Hallo! (Bitte lesen...auch wenn es so lang ist...bin am verzweifeln gerade.)
Ich bin Mama von einer normal geborenen Tochter (14) und 2 Nachzüglern die als extreme Frühchen zur Welt kamen (6 + 4 Jahre).
Beiden geht es eigentlich, gemessen an ihrem Start ins Leben, relativ gut.
Meine Tochter (um die es in diesem Thread geht) hat durch die Sauerstoffgabe, in den Wochen wo sie beatmet werden musste, einen Sehfehler inklusive Strabismus konvergenz zurück behalten (Okklusionstherapie seitdem sie knapp 2 ist und wohl noch in diesem Jahr wird das Auge operiert).
Des weiteren ist sie extrem zart gebaut, hat starke graphomotorische (leichte grobmotorische Schwierigkeiten und etwas stärkere feinmotorische) ist sehr infektanfällig, sehr schwaches Selbstbewusstsein (das kommt bestimmt daher weil sie halt dann doch igdwann gemerkt hat, daß viele Kinder mehr können als sie ... also körperlich und eben vor allem basteln und malen im KiGa) und ist halt generell einfach in der motorischen Entwicklung ziemlich weit zurück.
Sie bekam in den ersten 1 1/2 Jahren Physiotherapie und bis heute Frühförderung.
Des weiteren besucht sie als integratives Kind den KiGa.
Ich hab schon ziemlich früh die Vermutung gehabt, daß es meiner Tochter auf jeden Fall gut tun würde und es auch einfach von ihrer Entwicklung nötig ist, daß sie 1 Jahr später zur Schule geht.
Von allen Seiten (KiGa, Frühförderung, Kinderarzt, Neuropädiaterin....) wird das auch so gesehen.
Nun ist es in NRW ja angeblich, im Gegensatz zu früher, sehr schwer sein Kind für 1 Jahr zurückstellen zu lassen. Ich hab das auch schon im KiGa mitbekommen daß da sogar Anwalt eingeschaltet werden musste seitens der Eltern, etc.!
Eigentlich müsste sie diesen Sommer in die Schule, aber ich habe bei der Einschulung direkt erwähnt, daß ich es für unabdingbar empfinde sie 1 Jahr zurückstellen zu lassen.
Meines Wissens muss man das auch bei der Schule erwähnen, die dann einen Antrag auf Rückstellung stellt. (Hat mir die Schule selbst so mitgeteilt.)
Arztberichte habe ich dort hingeschickt, nur habe ich bis jetzt nichts mehr davon gehört. Das letzte mal daß ich von der ganzen Sache etwas gehört habe war von der Schule, als die mir den Originalarztbericht zurück gesendet haben, mit dem Vermerk, daß die lieber eine Kopie geschickt haben an das Schulamt, da diese bestimmt reichen würde.
Jetzt bekam ich Anfang der Woche dann Post vom Schulamt, in dieser stand, daß ich (bzw. die Schule) einen Antrag auf Feststellung des Förderbedarfs (und des Förderortes) beim Schulamt gestellt hätte, und sich eine Lehrerin einer Förderschule bei mir melden würde, um das ganze Prozedere mit mir durchzugehen, daß meine Tochter Tests mit dieser Lehrerin machen muß (zusammen mit einer Lehrerin der Schule wo ich meine Tochter angemeldet hab), etc....
Ich bin davon ausgegangen, daß das alles was mit meinem Antrag auf Rückstellung zu tun hat und dies einfach dazu gehört um festzustellen, ob meine Tochter besser in einer Förderschule aufgehoben wäre, auf einer normalen Schule oder ob es halt wirklich besser für sie ist, daß man sie noch das 1 Jahr in den KiGa gehen lässt.
Davon bin ich, wie gesagt, einfach ausgegangen, denn ich habe von meiner Seite aus nur den Antrag auf Rückstellung gestellt und sonst keine Anträge.
Den Test hatte sie heute, ich hatte ein Gespräch mit den Lehrerinnen und heute abend gegen 18Uhr rief mich die Lehrerin aus der Förderschule sogar nochmal an, weil sie mit mir kurzfristig einen Termin zur Besichtigung der Schule machen wollte.
Dabei erwähnte ich nochmal das mit der Rückstellung (was ich heute Morgen schonmal angesprochen hatte, nachdem meine Tochter getestet wurde).
