Aufsichtspflichtverletzung in der Hofpause...

Hallöchen...

am Montag rief mich die Sekretärin von der Schule an u meinte ich solle mein Kind abholen, sie wurde in der Hofpause verletzt. Mit entsetzen eilte ich hin und sah das meine Tochter eine Verletzung am auge hatte, sie wurde mit steinen beschmissen, wobei einer direkt ins auge fiel. Wir gingen direkt zu augenarzt. Der stellte fest dass das auge voller blut ist, die pupille extrem erweitert sei und ganz viele beschädigungen auf der netz- und regenbogenhaut sind. Wir wurden sofort in die augenklinik überwiesen. Mittlerweile sind wir wieder draußen aber man sagte uns das eventuelle schäden am auge zurück bleiben.

Meine Tochter ist 7 jahre u geht in die 2. klasse. Der junge der warf ist 8 jahre alt u hat ADS-ist also auffällig. Eine woche vor dem unfall wurde sich bereits in der schule beschwert das die kinder ständig mit steinen werfen.

Wie ist die rechtslage?? Ich möchte anzeige gegen den jungen wegen körperverletzung machen ( eltern haften für ihre kinder ) und die schule dran bekommen wegen aufsichtspflichtverletzung. Es war zu dem zeitpunkt ein lehrer auf dem hof aber nicht in der nähe.

Mit tut mine tochter so leid, sie hat schmerzen u hat eventuell folgeschäden die aber erst nach jahren auftreten können, laut ärzte.

Vielen danke für eure Antworten.

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Mit dem Schulbeginn geben die Eltern die Aufsichtspflicht an die Lehrer ab.

Also haftet die Schule - nicht die Eltern.

Soweit mein Rechtsempfinden.

Ob der Junge nun ADHS hat oder nicht, ist wohl sehr unerheblich. Es zeigt mir allerdings, dass du ein Problem mit diesen Kindern hast.

Eltern sollten wohl nicht mehr erwähnen, wenn ihr Kind ADS oder ADHS hat.... aber das nur am Rande.

Der Lehrer ist in die Pflicht zu nehmen. EINE AUfsicht finde ich eh ein Witz.....

Deiner Tochter gute Besserung.

sparrow

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Zum Thema Aufsichten möchte ich folgendes anmerken:

Je nach Größe der Schule, werden schon ziemlich viele Lehrer als Aufsicht pro Pause gebraucht. Man könnte natürlich die Anzahl der AUfsichten zB verdoppeln, ABER:

Lehrer sind Menschen. Menschen brauchen Pausen. Also brauchen auch Lehrer Pausen. Wenn man an einem Tag 5 oder 6 oder mehr Stunden Unterricht am Stück hat UND Pausenaufsicht, dann ist das extrem anstrengend. Wenn es dann aber nicht nur eine, sondern zwei Pausenaufsichten sind - weil die Aufsichten verdoppelt wurden, dann hat man als Lehrer evtl zwischen 8 Uhr früh und 13.00 keine Chance auch nur aufs Klo zu gehen. Ganz davon abgesehen, dass in den Pausen sowohl Schüler, wie auch Eltern vor dem Lehrerzimmer stehen und Fragen haben, man muss Sachen mit den Kollegen absprechen etc

Gerade für ältere oder gesundheitlich angeschlagene LehrerInnen ist sowas hart.

Ich kann nur sagen, dass ich selbst schon mehr als einmal krank in die Schule gegangen bin, damit kein Unterricht ausfällt. Wenn man sich dann nichtmal in der Pause kurz hinsetzen kann, dann ist irgendwann Sense.

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Man sollte aber auch bedenken, dass selbst wenn es 4 Aufsichtspersonen gäbe diese nicht 200 Kinder oder mehr im Auge behalten können.

Wir reden nicht vom KiGa, wo 2 Erzieher eine 25-Köpfige Gruppe "überwachen" muss.

Bei uns auf dem Schulhof (Grund- und Werkrealschule) laufen über 400 Kids im Schulhof durcheinander - wie willst du ja jeden einzelnen im Auge behalten?

lg bambolina

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Vorweg: ich bin keine Juristin. Was ich hier schreibe ist mein mehr oder weniger gesundes Halbwissen.

