Ich habe mich schon etwas eingelesen, aber so richtig blicke ich da noch nicht durch.
Grundsätzlich soll für die Schulbeförderungskosten der Landkreis des Wohnortes zuständig sein. In meinem Fall halt in Niedersachsen, weil wir dort wohnen.
In der Schülerfahrkostenverordnung § 4 des Landes NRW, steht, das es unabhängig vom Wohnort beim Schulträger auf Antrag zu stellen ist.
Die Schule selbst hat mir schon angedeutet das die Kosten nicht übernommen werden, das Schule in NRW und Wohnort in Niedersachsen.
Ich meine hier im Forum habe ich auch ähnliche Sachen gelesen.
Meine Frage, kennt sich jemand richtig aus oder hat jemand so was schon mal durchbekommen, das die Kosten übernommen wurden evtl. auch über Gericht? In Niedersachsen hat man doch auch die freie Schulwahl, dann müßte man rein theoretisch auch die Kosten erstattet bekommen. Aber das ist mal wieder so eine Kostensache, da will dann jede Behörde / Amt aus der Nummer raus.
Ich weiß halt nicht was jetzt die richtigen Schritte sind. Wir haben die Zusage der Schule.
gruss
kasia
Schülerbeförderungskosten Wohnort Nieds./ Schule NRW
Ich kenne mich damit nicht wirklich aus, kann dir aber von mir damals erzählen als ich aufs Gymnasium gekommen bin.
Wir wohnen auf dem Land und für diesen Landkreis war ein bestimmtes Gymnasium "zuständig". Wir hatten uns aber für ein anderes Gymnasium entschieden. Es war in der gleichen Stadt und hatte auch die gleiche Entfernung. Die Fahrtkosten mußten wir aber trotzdem selber tragen.
hallo,
danke für deinen Beitrag. Das ist auch mein aktueller Stand. Ich dachte, vielleicht gibt es ja doch eine Möglichkeit. Vielleicht hat ja irgendjemand mal geklagt und es gibt ein Gerichtsurteil, auf das man sich beziehen könnte.
Aber bisher stelle ich mich auch auf Selbstzahlen ein.
Wir haben hier seit Jahrzehnten die Möglichkeit, mehrere Schulen von allen Schultypen zu besuchen.
Was ich so mitbekomme, müssen alle Schüler, die nicht in die zuständigen Schulen gehen die Fahrkosten selber tragen; nicht nur für'n Nachbarkreis, sondern sogar weiter weg im selben Landkreis.
Nur die Haupt- und Realschule im Stadtgebiet und das nächstgelegene GYmnasium in der Kreiststadt sind die "zuständigen" und dafür bekommen die Schüler eine kostenlose JAhreskarte.
Ne Freundin meiner Tochter geht von hier (NRW) in Niedersachsen zur Förderschule, weil die besser und NÄHER ist als unser im Kreis. Die muß auch auf eigene Kosten zur Schule.
Was sagt denn die Schule, wo sie hingehen wird? Kennst du nicht andere Etern, deren Kids zu der Schule deiner Tochter geht?
hallo,
naja, die Schule hat mir da auch keine richtige Antwort gegeben.
Ich kenne nicht viele Eltern die Ihre Kinder dort hinschicken. Mit einer aus meinem Ort habe ich gesprochen, ihr Sohn ist dort als Quereinsteiger hingegangen. Sie haben die Kosten selbst getragen, weil der Landkreis die Kosten nicht übernommen hat.
Dann geht da die Tochter der Lehrerin meines Sohnes hin, man erzählt sich das sie wohl dagegen vorgehen will, das die Kosten nicht übernommen werden. Aber in welcher Art und Weise konnte ich noch nicht ermitteln. Leider kann ich sie nicht selbst fragen, da wir kein gutes Verhältnis zueinander haben.
hallo!
ich würde mal bei der schule direkt nachfragen, denn wenn die schule grenznah steht, gibt es doch bestimmt andere kinder, die dasselbe problem haben (bzw. die eltern).
ich könnte mir vorstellen, dass ihr die kosten selbst tragen müsst, da die schule nicht mehr in niedersachsen ist, euer wohnort aber.
lg
Hallo Kasia,
du kannst davon ausgehen, dass die Fahrtkosten nicht übernommen werden. Wir wohnen an der Grenze NRW/Niedersachsen. Die Kinder welche länderübergreifend Schulen besuchen, müssen die Fahrtkosten selbst tragen. Selbst beim Schulbesuch innerhalb des eigenen Bundeslandes, andere Stadt aber gleicher Kreis, müssen die Fahrtkosten privat getragen werden.
Liebe Grüße
Heike
hallo Heike,
tja, ich hab mich seelisch schon darauf eingestellt, wollte aber doch noch nach Schlupflöchern Ausschau halten.
Gruß
kasia