Hallo!
Ich benötige dringend einen Rat.
Wir sind am kämfen, dass wir unseren Sohn ein Jahr von der Schule zurückstellen können. Wir haben die Erzieherinnen und mehrere Ärzte auf unserer Seite. Mein Sohn leidet unter einer chronischen asthmatischen Bronchitis. Er wird zur Zeit mit Medikamenten behandelt. Die Medikamente sollen in den nächsten 12-15 Monate eine positive Wirkung zeigen.Er war letztes Jahr nur 90 Tage im Kiga, die übrige Zeit war er krank. Die Schulleiterin sagt, sie würde ihn gerne zurückstellen, da er auch einige Defizite vorzuweisen hat. Sie hält es für klug, dass er noch ein Jahr im Kiga bleiben soll und diverse Therapien (Logo und Ergo) besuchen sollte. Allerdings sagt sie, dass sie keine Befugnis hätte ihn zurückzustellen. Nur das Gesundheitsamt wäre ´dazu in der Lage. Und das Gesundheitsamt meint, dass Schulamt muss entscheiden. Das Schulamt wiederum meint, dass nur die Schulleitung entscheiden kann. Was ist nun richtig und wer lügt mich an? Wir sind so verzweifelt und wissen nicht mehr was wir machen sollen. Jeder lässt uns hängen. Jeder sagt "ich würde ja gern, aber ich kann nicht"! Wir haben sehr viele Gründe, welche dagegen sprechen ihn jetzt in 2012 einschulen zu lassen, nicht nur körperliche, sondern auch psychische Gründe. U.a. meint das Schulamt, dass in Zurückstellungen nur durchgehen, wo Gründe z.B. lebensbedrohliche Krankheiten oder psychische Traumata wären. Es wäre sehr nett, wenn mir jemand helfen könnte und mir sagen würde, was ich noch tun kann. Es gibt auch eine längere Vorgeschichte über meinen Sohn, wofür ich allerdings zu weit ausholen müsste. Auf Grund dieser Geschicht haben wir vor zwei Wochen einen Kinderpsychologen aufgesucht, welcher der Meinung ist, wenn unser Kind in 2012 eingeschult wird, müssten wir mit psychischen Störungen rechnen. Dieses hat er uns schriftlich gegeben. Es liegen viele Attest und Berichte von Ärzten und Erzieherinnen vor, welche allerdings niemanden interssieren. Die Logopädin, sowie die Ergotherapeutin schließen sich dieser Meinung ebenfalls an. Ich habe alle Unterlagen, wie Berichte Atteste, Gutachten und einen Antrag, welchen ich persönlich verfasst habe, zum Gesundheitsamt, Schulamt und der Schulleiterin geschickt Das Schlimme ist, eine nette Frau vom Schulamt, welche im Sekretariat der Schulrätin sitzt, hat gesagt das unsere Befunde und Tatsachen definitiv ausreichen, um meinen Sohn zurückzustellen. Eine Beamtin des Schulamtes meinte allerdings, dass das Quatsch wäre, und ich es falsch verstanden habe. Sie meint das nur die schulleiterin ihn zurückstellen kann, aber sie würde es wahrscheinlich nicht tun. Warum allerdings konnte mir niemand sagen. Mein Sohn muss sich nach jeden Ausfall wegen Krankheit wieder neu im Kindergarten orientieren. Er spielt am Liebsten mit Kindern, welche 1-1,5 jönger sind als er. Zu den Gleichaltrigen findet er nicht wirklichen einen guten Draht. Also ich weiß definitiv das eine Rückstellung möglich ist, ich kenne nur nicht den richtigen Weg zum Ziel. Ich kenne den Gesetzestext in und auswendig und ich weiß auch das es eine Schuleingangsphase gibt. Ich bin allerdings dennoch der festen Überzeugung, das es besser wäre ihm noch ein Jahr im Kiga zu belassen. Er ist am 12.09.06 geboren und würde somit selbst in 2013 noch mit 6 Jahren in die Schule kommen. Was kann ich tun, wer kennt sich aus?
Ich will nur das beste für meinen Sohn und hoffe, dass ich hier einige Tips ergattern kann!
Es wäre sehr nett. wenn man mir helfen könnte.
Lieben Gruss
nickymaus81
Schulrückstellung NRW! Ich bin verzweifelt und brauche Hilfe!
