Ablehnung an der Grundschule im Einzugsgebiet

Hallo zusammen,

ich habe heute den Bescheid bekommen, dass unsere Tochter in der Wunschgrundschule in unserem Einzugsgebiet abgelehnt wird, angeblich zu viele Anmeldungen. Mir wurde gesagt, ich soll sie in der 2. Schule anmelden. Was ja auch soweit okay ist, aber was ist, wenn diese auch überfüllt ist, wegen zu vielen Anmeldungen???

lg

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Du hast ein Recht auf einen Platz an einer Grundschule im Einzugsgebiet.

Warst du nicht aus Rheydt? Ich glaube, es gibt hier nur SEHR wenige Schulen, die überhaupt Absagen verschicken müssen. Spontan würde mir jedenfalls nur eine einfallen.

lg

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hab dir mal ne pn geschickt

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Ich würde mich an die nächsthöhere Instanz wenden, das Amt für Schule.

Natürlich kann es sein, dass es zu viele Anmeldungen gibt. Aber das muss die Schule gfls. auch nachweisen können. es kann z. B. nicht im Sinne des Amtes sein, dass schulnah wohnende Kinder abgelehnt werden während andere angenommen werden, für die dann Fahrtkosten für Bustickets erstattet werden müssen.

Letztlich wird euer Kind irgendwo angenommen werden. D. h. das Amt für Schule wird eure Tochter einer Schule zuweisen. Immer im Hinblick auf geringen Aufwand, sprich Kosten f. Transport zur Schule.

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In der Regel ist es natürlich so, dass die Kinder in Schulnähe zunächst einen Platz bekommen. In NRW werden Kosten für die Busnutzung bezuschusst (nicht übernommen), wenn der Schulweg mehr als 2 km entfernt ist.
Wenn mehrere Schulen im Einzugsgebiet liegen, kann es tatsächlich zu Ablehnungen kommen, aber EINE Schule im Einzugsgebiet muss das Kind aufnehmen!

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Bei uns in der Stadt werden die Bustickets komplett übernommen, wenn der Schulweg in Sek. I mehr als 3 km beträgt. Wir haben zwar die freie Schulwahl, aber die Schulen achten darauf, die Kinder aus der nächsten Umgebung vordringlich zu berücksichtigen. Es ist schwer zu vertreten, ein Kind um die Ecke abzulehnen während ein anderes mit dem Bus anreisen muss und das Amt für Schule trägt die Kosten dafür.

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