Für jeden Schulbereich ist ein Lehrer als Aufsicht eingeteilt, aber Lehrer sind nur Menschen und haben zB im Rücken keine Augen. Wenn der eingeteilte Lehrer anwesend war, aber zB am anderen Ende des Schulhofs einen Streit geschlichtet hat oder seine Aufmerksamkeit sonstwie gerade von anderen Schülern in Beschlag genommen wurde, dann kann man ihm nichts vorwerfen. Wenn er allerdings sich irgendwo hingesetzt hat und Zeitung gelesen hat, dann liegt eine Verletzung der Aufsichtspflicht vor. Dafür brauchst du dann aber Zeugen, die das glaubwürdig aussagen können.

Möglicherweise habt ihr Anspruch auf Schadensersatz bzw Schmerzensgeld oder sowas. Da müsstet ihr Zivilklage einreichen. Da braucht ihr dann auf jeden Fall nen Anwalt.

Aber eines am Rande zum Thema "Eltern haften für ihre Kinder": Das trifft eigentlich nur zu, wenn die Eltern die Aufsichtspflich verletzt haben, was in diesem Fall nicht zutrifft.

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Hi,

wenn, solltest Du die Schule verklagen.

" Eltern haften für die Kinder" stehst Du im Pausenhof neben Deiner Tochter?????

Lisa
P.S. Gute Besserung für Deine Tochter

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Ich fühle mich gerade total missverstanden. Erstens habe ich nix gegen ADS o ADHS kinder. Nur bin ich der meinung das solche kinder eben unter einer besseren beobachtung zu stehen haben. Zweitens erfolgte erst vor einer woche eine beschwerte was steine werfen angeht. Aso kann ich nix tun u mein kind wird eventuell blind durchs leben gehen müssen?! Geiles rechtssystem!

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Meiner Meinung nach passieren solche Dinge leider immer wieder.

Die Schule kann schlecht jeden Stein auf sammeln und weg schließen!

Wenn man vermeiden möchte das seinen Kindern etwas passiert muss man sie Tag und macht begleiten. Irgendwann gehen sie vielleicht alleine zum Spielplatz etc...

Es ist ja leider fast immer so das die Kinder darunter leiden die nichts gemacht haben nur zur falschen Zeit am falschen Ort waren.
Ich denke nicht das die Lehrer jederzeit in der Lage sind alle Kinder im Blick zu haben, egal wie viele Aufsicht haben.

Und eine Aussage zu deiner Ansicht Ads/Adhs verkneife ich mir

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Hmmm...was genau erwartest du denn ?
Was willst du mit der Anzeige gegen den Jungen erwirken?

Beispiel:

Deine Tochter hat Besuch von 4 Kindern. Sie spielen in eurem Garten, su schaust regelmäßig nach den Kindern, kommst deiner Aufsichtspflicht also nach.

Plötzlich schreit ein Kind , du schaust und zack, hat DEIN Kind ein Besucherkind mit etwas beworfen, dass ins Auge ging. Absichtlich oder unabsichtlich ist egal.

Dann stehen die ELtern vor dir und wollen dein Kind anzeigen- bzw. DICH anzeigen....

Das du extrem sauer bist, kann ich nachvollziehen.

Was ich allerdings anleiern würde: dass es mehr Pausenaufsichten gibt...vor allem, wo bei euch ja eh mit Steinen ( oder Eicheln oder Kastanien) und bald auch mit Schneebällen geworfen wird.

sparrow

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Den Jungen bzw seine Eltern kannst du nicht verklagen, die Eltern können ja nicht für ihn haften sondern die Schule ( wie hätten sie das auch vermeiden können sie waren ja nicht mal in der Nähe).

Im Krankenhaus hast du ja sicher ein Unfallprotikoll ausgefüllt, da wird sich deine Krankenkasse ja eh das Geld für die Behandlung von der Schule zurück holen, falls es wirklich Folgeschäden gibt muß auch die Schule zahlen, soviel ich weiß muß man das nicht mal einklagen, wenn du wie gesagt alles richtig ausgefüllt hast dürfte es da kein Problem geben oder willst du extra noch Geld haben, dann wirst du dir wohl einen Anwalt nehmen müssen.

Ach ja selbst wenn 20 Lehrer auf dem Pausenhof gestanden hätten hätte es passieren können. Mein Sohn hat mal im Kiga einem anderen Kind einen dicken Stock direkt unter das Auge gerammt, die Erzieher ( 3 Stück) standen unmittelbar daneben und trotzdem ist es passiert ehe jemand eingreifen konnte. Der Kiga zahlte damals die Arztkosten und den Verdienstausfall der Mutter unsere Versicherung hatte damit nichts zu tun.

