Meine Tochter ist ein Frühchen und ist ganz knapp um den Stichtag geboren.
Sie hatte in den ersten 2 Jahren einige gesundheitliche Probleme, Atemmonitor, Reflux, Fieberkrämpfe usw. Das Gesundheitsamt hat sie als "aus medizinischer Sicht nicht schulfähig" erklärt und mir gesagt, dass sie damit zurückgestellt sei. Ich solle Kindergarten und Schule informieren und fertig
Als ich dann die Schule anrief, sagte man mir, dass das nicht so einfach wäre und sie solle zu den Schnuppertagen kommen, sie wollten sie sich selbst anschauen. Ich habe dann wieder beim GEsundheitsamt angerufen und dort sagte man mir, dass das Quatsch sei und das Gesundheitsamt hat mit der Schule gesprochen und die Gründe für die Rückstellung erklärt. Darauf hat mich das GA wieder angerufen und gesagt, dass die Sache erledigt sei.
Nun habe ich der Ordnung halber nochmal bei der Schule angerufen und gefragt, ob dann jetzt alles erledigt sei. Darauf teilte mir die Schule nach einem Tag mit, dass meine Tochter zu den Schnuppertagen käme, genauere Gründe könne man mir erst nach Karneval sagen, sie hätten jetzt keine Zeit. Ich ließ nicht locker und bat um eine Erklärung. Daraufhin hat man mir dann die Schulleitung gegeben, die mir sagte, wie sehr sie im Stress wäre und sie habe mit der Schulrätin gesprochen und diese habe gesagt, dass das so nicht ginge und dass ein Antrag auf sonderpädagogischen Förderbedarf gestellt werden müsse und meine Tochter - da diese Schule das nicht anbietet - gegf. auf eine andere Schule vielleicht auch eine SOnderschule müsse. Ich sagte, dass es ja sicherlich in aller Sinne sei, dass es meiner Tochter gut geht und sie den besten Weg einschlagne sollte. Da sagte man mir, dass es hauptsächlich um Einhaltung der Rechtspflichten ginge. Im übrigen habe es so einen Fall noch nie gegeben und nur schwerstkranke Kinder würden zurücksgestellt und sie würden sich selbst eine Meinung bilden. Und das Kind würde doch sicher gerne ein Schulkind sein. Es hörte sich so an, als wenn sie auf keinen Fall im Kindergarten bleiben darf.
Ich habe dann wieder beim Gesundheitsamt nachgefragt und dort sagte mir die gleiche Ärztin, dass sie mit der Schulrätin sprechen wolle, für sie wäre unsere Tochter aus dem Verfahren raus. Sie würde das nicht verstehen. Sie habe jetzt aber keine Zeit und würde sich in den nächsten Tagen melden, wenn sie mit der Schulrätin gesprochen hat.
Ich bin jetzt verwirrt. Wenn mir das Gesundheitsamt klar sagt, dass meine Tochter zurückgestellt ist, wie kann es sein, dass die Schulleitung etwas anderes behauptet. Ich hatte auch genau diese Frage beim Gesundheitsamt gestellt, ob es sicher ist und ob das nicht die Schulleitung entscheidet. Ich habe meiner Tochter natürlich längst BEscheid gesagt und sie wurde jetzt im Kindergarten auch aus dem vorschulprogramm herausgenommen.
Was ist denn jetzt tatsächlich richtig und wie verhalte ich mich?
Es kann sicherlich für meine Tochter nicht gut sein, wenn sie jetzt für ein Jahr auf eine ganz andere Schule muss.
Wenn einer einen Rat hat, wäre ich sehr dankbar.
Vielen lieben Dank!
Sally
Kind aus medizinischer Sicht nicht schulfähig- Schule trägt es nicht mit was tun?
Wenn das Gesundheitsamt klar gesagt hat, dass Deine Tochter zurückgestellt werden soll, dann kann ich nicht verstehen, warum die Schule sich da jetzt reinmischt, zumal sie ja offenbar Deine Tochter gar nicht beschulen kann.
