Umfrage: Mitschuld Badeunfall

Hallo und guten Morgen,

mal angenommen, euer Kind (6-7 Jahre) kann noch nicht schwimmen und es ist während der Ferienfreizeit ist ein Ausflug ins Schwimmbad / Spaßbad geplant.

An der Ferienfreizeit nehmen 30 Kinder teil und ins Schwimmbad würden 2 oder 3 Betreuer mitfahren. Ein Teil der Kinder ist Nichtschwimmer, was auch bekannt ist.

Darf euer Kind mitfahren? Wir gehen jetzt mal davon aus, dass es nicht mitfährt, weil ihr keine andere Betreuung organisieren könnt, sondern aus Spaß.

Wenn etwas passiert, Kind ertrinkt o.ä., wer hat dann Schuld (Mitschuld)?

Die Betreuer, weil sie nicht aufgepasst haben (fraglich wäre, ob sie dies bei sovielen Kindern überhaupt können, schließlich sind noch viele andere Gäste in dem Bad...) und so ein Kind überhaupt mitgenommen haben bzw. so einen Ausflug vorgeschlagen haben in dem Wissen, es können nicht alle sicher schwimmen?

Die Eltern, weil sie ihrem Nichtschwimmerkind erlaubt haben, mitzufahren, obwohl sie wussten, dass nur 2-3 Betreuer mitfahren?

Der Bademeister / das Schwimmbad?

Sagt doch mal, was ihr denkt - ganz unabhängig davon, dass es natürlich schrecklich ist, wenn so etwas passiert - für das Kind, die Eltern, die Betreuer, die Bademeister....!!!

VG
ich_mich

1

hallo,

ich gehe mal davon aus, dass du auf den aktuellen fall anspielst.

ich habe es schon anderswo geschrieben. ich finde es unangebracht jetzt hier über die schuld oder nicht schuld der eltern, betreuer oder bademeister zu diskutieren. die eltern werden sowieso nie wieder richtig froh un die betreuer udn bademeister werden das ewig mit sich rumschleppen. wer rein rechtlishc eine schuld bekommt, wird sicher ermittelt, alles andere können wir kaum ermessen.

ob ich mein kind mitschicken würde? nein. und mein kidn hat gerade mit 6 jahren bronze geschafft. und trotzdem dürfte er nicht mit. ein schwimmbad mit anderen kindern, fremde aufsichtspersonen. nein, da dürfte er nicht mit. nicht in dem alter.

lg

32

hallo

die eltern trifft gar keine schuld.sie haben ihr kind zur angebotenen ferienfreizeit mitgegeben.
wenn kinder nicht schwimmen können oder grade eben,dann sollte es eine bzw 2 kleine gruppen im baby oder nichtschwimmer becken geben.
ist das nicht gegeben und 1betreuer hat zuviele kinder und ein nichtschwimmer becken ist im schwimmer becken mit drin, sollte es diesen ausflug nicht geben.

Und natürlich nur mit schwimmflügel.
wieso das nicht pflicht war,versteh ich nicht.
ich nehme keinen nichtschwimmer ohne schwimmflügel mit.
das finde ich unverantwortlich.
aber ich würde mein kind, auch als schwimmer, in dem alter nie mit einer grossen gruppe auf so einen ausflug mitgeben.

Aber diese eltern hatten warscheinlich vertrauen in die organisation, der bdestelle und betreuer.
l.g.

2

Guten Morgen,

Wenn ich Betreuerin wäre und planen würde, mit einer Kindergruppe schwimmen zu gehen:
Ich würde abfragen, ob die Kinder schwimmen können oder nicht - und die Nichtschwimmerkinder müssten an diesem Ausflug leider zuhause bleiben - es sei denn die Eltern legen Wert darauf, dass diese Kinder unbedingt mitkommen - dann würde ich mir das von den Eltern schriftlich bestätigen lassen, dass sie die Verantwortung für das Handeln ihres Kindes übernehmen.

Es ist natürlich von vielen - hier nicht bekannten - Umständen abhängig:
Wie verhält sich das Kind sonst?
Wie viele Betreuer sind es tatsächlich?
Wie übersichtlich ist die Badestelle?

