Guten Abend!
Mein Sohn (6) hat heute nach der Schule erzählt, dass er ins mit einer anderen Lehrerin ins Sekretariat musste, da er angeblich in der Pause auf die Brille eines Jungen getreten sei, was mein Sohn aber nicht bemerkt habe. Der Junge meinte erst, es sei ein anderes Mädchen gewesen, dann soll es mein Sohn gewesen sein. Wir sind ja versichert, wie auch immer, also halb so schlimm. Das Sekretariat hat nun aber dem Jungen meine Daten mitgegeben, so dass dessen Mutter mich kontaktieren kann. Ist das erlaubt?
Danke schon mal fürs Lesen und viele Grüße
Sun
Darf Sekretariat meine Nummer weitergeben?
und was soll passieren, wenn ein anderer deine Nummer hat?
lisa
Naja, eventuell spricht sich die Nummer rum....ich hätte auch keine Lust eventuell ständig angerufen zu werden....
Das ist doch Quatsch!
Ich steh im Telefonbuch - deswegen bekomme ich auch nicht ständig ungebetene Anrufe!
Naja, nicht jeder steht im Telefonbuch.
Ich steh auch mit voller Absicht nirgendwo drin.
Und Dank Allerweltsname bin ich auch nicht googglebar.^^
Wir brauchten die Kontaktdaten eines Schülers, der an derselben Schule war, wie unsere Älteste. Wir haben sie nicht bekommen - aus datenschutzrechtlichen Gründen. Der Vertrauenslehrer hat sich eingeschaltet, damit sich das auf dem privaten Weg regelt. Hat funktioniert.
Hallo,
nein es ist nicht erlaubt deine Adresse/Telefonnummer ohne deine Einwilligung weiter zu geben
Grüße
Seid ihr Geheimagenten oder warum jetzt so ein Aufstand wegen der Datenweitergabe?
Wir hatten schon immer (Krippe,Kindergarten und Schule) Telefonlisten von allen Kindern .Allein schon wegen der Verabredungen untereinander.
Wo ist das Problem ,wenn die Mutter des anderen Kindes sich mit dir in Vewrbindung setzt wegen des Schadens?
Was meinst du wohl,wird die Familie mit deinen "Daten" anstellen?
Man muss nicht gleich Geheimagent sein um eine Geheimnummer zu haben / bekommen.
Mein Mann ist beim Zoll und da werden auch alle Daten gesperrt (Telefonnummern, Kennzeichen etc). Meine Daten werden da auch mit gesperrt.
Ich denke das gilt auch für Polizisten etc. Sprich Beamte mit hoheitlichen Aufgaben.
Und nein, ohne EInwilligung darf die Schule das nicht:
"Oft wird zum Schuljahresbeginn in den Klassen, meist beim ersten Elternabend, eine Telefonkettenliste verteilt, um die Eltern über Stundenausfall oder andere Ereignisse informieren zu können. Im Fall eines solchen Ereignisses wird von der Schule die erste Telefonnummer angerufen und von dort verständigen sich dann die Eltern untereinander. Auch werden diese Listen verwendet, um den Kontakt zwischen den Mitschülerinnen und -schülern zu verbessern. Mittlerweile wird diese Liste auch durch Email-Adressen der Eltern ergänzt.
Die Daten für eine solche Telefonliste werden meistens von den Schulen anhand der Klassenliste erstellt und dann von den Lehrkräften verteilt. Hierbei handelt es sich seitens der Schule um eine Datenübermittlung an private Stellen, die gem. § 30 Abs. 3 SchulG der schriftlichen Einwilligung der Eltern bedarf. Die Erfahrungen zeigen, dass viele Schulen hierbei oftmals formale Fehler begehen, was zu Beschwerden von Eltern beim ULD führt: Es werden keine oder rechtlich nicht einwandfreie Einwilligungen eingeholt. Oder es werden mit diesen Listen zu viele personenbezogene Daten übermittelt. Für eine solche Liste reicht es aus, die Namen der Schülerinnen und Schüler sowie die Telefonnummer(n) und die Email-Adressen zu erfassen. Die Einwilligung der Eltern kann bereits mit der Anmeldung des Kindes zum Schulbesuch eingeholt werden (vgl. FAQ I-4 ). So ist es der Schulverwaltung möglich, bereits bei der Zusammenstellung der Klasse und der Erstellung der schulverwaltungsinternen Klassenliste die Telefonliste gleich mit auszufertigen. "
siehe: https://www.datenschutzzentrum.de/faq/schule2.htm
Guten Morgen!
Egal ob Krippe, Kita, Schule oder Beruf, für die Erstellung und Weitergabe einer Adresse- und Telefonisten benötigt der Herausgeber deine Einwilligung!
Vg Rosaundblau
Hallo!
Soweit ich weiss ist das nicht erlaubt. In diesem Fall hätte das über die Schule geklärt werden können/müssen.
Ich kann nicht jedem Hinz und Kunz Kontaktdaten von anderen Personen weitergeben, wenn ich nicht dessen Einverständnis habe.
Die Schule hat es sich hier leicht gemacht. Einfach mal die Eltern alleine klären lassen und sich raus halten.
Die Brille ist in der Schule kaputt gegangen. Meiner Meinung nach hat man das auch da zu klären und da braucht man keine Daten von anderen Leuten.
LG Sonja
Nein, ohne deine Einwilligung nicht, somit war es eine Straftat.
Das Sekretariat hätte dir Bescheid geben müssen und dich fragen müssen wenn deine Nummer nicht in einer Telefonliste steht.
LG
Ob Straftat oder Ordnungswidrigkeit - das müsste noch näher beleuchtet werden.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, erhebt oder verarbeitet,
(1) Wer eine in § 43 Abs. 2 bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die Bußgeldvorschriften sind aber nicht ohne, bis zu 300.000 €.
Ich finde die Bußgeldvorschriften sehr gut.
Ich weiß wie es ist wenn Adresse und Telefonnummer einfach weitergegeben werden, und das kann echt mies werden.
Da hat es sich die Schule etwas zu einfach gemacht. Als in der Grundschule ein Mädchen das Fahrrad meines Sohnes beschädigt hat, wurde das Mädchen gebeten, seine Mutter zu informieren. Diese hat dann die Weitergabe der Nr. der Schule erlaubt, so dass wir uns schon am folgenden Tag mit ihr in Verbindung setzen konnten.
Liebe Grüße
Anja