Verweis - sollen sie es so hinnehmen?

Hallo,

meine beste Freundin hat eine 8-jährige Tochter. Sie ist eigentlich ein liebes süßes Mädel, kann sich jedoch im richtigen Moment verteidigen.

Zur Sache.

Es war Pause. Die Kurze wurde von mehreren Mitschülern geärgert - verbale Konfrontationen. Das Mädel ist zur Pausenaufsicht, um dieser dies mitzuteilen. Die Pausenaufsicht meinte zu ihr, sie solle einfach woanders hingehen. Wie dies bei Kindern ist, ist dadurch die Konfrontation natürlich nicht behoben gewesen. Die Schüler sind auf einander los, wurden dann getrennt.. Als die Pause zu Ende war, sollte die eine Gruppe in der einen Richtgung ins Schulgebäude, die Kurze in eine andere. Durch Blicke und diverse Zeichensetzung durch Finger (STinkefinger) ging die Sache jedoch noch ein wenig weiter. Die Kleene is dann, trotz Aufforderung der Lehrerin zu der Gruppe hin, es gab dann Handgreiflichkeiten und Tritte. Daraufhin hat die Tochter meiner Freundin einen Verweis von der Schule erhalten.

Logisch´, ihr Verhalten war natürlich nicht in Ordnung. Strafsitzen oder Strafarbeit wäre sicherlich angebracht. Aber ein Verweis? Meiner Meinung nach nicht. Die Mama war heute in der Schule, um mit der besagten Lehrerin zu reden. IN dem Gespräch meinte dann sogar die Lehrerin, sich auf einen Stuhl setzen zu müssen, um zu bocken, wie ein kleines Kind, da die Mama diesen Verweis nicht hinnehmen möchte. Sollte mal irgendwann ein Schulwechsel stattfinden müssen, wäre dies nämlich natürlich nicht so schön. Sie hat auch mit der an der Schule beauftragten Psychologin geredet, die meinte, dass sie sich das bei der Kleinen auch nicht vorstellen könnte, dass sie alleinig auf die anderen losgehen würde, was einen Verweis evtl. rechtfertigen könnte. Hier waren meiner Meinung nach alle Kids schuldig, die an der Konfrontation beteiligt waren und nicht alleinig nur dieses Kind. Sie soll es einfach so hinnehmen. Der Verweis würde nach Rücksprache der Psychologin mit der besagten Lehrerin wohl weiterhin Bestand haben.

Wie würdet ihr euch verhalten? Ich finde es persönlich nicht gerechtfertigt.

Danke für Eure Meinungen.

Im Übrigen wurde hier niemand verletzt oder dergleichen. Es war ein "ganz normaler" Konflikt, der auf dem Pausenhof mal vorkommen kann, wobei ich persönlich jedoch mehr Standhaftigkeit der Pädagogen erwarten würde.

LG
Janine

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Erst einmal erfolgt ein schriftlicher Verweis i. d. R. in Folge einer Teilkonferenz (zumindest in NRW). Siehe Schulgesetz NRW Paragraph 53

http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf

Hier wird dem Schüler Gelegenheit gegeben, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen und daraufhin wird eine Entscheidung getroffen. Ist das in eurem Fall so passiert oder hat die Schulleitung sofort den Verweis ausgesprochen? Außerdem kann man als Erziehungsberechtigte Widerspruch gegen eine Ordnungsmaßnahme einlegen. Dabei ist die vorgegebene Frist einzuhalten.

Zum anderen ist die Maßnahme ziemlich drastisch, wenn es bisher keine Auffälligkeiten bei dem Mädchen gab. Leider verharmlost du die körperliche Gewalt, die das Mädchen gegen die anderen Schüler ausübte. So ganz ohne scheint sie nicht zu sein. Sie wurde aufgefordert, die Gruppe zu meiden und widersetzt sich der Aufforderung der Lehrerin und verpasst ihnen Tritte und Schläge. Das ist für eine 8-jährige schon heftig. Zumal die anderen in der Gruppe unterwegs waren. Ein scheues Reh scheint sie in keinster Weise zu sein. Oft haben Eltern ein anderes, verklärtes Bild ihrer Kinder. Stinkefinger, Tritte und Prügel sind kein vernünftiges Sozialverhalten und keinesfalls gerechtfertigt, wenn man verbal geärgert wird. Das sollten die Eltern dem Mädel mal dringend mit auf den Weg geben.

