Ordnungsmaßnahme Wechsel in Parallelklasse aber andere Schule

Hallo an alle,

ich habe momentan folgendes Problem. Mein Sohn (12, 6. Klasse Gym) hat einen Klassenleitertadel bekommen. Das stand schon länger im Raum, wurde dann aber erteilt, nachdem ich per Email meinen Unmut über Bemerkungen der Klassenlehrerin gegenüber meines Sohnes kundgetan habe.

Jetzt war die Klasse im Winterlager und dort haben die Zimmermitbewohner meines Sohnes sein Portemonnaie versteckt. Erst hat er wohl noch nett gefragt, ob es jemand gesehen hat aber als sich die 3 dann über ihn lustig machten, ist er handgreiflich geworden. Laut seiner Aussage hat er einen von ihnen auf den Oberarm geboxt. Er selbst hatte mir das gar nicht erzählt, sondern eine andere Mutter.
Jedenfalls kam eine Einladung der Klassenlehrerin zum Gespräch. Daraus wurde ohne Ankündigung ein Gespräch mit Anwesenheit von Direktor und Elternsprecher. Allein das find ich schon daneben. Hätte mir das gesagt werden müssen?
Nun steht jedenfalls im Raum, dass mein Sohn in eine Parallelklasse soll. Aber nicht etwa an der gleichen Schule sondern in das 2. Haus der Schule, welches in einer anderen Stadt ist (ca. 20-30 km) von unseren Zuhause weg.
Mal davon abgesehen, dass wir gar nicht die Zeit haben ihn jeden Tag hinzubringen und wieder abzuholen, besteht natürlich auch keine Schulbusverbindung.
Kann die Schule das durchsetzen?
Für uns ist es jedenfalls nicht umzusetzen. Einzige Alternative ist in dem Falle für mich, ihn komplett von dieser Schule zu nehmen.
Bin gespannt auf eure Meinung.

Der Harse

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Wenn man jemand gegen den Oberarm boxt, bekommt man keine Ordnungsmaßnahme. Da muss er schon gemacht haben (fester geschlagen oder ähnliches).

So wie du es beschreibst, stand es ja auch vorher schon Vorfälle gegeben haben, damit er einen Klassenleitertadel bekommen hat (das kenne ich gar nicht. Hört sich nach Bayern an :-)

Warum hast du denn ungehalten auf die Bermerkungen der Lehrerin reagiert?

Grundsätzlich kannst du gegen den Beschluss der Ordnungsmaßnahme nichts machen. Hat die Schule denn keine Paralellklasse vor Ort?

Wenn er wirklich in die weit entfernte Klasse müsste, würde ich mir überlegen, ihn auf eine andere Schule zu schicken. Du musst nur gucken, ob ihn überhaupt eine andere Schule aufnimmt. Ich würde dann versuchen mit der neuen Schule von vorne herein eine enge Zusammenarbeit anzustreben, damit du direkt bei Fehlverhalten informiert wirst.

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Natürlich gibt es Parallelklassen an der Schule. Aber um es richtig ätzend zu machen, wählt er natürlich eine aus dem 2. Haus. Er hat ja sogar noch gefragt wo wir wohnen und festgestellt, dass es ja gar nicht so einfach ist, das Kind dahin zu bringen. Es geht dabei meiner Meinung nach nur um Machtdemonstration.

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Dann würde ich sagen, der Lehrer hat Pech gehabt.

Das Schulamt wird ihm schon die Grenze zeigen, wenn Du Dich dahin wendest. Das sind doch bescheuerte Methoden!

Bist Du sicher, dass Dein Kind da gut aufgehoben ist, wenn Eltern die sich äußern über das Kind abgestraft werden?

Gruß

Manavgat

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hallo,
ich würde nochmals das gespräch mit der schule suchen und die versetzung für eine befristete zeit in die andere schule unterstützen.

...und wenn ich urlaub nehmen müsste um ihn 2 wochen zu fahren.
dann ist der sommerurlaub halt deutlich kürzer. nach 14 tagen shuttel durch eltern, großeltern, bus und bahn wird er sich auf seine ursprüngliche schule freuen und sich dort wie ein mitteleuropäer benehmen.
glaub mir eins, die schule spricht nicht wegen banalitäten solche sanktionen aus. er wird sicher schon mit ziemlicher energie einiges dafür getan haben.
also, aussitzen, unterstützen und unbedingt merken um später zur hochzeit o. ä. was zum vortragen zu haben.:-p

viel glück und er wird seinen weg gehen!

