Hallo,
meine Tochter wird nächstes Jahr in die 5. Klasse kommen. So wie es derzeit aussieht auf die Realschule.
Diese bietet auch eine Ganztagesschule an. Die offene Ganztagsschule findet immer in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt.
In dieser Zeit wird gemeinsam mit den Kindern gegessen, die Hausaufgaben
erledigt und im Anschluss daran gibts ein Freizeitprogramm.
An sich finde ich das echt super. Aber was ist mit Terminen, die doch mal vor 16 Uhr sein müssen? Ist es so gut wie gar nicht möglich das Kind 1 Stunde vorher abzuholen?
Hier steht, jegliches Fernbleiben von der offenen Ganztaggschule muss schriftlich mindestens einen Tag vorher schrifltich vorliegen muss. Gründe für ein Fernbleiben sind dabei konform zu den Gründen, die auch für den Vormittagsunterricht gelten. Das hindert mich ein bisschen ja zu sagen.
Nun die Frage an Euch dessen Kinder in so eine Ganztagesschule gehen. Was sind Eure Erfahrungen?
Vor- und Nachteile Ganztagsschule, bzw. Ganztagsklasse
Informier Dich nochmal -- -ich kenne nur Schulen, bei denen man die Tage sagen muss, -- man hat also die Wahl zwischen 2 - 3 oder 4, 5 Ganztagestagen...
lg
tanja
Unser Sohn geht auf eine Ganztagsschule (Gym.) mit drei Tagen bis in den Nachmittag.
Termine legt man selbstverständlich auf die Zeiten danach oder auf die kurzen Wochentage. Kein Termin "muss" früher stattfinden. Wir haben einmal wegen Anpassung der Zahnspange entschuldigt gefehlt, weil dieses nur vormittags in der Praxis durchgeführt wird.
Ansonsten kennst du die Regeln! Die Schule sagt ganz klar, dass nachmittags die selben Regeln gelten wie vormittags. Ein Fernbleiben muss gravierende Gründe haben. Genau wie im Job auch. Da legt man seine banalen Termine üblicherweise auch auf die Zeiten nach der Arbeit und kommt und geht nicht nach Belieben - genau wie die Lehrer im Übrigen auch. Wenn ich mich für ein Modell entscheide, dann gilt die Schulpflicht für den gesamten Zeitraum und nicht nach eigenem Ermessen.
>Wenn ich mich für ein Modell entscheide, dann gilt die Schulpflicht für den gesamten Zeitraum und nicht nach eigenem Ermessen.<
Nicht ganz. wenn der Nachmittagsteil Teil der "Schule" ist, durchgefühlrt von den Lehrern und mit Lerninahlten, dann hast du recht.
Wenn aber ein externer Träger den Nachmittag gestaltet und der "nur" der Betreuung dient, dann ist von Schulpflicht keine Rede mehr und der Träger kann in seinem Betreuungsvertrag die "Regeln" selber festlegen. Ob und inwieweit es Konsequenzen hat sich nciht an diese zu halten muss dann ebenfalls mit dem Träger geklärt werden.
Du magst Recht haben. Dann muss man sich mit dem Träger verständigen, aber aus dieser .Anmerkung schloss ich, dass es hierfür allgemeingültige Regeln gibt, die von der Schule herausgegeben wurden, da explizit das Wort "Unterricht" wie am Vormittag verwendet wurde.
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Hier steht, jegliches Fernbleiben von der offenen Ganztaggschule muss schriftlich mindestens einen Tag vorher schrifltich vorliegen muss. Gründe für ein Fernbleiben sind dabei konform zu den Gründen, die auch für den Vormittagsunterricht gelten. Das hindert mich ein bisschen ja zu sagen.
Hallo
Bei uns ist es so, dass der "Nachmittagsunterricht" nur aus den gleichen Gründen ausfallen darf, wie der morgens, das stimmt. Der Nachmittagsunterricht besteht bei uns aus: zusammen essen, Hausaufgaben machen und dann hat jeder seine AG, es gibt gar keinen "Unterricht" im eigentlichen Sinne.
