hallo
wir wohnend isin Bayern. Meine Kids gehen in die 1. und 3. klasse.
wir suchen schon seit längerem was anderes zum Wohnen hier in der Stadt.
Wie ist es nun wenn wir in einen anderen Schulsprengel ziehen, auch innerhalb der Stadt?
muss ich mich da bei der neuen und alten Schule deshalb melden und denen Bescheid sagen?
meine Kinder sind in der momentanen GS sehr glücklich. Sie wollen am liebsten bleiben.
Werden sie gezwungen in die neue Sprengel schule zu wechseln? (es gibt auch mind.1 Sprengel wo ich mein Kind nicht in die Schule geben würde und deshalb auch dann lieber ein noch so tolles Haus sausen lsssen wurde)
Erzählt doch von euren Erfahrungen. Und auch von der Rechtslage.
Meint ihr es lohnt sich schon vorab mit der Schulleitung zu reden , dasd beide kinder trotz Umzug gerne an der Schule bleiben möchten. ich müsste sie dann eben jeden Tag mit dem Auto fahren.
gastschulantrag in Bayern während eines Schuljahres
Hallo,
mal eine Antwort aus Bayern.
Wir hatten in einem anderen Schulsprengel gebaut, als wir damals wohnten. Unser Sohn stand kurz vor der Einschulung.
Wir DACHTEN, es sei kein Problem. Es war ein Riesenproblem. Wir haben mühsamst für das 1. Halbjahr 1.Klasse den Gastschulantrag in den neuen Sprengel genehmigt bekommen.
Leider war unser Haus da noch nicht fertig, eine Verlängerung des Gastschulantrages wurde telefonisch abgelehnt. Wir haben dann unseren Wohnsitz auf die damalige Baustelle verlegt und einen Nachsendeauftrag für die Post zu unserer alten Wohnung gestellt
Auf Anfrage war zu hören, es gibt keinen Grund für einen Gastschulantrag! Auch nachmittägliche Betreuung zählt nicht mehr. Ach so, die Ämter in N sind allg. schwierig
LG Babsi
So was habe ich schon befürchtet.
Wie ging denn die Geschichte bei euch aus? Konnte dein Sohn dann im neuen Sprengel bleiben, obwohl das Haus noch nicht fertig war.
Ich glaube fast auch, dass bei uns ein Antrag abgelehnt werden konnte, denn im neuen Sprengel ist die Problemschule der Stadt und da sind sie froh um jedes "halbwegs normale" Kind.
Aber vl ist es auch anderes bei Kindern, die schon im 3.Jahr auf einer Schule sind, dass sie dann noch die 1,5 Jahre da zu Ende machen können.
Übrigens wir sind im fast Nachbarschulamtsbezirk von N in ER.
Noch was anderes: Hast du dann deinen Sohn jeden Tag zur Schule mit dem PKW gebracht und auch abgeholt. Laufen war wohl nicht drin, wenns der neue Sprengel war.
Mein Sohn konnte deshalb im neuen Sprengel bleiben, weil wir uns eben einfach vorher umgemeldet hatten. Sonst hätte er tatsächlich wegen 6 Wochen umgeschult werden müssen (wir sind dann in den Osterferien umgezogen).
Vorher hatten wir einfach 17km von unserer alten Wohnung zur Schule zu fahren. Quer durch N, das war morgens fast 1 Stunde.
Bei Gastschulanträgen hast du keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten.
In ER ist das kein Problem, soweit ich weiss. Wenn das innerhalb der Stadt ist. Ich war ja auch dort auf dem Schulamt, weil ich meinen Sohn gern in Eltersdorf eingeschult hätte ( er ist dort im Hort), aber nein, nur die Stadt N hat widersprochen.
Die Dame vom ER-Schulamt sagte, innerhalb Erlangens wäre es wohl kein Problem.
Du kannst ja mal vorsichtig beim Schulamt ER anfragen, da hörst du dann schon, in welche Richtung das geht.
Bei uns ist damals auch ein Junge aus Oberasbach ins Wohngebiet gezogen (3.Klasse), der wollte gerne die Schule dort fertigmachen. NEIN, auch hier hat N widersprochen. Man kann sich auch anstellen
LG Babsi
PS: Leider ist der Schulsprengel bei meinem Sohn auch sehr "bekannt", in Bezug auf Gewalt und ein lahmer Rektor, den das alles nichts angeht