Gruß
kraxy

24

Da hättest du dann das Problem, dass "schwimmen können" und "schwimmen können" nicht immer das gleiche ist...
Gerade die Kinder, die gerade (also vielleicht im letzten Jahr) schwimmen gelernt haben, sind besonders gefährdet, weil sie ohne Schwimmhilfe unterwegs sind und niemand weiß, ob sie sich in einer echten Notsituation mit ihren Schwimmkenntnissen auch wirklich retten könnten...

27

Hallo,

naja, dafür gibt es ja Schwimmabzeichen und wenn man Kinder betreut, dann kann man sie ja auch ein wenig einschätzen...

Wie gesagt, diese Frage ist viel zu allgemein gestellt und es gibt vieles, was unbekannt ist. Ich habe erst nachher gelesen, dass es wohl um irgendeinen bestimmten Vorfall geht...

#winke
kraxy

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3

Wie ich weiter unten schon schrieb. Unfälle passieren und es ist schlimm, auf Biegen und Brechen eine Schuldigen zu suchen!
BILD Dir Deine Meinung #augen

11

Fällt mir glatt noch ein...meine Tochter geht, seit sie 3 Jahre ist, 1 mal wöchentlich mit den Erziehern vom Kiga, bzw. ging, ist ja jetzt Hortkind, ins Hallenbad. Warum? Weil ich den Erziehern vollkommen vertraut habe, was ich im Nachhinein nicht bereue. Man kann seinem Kind doch nicht alles verbieten. Dann müsste ich jeden Tag mit auf den Spielplatz, Kinder fallen vom Gerüst, müsste, wenn sie 16 ist auch mit ins Bad, auch Kinder die schwimmen können, ertrinken. Ich müßte neben Ihr mit dem Rad fahren. Kinder stürzen und können dabei schwere Verletzungen erleiden. Ich müßte in der Schule neben Ihr sitzen, sie kann sich an der Tischkante schwer verletzten, und, und, und... Ich war als Kiga-Kind im Sommer auch mit baden mit dem Kiga. Ich hatte Spaß. Das kann ich doch meinem Kind nicht nehmen #schock und selbst, wenn ich es komplett in Watte packen würde, auch da kann sooo viel passieren.

Ich finde es nach wie vor unangebracht, über derartige Berichte zu urteilen. Es war ein ganz schlimmer Unfall! Und sollte dann doch jemand schuld sein, dann nicht, weil die Urbia-Gemeinde es so bestimmt hat #nanana

35

Das ist aber quatsch,
es gibt vermeidbare unfälle und einfach unglückliche.
gebe ich mein kind zur radtour mit, kann es passieren das er stürzt und sich die knie aufschlägt,aber ich kann dafür sorgen das sein kopf heil bleibt und setze ihm ein helm auf.
ich gebe schwimmflügel um,wenn ein kind nicht schwimmen kann.
klar kann er ausrutschen und dumm fallen oder jemand springt auf ihn,aber das werde ich nicht im vorfeld verhindern können, das kann passieren,aber das ertrinken kann ich mt den hilfsmitteln verhindern.

genaus wie kleinkinder in gartenteichen ertrinken, das ist für mich kein unglück,das lässt sich vermeiden.

Unglücke die niemand verhindern kann,gibs doch genug,

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4

Hallo,

ich würde mein Kind nicht mitschicken. Ich kenne den aktuellen Fall nicht, war aber als Kind in einer ähnlichen Situation. Ich war 7 Jahre und Nichtschwimmer. Bei einer Kitareise mit Schwimmbadbesuch bin ich halb ertrunken. Es wurde erst spät bemerkt. Ich habe mich krampfhaft an einem anderen Kind festgehalten und wir sind eine ganze Weile unbemerkt gewesen, obwohl wir beide mit dem Leben gekämpft haben. Das ist in meiner Erinnerung als ob es gestern war, obwohl ich jetzt 35 Jahre alt bin. Nein, Fremde gehen mit meinem Kind nicht ins Schwimmbad.