Da sagt die plötzlich, daß das alles gar nichts mit einem Antrag auf Rückstellung zu tun hat. Sondern, daß die Schule (wo ich meine Tochter angemeldet habe und Antrag auf Rückstellung gestellt habe) von sich aus halt einen Antrag auf Festellung des Förderbedarfs (+ Förderortes) beim Schulamt gestellt hätte und einfach darum geht es.
Da dieses Gespräch ja am Abend war konnte ich die Schule auch nicht mehr erreichen, die den Antrag auf Rückstellung angeblich gestellt hat (wie die mir selbst sagten und weswegen ich ja auch Arztberichte dahin geschickt hatte. etc.).
Nun bin ich fix und fertig nach dem Telefonat, weil ich jetzt total verunsichert bin, und totale Panik habe, daß da gar nix mit einem Antrag auf Rückstellung gelaufen ist. Daß vielleicht igdwas untergegangen ist oder missverstanden wurde oder sonstiges.
Ich habe diesbezüglich ja auch noch nix gehört.
Meines Wissens wäre es jetzt schon absolut zu spät um dann den Antrag nachträglich zu stellen, die Schule selbst hat mir damals beim 1.Gespräch (im Oktober 2011) gesagt, daß ich so schnell wie möglich alle Arztberichte ranholen soll, damit die diese einschicken können, etc. denn sonst ist es schnell zu spät dafür.
Es wäre wirklich eine Katastrophe, wenn das alles nicht so gelaufen ist wie abgemacht und meine Kleine dies Jahr noch zur Schule müsste, bzw. wenn im Endeffekt dann nedmal was dafür getan worden wär, daß sie zurück gestellt wird.
Ich hoffe so sehr, daß es hier Mamas (aus NRW wegen den unterschiedlichen Regelungen) gibt, die mir sagen können, ob es normal ist, daß man da so lange nix von hört (also wegen der Rückstellung). Denn ich hatte mehrmals im KiGa nachgefragt, und die meinten zwar, daß es normal ist...aber ich bin mir da nicht mehr so sicher.
Ich werde zwar Morgen sowieso in der Schule anrufen, aber ich muss das jetzt einfach irgendwie wissen, weil ich kann sonst echt nicht schlafen. Meine Tochter würde untergehen, würde sie 2012 schon zur Schule müssen.
Ich hab schon wie blöd gegoogelt aber immer nur sehr allgemeine Infos gefunden. :(
Bitte..wenn da jemand igdwas zu sagen kann...dann mach das bitte.
HILFE!Suche Mama mit Erfahrung-> 1 Jahr Schulrückstellung (Einschulung - NRW)
Sehr schwer ist es eigentlich nicht, ein Kind zurückstellen zu lassen. Das Problem ist nur, dass das Schulgesetz von NRW nur noch einen einzigen Grund vorsieht, weshalb ein Kind überhaupt zurückgestellt werden könnte. Dieser Grund beschränkt sich dort auf »erhebliche gesundheitliche Gründe (§ 35 III 1 SchulG NRW)«. Es ist also recht egal, ob Sie diese Rückstellung unabdingbar finden oder ihre Tochter dort einfach noch ein Jahr braucht, weil sie von der Entwicklung nicht so weit ist, weil es ja genau für all diese Fälle eine (auch wenn es grausam klingen mag, aber, der Gesetzgeber meint es nur gut) Förderschule gibt. Sprich: Auch ein Kind, dass nicht schulreif ist, wird eingeschult.
Also diese ganzen Gründen wie »extrem zart gebaut«, »grobmotorische Schwierigkeiten«, »schwaches Selbstbewusstsein«, »motorische Entwicklung« etc. sprechen zwar für jeden Menschen mit irgendetwas wie Verstand ganz eindeutig für eine Rückstellung eines Kindes … leider sagt das SchulG von NRW hier jedoch: »Ätschiiii … dann muss das Kind halt auf eine Förderschule … dafür haben wir die doch«. Sie bräuchten dort für den Schularzt also irgendeinen glaubhaften Hinweis, dass erhebliche gesundheitliche Gründe vorliegen. Übersetzt also am besten so etwas wie: Mein Kind wird X Monate lang im Krankenhaus liegen und wird dann nicht am Schulunterricht teilnehmen könne, und, dies ist nicht tragbar. Denn mit jeder anderen Argumentation … (sie ist halt von der Entwicklung noch nicht so weit und braucht das Jahr unbedingt noch) … wird man ihnen dort sagen, dass ihre Tochter dieses Jahr, was sie dann eben noch brauch, auf eine Förderschule zu verbringen hat, weil sie schulpflichtig ist.
