Guten Morgen,
demnächst wird dieses Thema bei mir anstehen und ich fürchte es wird nicht leicht werden.
Daher wollte ich hier mal nach Erfahrungen fragen, nach Begründungen für einen Gastschulantrag usw.
Hintergrund:
Ich wohne mit meinem Sohn in einem kleinen Ort A, der eigentlich zum 4km entfernten Ort B gehört. Als er damals in den Kindergarten kam, war mir Kindergarten sowie Kindergartenleiterin im Ort B aber absolut unsympathisch, daher kam er in den Kindergarten im Ort C.
Als ich mich damals darum kümmerte fragte ich bereits beide Gemeinden wie das später mit der Einschulung aussehen wird...."das wird kein Problem werden wenn er dort dann im Kindergarten war..."
Jetzt (er ist im letzten Kindergartenjahr) hab ich mich mit beiden Gemeinden in Verbindung gesetzt...also eben einmal angerufen und erstmal nachgefragt.
Natürlich hört es sich jetzt schon anders an als vor drei Jahren. O-Ton der zuständigen Dame der Gemeinde B: Ja also, nur weil er dort in den Kindergarten geht, das wird nie genehmigt, das können Sie vergessen.
Reizend.
Zudem meint sie natürlich sie habe mir das damals niemals gesagt dass es kein Problem werden würde.
Also gut...es heisst ein Gastschulantrag muss gestellt werden.
Von unserer Kindergartenleitung bekomme ich heute nachmittag ein paar Adressen an die ich mich wenden kann, die evtl. hilfreich sein könnten. Eine Dame vom Jugendamt, eine Dame die Ferienbetreuung und Jugendarbeit übernimmt usw.
Ich werde definitiv alles versuchen was mir möglich ist denn ich möchte nicht dass er in die Grundschule im Ort B geht.
Ob es reichen wird weiss ich natürlich noch nicht.
Nun gut....was habt ihr diesbezüglich an Erfahrungen gemacht?
Welche Begründungen zählen bei so einem Gastschulantrag?
Mein Arbeitsplatz ist von beiden Orten aus gleichermaßen zu erreichen.
Einen Umzug würde ich in Kauf nehmen, habe ich in den vergangenen Jahren immer wieder mal geschaut, aber im Ort C ist es nahezu ein Lottogewinn eine Wohnung die bezahlbar ist zu bekommen.
Gastschulantrag Grundschule
Hallo,
wenn du jemanden im Ort fändest, der dein Kind nach Schulende betreut, bist du von der Arbeit kommst (die Zeit muss natürlich länger sein als die von der Schule angebotene Betreuzeit), dann hast du ganz gute Chancen.
Gut ist immer auch eine Begründung, in der man auf das pädagogische Konzept eingeht, das NUR die Schule in Ort B bietet (ein bestimmtes Schulprogramm, ...).
LG,
delfinchen
Hallo,
vielen Dank für die Tipps.
Werde mich in nächster Zeit noch kundig machen bei den Schulen was Betreuungszeiten und Konzepte usw. angeht.
LG
Hallo,
bei uns war das ganz unkompliziert.
1. Mit Schule C geklärt, ob Kind dort hinkommen kann.
2. Zweizeiler aufgesetzt für Schule B, dass Kind aus Betreuungsgründen zur Schule C soll. Zur Schule B hingefahren, dort hat man das ganze mit "einverstanden" + Stempel + Unterschrift gegengezeichnet. Und damit dann weiter gefahren zu Schule C und dort angemeldet.
War an einem Vormittag erledigt. Die "Betreuungsgründe" musste ich gar nicht genau darlegen oder gar beweisen.
Kat
Hallo Kat,
ach, das wäre echt schön wenn es hier dann auch so einfach laufen würde.
Aber nachdem die zuständige Dame der Gemeinde in der ich meinen Sohn nicht einschulen lassen möchte, schon so zickig war am Telefon, mache ich mir da nicht allzu große Hoffnungen.
Na mal sehen wie das so weitergehen wird und an Wen ich mich so wenden werde/kann.
