Hallo.
Ich weiß nicht ob es hierher gehört. aber noch mehr weiß ich nicht mehr weiter.
Als ich heute meinen 7-jährigen Sohn aus der Nachmittagsbetreuung holte, traf mich der Schlag als mir erzählt worden ist durch den Erzieher, dass mein Sohn auf dem Weg von der Schule zum Hort (direkt auf dem Gelände) aus Wut ein Fahrzeug beschädigt hat.
Er hat (es war ein Firmenauto, da der Kindergarten - und Hortbereich modernisiert und erweitert wird) von der Pritsche -die übrigens geöffnet und nicht gesichert war- eine Stahlstange genommen und zweimal gegen die Tür geschlagen.
Mein Sohn hat vorher noch nie soetwas gemacht (umso größer war der Schock).
Der Transit (mit Pritsche hinten dran) stand direkt vor der Tür des Einganges.
Wer verletzt hier nun die Aufsichtspflicht oder wurde sie überhaupt verletzt?
Meine Versicherung wird für den Schaden wohl nicht aufkommen.
Natürlich bezahle ich es, wenn ich dafür haftbar gemacht werden kann (so wie es aussieht).
Es war der direkte Weg von der Schule zur Nachmittagseinrichtung, ich kann meine Aufsichtspflicht daher nicht verletzt haben (glaube ich zumindest).
Andererseits stand die Pritsche offen, dort wurden auch scharfkantige Baumaterialien gelagert. Die Reaktion des Arbeiters war auch recht komisch.
Ich bitte Euch um Hilfe, da ich echt verzweifelt bin..
Vielen Dank
7jähriger Sohn beschädigt Auto...
Ich denke, das du Pech hast.. leider.
Ich vermute, das die Versicherung sagen wird, das man einem 7jährigen durchaus zumuten kann, von der Grundschule zum Hort zu gehen, ohne ein Auto zu demolieren. Ich meine.. aufm Schulhof sind die Kinder auch nicht NONSTOP unter Beobachtung... oder wenn sie allein nach Hause laufen o.ä.. immerhin handelt es sich hier nicht mehr um Babys.
Das sind aber nur meine Vermutungen.. bin gespannt,was rauskommt...
lg
Hallo,
ich würde sagen die private Haftpflichtversicherung übernimmt das, normalerweise wenn die Kinder fremdes Eigentum beschädigen ist man darüber versichert, aber da es kein Unfall war können sie sich womöglich quer stellen.
Deine Verzweiflung kann ich gut verstehen, mein Sohn haut auch manchmal in Wut um sich ohne sich die Folgen bewusst zu sein, ich würde ihn auch von seinem Taschengeld abziehen und sich beim Fahrer des Autos entschuldigen lassen, das hinterlässt mehr Eindruck bei ihm als schimpfen oder strafen..
lg,Anomis
Hallo...
Danke für deine Antwort.
Natürlich sollte man Kindern den Weg von der Schule zum Hort zumuten können ohne Sachschäden zu verursachen... keine Frage.
Selbstverständlich komme ich für den Schaden auf, wenn es mir aufgelastet wird.
Andererseits:
Es war ein Firmenfahrzeug (Fort Transit mit Pritsche), die Pritsche stand offen mit diversen Werkzeugen und Stangen, sogar Zigaretten lagen drin. .Hätte nicht alles abgesichert sein müssen? Es waren auch keinerlei Arbeiter in Sichtweite,
Hallo,
ich hatte mal ein ähnliches Problem. Da hat mein elfjähriges Pflegekind zusammen mit einem Freund einen Jägerhochstand stark beschädigt. Auch mutwillig. Ich habs der Versicherung gemeldet und die hat aus Kulanz gezahlt. Also letztendlich musst du es mit deiner Versicherung klären, falls Schadenersatzforderungen gegen dich erhoben werden. Wie sich das mit der Aufsichtspflicht verhält, muss mit Schule und Hort geklärt werden. Wie ist es denn sonst geregelt? Wird der Weg begleitet, gehen die Kids immer alleine und sind belehrt? All das muss geklärt werden.
Alles Gute!
Maxi
Hallo!
Auf der letzten Rechnung deiner Haftpflichtversicherung steht eine Telefonnummer im Schadensfall. Ruf da an, erklär den Vorfall, man wird dir sofort mitteilen ob der Schaden von der Versicherung gezahlt wird oder nicht!