Im ersteren Falle (wenn ein Schularzt ihnen bestätigt hat, dass erhebliche gesundheitliche Gründe für eine Zurückstellung bei Ihrer Tochter sprechen) ist der Rest ganz einfach … auf Grundlage dessen kann (und wird) die Schulleitung ihr Kind dann zurückstellen. Das meinte ich dann mit »das ist alles ganz einfach«. Wenn es dort diese erheblichen Gesundheitlichen Gründe bei Ihrer Tochter nicht gibt … werden Sie da noch so vielen »Aber meine Tochter ist noch nicht so weit«-Mama-Flehen m.E. nicht weiterkommen, wenn dort niemand ein Auge zudrückt der ein Auge zudrücken kann (verwaltungsrechtlich dürfte er das nämlich nicht), weil, dass werden sich die zuständigen Stellen dauerhaft anhören müssen. In wie weit Ihnen dann noch ein - auf das SchulG/verwaltungsrecht spezialisierter - Anwalt weiterhelfen kann, ihre Tochter dennoch irgendwie rauszuboxen; kann ich nicht beurteilen (da würde ich eher mal im Kindergarten fragen oder hier warten, bis noch Jemand anderes aus NRW antwortet, der das irgendwie in letzter Zeit mal versucht hat). Ich sehe da aber zumindest keine gesetzliche Grundlage mehr für, wenn jemand ihre Tochter unbedingt einschulen lassen möchte. Solange es dort aber noch einen Hoffnungsschimmer gibt, egal, wie klein dieser auch immer sein mag, würde ich es - für mein Kind - definitiv versuchen, wenn ich das für am besten halte.
Was die Feststellung des Förderbedarfs angeht … wie das Wort Förderbedarf eigentlich schon vermuten lässt, hat das wirklich nichts mit der Rückstellung zu tun, sondern damit, ihr Kind auf eine Förderschule zu packen, weil es - nach dem alten Schulrecht von NRW - eigentlich nicht schulreif ist, sondern förderbedürftig. Sie müssten sich hier also schon an den Schularzt wenden, der ihnen bestätigt, dass erhebliche gesundheitliche Gründe dafür sprechen, dass Ihre Tochter zurückgestellt werden sollte … und das ist dann das richtige Schriftstück, auf dessen Basis der Schulleiter ihre Tochter auch wirklich zurückstellen kann. Das erinnert irgendwie an Asterix (und Obelix) erobert Rom mit dem legendären Passierschein A38... Offensichtlich scheinen die zuständigen Behörden dort aber selbst nicht so ganz genau zu wissen, wie so ein Verfahren denn nun laufen soll. Also ich hätte jetzt auch erwartet, dass, wenn ich in der Schule diesen Antrag stelle, die das entsprechend dem zuständigen Schularzt weiterleiten, welcher sich dann mit mir in Verbindung setzt, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Klingt m.E. plausibel, scheint aber irgendwie doch nicht (immer) so zu sein.
Ich würde dort also auch auf jeden Fall morgen schleunigst telefonisch Klärung suchen, ob dort jetzt irgendwie beide Anträge parallel laufen (Förderung/Rückstellung), oder sich an die Rückstellung irgendwie niemand mehr erinnern kann und alle immer meinten, doch von einer Förderung gesprochen zu haben.
Also die Untersuchung beim Gesundheitsamt zwecks Einschulung hatten wir ja im Januar und die Frau, also Ärztin hat es ja befürwortet, daß unsere Tochter zurückgestellt wird. Nur sagte sie mir, daß das aber auch nichts heissen muss, weil nicht das Gesundheitsamt entscheidet, sondern nur Empfehlungen ausspricht. Entscheiden würde letztendlich das Schulamt. Was ich aber nicht verstehe, weil im Schulgesetz steht, daß der Schulleiter entscheidet. Leider bin ich erst gestern überhaupt erstmal auf den Klops gekommen einfach mal im Schulgesetz nachzuschauen wegen der Regelung in NRW zwecks Rückstellung.
Und von mehreren Seiten wurde mir gesagt, daß es eine Schande ist (also von Ärzten meiner Tochter/Frühförderung/KiGa), daß es mittlerweile so dermaßen schwer ist, selbst Kinder zurückstellen zu lassen, die es einfach nötig hätten noch 1 weiteres Jahr in den KiGa zu gehen - aus den verschiedensten Gründen, denn es ist keineswegs so, wie Sie sagen (meine ich nicht böse, bitte nicht persönlich nehmen), daß jedes Kind was zurück gestellt werden soll automatisch in einer Förderschule besser aufgehoben ist und es ist auch in keinem Fall so, daß der Gesetzgeber dass aus Gutmütigkeit den Kindern gegenüber macht, daß festgelegt wird: Anstatt Rückstellung -> Förderschule.
