Servus aus Bayern. In der Hauptschule hier wird ein Schüler massiv vom Lehrer, von der Sekretärin und vom Direktor der Schule gemobbt. Das Traurige ist, das Kind hat schon eine sehr traurige Geschichte hinter sich. Zum Vertrauenslehrer kann man nicht gehen, weil das die Lehrkraft ist, die ebenfalls mobbt.
Wenn der Schüler nun zum Schuljahreswechsel in eine andere Schule als Gastschüler geht, muss dem diese Schule ( dieser Rektor) nicht zustimmen und der Schüler muss auf Gedeih und Verderb in dieser Schule bleiben.
Wer weiß was?
Lehrer mobbt Schüler
"Wer weiß was?"
Eben, wir wissen nichts über diesen Fall! Da würde es die ein oder andere Hintergrundinformation bedürfen, wenn man das beurteilen sollte. "Mobben" ist auf jeden Fall ein starkes Wort und dass es eine GANZE Schule auf einen Schüler abgesehen hat, ist schwer vorstellbar.
Dieses Kind hat doch Eltern/ Erziehungsberechtigte. Wenn sie aus verschiedenen Gründen so unzufrieden sind, steht es ihnen frei, sich für das Kind eine neue Schule zu suchen.
Grüße
Luka
Wie schon geschrieben...wir kennen die Schule nicht, wir kennen die Lehrkräfte nicht, weder Rektor noch Sekretärin.
Das einzige was die Eltern ohne Vorwarnung machen können, sich an die Schulbehörde sich beschweren.
Hallo,
an höhere Stellen wenden und die Lehrer anzeigen!
LG
Natürlich sofort und ohne Hintergründe zu kennen! Ach ja, schnell auch noch die GSG 9 bestellen um das Kind da rauszuholen!
Hat keiner gesagt, in Abwägung der Tatsachen würde ich so vorgehen. Und jetzt komm wieder runter
Was verstehst du unter "mobben"? Wie kann z.B. eine Schulsekretärin "mobben"?
Mit so ein paar hingeworfenen Rumpf-Brocken kann kein Mensch eine wirklich weiterführende Antwort liefern.
Da macht es Sinn, sich an die Schulpsychologin (staatliches Schulamt) zu wenden. In aller Regel sind die für die Kinder da und helfen wirklich!
Ansonsten hilft nur anwaltliche Vertretung.
Gruß
Manavgat
ich danke euch allen für die Diskussion. Da es sich um ein Kind mit deutschem Pass handelt, dessen Mutter dunkelhäutig und nicht Deutsch ist, die auch die deutsche Sprache nur wenig beherrscht, hat das Kind so wie so einen schlechten Stand.
Ich habe der alleinerziehenden Mutter auch geraten zum Schulrat zu gehen, aber sie befürchtet, dass ihr Kind dann noch mehr gemobbt wird. Wir wohnen hier in einer Kleinstadt!!! Es gibt nur 2 Hauptschulen, die eng miteinander verbunden sind.
Ihr habt ja auch alle Kinder, davon gehe ich aus. Natürlich hätte ich sofort Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht und mein Kind auf eine andere Schule getan. Was aber, wenn das Kind nicht will. Ich habe es der Mutter und dem Kind geraten und werde es sicher noch mehrmals tun.
Mit dem Schulrat habe ich auch gesprochen, allerdings habe ich ihn in die Schweigepflicht genommen. Er weiß es jedenfalls.
danke nochmal an alle
Was ich euch noch nicht mitgeteilt habe: Der Junge war ( vor ca 1 Woche) mit der Klasse unterwegs. Auf diesem Ausflug wurde er von 5 Mitschülern angegriffen, zu Boden geworfen und einer hat ihm mit dem Schuh ins Gesicht getreten. Die Lehrerin hat es angeblich nicht gesehen. Am nächsten Tag hat sie nur gefragt, was denn gewesen wäre.
Die Klasse hat fast nichts gesagt. Da meinte sie, Florian sei wohl der Urheber gewesen, wie immer.
Auch diesen Vorfall habe ich dem Schulrat gemeldet.
Hallo,
vielleicht wird das Kind nicht gemobbt sondern nur gedisst.
Vielleicht machen die bösen Lehrer, der böse Direktor und die schreckliche Sekretärin auch einfach nur ihren Job.
Gruß
"Wer weiß was? "
Wer weiß WAS ?
Ich habe die Frage nicht verstanden.
Das hier ist die Lösung! Hab ich gefunden auf schulradar.de
Alle die ihr Kind gemobbt sehen oder wo es andere Probleme in der Schule gibt, die das Kind alleine in der Schule nicht gelöst bekommt, weil es keinen interessiert - oder was auch immer.
Es gibt die Lösung:
Einfach als Eltern mit in den Unterricht reinsetzen (oder jemanden beauftragen, der das macht).
Wenn die schule sagt, dass geht nicht, einfach auf §1618a des Bürgerlichen Gesetzbuches verweisen. Danach sind sich Eltern und Kinder gegenseiteig Rücksicht und Beistand schuldig (Beistandspflicht). Zu diesem Paragraph gibt es Kommentare von Anwälten, die sagen, dass die Beistandspflicht in allen Lebenslagen gilt.
Wenn die Schule das nicht akzeptiert, dann darauf verweisen, dass dies vom Ministerium für Arbeit und Soziales so vorgegeben wird. Dieses Ministerium sagt, dass der Schulbesuch eine Beistandspflicht ist.
Warum?
Das ergibt sich aus der Handhabung von Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderung. Das wird im Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII) geregelt. Das Ministerium sagt, dass alles, was im SGB XII steht, unter dem Apsekt Beistandspflicht läuft. Hat ein Kind aufgrund einer Behinderung Anspruch auf einen Integrationshelfer, dann wird der normalerweise vom Sozialamt bezahlt. Soll der Integrationshelfer aber ein Angehöriger sein, dann wird das nicht mehr bezahlt, weil es heißt, dass das dann nachrangig ist, weil das Angehörige ohne Bezahlung machen sollen. Das wird begründet mit der Beistandspflicht aus BGB §1618a.
Kurz: Schulbesuch ist laut Ministerium für Arbeit und Soziales eine Beistandspflicht. Spätestens wenn es Probleme in der Schule gibt, sind Eltern und Angehörige quasi in der Pflicht, dem Kind beizustehen. Aus einer Pflicht ergibt sich automatisch auch ein Recht, also kann die Schule nichts dagegen machen. Eltern haben somit das Recht, in der Schule, im Unterricht dabei zu sein.
Gegenteiliges gibt es bisher nirgends geschrieben.