Sonst würde jeder sein Kind zu jeder Geburtstagsfeier ect abholen wann er will und das widerspricht dem Prinzip "Ganztagsschule".
In einem Hort ist das anders, da wirst du die Kinder holen können wann du willst.
Sollte aber z.B. mal was sein, wo ich mit den Kindern UNBEDINGT hin will/muss, schreibe ich trotzdem eine Entschuldigung und hole sie ab.
Kam in den letzten Jahren genau 2 x vor, ansonsten halten wir uns an den "Schulschluss" um 15.30 Uhr.
Bei uns haben die Kinder 2 Gutscheine pro Halbjahr um ab 12.00 Uhr "legal" frei zu machen.
Wir sind mit dem Modell sehr zufrieden.
LG
Das kommt auf euer System an. Bei uns findet auch nachmittags Unterricht statt. Von daher ist Fehlen schlichtweg nicht erlaubt. Also wir haben vormittags 2 Unterrichtseinheiten und nachmittags eine Unterrichtseinheiten und die "Lerneinheit" (sowas wie Hausaufgaben). Dazwischen natürlich Spieleinheiten, Frühstücken und Mittagessen - letzteres darf auch zu Hause eingenommen werden.
Unser Kind besucht eine Ganztagsschule. Super!
Wenn Termine anstehen ist befreien kein Thema.
Nachteil ist, dass man viel nicht mehr mit bekommt, da die Kinder den ganzen Stoff in der Schule machen. Hier ist man als Eltern gefordert immer mit den Kindern den Stoff zu besprechen um evtl. Defizite rechtzeitig zu erkennen. Ganztagsschule heißt nicht, dass daheim nichts gemacht werden muss.
Mein Sohn besucht auch eine Ganztagsschule - zumindest an drei Tagen ist bis in den Nachmittag Unterricht, die Pausenzeiten und AGs liegen zwischendrin, Aufgabenzeiten sind Bestandteil des Unterrichts. Man muss sich schon erst mal dran gewöhnen, dass man nicht mehr so viel mitbekommt (wurde ja auch schon in einem anderen Posting geschrieben): Es gibt aber ein gutes Rückmeldesystem zwischen Lehrern und Eltern, so das man schon auch mitbekommt, wenn was gar nicht läuft - in dem Fall muss man schon auch zu Hause mal was tun.
Befreiungen bei wichtigen Terminen sind kein Problem, aber in der Regel lassen sich die ja auch auf später verschieben - bei uns kam das in gut einem Jahr bislang zweimal vor.
Wie bei allen Ganztagsangeboten würde ich mir auf jeden Fall gut anschauen: Was wird von wem angeboten?
LG
Anja
Hallo,
Erfahrungen habe ich zwar noch keine, aber bei uns (Grundschule) wird auch eine ähnliche Form der Nachmittagsbetreuung angeboten. Noch nehmen wir sie nicht in Anspruch, im nächsten Jahr höchstwahrscheinlich schon.
Es wird auch wie bei euch wirklich viel mit den Kindern gemacht, Essen, Hausaufgaben und ganz viel Freizeitprogramm. Auch spezielle Sportveranstaltungen etc.pp. daher muss man sich für bestimmte Tage anmelden, sonst wäre das alles - auch mit den Betreuern - nicht planbar.
Was die Zeit betrifft, finde ich es in eurem Fall doch sehr streng. Bei uns "kann" man bis 17.00 bleiben, darf aber jederzeit abgeholt werden. Wenn nun eine Mutter um 15.00 schon mit der Arbeit fertig ist, wird sie ja wohl nicht allein nach Hause fahren, weil das Kind erst um 17.00 abgeholt werden darf. Fände ich befremdlich. Auch all jene, die sowieso "nur" bis bspw. 14.00 arbeiten, brauchen von 12.00 weg eine Betreuung - es handelt sich immerhin um viele Erstklässler. Natürlich müssen diese Kinder nicht bis zum Ende des Tages bleiben.