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Die Begrenzung wurde indirekt schon angesprochen. Das heißt, ich dürfte nach einem halben Jahr einen Antrag stellen, ob er wieder zurück darf. Sicherlich ist er kein Engel. Aber wir haben jetzt die A...Karte, weil andere Kinder nicht wissen, dass sie die Finger von fremden Sachen lassen sollen. Und ganz ehrlich, wenn sich jemand an meiner Brieftasche vergreifen würde, wäre ich auch leicht ungehalten.

Aber das nur nebenbei.

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und ich finde, es klingt einfach nur nach dem berühmten letzten Tropfen, der das Fass zum überlaufen bringt.

es muss echt sehr sehr viel vorausgegangen sein, bis so etwas das letzte Mittel der Wahl ist..... und angekündigt war sowas bestimmt auch schon in irgendeiner Form ...

und wenn es wirklich der einzige Fall war bzw. es nie vorgespräche gegeben hat, dann würde ich es allerdings als zu überzogen betrachten und um noch eine letzte Chance bitten -- tja: und was Dein Kind und Ihr daraus macht, liegt dann bei euch ...

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Hallo,

Ich kann mir nicht vorstellen, das dein Sohn einen Tadel bekommt, weil er provoziert wurde und aufgrund dieser hilfslosigkeit zu geschlagen hat#gruebel.

Es muss sich schon so einiges angesammelt haben, um die Schule zu diesem Schritt zu veranlassen.

Das man dir nicht gesagt hat, dass das Gespräch im Beisein der Schulleitung stattfindet, ist mies, aber für dich wäre es die Chance gewiesen mitzuteilen, warum du denkst, dass der Tadel ausgesprochen wurde "....nachdem ich per Email meinen Unmut......."

Niemand kann dich zwingen deinen Sohn 20-30 km zu dervschule zu fahren, da es keine einvernehmliche Lösung zu geben scheint, wäre ein kompletter schulwechsel sinnvoll.

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Hallo!

Schau dir mal das Schulgesetz Hessen an!

Als erstes wäre die Maßnahme Ausschluss vom Unterricht oder der Ausschluss bei einer schulischen Veranstaltung. Danach folgt die Androhung mit dem Wechsel in eine Parallelklasse, erst dann kann als 4 Maßnahme tatsächlich eine Umsetzung in eine Parallelklasse erfolgen. Weiter geht es, dass man in eine andere Schule wechseln muss bzw. noch weitere Dinge, die allerdings nur umsetzbar sind, wenn sehr schwerwiegende Gründe gegeben sind.

Wichtig ist, dass alles schriftlich gemacht wird, sie können also dich nicht mal eben einladen und dir dann beim Gespräch mitteilen, dass sie eine Umsetzung in die Parallelklasse anstreben. Der Klassenleitertadel ist die ERSTE Maßnahme und da kann man dein Kind nicht unmittelbar "umsetzen". Hinzu kommt, dass zu klären wäre ob die Umsetzung in ein anderes Schulgebäude überhaupt statthaft ist. Gibt es denn keine Parallelklasse bei euch im Schulgebäude? Das wäre dann eventuell okay.
Schriftlich alles zu bekommen ist auch wichtig, da du in Widerspruch gehen kannst!

Für mich klingt es so als ob deine Schulleitung bzw. die Lehrer ihn möglichst unkompliziert loswerden wollen. Und der Elternsprecher sollte eigentlich auch! hinter dir stehen und nicht nur hinter anderen Eltern bzw. der Schulleitung.

Ansonsten muss ich dir sagen, solltest du deinen Sohn ordentlich ins Gebet nehmen und dafür sorgen, dass er seine Aggressionen anders regelt. Sicherlich gab es mehrere Vorkommnisse denn ohne Grund reagiert keine Schulleitung so.

LG, Nudelmaus

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Hallo,
das kannst du ganz leicht aussitzen. So einfach ist es für den Schulleiter dann doch nicht. Bei einer solchen Entfernung sind in KEINEM Bundesland mehr die Eltern für den Transport zur Schule (bzw. die Kosten) verantwortlich, sondern (naja' das ist wieder unterschiedlich...bei uns) der Landkreis. Da garantiert werden muss, dass das Kind pünktlich in der Schule ankommt und x mal umsteigen absolut nicht zumutbar ist - genausowenig wie stundenlange Fahrten, muss dann eben der Landkreis eine Taxifahrt organisieren ... sehr teuer für den Landkreis. Bei uns fordert der Landkreis sogar von der Schule, dass die Stunden der "Taxikinder", die zusammen fahren können, so gelegt werden, dass das Taxi am Tag nur 2 mal fahren muss.
Da diese Schule dann ja nicht Elternwunsch war, sondern das so beschlossen wurde vom Schulleiter, muss das von öffentlicher Hand gezahlt werden.