Bei der ganzen Angelegenheit geht es nämlich mal wieder nur um Geld. Es ist für die meisten Städte (speziell bei unserer) nämlich einfach viel billiger ein Kind in die Schule zu stecken, als noch ein weiteres Jahr in den KiGa. Und nach meinen Informationen ist dies der Grund weshalb da überhaupt so ein Trara mittlerweile gemacht wird.
Alle Seiten (KiGa, Ärzte meiner Tochter) sind der gleichen Meinung wie ich, und sagen ich blos wirklich alles dadfür tun, daß meine Tochter zurück gestellt wird, anstatt in eine Schule zu gehen, wo sie überhaupt nicht hingehört.
Die Förderschule, die man uns aufs Auge drücken will, ist zwar eine motorische, aber ich habe mich erkundigt und bin dort gewesen, da sind 90% Kinder mit schwersten körperlichen Behinderungen, zumeist im Rollstuhl u.ä. !
Also ich werd in jedem Fall jetzt direkt bei der Schule anrufen und beim Schulamt. Denn ich will endlich mal eine Antwort, wer denn nun wirklich entscheidet ob meine Tochter zurück gestellt wird und ob da überhaupt von Seiten der Schule überhaupt igdwas eingereicht wurde bezüglich Rückstellung.
Lieben Dank für Ihre Antwort. :) Denn Im Großen und Ganzen haben Sie Recht...nur mit der Gutmütigkeit des Gesetzgebers und daß Kinder, die zurück gestellt werden MÜSSEN generell gut auf der Förderschule aufgehoben sind, sehe ich etwas anders. Natürlich gibt es Fälle, wo eine Rückstellung fragwürdig ist und entweder Regelschule oder eben Förderschule angebracht ist...nur alle Seiten sagen bei meiner Tochter ist es der Fall, daß eine Rückstellung das beste für sie wäre und sie auf keinen Fall auf eine Förderschule gehört .. die Regelschule wo ich sie angemeldet habe ist übrigens eine integrativ arbeitende Schule, also wenn sie dieses Jahr gehen müsste oder eben auch im nächsten Jahr, wird sie in jedem Fall als integratives Kind aufgenommen.
Nochmals vielen Dank.
Die Frau vom Schulamt hat dahingehend recht, dass sie wirklich nur eine Empfehlung aussprechen kann. Die letztendlich Entscheidung trifft aber die Schulleitung auf Grund dieser Empfehlung (und die wird sich an diese Empfehlung halten; aus rein logischen Gründen bereits deshalb, weil sie in medizinischen Fragen [und darum geht es ja] keine Kompetenz hat). Das diese Dame ihnen gesagt hat, dass das Schulamt diese Entscheidung trifft … ich denke mal, die hat irgendwann in ihrem Leben mal Medizin studiert, und, dass ist dann halt einfach ihr beruflicher Schwerpunkt
Oh - da haben Sie mich falsch verstanden. Dieses »jedes Kind, dass zurück gestellt werden soll….« war und ist definitiv nicht meine persönliche Meinung sondern einfach nur eine Wiedergabe des Sachverhalts der Legislative, wie die dieses »es ist so dermaßen schwer, ein Kind zurückstellen zu lassen« begründet. Das mit der »Gutmütigkeit« war also definitiv sarkastisch gemeint - da habe ich mich wohl sehr schlecht ausgedrückt. Meiner Meinung nach waren da die letzten Änderungen im Schulgesetz von NRW diesbezüglich der größte Unfug, den man sich hätte einfallen lassen können und dient irgendwie nur dafür, Eltern zu quälen, und - wenn man sich Abgangsstatistiken von Förderschulen ansieht - Kindern im Alter von 5-6 Jahren bereits den Stempel aufzudrücken, niemals eine wirkliche Chance bekommen zu dürfen. Was bildungspolitische - unleugbar - eine Schande ist.
