Schulpflicht bei Umzug in anderes Bundesland (von Niedersachsen nach NRW)

Guten Morgen,

ich bräuchte dringend Hilfe bei folgendem Problem: Ich bin vor zwei Wochen mit meinen beiden Jungs von Niedersachsen nach NRW gezogen. Mein großer Sohn ist am 13.09.2005 geboren und war im Schuljahr 2011/12 in Niedersachsen noch nicht schulpflichtig (Stichtag war der 30.09.). Also ging er regulär noch ein weiteres Jahr in den Kindergarten. Hier in NRW war der Stichtag allerdings der 31.08. und ich bekam gestern ein Schreiben vom Amt für Schulentwicklung mit der Aufforderung, meinen Sohn an einer Schule anzumelden, da er schulpflichtig sei.
Ich habe mich telefonisch mit der Dame herum gestritten und sie meinte, ich sei dazu verpflichtet.
Kann das verlangt werden? Ich kann doch meinen Sohn nicht das erste Halbjahr der ersten Klasse überspringen lassen, oder? Er hätte massive Probleme klar zu kommen und noch dazu hätte er den wichtigen Tag der Einschulung verpasst, ganz zu schweigen von der Eingewöhnung in die Klasse.

Weiß irgend jemand, ob ich Einspruch dagegen einlegen kann? Ich bin etwas überfragt gerade und möchte um jeden Preis verhindern, dass mein Sohn vor August zur Schule gehen muss.

Viele Grüße,

Tina

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Huhu,

was meinst Du bzw die Dame mit "anmelden"? Du musst ihn natürlich für das kommende Schuljahr anmelden, ist doch klar. Die Anmeldungen für das Jahr 2012/2013 sind ja schon lange gelaufen in NRW, also musst Du das jetzt auch noch machen, damit er im August eingeschult wird.

Dieses Schreiben bekommen in NRW alle Kinder im Oktober, die im KOMMENDEN Jahr in die Schule müssen.
Meinte die Dame wirklich "ab sofort" oder ging es um das Schuljahr 2012?

LG

Hanna

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Hallo Hanna,

es steht außer Frage, dass er im Schuljahr 2012/13 eingeschult wird, aber die Dame (und so stand es auch im Schreiben) meinte "ab sofort". Auf meinen Einwand, dass er ja das erste Halbjahr der ersten Klasse verpasst habe, meinte sie: "So sind nun mal die Gesetze. Ein schulpflichtiges Kind muss zur Schule gehen, egal, ob es einen Rückstand von einem halben Jahr hat."

Ich bin erst vor zwei Wochen nach NRW gezogen, wie gesagt, und habe daher natürlich kein Schreiben im Oktober erhalten.

LG

Tina

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OK, dann würde ich beides machen, eine sofortige Anmeldung zum Schuljahr 2012/13 an der betreffenden Schule, und einen Rückstellungsantrag für das laufende Schuljahr.

Das ist ja echt eine blöde Situation, jetzt noch vier Monate ins laufende Schuljahr macht ja mal so gar keinen Sinn... Geht er denn im Moment in einen Kindergarten?

LG

Hanna

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hallo,

ich denke die dame meinte damit die anmeldung für das schuljahr 12/ 13, da er in nrw schon in die zweite klasse kommen würde in dem alter (sofern er dort schon gewohnt hätte),... ruhig blut. anmelden und gut :-D

alles gute #klee

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Hallo

Auch ich denke das es um die Anmeldung 2012 geht.

Falls du ihn in NDS schon angemeldet hast (bei uns sind die Anmeldungen 15 Monate vor Schulstart) holt sich die Schule die Unterlagen. War die Schuluntersuchung schon?
Das muß ja alles erstmal gelaufen sein bevor er in die Schule kann.
Ansonsten Rückstellungsantrag stellen

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Hallo,

es geht definitiv um eine sofortige Einschulung, deswegen bin ich ja so fassungslos. Ich habe die Dame am Telefon gestern mehrmals gefragt, ob sie tatsächlich eine sofortige Anmeldung meint. Und sie sagte, ich müsse ihn innerhalb der nächsten Wochen an einer Schule anmelden und wenn ich das nicht tun würde, dann würden weitere Schritte eingeleitet werden, notfalls eine "Zwangsanmeldung". Das ist ja das Krasse.

In Niedersachsen hatte ich ihn natürlich schon letztes Jahr angemeldet und Schuluntersuchung war auch schon.

LG

Tina

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Hallo,

"Und sie sagte, ich müsse ihn innerhalb der nächsten Wochen an einer Schule anmelden "

- das kann ja auch bedeuten, dass du dein Kind eben innerhalb der nächsten Wochen an einer Schule für das kommende Schuljahr anmelden sollst!

Aber egal wie - anstatt hier im Forum zu fragen, würde ich mich SOFORT mit dem zuständigen Schulamt in Verbindung setzen.