Ich finde nicht, dass man seine "banalen Termine" wie es eine Vorschreiberin nannte, gefälligst später legt. Manchmal sind es tatsächlich "banale" Termine, Freundebesuche oder Kurse, - und natürlich würde ich an solchen Tagen mein Kind früher abholen.
Wenn das bei euch wirklich nicht möglich ist, weil die Fehlstunden wie am Vormittag gehandhabt werden, würde ich - im Falle, dass ihr eigentlich gar keine Nachmittagsbetreuung braucht (und davon gehe ich irgendwie aus, denn sonst stündest du ja nicht vor einer Ja/Nein-Entscheidung) wohl nicht zustimmen.
Lg.Nina
Hallo!
Also so, wie du das beschreibst, kenne ich das von keiner Ganztagesschule hier im Umkreis...also dass man die Kinder im GRunde abholen kann, wann man will.
Bei uns findet auch nachmittags Unterricht statt und nicht nur irgendwelche Freizeitaktivitäten. Du kannst ja dein Kind auch nicht einfach um 10 Uhr vormittags aus der Schule abholen, weil du einen Ausflug machen willst
Und das war für mich eigentlich der Hauptgrund, mich gegen die Ganztagesschule zu entscheiden. Da wir viele Freunde haben, die weiter weg wohnen und wenn wir die mal besuchen möchten, brauch ich nicht erst um 16 Uhr nach der Schule losfahren.
lg tina
Hallo
Bei ganztägigem Unterricht kann ich das durchaus verstehen. Es ist ja Unterricht und der ist ja Pflicht.
Bei uns geht es aber ausschließlich um die Betreuung. Und da finde ich es eben toll, dass sie so viel anbieten und die Kinder, deren Eltern eben nicht zu Hause sind, kein Trübsal blasen müssen.
Es soll sich für die Kinder wie Freizeit anfühlen, denn zu Hause hätten sie um die selbe Zeit auch Freizeit. Daher sind alle Aktivitäten die angeboten werden selbstverständlich freiwillig. Wenn ein Kind lesen will, kann es lesen, wenn es spielt/im Turnsaal ist/...ist das auch erlaubt.
Da haben wir auf Grund der verschiedenen Gegebenheiten sicherlich andere Blickwinkel, aber ich bin froh, dass es bei uns so gehandhabt wird. Natürlich, wenn eine Sportveranstaltung oder ein Theater (oder sonst was) ansteht, wüssten die Betreuer auch gerne, dass alle bis zum Ende bleiben, aber ansonsten ist es vollkommen locker zu sehen.
Angenommen mein Kind befindet sich in dieser Einrichtung, weil ich bis 17.00 arbeiten müsste. Dann bekäme ich kurzfristig einen Nachmittag frei oder wäre gegen 14.00 schon fertig und müsste mein Kind trotzdem von Betreuern "bespaßen" lassen, obwohl ich das gerne selbst tun würde? Ich sollte dann vielleicht im Sommer allein ins Schwimmbad gehen? Weil das Kind ja noch nicht abgeholt werden darf? Nein, das wäre mir zu streng und das würde ich - wenn ich es benötigen würde - höchstens 1 oder 2 Tage in Anspruch nehmen. Klarer Fall, dass ich mir dann keine Termine an genau diesen Tagen lege...
Noch mal: Bei schulischer Betreuung - also Unterricht, ist das ganz was anderes, da hast du Recht, - vormittags kann ich mein Kind auch nicht um 10.00 holen, nur weil ich grade frei hab...
Lg.Nina
Zitat:
In dieser Zeit wird gemeinsam mit den Kindern gegessen, die Hausaufgaben
erledigt und im Anschluss daran gibts ein Freizeitprogramm.
Bei uns nennt man solch eine Betreuungsform Hort/ Mittagsbetreuung.
Was hat das mit Schule , sprich mit Unterricht zu tun?
Bei uns haben die Ganztagsschüler auch am Nachmittag Unterricht, ....
lisa
Die Nachmittagsbetreuungs wird von der AWO gemacht. Unterricht findet da keiner statt.
Es gelten aber wohl die Bedingungen wie in der Schule!