Hallo.
Mein Sohn 7 geht in die 1 te Klasse u. hat Gestern absichtlich die Reifen von Fahrrädern mit einer Nadel zerstochen.
Habe das eben erst erfahren u. gleich bei meiner Versicherung angerufen.
U. der gute Mann meinte das das wohl nicht von der Versicherung übernommen wird da es ja mutwillig war. Aber es muss geschaut werden ob ich meine Fürsorgepflicht erfüllt habe
Naja er war ja in der Schule u. stehe ja nicht daneben.
Hat jemand damit erfahrung?
LG Elli
? in der Schule mutwillig was kaputt gemacht...
Um genau solchen Ärger zu vermeiden haben wir eine Zusatzversicherung (für ein paar Cent mehr) abgeschlossen, die Schäden durch Kinder auch ersetzt, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde. Das erspart ne Menge Ärger.
Grundsätzlich würde ich sagen, wenn es in der Schule passiert ist, hast Du natürlich Deine Aufsichtspflicht nicht verletzt (deshalb zahlt auch Deine Versicherung nicht), Dein Kind ist noch nicht strafmündig - da haben die Betroffenen Pech gehabt! Falls man der Schule eine Aufsichtspflichtverletzung nachweisen könnte, dann sollte deren Versicherung einspringen. Dafür kommt es aber auf die Situation an, ich denke eher nicht, dass die Schule haftbar ist, denn sie sind auch nicht verpflichtet jedes Kind pausenlos im Auge zu haben in dem Alter.
Rechtlich ist aber eben nur ein Gesichtspunkt. Dein Sohn hat großen Mist gemacht. Wäre das meiner, dann müßte er helfen den Schaden zu beheben. Sei es durch das Flicken der Räder oder durch andere Arbeiten (bei mir) um Geld "zu verdienen" um den Schaden zu ersetzen.
Danach wird er sich das gut überlegen so etwas noch einmal zu machen.
"da haben die Betroffenen Pech gehabt!"
Das finde ich ein Witz. Ein Kind in der Grundschule weis genau, dass man sowas nicht macht. Nur leider gibt es Eltern, die das nicht einsehen wollen und sagen dann genau so einen Satz.
"Dein Sohn hat großen Mist gemacht. Wäre das meiner, dann müßte er helfen den Schaden zu beheben. Sei es durch das Flicken der Räder oder durch andere Arbeiten (bei mir) um Geld "zu verdienen" um den Schaden zu ersetzen."
Das müsste meiner auch machen, den sowas geht mal garnicht. Und wie schon geschrieben, wissen Kinder das in diesem Alter ganz genau.
LG
"da haben die Betroffenen Pech gehabt!"
Sie meinte das RECHTLICH und hat damit recht. Kinder bis 7 sind nicht strafmündig. Machen sie etwas kaputt, OBWOHL die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde, ist zwar das Kind "Schuld", kann aber nicht haftbar gemacht werden. Deswegen bleiben die Betroffenen auf ihrem Schaden sitzen.
Da kam letztens erst ein interessanter Fall bei so einer "Rechtsirrtum-Sendung". Da ging es um einen Lackschaden an einem neuen Auto (7000 € Schaden). Die Autobesitzer sind darauf sitzen geblieben. Weder das Kind (6jähriger Junge) noch die Eltern mussten dafür aufkommen.
Hallo,
die versicherung zahlt NIE, wenn man was mutwillig macht. Egal in welchem Alter. Und das ist auch richtig so. Wenn man fällt ect und dabei was kaput macht, wird es übernommen und genau dafür sind auch die Versicherungen da.
Mein Sohn dürfte für den Schaden aufkommen. Soweit ihm das möglich ist, von seinem taschengeld. Sowas geht garnicht. Und zu sagen: Tja, Pech gehabt, wenn die Versicherung nicht zahlt, geht mal garnicht. (so wie das die Posterin über mir tut).
LG Fusselchen
"Wenn man fällt ect und dabei was kaput macht, wird es übernommen und genau dafür sind auch die Versicherungen da."
So leicht ist das leider auch nicht. Mein Mann ist mal im Bad ohnmächtig geworden und hat beim Sturz einen Einbauschrank zertrümmert. Da hat auch keine Versicherung gezahlt. Der Makler sagte uns nur: "Ja, wenn das jetzt ein Wischeimer gestanden hätte und sie wären darüber gestürzt.... ja, dann würde die Versicherung zahlen müssen. Hat denn da nicht vielleicht ein Wischeimer gestanden?"
Wir wollten nicht betrügen und haben es selbst bezahlt.
Der Knackpunkt ist, dass Eure Versicherung wohl nicht gezahlt hat, weil Dein Mann nicht haftbar war.