Huhu. Geh doch mal in deiner Wunschschule gucken. Bei uns kommt so was immer noch gut. Hier ist es inzwischen so, dass der Schulleiter keinen Antrag mehr ablehnen darf, wenn noch Kapazitäten da sind.
Huhu,
das Problem liegt nicht bei der Wunsch-schule, sondern bei der Gemeinde der Schule in die ich mein Kind eigentlich nicht schicken möchte, zu der wir aber eigentlich gehören.
Bei denen muss ich wohl auch den Gastschulantrag stellen.
Hallo,
wir hatten dieses Jahr ein ähnliches Problem. Vorweg wir kommen aus NRW und hier gibt es die freie Schulwahl. Also unser Sohn ging in einem anderen Vorort in den Kindergarten und bekam in dem Vorort auch einen Grundschulplatz, weil seine ganzen sozialen Kontakte nunmal in diesem Vorort waren. Was uns keiner sagte war, dass wir aber keinen OGS Platz bekommen würden bzw auf den letzten Platz der Warteliste gerutscht sind, weil wir eben aus dem Nachbarvorort kommen.
Da wir aber beide voll arbeiten benötigen wir den OGS Platz und so wurde unser Sohn nach langem Kampf in unserem Wohnvorort eingeschult.
Ich hab so gelitten, weil er ohne seine Freunde zur Schule musste und was soll ich sagen er findet es so toll, dass er zu Fuss zur Schule gehen kann und Kinder aus dem Umfeld kennenlernt.
Von den alten Kindergartenfreunden ist lediglich einer erhalten geblieben.
Fazit ist: Kinder gewöhnen sich so schnell in eine neue Klasse oder ein neues Umfeld ein. Große Probleme haben wohl eher wir Eltern.
LG Ina
Hallo!
War bei euch schon die reguläre Schulanmeldung?
Im Normalfall läuft es so. Du bekommst ein Anmeldebogen mit Schulen in deinem Einzugsgebiet wo ihr euch anmelden müsst (also eine von den Schulen). Dort sagst du gleich, dass ihr auf die Schule C (also eure Wunschschule) wollt. Dann bekommst du einen Antrag auf Besuch einer Schule außerhalb des Schulbezirkes mit und eine Kopie deiner Anmeldung mit dem ausgefüllten Antrag und der Kopie gehst du zu deiner Wunschschule und meldest dein Kind da an.
Wenn dort Plätze frei sind bzw. die Schulleitung dich gern nehmen möchte, dann bekommst du dort auch den Platz.
LG, Nudelmaus
HI,
ich würde im Vorfeld auch prüfen, wie er zur Schule kommt, bzw. ob er mit dem Schulbus fahren darf.
Bei uns darf man nur den Bus nehmen, der zur nächsten Grundschule fährt. Der Hauptschulbus, der zur übernächsten Grunschule fährt darf nicht genommen werden "versicherungstechnische Gründe", sprich wir hätten 4 Jahre mit dem Auto fahren müssen.
Wäre ansonsten ein anderer Grundschulbus gefahren, hätten wir die Kosten komplett tragen müssen.
Ein Nachbarkind hat sich dafür entschieden....das Problem ist außerdem, das bei Krankheit keine Hausaufgaben von anderen Kids gebracht werden, da keines in der Nähe wohnt, bzw. die Eltern auch nicht immer bereit sind zu fahren.
Ist es Dein Wunsch, nur weil er dort im Kiga geht?
Warum sonst noch? Kinder gliedern sich unheimlich schnell ein.
LG
Lisa
mein tipp: beschaffe dir einen zweitwohnsitz in der gemeinde, wo du dein kind schultechnisch unterbringen möchtest (freunde / großeltern etc.). völlig legal.
lg
Du musst als erstes Interesse an der Wunschgrundschule und dem pädagogischen Konzept haben. Vereinbare einen Termin mit dem Direktor oder Direktorin, wenn du die auf deiner Seite hast ist der Antrag so gut wie durch. Wir haben dann schriftlich die Schulwahl mit dem Konzept begründet, Betreuung mussten wir nicht nachweisen.