Es gibt zwar Fälle, in denen es so läuft, dass eine Schule z. B. ein Kann-Kind nicht einschulen will, obwohl die schulärztliche Untersuchung keine Hindernisse für eine Einschulung gesehen hat, aber bei Euch ist die Sache ja genau andersherum.
Vielleicht wäre es gut, wenn das Gesundheitsamt der Schule in schriftlicher Form mitteilen könnte, dass Deine Tochter zurückgestellt wird - aber eigentlich hat die Schule da gar nichts zu kamellen, und es wäre Quatsch, Deine Tochter da zu Schnuppertagen gehen zu lassen!
LG
Anja
Hallo,
das Gesundheitsamt gibt nur noch die Empfehlung und die Schulleitung darf entscheiden ob eingeschult wird.
Bei den Schnuppertagen wird dann geschaut wie sich das Kind macht.
Hab Dir oben schon geantwortet, rein rechtlich ist es so, dass die Schule entscheidet und das Gesundheitsamt nur empfiehlt. Aber bei uns z. B. war das Verhalten der Kinder an den Schnuppertagen gar nicht relevant, es gab ein kurzes "Aufnahmegespräch" mit der Schulleitung.
Vielleicht ist die Schulleitung der früheren Grundschule meines Sohnes da einfach vernünftig (wie ich finde): Ich kenne zwei Kindern, bei denen das Gesundheitsamt wegen erheblichen Entwicklungsrückstandes die Zurückstellung befürwortet hat, und keines der Kinder wurde noch einmal von der Schule angesehen. Wenn das Gesundheitsamt selbst aber nicht sicher ist, dann ist es natürlich so, dass die Schule entscheidet.
LG
Anja
Das Gesundheitsamt hat bei euch ganz klar seine Kompetenzen überschritten. Es darf immer nur eine Empfehlung geben. Die Entscheidung treffen der Schulleiter, die Eltern und (eventuell) ein Förderschullehrer.
Sehr richtig. Das letzte Wort hat die Schulleitung. Ich bin auch der Meinung, dass das GA hier seine Grenzen überschreitet.
Noch etwas... Mein Sohn geht in eine Förderschule, daher kenne ich das Prozedere "etwas". Dein Kind MUSS sehr wohl an den gesamten Tagen in der Sprengelschule dabei sein. Da hat die Schule absolut Recht. Völlig egal, was dein Kind hat - oder nicht. Die Lehrer/Direktorin entscheiden letztendlich ZUSAMMEN mit den Eltern. Aber das allerletzte Wort haben die Eltern. Kein Kind geht auf eine Förderschule, ohne dass ein AOSF-Verfahren gestartet wurde. Dieses Verfahren kann vor der Einschulung nur von den Eltern gestartet werden bzw. MIT ZUSTIMMUNG der Eltern. Ab dem ersten Schultag gibst du dieses Recht und diese Kontrolle aus der Hand. Dann kann dieses Verfahren von allen möglichen Parteien gestartet werden. Während des Verfahrens sind die Eltern nur eine Partei von "X" anderen, die eine Lösung für das Kind finden müssen. Förderschullehrer, Sprengelschuldirektorin/-lehrer, Frühförderin,... sind hier ebenso anwesend und haben "Mitspracherecht". Aber auch hier zählt das "Gutachten" des Amtsarztes nur als Empfehlung.
Wenn du also willst, dass dein Kind in der Sprengelschule eingeschult wird, dann schaffst du das. Wenn du willst, dass dein Kind zurückgestellt wird, brauchst du die Zustimmung der Direktorin. Was nach dem 1. Schultag passiert, kann dir niemand sagen. Wenn du dein Kind auf Zwang in der Sprengelschule beschulst, eröffnet die Lehrerin dann direkt am 1. Tag das AOSF und dein Kind ist schneller draußen als es eingeschult war. Uns wurde das direkt so von unserer Sprengelschule ins Gesicht gesagt. Also, falls wir unseren Sohn in die Sprengelschule integrativ schicken, dann wird das AOSF am 1. Tag eröffnet.