Ihr hättet den Schaden nämlich regelmäßig nicht bezahlen brauchen (u.a. mangels verschulden).
Wenn Dein Mann im Bad aus Unachtsamkleit ausgerutscht wäre dann ja.
Hallo,
ehrlich gesagt hätte ich den Schaden nicht der Versicherung gemeldet. Ich würde:
1. Mit Söhnchen ein Gespräch führen
2. Fragen wie er den Schaden begleichen will, wenn keine Ahnung, dann würde ich folgendes Vorschlagen: Die Geschädigten anrufen nach Reifengröße und Mantelart fragen. Mit Junior und seiner Sparbüchse in die Fahrradhandlung marschieren und die Sachen besorgen. Junior bezahlt! Anschließend Junior zu den Geschädigten schicken und sich entschuldigen lassen und die neuen Schläuche und Mäntel montieren.
3. Zu Nikolaus würde es einen Brief von diesem geben und keine Kleinigkeit dazu.
Gruß Reina
Danke euch erstmal.
Mein Sohn weiß "eigentlich" das er dann für den Schaden aufkommen muss.
Naja dann ist sein Sparschwein bald ganz schlank.
LG
Hallo,
dein Sohn zeigt als Erstklässler schon zerstörerisches Verhalten, welches man bei einem Jugendlichen als kriminell einstufen würde, und deine erste Sorge ist, dass dir irgendeine Versicherung den Schaden bezahlt?
Bei dieser deiner Einstellung werden noch ganz andere durch deinen Sohn verursachte Schadenssummen auf dich zukommen.
Selbst wenn so ein mutwillig verursachter Schaden von einer Versicherung übernommen werden würde, würde ich den Schaden bei meinem Sohn vom Taschengeld abziehen (natürlich ratenweise und nicht jeweils das gesamte Taschengeld, aber doch so, dass er es merkt) und mein Sohn müsste sich durch Zusatzarbeiten Geld verdienen.
LG,
J.
Na du bist ja ein ganz helles Köpfchen wa?!
Mein Sohn hätte es so oder so bezahlen müssen. aber ich bezahle ja für eine Versicherung um sie auch zu nutzen wenn ich kann.
schönen Tag auch
"Na du bist ja ein ganz helles Köpfchen wa?!"
Stimmt!
Hi
Hast du mal raus gefunden wieso er dass gemacht hat?
Gruß Annette
Schau mal hier:
Quelle:http://www.haftpflichtversicherung.net/private-haftpflichtversicherung/bedingte-deliktsfaehigkeit.html
<< Von einer bedingten Deliktsfähigkeit wird ausgegangen, wenn Minderjährige zwischen dem 7. Und 18. Lebensjahr einen Schaden verursachen. Der Minderjährige haftet jedoch nur dann für den Schaden, wenn er bei der Begehung der Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.
In einem solchen Fall greift die Voraussetzung der bedingten Deliktsfähigkeit und die zuständige Haftpflichtversicherung hat den Schaden zu übernehmen. Ob diese erforderliche Einsicht vorgelegen hat, muss von Fall zu Fall entschieden werden und kann für Haftpflichtversicherungsansprüche nicht verallgemeinert werden. >>
Egal,wer die Aufsichtspflicht hatte und ob nun die Haftpflichtversicherung zahlt oder nicht,fakt ist Dein Sohn hat mutwillig etwas kaputtgemacht und das muss konsequent von Dir geahndet werden.
Ersteinmal würde ich ihn fragen,warum er das gemacht hat.Danach müsste sein Taschengeld,bzw.das Sparschwein daran glauben.Dein Sohn muss merken,dass sein Handeln und sein Verhalten ab sofort Konsequenzen hat.Nur den Finger heben und sagen:Du Du du,dass macht man aber nicht,genügt nicht,bzw.führt nur dazu,dass man den Kindern den Eindruck vermittelt:ich kann ja anstellen was ich will,es passiert mir ja eh nix.
Hallo,
weniger die Versicherung würde mir Sorgen machen als das Verhalten deines Sohnes!
Was steckt dahinter, was kommt als nächstes - mit Nadeln kann man viel aus- bzw. kaputtstechen?! Macht er öfter so Sachen???
Puh, so ein Verhalten würde mir schon Angst machen und mich ganz gewaltig auf den Plan rufen.
Gruß
Tri Tra Trullala
Hallo,
gibt es evtl. eine Versicherung von der Schule die den Schaden begleicht? Die Kinder haben ja die Fahrräder ordnungsgemäß in der Schule abgestellt.
Allerdings wird die Versicherung, wenn es denn so etwas gibt, sicherlich auch den Schadensbetrag von euch ersetzt haben wollen, da es ja mutwillig war.
LG janamausi