ummelden...

kann ich mein Kind ohne uns bei Freunden als offiziellen Wohnsitz melden?
was würde das nach sich ziehen?

LG Steffi

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Du kannst euer Kind auch bei Freunden als Wohnsitz anmelden.

Allerdings bleibt das Kind dennoch bei euch gemeldet als Hauptwohnsitz.

Mein Sohn habe ich auch bei den (Stief-)Großeltern angemeldet, damit er dort die Schule besuchen konnte.

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Je nachdem wem es auffällt kann es Ärger geben. Kindergeld, Jugendamt, Polizei.......

Wenn das Kind dort nicht wirklich wohnt ist das strafbar. Hier sind so einige Angezeigt worden die das Kind wegen dem Schulbesuch umgemeldet haben. Das wurde oftmals überprüft
lg

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das kann sein, unser Kind hat in der Zeit auch bei den Großeltern gelebt.

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Wenn ich es richtig verstanden habe, waren aber die Grosseltern der Zweitwohnsitz Eures Kindes. Zweitwohnsitz ist bezüglich offizieller Stellen egal, allerdings ist in vielen Bundesländern allein der Erstwohnsitz entscheidend für den zuständigen Schulsprengel.

Und ein Kind mit einem anderen Erstwohnsitz als die Eltern lebt nunmal offiziell nicht bei den Eltern. Und das kann tatsächlich weitreichende Konsequenzen haben.

Grüsse
BiDi

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Man kann auch sein Kind in die Schule geben, die für das Einzugsgebiet zuständig ist...und sich über die Elternarbeit einbringen und daran mitarbeiten, dass sich vielleicht etwas daran ändert, was man jetzt nicht gut findet.

Damit würde man Lügerei umgehen - schon mal daran gedacht, dass das Kind dann auch immer lügen muss in der Schule, wenn nach seiner Wohnadresse gefragt wird?

Du kannst entscheiden, was du deinem Kind vorlebst: Bin ich ein mündiger Bürger, der aktiv mitgestaltet...oder bin ich jemand, der mit kleinen Betrügereien und Unehrlichkeiten sein Ziel erreichen will?

lg

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Aktive Mitarbeit ist bei so einigen Schule unerwünscht. Als Elternsprecher ist man der Hansel vom Dienst, eigene Ideen oder gar Projekte sind, jedenfalls bei uns, nicht erwünscht.
Etwas ändern? Nicht möglich! Kritik? Wird abgeschmettert!

"Du kannst entscheiden, was du deinem Kind vorlebst: Bin ich ein mündiger Bürger, der aktiv mitgestaltet...oder bin ich jemand, der mit kleinen Betrügereien und Unehrlichkeiten sein Ziel erreichen will?"

Falsch! Man kann entscheiden ob man jeden Mist mitmacht der vorgeschrieben ist, damit meine ich Schulen die keinen guten Ruf haben zu besuchen oder zu sehen, wie man sein Kind davor bewahren kann!
Leider ist man ja kein mündiger Bürger, wenn man nur über solche Umwege einen Weg zur guten Schule schafft, sondern unmündig, indem man gezwungen wird sich an Vorschriften diesbezüglich zu halten.

Würden Eltern selber entscheiden können und so manche Schule aus diesem Grund kaum mehr Anmeldungen erhalten, dann würde die Schule sicher was daran ändern und zusehen, Probleme zu lösen und diese Schule wieder attraktiv zu machen.

Mona

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Hallo,

ich war viele Jahre Elternsprecherin in Betreuungseinrichtung, war auch im Bezirkselternausschuss, später auch Elternvertreterin im Gymnasium...und kann deine Erfahrungen nicht bestätigen.

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Du kannst es auch ganz einfach auf legalem Weg versuchen. Hat bei uns auch geklappt.

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Bei uns geht es, wenn die Mutter angibt, dass sie aus beruflichen Gründen darauf angewiesen ist dass das Kind nach der Schule zu "Tante Sowieso" geht und diese nunmal im Sprengel wohnt. Man stellt dann einen Gastschulantrag und gibt die Person an, die im Sprengel wohnt und nach der SChule das Kind versorgt.

Klappt meistens, aber nicht immer, da die Schulen natürlich erstmal alle Anmeldungen aus dem Sprengel annehmen und dann schauen wieviel Platz noch ist. Bei uns könnte man keine weitere Klasse aufmachen nur weil es viele Gastschulanträge gibt, dafür ist diese Schule hier zu klein.

Mona

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Nicht die Mutter, wenn es die Eltern angeben!

Mona

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Danke für die zahlreichen Antworten.
Allerdings finde ich es unfair gleich so scharf zu schiessen, da ihr die Hintergründe nicht kennt.
Meine Tochter geht seit 4 Jahren in den Kindergarten, der sich gleich hinter unsere Wunschschule befindet, alle ihre Freunde werden diese Schule besuchen und es gibt ein Projekt zur Übergangsgestaltung in dem sie auch schon regelmäßig die Schule besucht.
Außerdem wird sie einen Hortplatz im Einzugsgebiet haben, bei der anderen Schule nicht.
Die Umzugsoption wäre auch aus meiner Sicht, die letzte die ich machen würde aber es wird mir wohl erlaubt sein darüber nachzudenken.

Wir werden natürlich erst mal den Antrag stellen und hoffen das es klappt.

LG Steffi

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Hallo.

Und warum stellst du nicht ganz einfach und legal einen Gastschulantrag? #kratz

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Mach ich ja, aber die Chancen sind wohl nicht ganz so gut.