Gestattungsantrag abgelehnt-lohnt sich der Widerspruch?

Hallo
brauche dringend Hilfe!!!!
Wer hat Erfahrungen mit Widerspruch bei nicht gestattetem Antrag zum Schulwechsel der Grundschule gemacht?
Mein Sohn kommt im September in die Schule und letzte Woche kam der Antrag nicht gestattet zurück.
Wer kann noch gute Gründe angeben oder uns anderweitig helfen?
Die Schule will die Betreuung erst mal auf 17:30 Uhr hochsetzten (jetzt nutzt nur ein Kind die Betreuung der Schule und diese geht bis 14.00 Uhr) und es sind jetzt 26 Kinder in der Schule.
Die Betonung liegt auf erst mal, wenn Sie mein Kind haben dann können Sie ja wieder runtergehen mit den Zeiten (Kosten 100,00 Euro im Monat plus Essen).
Ich warte auf Eure Antworten.. Danke!!!

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Ich versteh' nur Bahnhof: Geht es um einen Gastschulantrag, der abgelehnt wurde? Oder um die Schulform (Dauer der Betreuung)?

LG
Anja

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Hallo,

es geht um einen Gestattungsantrag für die Grundschule, der mir wegen der Betreuung abgelehnt wurde.
Hier nochmal mehr Infos. Zum einen möchte mein Sohn auf diese Schule, da sein großer Bruder auch dorthin gegangen ist und er dort auch alles kennt, es wäre auch die Schule die für uns Zuständig ist (wir wohnen im Stadtteil) wurde aber mal geändert, da die andere Schule vor der Schließung steht. Hat bei meinem großen Anhand von Betreuung und Allergie funktioniert. Ein Arzt in der Kur hat uns bestätigt, daß er nicht im Raum mit Teppich unterrichtet werden darf, das schreibt mir hier keiner, der kleine hat auch Allergien.

Zum anderen haben die die Betreuung jetzt auf 17.30 erhöht, es gibt allerdings noch keinen 2. Betreuungsraum, der soll angeblich in den Sommerferien fertig gemacht werden und die Betreuer haben keine pädagogische Schulung. Ich habe auch angegeben das mein großer denselben Schulweg hätte und das mein Mann dort arbeitet und im Falle das irgendwas ist innerhalb von 5 min da sein kann- interessiert niemanden. Auch nicht das mein Kind vielleicht mit der Betreuerin allein ist weil kein Mensch von denen auf die Betreuung angewiesen ist.

0ie versuchen alles um die Kinder zu bekommen damit ihre Schule nicht geschlossen wird wegen rückläufiger Kinderzahlen und da zählt nicht das Kindeswohl (nur noch 26 Kinder in der Schule) Es wären 8 Kinder die ins 1. Schuljahr kommen würden und davon 2 x Zwillinge da hätte mein Sohn auch nicht soviel Auswahl bei den Spielkameraden.... Aber egal das Schulamt sagt spielt keine Rolle.
Liebe Grüße Luna-11#zitter

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Mir ist nicht klar, weshalb die Betreungszeiten ein Problem sind.

Die sind auf 17:30 hochgesetzt worden. Ist das zu kurz? Zu lang geht ja nicht.

Und warum soll man einen zweiten Betreuungsraum haben, wenn so gut wie niemand in die Betreuung geht?

Und die Klasse hätte nur 8 Schüler? Ich sehe darin weit mehr Vor- als Nachteile.

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Leider geht aus deinem Posting nicht hervor, warum dein Sohn eine andere Schule besuchen soll. Ich hoffe, es ging aus dem Antrag hervor?

Widerspruch kann schon funktionieren, siehe

http://www.urbia.de/archiv/forum/th-3163373/Gestattungsantrag-abgelehnt-Lohnt-sich-ein-Widerspruch.html

Voraussetzung für eine Genehmigung ist, dass aus dem Antrag bzw. dem Widerspruch ersichtlich ist, warum ein Besuch der Sprengelschule in eurem Fall nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Typischer Fall wäre, wenn dein Sohn nach der Schule von Dritten betreut wird, die im Einzugsbereich der Wunschschule wohnen.