Liebe Sally!
Ich komme aus Österreich und hier läuft das ( noch ) anders, insofern kann ich Dir leider nicht helfen.
Ich kann Dir nur sagen, Du hast mein Mitgefühl.
Mit ist schleierhaft, wie man als "Schule" so agieren kann.
Ich bin fast fertige Ärztin, ich habe auch schon Praktikum auf der Frühchen-Station gemacht.
Anscheinend ist bei manchen Leuten noch nicht angekommen, dass Frühchen "physisch" zwar schon auf der Welt sind, ABER die Entwicklung entspricht nicht dem eines "Normalgeborenen".
Diese Kinder müssen außerhalb des Bauches fertig reifen.
Wir haben deshalb immer vom "tatsächlichen" Alter ( laut Geburtsdatum ) und vom "korrigierten" Alter ( sprich wie alt das Kind wäre, wenn es "normal" geboren worden wäre ) gesprochen.
Ich kann bei so viel Unverständnis seitens der Schule nur den Kopf schütteln.
Ich drücke Dir ganz fest die Daumen, dass die Vernunft doch noch einkehrt!
GLG noelie
Das ist bescheuertes Kompetenzgerangel.
Hol Dir vom Gesundheitsamt einen schrifltichen Bescheid.
Eine Kopie davon schickst du an das zuständige Schulamt und teilst mit, dass Deine Tochter erst ein Jahr später in die Schule gehen wird.
und gut.
Förderuntericht ist bei einem Frühchen totaler Blödsinn. Sie ist halt später reif, weil sie die Zeit nachholen muss. Das hat nichts mit Defizit zu tun, sie ist einfach noch nicht soweit.
Sollten die weiter Probleme machen: wende Dich an eine Anwältin, die sich mit Schulrecht auskennt.
Gruß
Manavgat
Das ist kein Kompentenzgerangel, sondern die Schulärztin hatte überhaupt keine Ahnung.
In NRW ist ganz klar im Schulgesetz geschrieben (und das sollte eine Schulärztin nunmal kennen) das der Schulleiter entscheidet und das auch erst dem er sich selber ein Bild vom Kind gemacht hat
Ich find das alles sehr merkwürdig, jeder sagt etwas anderes. Die Ärztin im Gesundheitsamt macht das schon lange und hat deutlich gesagt, dass meine Tochter raus ist. Das ist doch seltsam, wenn das nicht stimmt.
Wir kommen aus NRW.
Wer entscheidet denn nun? Das Schulamt, also die Schulrätin oder die Schulleiterin oder doch das Gesundheitsamt. Und soll ich meine Tochter zu den Schnuppertagen schicken oder nicht?
Es ist ja auch für meine Tochter sehr unangenehm nicht mehr zu wissen, ob sie jetzt zu den Vorschulkindern gehört oder nicht.
Viele Grüße
Sally
ich würde sofort aufhören, mit der schule zu kommunizieren und mich an das schulamt wenden. und zwar mit allen belegen und bescheiden, die du schon vom GA hast. zusätzlich würde ich mir ein schreiben vom hausarzt anfertigen lassen, in denen er darlegt, warum deiner tochter unbedingt ein weiteres kigajahr anzuraten sei. hier versucht jemand aufkosten deines kindes seine kompetenz höher zu setzen, als sie es ist. das darfst du dir deinem kind zu liebe auf keinen fall bieten lassen. bei uns heisst es auch, dass das letzte wort die schule hat, da wir aber einen ähnlich gelagerten fall haben, ist meien tochter zurückgestellt worden (ohne dass sie dafür schwerstkrank ist) und mein mann hat gleich gesagt, zur not marschieren wir bis zum schulamt durch. was wollen die machen? deine tochter im september mit dem polizeiauto abholen? ich lach mich tot. die sind dohc so dämlich. mal wieder der beweis, dass nur geld zählt, nicht das wohl des kindes, wahrscheinlich kriegen die ihre klassen nicht voll und ziehen deshalb die kinder heran, egal wie sie drauf sind. was du noch machen kannst, einen gastantrag an einer anderen schule zu stellen und dort schon mal vorzusprechen wg. rückstellung und die notlage erklären. das wäre noch eine möglichkeit.
