Hallo,
vielleicht ist hier ja jemand, der das auch durchgemacht hat und Tipps und Tricks verraten kann?! Es geht um folgendes: Kind lebt in Berlin, soll aus verschiedenen persönlichen und strukturellen Gründen und des Schulkonzepts wegen nicht die Einzugsgebietsschule sondern eine Wunschgrundschule besuchen (die sogar metermäßig näher am Wohnort liegt als die Einzugsgebietsschule). Leider wurde dies seitens des Schulamtes abgelehnt, es konnten wohl einige Geschwisterkinder aufgenommen werden, aber keine weiteren Bewerber. Es hieß, grundsätzlich würde sich ein Widerspruch lohnen, da evtl noch 2-3 Plätze "nach zu vergeben" seien, von Kindern, die ihren Platz dort dann doch nicht angenommen hätten.
Was schreibt man in so einen Widerspruch rein? Muss man weitere Gründe benennen (die Gründe für die Wunschschule wurden schon im Bewerbungsverfahren ausführlich dargelegt und eigentlich kamen keine neuen Gründe hinzu)?
Beim googeln habe ich vor allem 10000 Anwaltsseiten gefunden, die einen gerne bei der Schulplatzklage etc unterstützen wollen....So weit soll es eigentlich nicht gehen- stelle mir das sehr teuer vor und bin auch zwiegespalten: wenn dann letzten Endes doch der Geldbeutel der Eltern über die Schulplatzvergabe entscheidet ist das ja auch nicht so ganz richtig. Aber hat man ohne Anwalt überhaupt noch Chancen? Was würde ein Anwalt so kosten? Wie gut sind die Chancen MIT ANwalt? Auf welchen rechtlichen Grundlagen arbeiten versuchen sie, die Kinder doch auf die Wunschschule zu bekommen?
Wäre sehr toll, wenn jemand weiterhelfen könnte (lese auch PN´s, falls es jemandem zu persönlich ist)
Liebe Grüße aus Berlin,
mamapapaleni
Wunschgrundschule abgelehnt- lohnt Widerspruchsverfahren? Wie??
Hi,
wir haben unsere Tochter letztes Jahr auch umgeschult (Niedersachsen) und nachdem wir den ganzen Papierkrieg ausgefüllt hatten und ich mir schon einen echten 'Kopf' gemacht habe, weil ich auch gehört hatte, dass es schwierig ist: Wir haben sofort ein 'ja' bekommen!! Ich war total überrascht. Was ausschlaggebend war: Die Großeltern übernehmen während der elterlichen Arbeitszeit (ich arbeite nur Teilzeit) die Betreuung nach der Schule (Ganztagsschule mit Betreuungsangebot bis 16 Uhr). Die Schule liegt wohnortnah an den Großeltern UND ich habe einfach geschrieben, dass den Großeltern nicht immer ein Auto zur Verfügung stünde, um die Schule anzufahren, die weiter weg liegt.
Allerdings mag es auch daran gelegen haben, dass die Grundschule eine echte Zwergenschule ist und nicht unbedingt mit massenhaftem Schüleransturm klar kommen muss.
Eine Freundin hat ihr Kind sogar mit Wohnsitz bei den Großeltern angegeben, um umschulen zu können....
LG
Katy
Hallo Kathy,
vielen Dank für deine Antwort- schön, dass es bei euch gleich unkompliziert geklappt hat!!!
Leider haben wir trotz unserer (wie ich finde sehr guten!!!) Begründung eine Absage bekommen, weil halt erstmal alle Einzugsgebietskinder und dann alle Geschwisterkinder von älteren Kindern auf dieser Schule genommen werden und dann waren keine Plätze mehr frei.
....also soooo einfach klappt es bei uns nicht!
Hallo!
Wir sind auch aus Berlin und wir haben auch einen Antrag auf Umschulung in eine andere Grundschule gestellt aber leider noch keinen Bescheid.
Aber WENN eine Absage kommt, werde ich auch auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Evtl. würde ich schreiben, dass die besagten Gründe NOCH IMMER vorliegen und höflich bitten, den Antrag noch einmal genau zu prüfen?! Muss ja nicht heißen, dass eure Gründe nicht ausreichen. Es waren halt andere Antragsgründe wichtiger (was sind denn eure Gründe?).
Und vielleicht habt ihr ja Glück und bekommt noch einen Platz?!
LG lali333