Gastschulantrag wegen Umzug?

Hallo!

Wir ziehen morgen um und melde mich in einer neuen Gemeinde an. Mein Kind soll aber in der bisherigen Schule in der anderen Gemeinde bleiben. Aber sobald wir umgemeldet sind, dürfte das Kind dort nicht mehr in die Schule gehen, sondern gehört der neuen Gemeinde an.

Soll man zuerst Gastschulantrag stellen und dann ummelden oder eher umgekehrt?

Wer hat Erfahrung?

LG

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Hallo,

soll das heißen, dass das Kind ab dem Folgetag das Schulgebäude nicht mehr betreten darf und nicht mehr dort unterrichtet wird?

Seid Ihr Euch da sicher?

Bei uns (NRW, Niederrhein) dürfen die Kinder weiterhin mit Ihren Klassenkameraden lernen, wenn die Eltern die Fahrerei machen. Habt Ihr bereits mit der Direktorin/dem Direktor gesprochen, dass das Kind wirklich der Schule verwiesen wird? Kann ich mir kaum vorstellen.

LG Andrea

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Hallo,

wir hätten vorriges Jahr fast das gleiche gehabt. Hat sich aber dann zerschlagen.

Wenn damals alles nach Plan gelaufen währe, hätten wir gerade 5 Tage Zeit gehabt, um unser Kind umzuschulen.

Da wir 250 km weit weggezogen währen, hätte unser Kind ja nicht mehr in seine "Alte" Schule gehen könne, da man nicht jeden Morgen und jeden Mittag das Kind zur Schule fahren kann. Am Neuen Wohnort war es so, das wir erstmal bei meinem Schwiegervater für 3 Monate eingezogen währen und auch die dazugehörige Schule (Einzuggebiet) hätte dann mein Sohn besucht. So da wir ja nicht mit meinem Schwiegervater unter einem Dach leben wollten, hätten wir uns dann eine Wohnung gesucht, die evtl. nicht im Einzuggebiet der Schule liegt.

Ich habe damals mit der Gemeindeverwaltung, welche für die Schulen verantwortlich waren, gesprochen. Wir hätten ihn dann in der 1. Schule lassen können und erst im Neuen Schuljahr auf die andere Schule einschulen lassen können. Eine Gastbeschulung. Wenn das alles vorher mit der Schule bzw. mit dem Träger der Schule abgesprochen ist, meinte die Dame von der Gemeindeverwaltung ist dies möglich. Es währe in Niedersachsen, Gemeinde Barsinghausen gewesen.

Aber ihr wisst doch nicht erst seit heute, das ihr morgen umzieht. Das hätte man in den vergangen Wochen klären können.

Und was in ganz Deutschland einheitlich ist, ihr müsst euch binnen 7 Werktage ummelden, ansonsten kostet es pro überschrittenen Tag etwa 2,00 pro Erwachsenen.

Liebe grüße claudi

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Hallo,

hast Du Dich da wirklich genau erkundigt und vorallem wo hast Du Dich erkundigt?

Hier ist es kein Problem, daß bei Umzug das Kind in der alten Schule bleibt.

LG

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Aber es gibt doch eine freie Schulwahl. In unserer Stadt (NRW) bzw. in unserem Stadtteil gibt es mehrere Grundschulen und es gibt viele Kinder, die in Schulen angemeldet sind, die nicht als nächste zum Wohnort liegen, sondern von den Eltern gezielt ausgesucht worden sind wegen bestimmter Kriterien.