Guten Morgen zusammen,
ich würde gerne wissen, wie ihr die Sache seht, denn die einen in unserm Umkreis sagen "so" und die anderen "so".
Unsere Tochter war von Di. bis Do. krank mit Grippe zuhause. Ich hatte mir für die Ferien Urlaub genommen, dass wir was machen können, was (natürlich) nicht ging.
Nun zur eigentlichen Frage:
Die Einen sagen; hol Dir vom KiA die Krankschreibung; schließlich war sie krank...
Der andere Teil sagt; naja, ihr wart ja eh zuhause und Du hattest den Urlaub sowieso verplant.
Ich bin "unentschlossen"... Wie handelt oder würdet ihr handeln in diesen Fällen?
(4 Tage mehr um Weihnachten wären schon ein "Leckerli". :D )
Zum KiA müssen wir diese Woche sowieso, weil der Husten nicht weg geht und unsere Tochter "anfällig" für Bronchitis ist.
VG Susan
Kind war in den Ferien krank; Krankschreibung für Sonderurlaub holen?
hallo,
natürlich keine Krankschreibung...
Sone sind mir ja immer die Liebsten:
Die Einen sagen; hol Dir vom KiA die Krankschreibung; schließlich war sie krank
Ich bin sogar der Meinung, das geht rechtlich garnicht...
LG
Peachii
Danke für Deine Antwort.
Vom Rechtlichen habe ich leider keine Ahnung. Bisher habe ich aber immer den Krankenschein erst mitgebracht wenn sie wieder in der Schule war.
Dadurch, dass ich die Anwesenheit unserer Abteilung zum Monatsende weitergebe gab es da nie Probleme.
VG
Natürlich geht das rechtlich:
Dir stehen pro Elternteil und Jahr 10 Tage unbezahlter (!!!) Sonderurlaub zu, wenn das Kind krank ist. Den Verdienstausfall kannst du dann bei der Krankenkasse einreichen und bekommst ... nagel mich jetzt nicht drauf fest....ich glaube 67% vom netto von der KK erstattet.
Kat
Zustehen würde es dir, ob du es nimmst musst du eigentlich selber wissen.
Wenn der Chef bei "Kindkrank" sowieso schon die Augen verdreht, würde ich davon absehen. Wenn dir von der Firma bezahlte Tage zustehen (ist bei Behörden oft so) dann würde ich es nehmen. Wenn ich die Tage mit der Krankenkasse abrechnen müsste, wäre mir das zu viel Aufwand für zu wenig Leistung (werden ja nicht zu 100% erstattet!)... Ich hab für solche Fälle immer ein "Überstundenpolster" zum abbummeln.
Kat
Danke für deine Antwort...
Ja, von der Firma würde ich jährlich 10 Tage freigestellt bekommen; hatte dieses Jahr aber erst 4 genommen, von dem her hätte ich da noch "übrig".
Selbst abrechnen müsste ich es nicht und Überstunden gibts hier leider nicht...
LG
Die frage stellt sich eigentlich nicht. Da du Urlaub hattest, war jemand zur Betreuung des Kindes da und das hast rechlich gar keinen Anspruch auf Kinderkranktage. Der Urlaub wird nur bei eigener Krankheit gutgeschrieben.
Außedem kannst du die wohl kaum nachträglich eine Krankschreibung holen.
LG
...die Urlaubstage müssen aber nicht zur Betreuung eines kranken Kindes verwendet werden, da ich von der Firma dafür 10 Sonder-Urlaubstage (unbezahlt) bekomme. Den Ausgleich übernimmt die Krankenkasse.
Mein Urlaub wird somit nicht bei der Krankheit des Kindes gutgeschrieben.
Doch, könnte ich, da der Kinderarzt weiß, dass ich den nicht unnütz verwende oder beanspruche. Ist vielleicht auch ein Vertrauensding.
Danke für Deine Antwort.
Natürlich könntest du die Kindkranktage bekommen, auch nachträglich. Aber eben NUR, wenn du eine entsprechende Bescheinigung des Kia hättest, und zwar vom Dienstag.
Wenn dein Kia also dein Kind am Dienstag letzte Woche nicht in der Praxis gesehen hat, dann darf er jetzt nachträglich keine Bescheinigung ausstellen und die womöglich noch zurückdatieren .... das wäre nämlich strafbar, weil Betrug.
Die Zeit bis Weihnachten ist ja noch lang, dein Kind kann jederzeit wieder krank werden.
VG
B
Nachträglich ginge das bei uns garnicht, weder vom Arzt aus noch von meinem Dienstherrn. Sowas habe ich "am ersten Tag des Eintretens des Ereignisses" zu melden -oder eben Pech gehabt. Finde ich eigentlich auch in Ordnung so.
Immerhin könnten da viele Mütter jederzeit zum Dok marschieren und behaupten, das Kind hätte letzte Woche (im eigenen Urlaub) das oder das gehabt - kann man ja nicht mehr feststellen.
Bei meiner Tochter ist es übrigens das gleiche. Ihr Kind wurde auch schon in ihrem Urlaub krank; das Hickhack mit den div. Bescheinigungen und Beantragungen war ihr dann ohnehin zu dumm für die 3 Tage.