LG

visilo

PS: den Stein hätte auch ein "normales" Kind werfen können es spielt keine Rolle ob es ein ADHS/ADS oder ein anderes Kind war.

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Blödsinn!

Der junge ist ab 7 für sein handeln verantwortlich. Nicht im Strafrecht, aber im Zivilrecht.

Gruß

Manavgat

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Wenn der Lehrer seine Aufsicht wahrgenommen hat, also dort anwesend war und nicht irgendwo kaffeetrinkend in der Ecke saß, dann hat er seine Pflicht nicht verletzt. Man kann nicht überall sein und alles sehen. Gerade im Gewusel der Pause. Die Schule teilt die Aufsichten ein. Für jeden Bereich gibt es eine. D.h. in dem Moment aber auch, dass diese Lehrkräfte keine Pause haben zwischen den Unterrichtsstunden. Man kann schon aus diesem Grunde nicht beliebig viele Lehrer zu den Aufsichten einteilen. Je nach Schulgröße braucht man pro Pause schon mal bis zu 10 Aufsichten - und das jede Pause.
Anzeigen kannst du natürlich. Auf jeden Fall muss es der GUV gemeldet werden.

lg ivik

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Hallo,

wir hatten im letzten Jahr praktisch den gleichen Fall mit unserem Sohn. Er wurde geschupst und ihm wurde dann ins Gesicht getreten. (von einem 1 Jahr älteren Klassenkameraden - ein eigentlich total unauffälliges Kind)

Arzt, Krankenhaus, Gehirnerschütterung, leichte Einblutung hinterm Auge....nun hoffentlich alles wieder gut.

Wir wurden von der Schulleitung nach diesem Vorfall aufgesucht und sehr

gut über alles was man nun machen muss unterrichtet.
Es wurde eine Meldung an die Unfallversicherung und den Schulträger gemacht. Hierbei wurden auch die ärztlichen Atteste eingereicht.

Damit ist dann alles registriert und z.B. auch unsere Krankenkasse holt sich dann evtl. Zahlungen bei denen zurück.

Sollten Folgeschäden auftreten, kannst du auch diese später bei der Unfallversicherung geltend machen.

Hast du denn nicht das Merkblatt der Versicherung erhalten? Da steht alles sehr ausführlich drauf.

Die Eltern kannst du ohnehin nicht haftbar machen und die Lehrer persönlich auch nicht.

Solche Sachen sollten nicht passieren....sie passieren aber nun mal. Auch mit Freunden am nachmittag oder z.B. gerade beim Sport passieren immer wieder solche Dinge.....

Alles Gute für euch, Birte

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Hallo,

das ist natürlich schrecklich was passiert ist

geh zu einem anwalt
da wird die shcule aber für haften

der junge hat damit nix zu tun
die eltern geben ihr kind ja gesetztes gemäss in die schule

ach und infomier dich mal über ADS bezi ADHS
das dein kind mit steinen beschmissen wurde hat damit NIX zu tun

und da gerade ADSler träumer sind kann ich mir noch weniger vorstellen

der junge hat geworfen weil er wollte oder weil alle es getan haben
das hat NICHTS ich wieder hohle NICHTS mit seiner krankheit zu tun

und wenn bekannt ist das es probleme in der schule gibt mit steine werfer dann muss die schule was tun

LG

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Nimm mal an, dein Kind wäre von dem Stein getroffen worden - aber so, dass sie nicht weiter verletzt worden wäre - was weiss ich, einfach nur eine Schramme abbekommen hätte.

Würdest du dann auch jemanden anzeigen wollen? Jemanden verklagen wollen?

Oder würdest du einfach nur in der Schule um ein ernstes Gespräch bitten um zu klären wie diese in Zukunft gegen die Steinewerfer vorzugehen gedenkt - vor allem da dies ja nicht der erste Vorfall dieser Art war. Und nicht nur ein einziges Kind mit Steinen wirft.

Denn die Tat an sich bleibt die Gleiche - egal welche Folgen diese nun nach sich zieht. Die Tat an sich verändert sich nicht dadurch dass deine Tochter im Auge und nicht "nur" neben dem Auge getroffen wurde.

Tue das, was du tun würdest hätte deine Tochter nur eine Schramme abbekommen.

Und setze dich ausserdem auch noch mit der Schule in Verbindung wegend er Unfallversicherung (falls diese das noch nicht getan haben sollte).

Ich wünsche deiner Tochter nur das Beste und eine gute Besserung.

LG,
Lyss