Sofern Sie dort telefonisch weiterkommen und irgendjemand, der zuständig ist, etwas zusichert, lautet die korrekte Antwort am Telefon: »Bitte setzen Sie das kurz schriftlich auf, ich komme in 5 Minuten und nehme das persönlich entgegen«. Zusicherungen im Verwaltungsrecht bedürfen nämlich der schriftlichen Form, und wirksam zu sein, und, wenn Sie dort einmal so eine Zusicherung haben »Sei es also die konkrete schriftliche FESTSTELLUNG oder ZUSICHERUNG der Schulärztin, dass sie eine Rückstellung befürwortet« oder die Schulleitung ihnen zusichert, dass man sich selbstverständlich an die Empfehlung des schulärztlichen Gutachtens halten wird, ist der Rest dann nur noch Formalität.
Ansonsten … wie schon - auch in dem anderen Beitrag - angedeutet … es ist nun mal eine verwaltungsrechtliche Streitigkeit. Von daher ist nur die Meinung des Schularztes wichtig, ob eine Rückstellung das beste für ihre Tochter ist. Der Schularzt kann natürlich andere Meinungen (Kinderarzt) berücksichtigen, aber, was er/sie letztendlich meint, darauf kommt es an. Und sollte sich die Schulleitung wirklich anmaßen, gegen dieses Gutachten zu entscheiden, wird sie dort mMn jeder Anwalt wieder mühelos rausboxen können. Ich wünsche Ihnen dort auf jeden Fall viel Erfolg und alles Gute für Ihre Tochter.
Huhu,
so wie du das beschreibst klingt das ziemlich klar nach einem Antrag auf Inklusion, wenn der Förderlehrer mit der gewünschten Schule zusammen gearbeitet hat bzw diese den Förderlehrer rangeholt hat.
Ich würde mit heute noch an das Schulamt und die Schulleitung wenden, vielleicht hast du ja noch Glück und kannst was bewirken.
Ich befürchte aber (aus leidigen Erfahrungen) das es womöglich schon zu spät dafür ist, weil eben schon ein Förderantrag gestellt wurde und alles was damit zusammenhängt schon in Gang ist.
Es ist so schade, das in den meisten Fällen auf die Empfehlungen nicht gehört wird, sonderdn die Kids eingeschult werden ob es gut für sie ist oder nicht.
Ich drücke dir auf jedenfall die Daumen
Viele Grüße
Caidori
Erstmal danke für Deine Antwort,
ich hab jetzt gerade beim Schulamt angerufen und eine sehr nette Frau dran gehabt und die hat mir folgendes gesagt .. und die müssen es ja wissen oder? Also da wird man mir ja keine Märchen erzählen denk ich mal...denn die Aussage der Schule..(des Schulleiters der integrativ arbeitenden Regelschule)..wo ich meine Kleine ja auch als integratives Kind angemeldet habe, hatte ja gesagt, daß die Schule nicht entscheiden könnte, ob sie zurück gestellt wird, und laut Schulgesetz und laut Schulamt jetzt gerade ist das ja schonmal quatsch.
Die nette Frau sagte mir nun folgendes (man wie erleichtert ich bin):
Wunsch auf Rückstellung schon bei Schulanmeldung erwähnen, denn Kinder die zurück gestellt werden sollen, gehen ja oft eh schon integrativ in den Kindergarten und wenn eine Rückstellung wirklich aus ärztlicher Sicht notwendig ist und das Gesundheitsamt bei Schuleingangsuntersuchung dies auch so sieht, dann sollten die im bestmöglichen Fall auch weiterhin integrativ den Kindergarten besuchen können, und u.a. deswegen ist ein Antrag auf Feststellung des Förderbedarfs und Förderorts auch eigentlich sehr nützlich, denn wenn der Rückstellung entsprochen wird, die Schule aber nicht diesen Antrag gestellt hat, dann wird das Kind zwar zurück gestellt, aber bekommt keine integrative Zusatzkraft mehr. Und dieser Antrag wegen des Förderbedarfs.... (man ist das ne Bezeichnung .. keine Lust die ständig auszuschreiben^^) muss so früh wie möglich gestellt werden.
Nur verstehe ich nicht, warum die mir ständig sagen (beide Schulen), daß der Antrag auf Festellung des Förderbedarfs ... nichts mit der Rückstellung zu tun hat. Obwohl, wahrscheinlich meinen die, daß dass nichts mit der letztendlichen Entscheidung der Rückstellung zu tun hat, denn dafür muss ja das Gesundheitsamt derselben Ansicht sein wie ich und DANN kann der Schulleiter erst entscheiden.
