Huhu,
ist es normal, dass der Papa keine Post von der Schule bekommt, wenn die Eltern getrennt leben? Bin da irgendwie gerade angesäuert
Folgende Situation:
Das Verhältnis zur Mama und zu den Kindern ist entspannt, wir haben geteiltes Sorgerecht. Normalerweise klappt immer alles. Nur dieses Mal ist was schief gegangen:
Unsere Kleine wird diesen Herbst eingeschult, es wurde zum ersten Info-Elternabend geladen. Die Einladung dafür hat die Mama bekommen, ich aber nicht, obwohl die Schule meine Adresse registriert hat.
Die Mama hat den Termin nach dem Öffnen des Briefes sofort wieder vergessen und ihn mir deswegen logischerweise auch nicht mitgeteilt (hat gerade Stress... ist für mich jetzt aber auch gar nicht so das Problem...) In der Folge war keiner von uns beim Elternabend.
Mich ärgert jetzt, dass die Schule mich auch auf die Bitte hin, mich in den Postverteiler aufzunehmen, nicht informieren WILL. Sowas müssten "die Eltern unter sich ausmachen" (Zitat stellv. Direktorin), und die Schule sei ja nicht dazu da, "Friedensstifter" zu spielen (Zitat Sekretärin)...
Um Krieg und Frieden geht's ja auch gar nicht...
Ich finde, das ist was grundsätzliches: Wenn ich genauso das Sorgerecht habe wie die Mutter, müsste dann die Schule als staatlich-pädagogische Instanz nicht daran mitwirken, dass ich meinen Rechten und Pflichten auch nachkommen kann!? Hätte ich den Brief bekommen, hätte einer mehr an den Elternabend denken können...
Gefühlt handelt es sich hier um eine "Rechtsbeschneidung", ums mal zu überspitzen. Auch wenns "nur" um einen popeligen Elternabend geht (obwohl, so ein Elternabend kann ja auch wichtig sein). Wieso werde ich so konsequent benachteiligt, nur weil die Kinder nicht bei mir wohnen, und warum ist das so schwer, solche Briefe doppelt zu versenden?
Danke für Antworten Euch allen.
Sebastian
Keine Post von der Schule an den Papa - normal?
Sieh es mal so:
andere Familien bekommen auch nur einen Brief und wenn der "Brieföffnende" vergisst, den anderen zu informieren, kann es auch in dem Falle der zusammenlebenden Eltern zu deiner Situation kommen.
Da kann ja jeder kommen und darum bitten, dass beide informiert werden.
Schließlich versteht ihr euch sogar.
Für die Schulen bedeutet das doppelter Aufwand und Kosten.
Tja sorry, das ist nun mal das Ergebnis unserer bekloppten Welt heute. Warum soll die Schule die diversen familiären Verkreuzungen und Beziehungen durchschauen?
Morgen schreibt dann hier einer, DASS das andere Elternteil informiert wurde.
Regelt das untereinander, ihr habt schließlich das Kind zusammen bekommen.
rem
Meinst du allen Ernstes, das die Schule jetzt in den letzten Tagen des Schuljahres nichts besseres zu tun hat, als bei zig Erstklässlern in die Unterlagen zu gucken, welche Eltern getrennt sind und welche nicht .. wer das Sorgerecht hat und das auch ja JEDER nen Brief bekommt?
Ganz einfach.. die Schulen appellieren an die Vernunft der getrennten Eltern. Das sich trotzdem gemeinsam um das Kind gekümmert wird und das sich die Eltern untereinander austauschen.
Das die Post an den Wohnsitz des KINDES geht ist ja wohl selbstverständlich... immerhin gehts um den Elternabend nicht um die Eltern, sondern ums Kind..
lg
Ich finde es irgendwie ja schon witzig, du bist angesäuert, weil die Schule dir keinen Brief schickt. Ich wäre angesäuert, weil deine Ex so ne Schlamperliese ist. Anscheinend ist ihr der Elternabend für eure Kleine nicht so wichtig. Was mir total unverständlich ist, denn schließlich beginnt jetzt ein wichtiger Abschnitt im Leben eures Kindes.
Anstatt sauer auf die Schule zu sein, würde ich lieber mal mit der Ex ein Wörtchen reden, denn schließlich ist gerade der erste Elternabend wichtig. Naja die Unterlagen wird sie von der Schule noch zugeschickt bekommen, so ist es jedenfalls bei uns geregelt.
Die Schule ist nicht für eure Kommunikation zuständig. Vieleicht redest du mal deiner Ex ins Gewissen, wenn sie so uninteressiert ist, wäre ich richtig stinkig.
Hallo,
das ist normal, da das Kind nicht bei Dir wohnt.
Es gibt an vielen Schulen Kinder, deren Eltern getrennt sind. Es würde ein Heidengeld kosten, die betreffenden Info-Briefe doppelt zu versenden.