LG

Carola

14

Das kenne ich. Wir waren mit der Grundschulklasse schwimmen. Ich war die, an der sich ein Nichtschwimmer im Schwimmerbecken krampfhaft fest hielt, mich immer wieder untertauchte, während die beiden Lehrerinnen quasselnd am Beckenrand standen und nichts mitbekamen. Erst als ein anderes Kind sie auf die beiden Mädchen, die um ihr Leben kämpften, aufmerksam machte, zog man uns aus dem Wasser.

30 kleine Kinder mit 2 - 3 Betreuerinnen - da würde ich mein Kind nicht mitgeben.

LG
Suse

5

Finde es ziemlich unangebracht so einen Beitrag zu verfassen. Sorry. Daher aeussere ich mich mal nicht dazu, auch wenn ich meine Meinung zu dem Thema habe....

6

Ich denke, dass Unfälle passieren, jeden Tag, macnmal mit fürchterlichen Folgen. "Schuld" zu suchen ist da in den meisten Fällen fehl am Platz.

Aber wir können weder uns noch die, die wir lieben vor allen Gefahren absichern oder auch nur einsperren. Und in der Erziehung muss man Flügel , Vertrauen und auch Zutrauen geben, auch wenn das für den eigenen elterlichen Egoismus zugegebenermaßen manchmal nur schwer erträglich ist.

7

hallo

meine tochter dürfte mit, aber ich würde " als heimlicher" badegast mit dazu kommen, oder gar als aufsichtperson freiwillig mitfahren.

niemals würde ich ein kind unter 12 jahren und nichtschwimmer mitfahren lassen

8

Ein Kind, das noch kein Seepferdchen hat, würde ich bei so einem Ausflug gar nicht mitschicken.

Allerdings ist hier wirklich die Frage, wer Schuld hat, denn die Eltern haben sicherlich im Guten Glauben gehandelt. Da sie angegeben haben, dass das Kind nicht schwimmen kann, sind sie davon ausgegangen, dass das Kind unter besonderer Aufsicht steht.

Ich würde je nach Unfallhergang sagen: Betreuer oder Bademeister.

Allerdings würde ich als Eltern mein Nicht-Schwimmerkind niemals bei solch einer Veranstaltung mitschicken, wo 30 Kinder (davon viele Nicht-Schwimmer) und nur 2-3 Betreuer dabei sind.

Ich nehme nicht mal ein Nicht-Schwimmerkind zusätzlich mit ins Schwimmbad. Mein Kind hat das Seepferdchen. Aber andere Nicht-Schwimmerkinder - das geht nicht.

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Hi,

Du bist nicht zufällig aus dem Raum Koblenz, oder?

Einen entsprechenden Badeunfall hat es hier gegeben und steht groß in der Zeitung. Das Mädchen ist leider gestorben :-(.

Ich finde es schwierig, da irgendwem die Schuld zu geben, weiß aber auch, dass mein Sohn - der noch Fast-Nichtschwimmer ist (mehr wie 10m schafft er nur schwer)- nicht in einer Gruppe mit Schwimmern und Nichtschwimmern dabei gewesen wäre. Einfach, weil ich es schwierig finde, so viele unterschiedliche Kinder zu beaufsichtigen.

Bei dem Fall aus unserer Nähe frage ich mich wirklich, wie es passieren kann, dass ein Kind im Nichtschwimmerbecken ertrinkt - da sind doch immer auch andere Leute. Egal, ob Betreuer, Bademeister oder andere Erwachsene. Hab heute den Artikel leider aus Zeitgründen noch nicht lesen können.

Gruß
Kim

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Den Artikel http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Schwimmbadunglueck-in-Bendorf-mit-tragischem-Ende-7-jaehrige-Jasmin-ist-tot-_arid,452336.html meine ich - es sind auch die Artikel vorher mit aufgeführt.

Allerdings reichen die Informationen alle nicht, um sich ein Urteil über die "Schuld" zu erlauben. Alle Beteiligten sind sowieso für ihr Leben gestraft - da ist "Schuld" ständig ein Thema.

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Meine Güte. Habe gar nicht mitbekommen, dass das Kind nicht mehr lebt. Einfach nur schrecklich. #kerze