Hallo,
meine 7 jährige Tochter besucht die 2. Klasse.
Jetzt habe ich nachden Osternferien einen Termin mit der Lehrerin, wegen Klasse wiederholen zu lassen z.B.
~ schreibt Wörter falsch ab
~ versteht die Hausis nicht, trotz ruhiger Erklärung (ob Deutsch oder Mathe)
und noch so Sachen.
Meine Frage lautet Grund genommen, brauch ich die Zustimmung vom Kindsvater zur Klassen Wiederholung (sind getrennt, gemeinsames Sorgerecht)?
Oder soll ich mal schauen lassen ob sie Hyperaktiv mit Konzentrationsschwäche hat?
Ich wäre euch Dankbar um eure Tipps!
LG
Nochmals Klasse wiederholen lassen?
Hallo,
empfiehlt denn die Lehrerin eine Wiederholung? Und was heisst "nochmal wiederholen"? Hat sie bereits die 2. Klasse "doppelt" gemacht?
LG, Andrea
Hallo,
Nein möchte nachden Ferien ihre Meinung hören was sie meint mit der Klasse wiederholen. Und sie hat noch keine Klasse wiederholt .
LG
Habt ihr in der Schule auch eine Kooperationslehrerin in Sachen LRS und Konzentrationsschwäche?
Meine Tochter geht auch in die 2Klasse und sie hat auch eine Konzentrationsschwäche, wurde von der Kooperationslehrerin getestet, aber Rechtschreibschwäche wie von einer Therapeutin gesagt, hat sie nicht.
Würde einfach mal das Gespräch mit so einer Lehrerin führen, vielleicht kann sie einige Tipps geben.
Was meint die Klassenlehrerin dazu?
Wie ist sie den generell in der Schule? Versteht sie die Aufgaben da auch nicht oder nur die Hausaufgaben? Weil sie vielleicht lieber was anderes machen möchte, statt Hausi oder deine Nähe sucht und deswegen sagt sie versteht das nicht?
Wenn es wirklich so ist, und sie generell im Unterricht nicht mit kommt, müsstest du ohne weiteres deine Tochter die 2.Klasse wiederholen lassen,auch ohne Zustimmung des Kindsvaters.
Such das Gespräch mit der Klassenlehrerin und vielleicht gibt es ja bei euch auch so eine Kooperationslehrerin und dann suchst du das Gesprächt dann auch mit ihr.
Lg
Diana
Es kommt doch auch drauf an, welche Noten sie schreibt!
Hallo ,
hast du mal ihre Augen untersuchen lassen? Weil du schreibst, das sie u.a. Wörter falsch abschreibt.
Erkundige dich mal, ob ihr in eurer Nähe einen Augenoptiker habt, der sich mit Winkelfehlsichtigkeit auskennt.
Du kannst natürlich auch einen Augenarzt aufsuchen, nur schauen die in der Regel "nur" nach Kurz-oder Weitsichtigkeit. Viele Ärzte halten nichts von der Winkelfehlsichtigkeit. Wenn man das hat, dann reichen nicht einfach nur Gläser, die das Sehen unterstützen, sondern man braucht dann Prismen im Glas.
Unser Sohn hatte das und mit Brille schrieb er auf einmal fehlerfrei , seine Schrift wurde lesbar und er hielt auf einmal die Linien ein.
Der Optiker der das feststellte entdeckte die gleiche Fehlsichtigkeit bei mir. Hätte ich ihn nur früher kennengelernt, dann wären mir unter anderem jahrelange Migräneattacken erspart geblieben, die sind mit meiner Prismenbrille von jetzt auf gleich weg gewesen...
Du schreibst auch von hyperaktivität und Konzentrationsschwäche. Kannst du mal näher beschreiben, was du damit meinst? Ist denn immer Kindergarten davon auch schon die Rede gewesen oder waren die U´s auffällig?
Liebe Grüße, timmil
Habe mich etwas unklar ausgedrückt
Unser Sohn trug zuerst eine vom Augenarzt verschrieben Brille, weil er eine Weitsichtigkeit festgestellt hatte.
Junior kam damit aber nicht klar, und eine Bekannte empfahl mir den den Optiker. Der bestätigte die Weitsichtigkeit und stellte dann zusätzlich die Winkelfehlsichtigkeit fest. Unser Sohn bekam dann neue Gläser und alles wurde gut;-
Hallo!
Wenn die Lehrerin/Schulleitung der Meinung ist, dass eine Wiederholung deinem Kind helfen würde, ist diese vermutlich sinnvoll, zumal du auch merkst, dass es nicht so gut läuft.
Sollte sich im Jahr der Wiederholung rausstellen, dass auch diese nichts nützt wird sicherlich ein Antrag auf sonderpädagogischen Förderbedarf seitens der Schule gestellt (dabei bist du natürlich involviert!) und dein Kind kommt eventuell auf eine spezielle Förderschule für eine Zeitlang.
Du kannst natürlich trotzdem deinen Kinderarzt um Rat fragen.
Was die Wiederholung an sich betrifft, brauchst du dafür natürlich auch die Zustimmung des Vater. Es müssen generell immer alle Personensorgeberechtigten damit einverstanden sein.
LG, Nudelmaus