Kannst es ja versuchen, wenn Du meinst.
LG Moni
...das war gar nicht gemeint, dass ich es unbedingt versuchen will, sondern nur eine Frage, wie es andere berufstätige Mütter handhaben, da ich eben vom Umkreis "so und so" gehört habe.
Aber anscheinend wird hier immer davon ausgegangen, dass man nur Urlaubstage zu Unrecht hamstern will.
So, sind wir nicht, aber das lässt sich ja schwer über das Inet merken, deswegen geht man erstmal immer vom Schlechten aus.
Danke trotzdem.
Zum Arzt gehen wir natürlich trotzdem, da das Attest nicht ausschlaggebend für mich ist.
Das ist dein Pech. Kind krank zählt leider nicht. Da hättest du schon selbst krank sein müssen, um dir den Urlaub "zurückzuholen". (ArbG Berlin 2 Ca 1648/10)
Danke, aber wie schon an anderer Stelle geschrieben, bekommt in der Firma in der ich arbeite jedes Elternteil 10 Sonderurlaubstage für Krankheit der Kinder zur Verfügung gestellt.
Natürlich. Die hast auch du. Nur musst du bestimmte Bedingungen dafür erfüllen und wenn du bereits Urlaub beantragt UND genehmigt bekommen hast und dein Kind wird während des Urlaubs krank, dann erfüllst du die Bedingungen nicht.
Dein Chef gibt die 10 Tage nicht weil er will, sondern weil er MUSS. Das steht so im Gesetz.
Hier der Leitsatz des Urteils:
"Ist es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich, dass eine Arbeitnehmerin während eines bereits bewilligten Erholungsurlaubes wegen der Pflege eines erkrankten Kindes der Arbeit fernbleibt, so kommt es gleichwohl zum Erlöschen des Urlaubsanspruches im Umfang seiner Bewilligung. § 9 BUrlG ist hierauf nicht entsprechend anzuwenden.
Da es nicht Zweck des § 45 SGB V ist, den Arbeitnehmer vor Vergütungseinbußen wegen der Pflege eines erkrankten Kindes zu schützen, kommt in diesem Falle auch kein Schadensersatzanspruch auf Nachgewährung von Erholungsurlaub in Betracht. Will der Arbeitnehmer Nachteile bei der Vergütung vermeiden, so ist er in diesem Falle gehalten, von der Arbeitsfreistellung nach § 45 SGB V keinen Gebrauch zu machen und das erkrankte Kind während des Urlaubszeitraumes zu pflegen."
Ich denke, das ist ziemlich eindeutig.
Hallo,
da Urlaub zur Erholung dient und nciht dazu, die kranken kinder zu betreuen, wäre ich zum Arzt und hätte die Krankschreibung dann eingereicht. Ob das jetzt noch geht, solltest du mit deinem Ag klären, denn normalerweise sagt man innerhalb von 3 Werktagen.
vg, m.
Danke,
das ist glaube ich am Besten, wenn ich einfach fix erst beim Doc, ob die es wirklich rechtlich nicht dürften oder auch nicht machen möchten (kann ich ein Stück weit auch nachvollziehen) und dann anschließend in der Perso anrufe, dann ist alles geklärt und ich brauch mir nicht so einen Kopf machen.
LG
Also mit dem Sonerurlaub verstehe ich nicht...
Du bekommst also die 10 "normalen"Kinder-Krank Tage, die von der Kasse bezahlt werden und NOCHMAL 10 Tage Sonderurlaub???
Na dann kannst du ja froh sein, son Arbeitgeber zu haben
Ansonsten, wie ich schonmal gesagt hae, ist es rechtlich nicht möglich, währed deines Urlaubes Kinder-Krank-Tage zu nehmen; und damit den Urlaub gutzuschreiben!
Bei der Erkrankung eines Kindes des Arbeitnehmers während des Urlaubs besteht kein Nachgewährungsanspruch des Arbeitnehmers. Dies deshalb, da in § 9 BUrlG eben nur die Rede von der Erkrankung des Arbeitnehmers ist und nicht der Fall, dass ein pflegebedürftiges Kind des Arbeitnehmers während des Urlaubs erkrankt geregelt ist. So sah dies auch zuletzt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
LG
Peachii
... nein nur die "normalen" 10 Tage Kind-krank.
Ja, es besteht kein Anspruch, aber der Arbeitgeber kann es trotzdem geben, wenn er denkt... Ich werde heute Nachmittag mal telefonieren.
Danke, aber.
Ja, der AG kann Dich freistellen, der bezahlt es dann doch aber nicht!
lg
Du kannst Dich krankschreiben lassen, wenn Dein Kind krank war, aber für die Zeit bekommst Du nur 60 % des Gehaltes von der Krankenkasse gezahlt, Dein AG muß dann nämlich nicht zahlen. Außerdem sind diese Kinderkranktage begrenzt, würde mir das also ernsthaft überlegen.
Mein AG zahlt freiwillig weiter, würde aber nie auf die Idee kommen in so einem Fall eine Krankschreibung für das Kind zu holen. Sowas ist für den Notfall gedacht und nicht, um die Urlaubstage zufällig aufzustocken.
Gruß,
Michaela