Schlagen wir doch einfach mal das Schulgesetz NRW auf … ist m.E. der einfachste Weg, ihre Frage dort zu beantworten.
Der Beginn der Schulpflicht ist im § 35 SchulG NRW geregelt, die Zurückstellung im Absatz 3. Am interessantes finde ich Satz 2 in diesem Absatz.
»Die Entscheidung trifft die SCHULLEITERIN oder der SCHULLEITER auf Grund des SCHULÄRZTLICHEN GUTACHTENS (vgl. § 35 III 2 SchulG NRW).«
Heißt übersetzt, dass Sie zunächst einmal ein schulärztliches Gutachten brauchen, dass ihnen bescheinigt, dass erhebliche gesundheitliche Gründe für die Zurückstellung sprechen. Mit diesem Gutachten müssten Sie zur Schulleitung gehen, und, diese MUSS (sie hat hier KEIN ERMESSEN, weil im Gesetz steht »xyz TRIFFT die Entscheidung«) eine Entscheidung unter Berücksichtigung dieses Gutachtens treffen. Sofern die Schulleitung diese Entscheidung nicht trifft, müssten Sie eine verwaltungsrechtliche Verpflichtungsklage (§ 113 V 1 VwGO) anstreben (respektive den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 I 1 VwGO stellen [Da müssten Sie dann jemanden fragen, der sich mit Verwaltungsrecht auskennt => also einen Anwalt]). Das Gericht wird dann (im Falle der Verpflichtungsklage) feststellen, dass Sie einen Anspruch auf Erlass des begünstigenden Verwaltungsaktes (Eine Entscheidung) haben, dadurch in Ihre Rechte verletzt sind, wenn Sie diese nicht bekommen und feststellen, dass die Sache (das Treffen einer Entscheidung, nicht welche!) spruchreif ist. Da ist das Verwaltungsrecht ausnahmsweise mal recht stringent.
Was erhebliche gesundheitliche Gründe überhaupt sind, damit hat sich das Verwaltungsgericht Münster im Jahre 2006 einmal beschäftigt (Aktenzeichen 1 L 552/06). Das Gericht definierte diesen unbestimmten Rechtsbegriff wie folgt: »… kommen allein solche gesundheitlichen Umstände in Betracht, die einem Schulbesuch des Kindes für einen voraussichtlich erheblichen Zeitraum [super, wieder unbestimmter Rechtsbegriff … ich liebe Verwaltungsgerichte!] des Schuljahres in tatsächlicher Hinsicht entgegenstehen.« Ferner wird auch auf die Drucksache 13/3722 S. 55 verwiesen, die ich mir jetzt mal geschenkt habe, weil das auch mein Judiz war, dass es dabei nur darum geht, wenn ein Kind - auf Grund seiner Gesundheit - den meisten Unterricht ohnehin versäumen würde. Auf Defizite kommt es hier also scheinbar gar nicht an, denn, für Kinder mit Defiziten (ich drück dass jetzt mal juristisch kaltherzig in den Worten des Urteils aus) gibt es ja Förderschulen.
Danke für die Antwort. Soweit war ich allerdings schon lange. Es geht mir darum, dass es genügend Fälle in Nrw gibt, welche mit unserem identisch sind, und wo die Eltern ihre Kinder zurückstellen lassen konnten. Mein Problem ist jetzt, dass die Schulleitung sagt: "Es wäre besser ihr sohn besucht noch ein weiteres Jahr den Kindergarten. Ich würde ihnen sehr gerne helfen, aber ich kann nicht!: Und das Schulamt meint:"Alles gut und schön, aber wir haben damit nichts zu tun. Nur die Schulleitung oder das Gesundheitsamt kann helfen. Die Schullleitung ist berechtigt, aber wird es bestimmt nicht tun?"
Das verwirrt sehr finde ich! Es kann nicht sein, dass ich es nicht durchbekomme, aber andere Städte in NRW fleißig zurückstellen. Irgendetwas passt hier nicht.
LG
Nicky
In dem Fall würde ich dem Schulleiter mal höflich den Paragraphen unter die Nase halten,...ich denke er blickt selbst nicht ganz durch den Paragraphedschungel, dann neigt man gern dazu jemanden von Tür zu Tür zu schicken.
Hallo,
unter diesen Umständen wäre eine Rückstellung sicherlich besser.
Wir wohnen auch in NRW.
