Da sollte man doch wieder zurück zur laisses-fair Schule. Alle liebe streicheln und den ganzen Tag kuscheln, damit sie später im Berufsleben ruhig alles weglächeln können, wenn der Chef mal nciht zufrieden ist.
>Und ich sagte ihm, dass ER die Konsequenzen dafür zu tragen hat.
>Wie seht ihr das?
Ich sehe, dass du das Schulgesetz nicht gelesen hast. Mach das!
Strafarbeiten sind verboten, in jedem Bundesland, in jedem Schulgesetz.
Du solltest deinen Sohn unterstützen, wenn er etwas nicht erledigen will, was ihm überhaupt niemand auferlegen darf.
Wenn sich jemand nicht ans Gesetz hält und dein Sohn darunter leidet, bist du als Mutter dafür zuständig ihn zu schützen und hast zuzusehen, dass sowas nicht nocheinmal passiert und das dein Kind nicht weiter solcher Willkür ausgesetzt ist.
Zudem steht auch im Schulgesetz wie üblicherweise verfahren wird, wenn etwas schief geht. Und da steht ganz sicher nicht als erstes der Schulverweis bei einer einfachen Arbeitsverweigerung. Da kommt zuerst die mündliche Verwarnung, schriftliche Verwarnungen, Gespräche mit Eltern/Lehrern...
Eine Verweisung aus der Schule gibt es in der Schnelle nur, wenn etwas wirklich gravierendes passiert. Wieso sollte jemand der Schule verwiesen werden, wenn er nur etwas nicht getan hat?! Selbst wenn dein Sohn Arbeit verweigert hätte, wäre es reichlich dumm ihn deshalb einige Zeit nicht zur Schule zu lassen...
> Strafarbeiten sind verboten, in jedem Bundesland, in jedem Schulgesetz.
> Du solltest deinen Sohn unterstützen, wenn er etwas nicht erledigen will, was ihm überhaupt
> niemand auferlegen darf.
Es ist doch Unfug, sich hier an der Wortwahl "Strafarbeit" aufzuhängen. Nenn die Zusatzaufgabe einfach "erzieherische Maßnahme", dann ist alles in bester Ordnung.
> Zudem steht auch im Schulgesetz wie üblicherweise verfahren wird, wenn etwas schief geht.
> Und da steht ganz sicher nicht als erstes der Schulverweis bei einer einfachen
> Arbeitsverweigerung. Da kommt zuerst die mündliche Verwarnung, schriftliche
> Verwarnungen, Gespräche mit Eltern/Lehrern...
Die Reihenfolge ist (zumindest in Bayern) nicht gesetzlich festgelegt, sondern Ermessenssache. Und von einem "Schulverweis" (gleichbedeutend mit einem Rauswurf) war gar nicht die Rede. Er hat einen "normalen" Verweis erhalten, also eine "schriftliche Missbilligung von Regelverstößen". Da er die Zusatzaufgabe absichtlich nicht gemacht hat, ist das durchaus angemessen. Weitere Konsequenzen hat ein einzelner Verweis zunächst nicht.
> Selbst wenn dein Sohn Arbeit verweigert hätte, wäre es reichlich dumm ihn deshalb einige
> Zeit nicht zur Schule zu lassen...
Das wäre ein "Ausschluss vom Unterricht" ... davon war doch gar nicht die Rede?
Hallo cp,
wenn es das erste Mal ist, dass er seine Hausaufgaben vergessen hat, würde ich eine kurze Notiz an den Lehrer schreiben, dass Du die Strafarbeit für hinfällig erachtest und dass er doch den Verweis zurücknehmen soll.
Wobei ich noch nie gehört habe, dass man für nicht gemachte Hausaufgaben eine Strafarbeit bekommt oder gar einen Verweis bekommt.
Ich habe in den ersten 5 Jahren meiner Gymnasialzeit nie Hausaufgaben gemacht. Gut, zwischendurch gab es dann mal eine 6 mündlich deswegen, aber das war auch kein Beinbruch. Eine Strafarbeit oder Verweis gab es dafür nicht.
GLG
Also, Dein Sohn hat die Hausaufgaben gemacht, aber liegen lassen, Pech für Deinen Sohn. Er bekam eine Strafarbeit und hat sie verweigert, nochmal Pech für Deinen Sohn.
Klare Konsequenz vom Lehrer, wieder Pech für Deinen Sohn. Dem würde ich mal Beine machen, damit er seine Sachen zusammenhält und auch macht, was die Lehrer sagen!