Die andere Seite ist natürlich das Verhalten eures Sohnes. Es mag sein, dass die letzte "Tat" an sich nicht wirklich so gravierend war, aber hier muss ja schon extrem viel vorgefallen sein. Dein Sohn könnte in der neuen Schule nochmal eine Chance bekommen. Dort kennt ihn niemand. Jeder begegnet ihn vorurteilslos. Er kann neue Freunde finden. Aber er sollte vielleicht vorher lernen, wie man Konflikte löst.

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In Bayern sind Strafversetzungen an andere Schulen durchaus eine disziplinarische Maßnahme. Und dann ist es auch ganz allein das Problem der Eltern, wie sie ihr Kind dahin bekommen. Das interessiert niemanden.
Diese Maßnahme wird aber sicher nicht angewandt, weil jemand mal etwas aus der Rolle fällt.

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Hier ist die Regel aus Bayern dazu...ganz sicher gibt es das Gesetz. Das ist in jedem Bundesland vorhanden.

http://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/70441618609?plz=96215&behoerde=54997865460&gemeinde=801301124694

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Wechsel die Schule umgehend, so wie es läuft wird er da nie mehr glücklich, egal was wan wo passiert ist.

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So ganz kann ich die Geschichte nicht glauben.

Was die Ordnungsmaßnahmen angeht, kannst du in eurem Schulgesetz des Bundeslandes nachlesen. Im Grundsatz sind sie bundesweit aber sehr ähnlich.

In NRW bedarf es einer schriftlichen Einladung zur Teilkonferenz, zu der neben Vertretern der Lehrerkonferenz auch der Elternratsvorsitzende und der Schülersprecher geladen sind. Man kann dem Beiwohnen schriftlich widersprechen und das Gespräch findet ohne Elternrat und Schülersprecher statt. Zum anderen wird eine Frist für die schriftliche Einladung eingehalten. Bei minderjährigen Schülern muss der Vorlauf mindestens 14 Tage betragen. Bei Volljährigen ist das nicht nötig.

Die Konferenz hört alle Seiten an. Ihr müsstet also Gelegenheit gehabt haben, Stellung zu nehmen. Mich wundert es, dass man offensichtlich eine andere Sichtweise der Vorfälle hatte als dein Sohn. Die "Aussage" der Teilnehmer wird protokolliert. Nach Zusammentragen der Informationen wird entschieden, welche Ordnungsmaßnahme verhängt wird. Mir erscheint die Maßnahme extrem drastisch. So etwas habe in dem Zusammenhang noch nicht erlebt - und schon gar nicht nach der ersten Teilkonferenz. Da muss schon lange und häufig etwas vorgefallen sein. Denn es geht ja nicht nur darum, den Schüler zu bestrafen. Der erzieherische Gedanke soll im Vordergrund stehen und der Betreffende sozialisiert werden und nicht generell aus dem Verkehr gezogen oder weitergereicht werden.

Das Ergebnis müsstet ihr schriftlich bekommen haben und dagegen könnt ihr Widerspruch einlegen. Auch hier gilt eine Frist, was aber auf dem Schreiben vermerkt sein müsste. Dann wird der ganze Verwaltungsakt noch einmal aufgerollt..........

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Schulleiter koennen so einiges tun wenn sich Eltern nicht wehren oder ihre Rechte nicht in Anspruch nehmen.

Teile schriftlich mit, das du schriftlich den vollstaendigen Sachverhalt dargelegt haben willst mit Entscheidung und Paragraphen auf denen die Entscheidung fusst. Dann Einspruch erheben. Beim Schulamt nachfragen wie der genaue Weg ist (da gibts mit Sicherheit eine vermittelnde Instanz). Im Notfall so lange den Paragraphenweg reiten bis Sohnemann das Abi hat.

Einfach so kann der Schulleiter sowas nur bestimmen wenn niemand den Mund aufmacht.

Wir hatten auch mal so einen Fall - 5 Schueler mussten fuer ein Jahr in eine andere Stadt zum Unterricht - allerdings war dort was gravierendes (Polizeieinsatz ....) vorgefallen und selbst dort musste die Schulleitung durch einige Formalitaeten springen bis das so geregelt war.

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Wende Dich mit dieser Frage ans Schulamt.

Gruß

Manavgat