In wieweit sind die anderen Beteiligten gerügt worden? Normalerweise wäre ein Gespräch und eine Aussprache mit allen Beteiligten sinnvoll gewesen inkl. anschließender Entschuldigung.

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Bekamen die mitbeteiligten Schüler keinerlei Strafe?

Kann sein, dass die letzte Aktion des Mädchens - tortz Aufforderung der Lehrerin ihre Gruppe zu verlassen um sich dann mit den anderen zu schlagen - das Fass zum Überlaufen gebracht hat. Denn für diese Aktion ist sie allein verantwortlich (auch wenn die anderen mit Gesten provoziert haben - da hat sie bestimmt ja auch mitgemacht).

Wenn nur sie alleine bestraft wurde, wäre es höchst ungerecht.

Ob nun ein Verweis zu viel oder zu wenig Strafe ist, kann ich nicht beurteilen. Weiss nicht genau, was ein Verweis ist ;-) Bin ich aus Deutschland...

LG,
Lyss

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Bedeutet "Verweis", dass das Kind der Schule verwiesen wurde?

Oder bedeutet das, es wurde verwarnt?

Wenn bei uns früher jemand einen Verweis bekam, musste er nämlich ein paar Tage daheim bleiben und durfte nicht zur Schule. Darum geht es hier ja wohl nicht, oder?

Ich denke, es ist schwer, da jetzt zu urteilen. Denn:

1. das Kind hat diese Sache auf dem Schulhof erlebt, es erhielt den Verweis.
2. die Mutter ging zu dem Gespräch, ohne Erfolg.
3. sie erzählte dir als ihre Freundin davon.
4. du fragst nun uns.

Das sind einfach viel zu viele Dinge möglich, von denen wir nichts wissen. Also kann zumindest ich da kein Urteil treffen.
Du warst nicht dabei, die Mutter auch nicht, das Kind wird alles aus der eigenen Sicht erlebt haben, die Lehrer aus einer anderen Sicht, die Psychologin weiss auch nur das, was man ihr sagt, sie war nicht dabei.
Eine Lehrerin war dabei. Diese Lehrerin hat den Verweis erteilt. Vielleicht war das ungerecht. Aber ein Verweis ist ja nun auch kein Weltuntergang, es sei denn, das Kind fliegt jetzt mit dem einen Verweis von der Schule.

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Bedeutet "Verweis", dass das Kind der Schule verwiesen wurde?

Oder bedeutet das, es wurde verwarnt?
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Ein Verweis ist nur die erste Stufe der Ordnungsmaßnahmen. Er erfolgt schriftlich und kann nur von der Schulleitung bzw. Mitgliedern der Lehrerkonferenz ausgesprochen werden. Und an die Unterzeichner richtet man auch den möglichen Widerspruch. Steht aber normalerweise alles schön säuberlich in dem Schreiben, das die Eltern erhalten. Es entspricht quasi einer Abmahnung. Die Sozialpädagogin und die Lehrerin sind die völlig falschen Ansprechpartner, um sich zu beklagen. Deshalb war von vornherein klar, dass bei den Gesprächen nichts herauskommen wird. Sie DÜRFEN gar nicht über einen Verweis entscheiden.

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Ah, okay!
Danke für die Aufklärung, nun habe ich bei urbia mal wieder etwas gelernt. :-)

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Die Kleine hat sich falsch verhalten. Trotz Aufforderung der Lehrerin ist sie nicht in das Gebäude gegangen, sondern hat den Konflikt weiter angeheizt. Dann kam der Verweis. Ich sehe da keine Unstimmigkeiten.

Hab ich das richtig verstanden? Die Lehrerin durfte sich nicht setzen?