die haben mich aufgefordert, meine tochter zum Schnuppertag zu schicken
kommt auf das bundesland an. wenn das bei euch so ist, dass die schule das entscheiden kann, dann musst du da wohl hin gehen und auf verständnis hoffen. bei unverständnis würde ich aber trotzdem weiter kämpfen richtung schulamt. zur not würde ich mich kurzfristig als umgezogen abmelden, vielleicht hast du ja verwandte in bayern . ich kann dir halt auch nur raten, zu kämpfen und dich zu nächst an die vorschriften zu halten (wenn du da hin musst mit ihr und das gesetzl so vorgeschrieben ist). ich selber würde nicht hin gehen.
Ich kenne einen Fall, bei dem es ähnlich lief. Das Kind wurde vom Gesundheitsamt als "nicht schulfähig" anerkannt. Den Eltern wurde geraten, das Kind ein Jahr länger in den Kindergarten zu schicken. Das ging aber von Seiten des Kindergartens aus nicht. Die Schule erkannte dies ebenfalls nicht an und wendete sich letztlich an das Jugendamt. Als sich das dann auch noch einmischte wurde es ganz wild und die Eltern durften plötzlich gar nichts mehr entscheiden. Es hieß dann "Sprachheilschule". Und dann am 30.4. kam plötzlich ein Anruf, dass das Kind mit sofortioger Wirkung (also am nächsten Tag!!!) als I-Kind in einen anderen Kindergarten gehen würde. Der Bus würde morgenfrüh vorfahren und das Kind abholen. So geschah es dann auch und es gab noch nicht mal eine Verabschiedung.
das ist ja horror, was mache ich denn jetzt bloß? In welchem Bundesland war das denn?
könntest Du mir mal die Emailadresse von dem Fall geben?
Um ehrlich zu sein, kann ich das alles gut verstehen...
Das GA gibt nur eine Empfehlung, das wurde hier ja schon mehrfach gesagt. Und ICH als Verantwortlicher würde ein "ehemaliges Frühchen", das IN DEN ERSTEN 2 JAHREN gesundheitliche Probleme HATTE, jetzt auch nicht unbedingt als "nicht schulfähig" akzeptieren.
Hier ist eben die Frage, was man selbst für sein Kind will.
Normal besteht eine Schulpflicht, auch für dein Kind. Willst du also, dass dein Kind von der Schulpflicht BEFREIT wird (genau das hast du quasi beantragt), musst du damit rechnen, dass das Konsequenzen hat. Ich finde es auch richtig, dass man nun den Weg einschlägt zu sagen: Wer eine Sondergenehmigung bekommt (genau DAS ist eine Zurückstellung), MUSS Fördermaßnahmen bekommen.
Denn sind keine Fördermaßnahmen notwendig (also ist das Kind EIGENTLICH völlig okay), dann kann es auch (wie alle anderen) in die Schule (weil es die PFLICHT hat, zur Schule zu gehen).
Wenn du gar keine Sonderförderung für dein Kind wolltest, wenn EIGENTLICH alles okay ist und das Kind NICHT speziell gefördert werden muss, WIESO wolltest du es dann zurückstellen lassen?
Das will mir nicht in den Kopf. Gibt es denn auch medizinische Gründe, die JETZT relevant sind (also nicht Frühchen und gesundheitliche Probleme zwischen 0 und 2)?
Das GEsundheitsamt hat sie von sich aus zurückgestellt, nicht von mir aus. Natürlich gibt es medizinische Gründe.
Wenn das so ist: Was sind denn die medizinischen Grüne (die aktuellen)?