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Hallo,
das hat meine Bekannte versucht und wurde auch nicht akzeptiert, hat ihren Vater dort als Betreuer angegeben. Zum einen möchte mein Sohn auf diese Schule, da sein großer Bruder auch dorthin gegangen ist und er dort auch alles kennt, es wäre auch die Schule die für uns Zuständig ist (wir wohnen im Stadtteil) wurde aber mal geändert, da die andere Schule vor der Schließung steht. Hat bei meinem großen Anhand von Betreuung und Allergie funktioniert. Ein Arzt in der Kur hat uns bestätigt, daß er nicht im Raum mit Teppich unterrichtet werden darf, das schreibt mir hier keiner, der kleine hat auch Allergien. Zum anderen haben die die Betreuung jetzt auf 17.30 erhöht, es gibt allerdings noch keinen 2. Betreuungsraum, der soll angeblich in den Sommerferien fertig gemacht werden und die Betreuer haben keine pädagogische Schulung. Ich habe auch angegeben das mein großer denselben Schulweg hätte und das mein Mann dort arbeitet und im Falle das irgendwas ist innerhalb von 5 min da sein kann- interessiert niemanden. Auch nicht das mein Kind vielleicht mit der Betreuerin allein ist weil kein Mensch von denen auf die Betreuung angewiesen ist. Die versuchen alles um die Kinder zu bekommen damit ihre Schule nicht geschlossen wird wegen rückläufiger Kinderzahlen und da zählt nicht das Kindeswohl (nur noch 26 Kinder in der Schule) Es wären 8 Kinder die ins 1. Schuljahr kommen würden und davon 2 x Zwillinge da hätte mein Sohn auch nicht soviel Auswahl bei den Spielkameraden.... Aber egal das Schulamt sagt spielt keine Rolle.
Liebe Grüße Luna-11#zitter

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Alle Gründe, die drauf rauslaufen, was besser wäre und was du lieber hättest, kannst du in der Tat vergessen. Ich würde gar nicht versuchen, in der Richtung zu argumentieren und solche Gründe zu "sammeln".

Du musst schon auch das Schulamt verstehen, die müssen die Schüler halbwegs gleichmäßig auf die vorhandenen Schulen verteilen. Es kann nicht Sinn der Sache sein, dass eine Schule aus Schülermangel vor der Schließung steht und die andere ist dann überlaufen und muss erweitert werden.

Es können daher nur ZWINGENDE persönliche Gründe anerkannt werden. Wenn ein solcher zwingender Grund nicht existiert, kannst du dir den Widerspruch sparen.

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#sorry aber die Gründe solltest Du bereit haben, wie sollen wir wissen, warum Dein Sohn auf eine andere Schule soll #kratz Das mit der Betreuung ist ziemlich wirr geschrieben und ich verstehe nicht, worauf Du hinaus willst.

LG

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Hallo,
ich habe als Grund das Geschwisterkind , meinen Mann (kann in 5 Min in der Schule sein, arbeitet in dem Ort)
das vielfältige Ag und Betreuungsangebot und gesundheitliche Gründe (mein Sohn hat Allergien und Asthma, der große ebenfalls) angegeben
da die Kinder zum Teil in Räumen mit Teppich unterrichtet werden
angegeben.
Bei meinem großen wurde der Gestattungsantrag hauptsächlich wegen der ärztlichen Bescheinigung und der Betreuung genehmigt (damals in der Muss-Schule bis 14.00 Uhr)

Das die mit der einzige Grund gewesen ist haben die nun die Betreuung hochgesetzt auf 17:30 damit ihnen kein Kind mehr durch die Lappen geht und die Schule nicht geschlossen wird.