Dann weißt du, wie es gemeint ist und was du zu tun hast (auch im Falle einer Zurückstellung).

Gruß, lena

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schau mal ob dir das hilft

http://www.bildung.koeln.de/schule/schullaufbahn/schulpflicht/

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Hallo Tina,

gegen die Schulpflicht wirst du vermutlich nichts machen können.
Aber vielleicht kannst du ihn zurückstellen lassen.
Nimm unbedingt sofort Kontakt mit der Schule auf.

Liebe Grüße

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Hallo,

ich habe morgen sowieso nen Termin bei dem Schulleiter der Grundschule. Ich werde ihn fragen, was ich machen kann. Er hat wahrscheinlich genauso wenig Interesse daran, meinen Sohn mitten im Schuljahr einzuschulen, wie ich.

LG

Tina

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Ihr seid doch bestimmt in irgend nem Kindergarten ?! und da würd ich als allererstes nachfragen. Die haben oft direkten und guten Kontakt mit den Leuten zwecks Einschulung (ist zumindestens bei uns so).

Und ich bezweifel, das sie einem Kind das antun werden, es mitten im Schuljahr in die 1. Klasse einschulen zu lassen. Gehe davon aus, das er ab Sommer in die Schule muss..

lg

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Wir wohnen auch in Niedersachsen und da ist doch Stichtag 30.09.. Somit hätte dein Sohn doch auch hier schon 2011 eingeschult werden müssen? Oder irre ich mich da. Unsere Tochter kommt diese Jahr zur Schule und sie hat Freundinnen (geboren 2006) die im September oder sogar Anfang Oktober Geburtstag haben und die auch dieses Jahr zur Schule kommen.

Zu deiner eigentlichen Frage kann ich dir leider nicht antworten. Ich würde mein Kind aber auch nicht im laufenden Jahr in die 1. Klasse schicken.

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Hallo!

Die TE hat in ihrem Ausgangspost den falschen Stichtag genannt.

Im August 2011 waren alle Kinder schulpflichtig, die vor dem 31.8.2005 geboren wurden.
Im kommenden Schuljahr 2012/2013 verändert sich der Stichtag: alle Kinder, die vor dem 30.9.2006 geboren wurden, sind dann schulpflichtig.

Wer Anfang Oktober 2006 geboren ist, ist jedenfalls im Schuljahr 2012/2013 nicht schulpflichtig, kann aber als "Kann-Kind" eingeschult werden.

Mein Sohn (geb. im September 2005) wird erst im kommenden Sommer in Nds. eingeschult - mit fast 7 Jahren.

LG,
Tina.

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Ich glaube schon, denn es gilt immer die Regelung wie es für Dein Kind wäre, wenn Du am Einschulungstag dort wohnst.
Wenn ihr dieses Jahr umzieht und Dein Kind dann ein Geburtstag hat, dass es in dem anderen Bundesland schulpflichtig wird, dann ist es so.

So ist es auch mit Hessen und Bayern.
Wir wohnen in Hessen an der Grenze. Bei uns ist der Stichtag der 01.07. - in Bayern aber irgendwann im Oktober November.
Wenn ein Kind zwischen solchen 2 Stichtagen geboren ist und Du gehst in das Bundesland bzw. braucht das Kind nur in dem anderen Bundesland zur Schule zu gehen, dann gilt die Regelung wie in dem Bundesland.

Wir wohnen in Hessen. In Hessen ist mein Kind mit seinem Geburtsdatum ein Kann-Kind. Alleine für eine Schulanmeldung in Bayern, was bei uns nur wenige Kilometer entfernt ist, müßte mein Kind schon längst eingeschult sein.

In Bayern wäre sie letztes Jahr eingeschult worden. In Hessen war sie ein Kann-Kind. Nun wird sie in Hessen dieses Jahr eingeschult.

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Liebe Tina,

ich habe zwar kein Schulkind und wohne auch nicht in NRW, möchte dir aber trotzdem antworten. Ich bin geschockt und kann deine Panik gut verstehen.

Ich bin Pädagogin und wohne in Bayern.
Die Schulpflicht wird überall sehr ernst genommen und ein Verstoß teils mit empfindlichen Strafen geahndet.
Hier in Bayern ist auch eine Zurückstellung sehr schwierig durchzusetzten - aber nicht unmöglich. Zurückgestellt werden die Kinder, denen prognostiziert wird, die erste Klasse nicht erfolgreich zu bestehen. Das muss meines Wissens der Schulpsychologie machen.

Dafür wäre natürlich dein Kind das perfekte Beispiel. Er hat doch so gut wie keine Chance, die erste Klasse zu schaffen (gerade auch mit den ganzen persönlichen Umständen). Und nicht auszudenken, wie sein weiterer Schulerfolg leiden könnte, wenn man ihn jetzt in die 1. Klasse zwingt und ein Scheitern heraufbeschwört. Er muss ja völlig überfordert werden!