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Du warst nicht dabei. Es ist nicht dein Kind. Eigentlich weißt du garnichts genaues...höchstens von den Berichten deiner Freundin, die es wiederum nur sehr einseitig von ihrer Tochter und sicher auch neutraler von der Schule (aber als Mutter kann man das mit der Neutralität vergessen) gehört hat.

Ein Verweis ist übrigens in fast jedem Bundesland etwas anderes und benötigt andere Vorausseetzungen.

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Hallo,

zu meiner Schulzeit gab es wegen weitaus Wenigerem einen Verweis.

Z.B. als meine Schwester im Unterricht beim "Schiffe versenken" erwischt worden ist, Unterrichtsstunde schwänzen (das alles auf der weiterführenden Schule).

Alles vergleichsweise harmlos im Vergleich zu einer 8(!)Jährigen, die sich einer Anweisung ihrer Lehrerin widersetzt und handgreiflich wird bzw. Handgreiflichkeiten provoziert.

" Hier waren meiner Meinung nach alle Kids schuldig, die an der Konfrontation beteiligt waren und nicht alleinig nur dieses Kind"

Die 8Jährige war laut deiner Beschreibung die Einzige, die sich einer direkten Anweisung der Lehrerin widersetzt hat und den Streit zur Eskalation brachte.

Nur weil die 8Jährige nicht weiß, wann Schluss mit lustig ist, muss man andere Kinder, die die Anweisung befolgt haben und die sich von der angerannt kommenden 8Jährigen provozieren haben lassen, doch nicht mit derselben Härte bestrafen wie die 8Jährige.

Deine beste Freundin setzt ihrer Tochter ein völlig falsches Signal, wenn sie hier gegen die Lehrer arbeitet. So macht sie ihre Tochter womöglich zu einem Kind, das sich einbildet, sich alles erlauben zu dürfen, weil "Mami wird mich da schon rausboxen".

J.

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> Logisch´, ihr Verhalten war natürlich nicht in Ordnung. Strafsitzen oder Strafarbeit
> wäre sicherlich angebracht. Aber ein Verweis?

Tja, dummerweise gibt es solche Strafen seit geraumer Zeit nicht mehr. Der schriftliche Verweis durch die Lehrkraft ist die mildeste Ordnungsmaßnahme.

> Die Kleene is dann, trotz Aufforderung der Lehrerin zu der Gruppe hin
> [..]
> Wie würdet ihr euch verhalten? Ich finde es persönlich nicht gerechtfertigt.

Ich würde das so interpretieren, dass sie den Verweis bekommen hat, weil sie sich der Anordnung der Lehrerin widersetzt hat. Was ist daran nicht gerechtfertigt?

Abgesehen davon: ob gerechtfertigt oder nicht, wenn sich die Lehrerin nicht zur Rücknahme überreden lässt, bleibt doch nicht viel anderes, als den Verweis hinzunehmen. Zwar könnte deine Freundin sich an die Schulleitung oder im Extremfall an die Schulaufsicht wenden, aber wenn sich die Lehrerin bei der Begründung nicht arg blöd stellt, besteht da keine Chance.

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Hallo,

ein ganz normale Auseinandersetzung war das nicht. Meine Kleine ist 7 und wenn ich mir vorstelle, das sie in einem Jahr auf andere los geht weil sie geärgert wird, dann habe ich eine Unterhaltung mit meiner Tochter.
Wenn jemand provoziert, gehört immer noch jemand dazu der sich provozieren lässt.

Bei der Tochter deiner Freundin hat das gut funktioniert.

Hier bei uns an der Grundschule wird den Kindern bei Konflikten beigebracht Stopp zu sagen und die Hand dabei zu erheben. Hält sich ein Kind nicht daran und macht weiter, bekommt es ärger. Grobes Verhalten will man so vermeiden. Konflikte soll man anders lösen.

Hinnehmen muss deine Freundin das nicht da sie sich sonst ja nicht auffällig verhalten hat. Somit kommt ihr das zu Gute. Sie kann den Verweis widersprechen und darum bitten eine andere Lösung zu suchen und eben das mit dem Kind gesprochen wird.
Auch deine Freundin sollte mit der Tochter sprechen.

LG

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danke für eure meinungen