Der Info-Elternabend ist auch in etwa so interessant, wie dem Umfallen eines Sacks Reis in China zuzuschauen.
Lass Dir die Zusammenfassung des Elternabends zuschicken und gut ist es.
GLG
Hallo,
wir haben erst neulich ein Infoblatt vom Schulamt zu dieser Frage bekomen. Ich hoffe, dies hilft dir weiter.
LG
Informationspflichten bei Getrenntleben
Leben die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern eines Schulkindes nicht zusammen,
so ist der Elternteil bei dem das Kind wohnt, für die Entscheidungen und die
Informationen der Schule zuständig, soweit es sich um alltägliche Angelegenheiten
handelt. Alles, was darüber hinaus geht und das Schulverhältnis grundsätzlich
betrifft, können nur beide gemeinsam entscheiden und muss beiden mitgeteilt
werden.
Die im nordrhein-westfälischen Schulgesetz (SchulG) an verschiedenen Stellen
beschriebenen Rechte und Pflichten der Eltern nehmen nach § 123 Abs. 1 SchulG
vor allem „die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes
Sorgeberechtigten“ wahr.
Bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern haben damit auch beide Elternteile
gemeinsam die Rechte und Pflichten, die Eltern aus dem Schulgesetz zustehen. Dies
geschieht in der Regel durch die Kommunikation der Schule mit den beiden
zusammenlebenden Eltern.
In Fällen, in denen den gemeinsam sorgeberechtigten Eltern eine gemeinsame
Wahrnehmung des Elternrechts nicht möglich ist, weil sie getrennt leben, können sie
von der Schule nicht erwarten, dass diese jede einzelne Angelegenheit beiden
Elternteilen mitteilt bzw. mit jedem einzelnen abstimmt. Dies hat seine Begründung
einerseits in den zeitlich begrenzten zeitlich und personellen Kapazitäten der Schule.
Andererseits ist zu beobachten, dass gerade in schwierigen familiären Situationen
auch über schulische Angelegenheiten kontrovers gestritten wird. Dabei kann es
nicht Aufgabe der Schule sein, Unstimmigkeiten zwischen den Elternteilen
aufzulösen. Dies ist vielmehr Aufgabe der Eltern selbst bzw. der Familiengerichte.
Die Frage der Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten des Kindes ist in § 1687
BGB dahin gehend bestimmt, dass der Sorgeberechtigte, bei dem sich das Kind
aufhält, für alle alltäglichen Angelegenheiten entscheidungsbefugt und
informationsberechtigt ist.
Der andere Elternteil ist nur in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung zu
beteiligen. Eine Wertung, welche Umstände darunter zu verstehen sind, bietet § 120
Abs. 8 SchulG an. Diese Vorschrift gilt zwar unmittelbar nur für Eltern volljähriger
Schüler, dennoch lässt sich ihr entnehmen, was das SchulG selbst für „wichtige
schulische Angelegenheiten“ hält. Es ist daher sachgerecht und aus
Kapazitätsgründen vertretbar, wenn die Schule sich darauf beschränkt, über
„die Nichtversetzung, die Nichtzulassung oder das Nichtbestehen einer
Abschlussprüfung, den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht über eine
Woche hinaus, die Entlassung von der Schule oder deren Androhung und die
Verweisung von allen öffentlichen Schulen oder deren Androhung und sonstige
schwerwiegende Sachverhalte, die das Schulverhältnis wesentlich beeinträchtigen,“
auch den Elternteil zu informieren, bei dem das Kind nicht wohnt, um so ihrer
Informationspflicht nach § 44 SchulG nachzukommen.
Über alltägliche Dinge muss diesen der andere Elternteil informieren.
Unstimmigkeiten über den Umfang dieser gegenseitigen Informationen sind
wiederum nicht von der Schule, sondern vom Familiengericht zu klären.
Angesichts der vielen unterschiedlichen Familiensituationen ist es einer Schule nicht
vorzuwerfen, wenn Sie sich aus Kapazitätsgründen auf die o.g. Grundsätze
beschränkt und bei Anfragen des anderen Elternteils zu alltäglichen Fragen an den
zuständigen Elternteil bzw. auf den angebotenen Elternsprechtag verweist. Hierin
liegt keine Diskriminierung.
Super, danke!
Thema Verpeiltheit der Mutter: Sie hat sich sehr über sich selber geärgert. Sonst ist sie nämlich zuverlässig und macht ihren Mamajob ziemlich gut! Ihr steht grad alles bis zum Hals... und Fehler passieren.
Was ich allerdings nicht verstehe, ist das "Problem", den Brief doppelt zu verschicken. Wie ihr merkt, finde ich Kommunikation wichtig, aber die wird von der Schule von Anfang an unterbunden. Es ist nicht nötig, an die Vernunft und Kommunikation der Eltern zu "appellieren", jedenfalls nicht in unserem Fall, denn ich rede ja schon mit der Mutti. Es würde nur vieles erleichtern und derlei seltenen Problemen (auch noch ausgerechnet gleich am Anfang ) vorbeugen, wenn ich auch Post bekäme.