Denn die Frau vom Schulamt sagte des weiteren, daß man bei der Schuleingangsuntersuchung erwähnen muss, daß man sein Kind zurückstellen lassen will, wenn es von dem entsprechenden Arzt auch so gesehen wird, dann ist das eigentlich schon das ganze Rückstellungsverfahren an sich...wird es dort nicht so gesehen und das Kind als schulfähig befunden, dann kann der Schulleiter sowieso nix machen.
Sie meinte zu mir, nachdem was ich ihr jetzt erzählt habe, habe ich die Rückstellung meiner Tochter eigentlich in trockenen Tüchern, und daß es bei der Sache mal wieder nur ums liebe Geld geht, und ich froh sein kann, daß das bis jetzt so reibungslos lief.
Hallo,
also unserer ist auch in NRW eingeschult worden und das mit 7. Obwohl er mit 6 hätte hin müssen. Ich verstehe das gerade nicht, da es bei uns überhaupt keine Probleme gab. Selbst die Kita hat gesagt, ob wohl er alle Tests bestanden hat...lieber sollen die Kinder noch ein Jahr spielen. Damit war das Thema durch und er ist noch ein Jahr länger in der Kita gewesen. Keine Probleme mit dem Amt und auch nicht mit der Schule
LG
Es kommt da wohl auch viel darauf an, auf was für »menschliche« Menschen man dann dort trifft. Also es kann ja durchaus vorkommen, dass der Polizist sie im Straßenverkehr rauszieht, feststellt, dass irgendwas nicht mit dem Auto stimmt, und dann sagt: »Ich drück da noch mal ein Auge zu … fahren Sie aber heute unbedingt noch in die Werkstatt und bringen das in Ordnung«. Entweder, weil er ein Wohltäter ist, an das gute im Menschen glaubt oder auch einfach auf den Schreibaufwand für die Ordnungswidrigkeit keine Lust hat, weil er eigentlich in 5 Minuten Feierabend hat. Das Problem ist nur: Wenn Der gesetzlich dazu befugt ist, Ihnen da auch ein Ordnungsgeld für zu verhängen und er das tut, können sie sich dagegen kaum wären. Also sie können da nicht sagen: »Aber bei meinem Nachbar haben sie doch gestern wegen dem gleichen Mangel auch noch mal ein Auge zugedrückt«. Können schon - vielleicht lässt er das sogar auch wirklich gelten … nur … er muss es nicht.
Das ist mit der Einschulung und der Zurückstellung jetzt nicht anders … Menschen treffen dort diese Entscheidung. Und wenn sie hier das Pech haben, irgendwie auf Jemanden stoßen, der ihnen sagt: »Ich würde ja gerne, und, sehe ihre Gründe auch alle ein … aber das Schulgesetz sagt hier, dass das keine Gründe sind, die eine Rückstellung rechtfertigen, und, darum kann ich hier auch keine Ausnahme machen« wird es richtig richtig schwer, sich als Elternteil dagegen zu wehren. Sicherlich gehen da oftmals auch irgendwelche Ermessensmissbräuche in die Entscheidung ein: »Naja, in der Förderschule sind jetzt alle Plätze vergeben, der Kindergarten ist im nächsten Jahr auch eher unterbesetzt und die Grundschule in diesem Jahr auch rappelvoll .. stellen wir dieses Kind da jetzt einfach mal zurück, wenn die Eltern da sowieso keine Einschulung möchten … dann sind ja irgendwie alle glücklich«. Auch liegt es im Beurteilungsspielraum der Verwaltung, wie man jetzt einfach dieses Schulgesetz interpretiert und anwendet … auch das wird in unterschiedlichen Gemeinden sicherlich unterschiedlich sein. Se können da dann versuchen, zu argumentieren: »Aber in Münster werden die Kinder auch zurückgestellt, wenn die in der Entwicklung erheblich zurückliegen« … nur … wenn dort der Sachbearbeiter genau so stur ist, wie beispielsweise mein Kurzer, kommen Sie damit nicht weiter. Und das ist dann der Moment, wo Eltern verzweifeln.
Hallo,
also das was bei euch jetzt läuft, ist wie bereits erklärt wurde das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und hat mit der Rückstellung nichts zu tun.
Die Rückstellung beantragen die Eltern und zwar in RLP bis zum 15. Mai. Beschei bekommt man dann bis 15. Juni.
Ich nehme mal an, das die Fristen bei euch ähnlich sind.
Also wende dich nochmal an die Schulleitung und reiche den Antrag schriftlich ein.
LG juju