Vg rosaundblau
hallo,
dein kind ist 7 jhare und somit deliktfähig. Deine private Haftpflicht sollte dafür aufkommen.
vg, m.
Grundsätzlich richtig. Problem hier: das war kein Versehen, sondern Vorsatz.
Bei Vorsatz zahlt die Haftpflicht normalerweise nicht.
Normalerweise. Vorsatz bezieht sich aber nicht nur auf die tat selbst, sondern auch auf den Schaden . Und die frage, die wir uns hier stellen müssen, bei einem kind welches BEDINGT deliktfähig ist, welches bis vor ein paar monaten noch ganr nciht deliktfähig war, ist: Wollte er diesen schaden in dieser art und Weise bzw. konnte es einschätzen, dass dieser Schaden SO ausfallen wird?
Und nachdem ein Gericht in einem Fall, in dem ein 13 jähriges kind mit einem Feuerlöscher eine Kirche beschädigt hat, entschieden hat, dass dieses Kind nicht mit vorsatz gehandelt hat, wäre ich in diesem fall mal ganz vorsichtig mit einer vorschnellen Behauptung, es wäre NICHT versichert.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/private-haftpflichtversicherung-kein-vorsatz-eines-jaehrige-fuer-folgen-der-benutzung-eines-feuerl_011632.html
Du haftest definitiv nicht! Also zahlste auch nix!
Gruß
Manavgat
Stimmt. Aber möglicherweise das Kind selber.
Hi,
es hat i. d. R. DIE Person den Schaden zu tragen, welche die Aufsichtspflicht verletzt hat. Und das müssen nicht zwangsläufig die Eltern sein! Für den Weg von der Schule zur Nachmittagseinrichtung (wenns zudem noch auf dem gleichen Gelände und der direkte Weg war) denke ich nicht, dass Eltern die Aufsichtspflicht haben, sondern der zuständige Betreuer/Lehrer/was auch immer, denn im Grunde habt ihr als Eltern die Aufsichtspflicht auf diese Person übertragen.
DAS ist der Punkt, der geklärt werden muss!
Im Zweifelsfall frage mal parzifal hier im Forum, da bekommst du sicher einen fundierten Ratschlag!!
VG
Gael
Nicht unbedingt!
Oft ist es im Vertrag der Mittagsbetreuung, Hort...geregelt, das kleine Wege nicht betreut werden und somit keine Aufsichtspflichtsverletzung statt findet.
Lisa
Die Lehrer haben die Aufsichtspflicht für den Schulweg all ihrer Schüler?
Schieß mal los, wie du dir die praktische Umsetzung vorstellst. Ich bin gespannt wie Knicker!
Im Ernst: Nein, haben sie nicht. Die TE hat die Aufsichtspflicht aber auch nicht verletzt.
Ich habe mal gehört, ab sieben Jahren kann das Kind selbst haftbar gemacht werden. Doch wie mamavonyannik schrieb, auch hier gibt es Grauzonen.
LG
Hallo,
generell kommen 3 "Personen" in Frage, die haften könnten. Das sind einmal du, der Hort (er war bereits auf dem Hortgelände, richtig?) oder dein Kind selbst. Dann müsste natürlich noch geklärt werden, ob nicht eine Mitschuld den Fahrer oder die Firma, die repariert trifft, denn die hätte da entsprechend absperren müssen.
Wenn dein Sohn bereits angekommen ist auf dem Hortgelände, ist deine Haftung definitiv zuende. DU zahlst also nicht
Söhnchen ist mit 7 durchaus deliktfähig und bei dem, was er gemacht hat, war das auch mit voller Absicht und wahrscheinlich wusste er auch, was passiert. ER wird wohl zahlen müssen. Nur...wieviel Geld hat ein 7-jähriger? Richtig, maximal sein Taschengeld und eventuelle Ersparnisse. Und da er das so mit voller Absicht gemacht hat, wird die Versicherung auch nicht zahlen.
Den Hort trifft die Haftung wahrscheinlich auch nicht, denn kein 7-jähriger braucht eine 1:1 Überwachung.
An deiner Stelle würde ich ehrlich gesagt meinem Kind dies eine Lehre sein und das auch selbst ausbaden lassen. Also ich würde definitiv nicht die ganze Sache bezahlen. So lernt er nämlich nie, die Sachen anderer Leute zu respektieren.