"Problem" Kosten: Wenn es an einer Schule sagen wir mal 20 Väter gibt, die extra informiert werden wollen, sind die 11 Euro Extrakosten, die vielleicht einmal im Quartal auflaufen, nicht gerade ein großer Posten im Haushalt einer Schule, gemessen an Personal, Reinigung, Instandhaltung bla bla. Ich würde übrigens auch mit einer Email zufrieden sein oder mal nen Fünfer ins Sparschwein für Väterpost werfen.
Aufwand/Arbeit: Sicher schreiben die doch ihre Post per Serienbrieffunktion (oder doch noch per Hand mit dem Füller? ), da muss niemand Akten wälzen, irgendwas prüfen oder "familiäre Durchkreuzungen" durchschauen... Einfach nur ein Datenbank-Eintrag. Bumms, fertig.
Tja.
In meinem naiven Schulanfänger-Dasein ist es für mich einfach eine gefühlte Selbstverständlichkeit, dass beide Eltern informiert werden, was in der Schule los ist. Wahrscheinlich ist es auch einfach nur mein Ego, das nicht okay findet, dass Mama hier der alleinige Ansprechpartner ist, die alles wissen darf, aber Papa nicht! Und zwar auch dann nicht, wenn er ausdrücklich darum bittet!
Nun gut. Ich übe mich jetzt einfach mal in Demut, vor allem, weil ich jetzt weiß, dass andere Schulen das auch so machen. Gibt halt Dinge, die sind eben so, und der Anfang ist auch einfach mal ziemlich bescheiden gelaufen.
Thema beendet
Danke Euch!
Noch ein Tipp:
Falls dir die Elterninfos wichtig sind UND FALLS die Schule ihre Elternbriefe per Mail verschickt, gib deine Mailadresse in der Schule an und bitte darum, in den Verteiler aufgenommen zu werden.
In dem Fall solltest du aber nicht noch um Extrawürste bitten, z. B., nur bei WICHTIGEN Dingen einen Brief zu bekommen. Entweder du willst in den Verteiler oder nicht.
Ob die Schule das machen kann, weiß ich allerdings nicht. Unser Anbieter verschickt zum Beispiel keine Elternbriefe, wenn der Verteiler zu groß wird. Der hält uns dann nämlich für Spammer.
Zum Thema: "Ist nicht viel Aufwand"...
Weißt du, an Schule treten sehr oft Menschen herum, die "eine Bitte" haben, für die nur "gaaanz wenig" Aufwand notwendig wäre.
Die Summe machts.
Und es ist halt auch nicht viel Aufwand, wenn Mama ein paarmal im Jahr zum Telefonhörer greift und einen Sprechtags- oder Elternabend - Termin durchgibt.
LG
Bei Euch ist es jetzt noch die "übersichtliche" Grundschule mit wenigen Kindern, was meinst Du, welcher Aufwand an einer weiterführenden Schule mit über 1000 Schülern betrieben werden müsste?
die Post wird an die Adresse wo das Kind gemeldet ist hingeschickt....alles andere wäre logistischer Irrsinn und doppelte Arbeit und Porto...es wäre der schiere Wahnsinn...
der schiere wahnsinn ist eher dass es in D keine modernen kommunkationswege gibt.
es wäre alles sooo einfach und eine extra mail in den verteiler aufnehmen überhaupt kein aufwand.
aber solange alles mit altmodischen briefchen von statten geht...
Hallo,
also ganz sooo einfach ist es denn dann doch nicht.
Bei uns an der Schule läuft viel per Mail - aber ich kann dir versichern, dass da so einiges schief geht, weil es doch so einige Menschen gibt,
die ihre E-Mail-Fächer nicht korrekt kontrollieren,
falsche oder ungültige E-Mail-Adressen angeben,
E-Mail-Adressen nicht richtig eingeben können,
sich keiner wirklich dafür verantwortlich fühlt, diese Adresslisten zu pflegen...
Davon abgesehen, gibt es sogar immer noch Menschen, die gerne schriftlich informiert werden, sei es, dass nicht immer on sind, sei es, dass sie gar keinen Laptop (etc.) haben.
Auch gibt es gewissen Dinge, die rechtlich wichtig sind, so dass der Postweg gewählt werden muss (z.B. Monita....)
Aber gut...
Dem TE würde ich raten, seine Mail auf die klassenübliche E-Mail-Adresse zu setzen oder besser noch, selber dieses Amt (also des Klassenpflegschaftsvorsitzenden oder wie auch immer das in dem Bundesland heißen mag) zu übernehmen, dann bekommt man die Informationen erster Hand
kraxy