Informiere dich direkt in der Schule (am besten persönlich vorsprechen), welche Möglichkeiten der Zurückstellung es gibt. Ich glaube, dass es nur diesen sehr formellen Weg gibt, von der Schulpflicht befreit zu werden.

Wegen der Auswirkungen auf den weiteren schulischen Erfolg und der psychischen Belastung wäre meiner Meinung auch an eine Klage zu denken, wenn dir wirklich keiner helfen kann.

Saublöd das alles (ich würde vielleicht auch ganz heimlich daran denken, mein Kind wieder in Niedersachsen zu melden - beim Vater? Oma?). Das ist einfach unmöglich und total bürokratisch, ein Kind mitten im Schuljahr mit der Schule beginnen zu lassen.

Alles Gute, vielleicht magst mich auf dem Laufenden halten?!

LG Alicia

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Hallo Alicia,

danke für deine liebe Antwort.
Ich hatte gestern einen Termin beim Schulleiter der Grundschule und er meinte, er hätte so etwas in seinen 20 Jahren als Schulleiter noch nicht erlebt. Er hat dann gleich die Schulaufsichtsbehörde angerufen und die Schulrätin meinte, es wäre okay, wenn mein Sohn noch bis zum Sommer im Kindergarten bleibt. Sie würde das auch unterschreiben.
Allerdings hat er mir noch einen Vorschlag gemacht, der auch reizvoll ist. Max könnte die jetzt eingeschult werden, käme in eine kleine Klasse mit 17 Kindern und würde entsprechend seinen Fähigkeiten gefördert werden, ganz ohne Druck. In NRW kann die Schuleingangsphase (1. und 2. Klasse) bis zu drei Jahre dauern. Das wird von Kind zu Kind ganz individuell entschieden, d.h. ein Kind kann ein, zwei oder drei Jahre für die ersten beiden Klassen brauchen, ohne dass irgendwelche Nachteile entstehen.
Im Sommer würden wir dann gemeinsam mit Schulleiter und Lehrerin entscheiden, ob er die erste Klasse wiederholt oder in die zweite versetzt wird.

Es würde kein Leistungsdruck entstehen und der Schulleiter meinte, man könnte es auch als Vorschule sehen.

Ich finde, das klang sehr positiv und vernünftig. Wir lassen uns das jetzt nochmal durch den Kopf gehen und entscheiden nächste Woche, was wir machen. Aber vielleicht ist die Idee gar nicht so schlecht.

Ich wünsch dir noch ein schönes Wochenende.

LG

Tina

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Hallo Tina,

danke für die Meldung.
GUUUUUT, dass erst mal der Druck weg ist.

Und die Möglichkeit, die der Schulleiter vorgeschlagen hat ist vielleicht wirklich eine Alternative. Sind denn die Kinder während der ersten 2 Jahre auch dann zusammen in einer Klasse, wenn einige nicht "versetzt" werden. Konkreter: Wenn dein Sohn die 1. Klasse nicht schaffen sollte, muss er dann die Klasse wechseln oder wird er weiterhin die gleiche Klasse besuchen und entsprechend eines Erstklässlers gefördert? Finde ich wichtig!
Hier gibt es diese Kombiklassen an einigen Schulen. 1. und 2. Klasse werden gemeinsam unterrichtet und bleiben 2 Jahre zusammen (außer die Schüler, die beide Klassen in einem Jahr durchlaufen). Ich halte davon sehr wenig! In der Theorie hört sich das alles sehr gut an, "individuelle Förderung", "weniger Leistungsdruck" etc, aber die Praxis sieht anders aus. Mit einer teils hohen Klassenstärke ist individuelle Förderung auf dem Niveau überhaupt nicht machbar und so sieht es in der Praxis eben doch nach 2 Schuljahren für 2 Klassen und viel Wartezeit für die 2. Klasse aus :(

Aber ganz ehrlich: Wenn dein Sohn jetzt die Chance hat, in eine Klasse mit nur 17 Schülern zu kommen und auf jeden Fall im nächsten Schuljahr in der gleichen Gruppe ist... diese Chance darf man sich fast nicht nehmen lassen. Ist er denn in deinen Augen schon schulreif? Will er in die Schule? Kann er vielleicht schon etwas Stoff der 1. Klasse? Hast du Zeit, ihn zu fördern und ihm zu helfen?

Stell ich mir total chaotisch vor, wenn ich mir vorstelle, dass aus meinem Kiga-Kind ganz plötzlich - fast von heute auf morgen - ein Schulkind wird... sehr aufregend :-)

Euch auch ein schönes Wochenende und viel Glück für die richtige Entscheidung.

LG
Alicia

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