Mein Sohn ist gesund und wird im Sommer eingeschult.
Im Schreiben unserer Schule, in der ich ihn angemeldet habe, stand nach dem Schuleignungstest:
Die letzte Entscheidung über die Schulfähigkeit entscheidet das Gesundheitsamt nach der Untersuchung Ihres Kindes.
Der Termin wird Ihnen vom Gesundheitsamt mitgeteilt.
Diese Untersuchung fand vor 2 Wochen statt und mein Sohn ist schulfähig. Dies wurde uns auch am Ende der Untersuchung so mitgeteilt.
Eine Freundin liess letztes Jahr ihren Sohn auch zurückstellen und auch dort musste erst das Gesundheitsamt entscheiden. Sie hat auch diverse Unterlagen eingereicht und musste mit ihrem Sohn noch zu 2-3 extra Tests des Amtes.
Danach wurde in Absprache mit der Schulleitung die Rückstellung bewilligt.
Geh den Ämtern und der Schulleitung weiter auf die Nerven. Gib keine Ruhe, eh du
eine Entscheidung hast.
LG
Tanja
Danke für deinen Beitrag Tanja. Ich werde es weiter versuchen.
LG
Nicky
Hallo,
helfen kann ich dir leider auch nicht wirklich.
Wir haben unseren Sohn letztes Jahr zurückstellen lassen ( NRW ) und dass ohne irgendwelche gravierenden Gründen. Er hatte zwar leichte defizite im Feinmotorischen, die allerdings nichts an der eigentlichen Schulreife geändert hätten.
Uns wurde von der Ärztin des Gesundheitsamtes gesagt, dass alleine der Schulleiter das letzte Wort darüber hat ob unser Sohn eingeschult wird. Sie würde lediglich eine Beurteilung abgeben nach der er entscheidet.
Wo kommt ihr her?
Hier bei uns gibt es das Problem das wir nur eine kleine Dorfschule haben, die seit Jahren um ihre Existenz bangt, da man die Klassen einfach nicht voll bekommt. Sollten zwei Jahre in Folge weniger als 18 Kinder eingeschult werden, wird die Schule geschlossen. In den letzten Jahren hat man gerade so mit Ach und Krach eine Klasse voll bekommen. Dieses Jahr wird das wohl keinen mehr geben und wie es weiter geht weiß keiner so genau....
Vielleicht gibt es bei euch ähnliche Probleme? So das die Schulleiterin nicht zurückstellen kann/ will?
LG Daniela
Hallo Daniela!
Das habe ich auch schon überlegt, aber ich glaube nicht das es damit zusammenhängt.
Vielleicht habe ich noch eine winzige Chance. Solange ich noch etwas Hoffnung habe versuche ich es weiter.
Danke und lG
Nicole
Ich weiß von einer Familie, die letztes Jahr ihr Kind in NRW zurückstellen ließ, weil es schüchtern ist.
Daher denke ich ehrlich, dass das bei euch kein Problem sein sollte.
Auch weiß ich von einer Lehrerin, die ihr Kind gerne zurück gestellt hätte, die Schulleiterin hat das aber nicht erlaubt.
Viele Grüße
Unglaublich...ich habe gerade eben eine ähnliche Diskussion hier eröffnet, weil wir auch am verzweifeln sind wegen der Rückstellung, auch aus NRW kommen, unser Kind ähnliche Probleme wie Deins hat (nur noch extremer, weil sie ein extremes Frühchen ist/war) und ich fühl mich langsam echt verarscht, nachdem ich heute endlich mal auf die Idee kam das Schulgesetz zu googlen und dann noch Deinen Beitrag gelesen habe und die Antworten darauf.
Spätestens in Deinem Beitrag hätt ich ja heute eh das Schulgesetz gefunden. Derjenige der's gepostet schaltet wohl um einiges schneller als ich ;) ...ich wünschte ich hätte das schon gemacht, bevor ich meine Tochter bei der Schule angemeldet habe.
Und zwar hat man uns gesagt, daß das nicht die Schule entscheidet. Also die Schule hat uns gesagt, wir müssen da den Antrag stellen, alles an Arztberichten einreichen was wir haben und die leiten das dann ein.