LG Luna-11#klatsch

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hallo luna

Du hattest mir auch in meinem Thread geantwortet, ich hatte nämlich vor 2 Monaten auch ne Ablehnung in der Hand.
Allerdings ist bei mir der Fall anders, denn meine Gründe waren ausreichend zur Gestattung des Antrags (Weg zu weit, 3 Kinder, Kita in entgegengesetzter Richtung, neben Wunschschule), aber es gab keine Kapazitäten mehr auf der Wunschschule, weswegen ein Wderspruch sinnlos gewesen wäre, mir blieb nur die Warteliste.
Und siehe da, letzte Woche kam ein Schreiben, es ist doch ein Platz frei geworden, meine Tochter kann nun auf die Wunschschule, Gestattungsantrag bewilligt!! #huepf

Also, in deinem Fall dürfte es "leichter" sein, wenn es echt um die Gründe geht die nicht schwerwiegend genug sind, aber de Schule sonst noch Plätze hat.
Da musst du halt unbdingt schauen dass du Widerspruch einlegst und dem Schulamt noch mal ein paar Argumente mehr für die Wunschschule auftischst, die echt plausibel sind.
Ich kenne deine Situation nicht, warum es genau eine andere Schule sein muss, hab das mit der Betreuung auch nicht gut verstanden

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Super das freut mich für euch;-);-);-);-)

Bei uns hat die Wunschschule Platz, das hat der Direktor auch mehrfach beim Schulamt gesagt.
Ich habe als Gründe angegeben Geschwisterkind, mein Mann arbeitet dort und kann wenn etwas sein sollte in 5 min da sein und seine asthmatischen Beschwerden.
Das konnte mir hier aber wieder keiner schriftlich geben, das war schon vor 6 Jahren bei meinem großen do wenn ich nicht zufällig in Kur gewesen wäre und diesen Arzt dort getroffen hätte. Der kannte das Problem und hat noch gesagt, dass er seine Kollegen nicht verstehen kann. (Verschlechterung der Gesundheit) Die Betreuung wurde auf 17:30 hochgesetzt da das der einzige Grund war in der Vergangenheit der einen Wechsel zugelassen hat, und die Schule benötigt jedes Kind da sie vor der Schließung steht. In den nächsten Jahren sinken die Schülerzahlen und wenn die Schule geschlossen wird muss mein Kind dann während der Grundschule wechseln und das sehe ich nicht als Vorteil.

Unser Anwalt hat gesagt wir hätten gute Gründe angeführt, aber es liegt am Schulamt.
Es wäre Auslegungssache bei dem einen würde es ausreichen bei dem anderen nicht.

In unserem Fall wäre das ganze eine politische Entscheidung wegen der evtl. Schließung der Schule.

Das ist das was mich am meisten ärgert, hier geht es nicht um das Kindeswohl:-(:-[:-[

Danke und ganz liebe Grüße luna

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oh man, sowas würde mich auch ärgern, da fühlt man sich wie ein Lückenbüßer...
Ich denke auch die Entscheidungen werden recht willkürlich getroffen...aber das Schulamt hat nun mal das letzte Wort.
Damals bekam ich hier im Forum auch zu hören, und wenn man googelt liest man ähnliches, dass man wirklich richtig gute Gründe braucht um nen Antrag durchzukriegen, und das seien in der Regel nur so Sachen "ich muss arbeiten, es gibt am Ort der Grundschule keine Betreuungsperson" etc.
Da wurde mir gesagt es sei lächerlich, dass ich argumentiere 3 Kinder zu haben und den Fußweg zwischen Haus, Kita und Grundschule mit Baby nicht täglich bewältigen zu können.

Grundschule und Schulamt sagten mir jedoch das SEIEN gute Gründe.
Mag echt ne Glückssache sein und auch noch mal davon abhängen wo man wohnt, wieviel Anträge eingehen, wie voll die Grundschulen sind etc.

Gut dass du nen Anwalt hast.

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