Dabei muss ich erwähnen, daß der KiGa uns schon drauf vorbereitet hat, daß es sehr schwer werden wird unser Kind zurückstufen zu lassen, die haben das schon mehrere Male hinter sich und es war jedesmal ein Kampf und es mussten sogar Anwälte eingeschaltet werden seitens der Eltern...zuletzt bei einem Kind, das auch ein extremes Frühchen war und diverse Folgeschäden hat, wo man ja meinen müsste, daß es da eigentlich kein Problem sein müsste.
Zuvor hat man mir auch mit auf den Weg gegeben, daß es auch immer von der Kulanz des Schulleiters abhängt. Was ich dann auch widerum ned verstanden hab, wenn der doch angeblich nicht zuständig/Entscheider ist. - Tja.. anscheinend ist es ja doch von ihm abhängig, wenn man sich das SchGesetz durchliest und auch nach den Antworten hier zu urteilen.
Was mir auch gesagt wurde von der sehr engagierten Neuropädiaterin meines Kindes, als auch von der Heilpädagogin aus der Frühförderung meiner Tochter ist, daß es bei der ganzen Sache wieder mal nur um Geld geht.
Es ist mal wieder ein reines Politikum...denn es ist einfach viel teurer für die Stadt, wenn ein Kind ein weiteres Jahr in den KiGa geht, als in die Schule.
Sie meinten beide zu mir, daß ich mich drauf einstellen soll, daß man sich an allen Stellen mit 'Händen & Füssen' dagegen wehren wird. Und ich glaube auch langsam, daß das der Grund ist, weswegen alle Stellen (Schule, Gesundheitsamt, Schulamt) den schwarzen Peter von sich weisen, und die Schule sagt das Gesundheitsamt sei die entscheidende Stelle, das Gesdhts.amt sagt das Schulamt entscheidet, usw. !
Ich werd Morgen jedenfalls bei der Schule und im Schulamt anrufen und erstmal nachhaken, wegen dem was im Schulgesetz steht und daß ja in jedem Fall immer das Kind gesehen werden soll und keine anderen Gründe ausschlaggebend sein dürfen.
Die Schuluntersuchung am Gesundheitsamt hatten wir schon...hattet ihr die schon? Denn da musst Du das erwähnen und versuchen die auf Deine Seite zu bekommen, also davon zu überzeugen, daß Dein Kind wirklich aus gesundheitlichen und/oder Gründen der sozialen Entwicklung, etc....alles aufführen was Dir nur einfällt...zurück gestellt werden muss, sonst macht man bei ihm mehr kaputt als es ihm nützt.
Überleg Dir sehr gute Argumente, denn wenn das Gesundheitsamt das schonmal befürwortet, ist das sehr gut. Alles an Arztberichten mitbringen was Du hast. Solltest Du noch Zeit haben bis zu dem Termin (bestimmt war der eh schon oder?) und hast keine aktuellen Berichte, dann mach noch schnell nen Termin bei einem guten Arzt /Deines Vertrauens und schildere dort Dein Problem, sag wie es um Deinen Sohn steht und daß Du drigend Unterstützung brauchst.
Daß der KiGa Dir nicht hilft find ich ja auch schon komisch. Bei mir haben die sich von sich aus zur Verfügung gestellt, daß jemand mitgeht zur Schulanmeldung und Schultest, weil ist ja immer besser, wenn die auch die Meinung von Fachkräften haben.
Obwohl Du sagtest ja, die stehen auf Deiner Seite, aber machen die auch aktiv was?
Was bei unserer Ärztin am Gesundheitsamt sehr gezogen hat war, daß meine Tochter, dadurch, daß sie eine Immunschwäche hat, und ständig krank war letztes Jahr, ziemlich wenig im KiGa war und sie eben noch sehr unsicher ist im Umgang mit anderen Kindern.
Vielleicht schreibste mir erstmal wie weit Ihr schon seit, was Ihr gemacht habt, welche Unterstützzung Ihr habt, etc..., bevor ich hier ellenlang noch weiter schreibe ;) !
Wenn Du in der Nähe wohnen würdest könnte ich Dir auch unsere Ärztin nennen, die uns so toll unterstützt, das wird die nämlich unter Garantie auch bei Euch tun, bei dem was Du so schreibst über Deinen Sohn. Ich wohne zwischen DO und Münster.
Liebe Grüsse und alles Gute...Toi toi toi. Ich weiß echt wie man sich fühlt.. ich hab Bauchschmerzen, wenn ich daran denke, daß meine Kleine dieses Jahr schon zur Schule müsste.