Klassenfahrt Ärger

Hallo ihr, mein Sohn ( 2. Klasse) war von Mittwoch bis Freitag auf Klassenfahrt. Am Fr morgen als er noch geschlafen hat musste er erbrechen und da es Hochbetten waren und er oben geschlafen hat kam etwas auch auf die Matratze. Am Sa mittag rief mich seine Klassenlehrerin an und teilte mir mit dass die schule von der Herberge für die Matratzenreinigung 45 Euro in Rechnung gestellt hätten was wir als Eltern jetzt im Nachhinein zahlen müssten.
Ist das rechtens? Was soll ich machen? #schock
LG

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Dein Sohn hat sich erbrochen und die Matratze beschmutzt. Ok, passiert. Würde ich zahlen und gut. Du würdest ja auch nicht wollen, dass dein Sohn auf einer vollge... Matratze von jemand anderem schlafen muss.
Muss man wegen 45,- € so einen Aufstand machen und gleich Urbia befragen. Ist doch lächerlich.

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Ja es war ein Fehler hier ne frage zu stellen: meine Güte kann man nicht bisschen mitfühlend sein.andere regen sich über anderen Pippifatz auf und für mich ist das kein Pippifatz!!!

Entschuldigt dass ich eure Zeit geraubt habe..und wem diese Diskussion lächerlich ist bräuchte gar nicht antworten!

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45 € sind für manche Leute aber mehr als "nur" 45 €, das mal so eben aus der Portokasse bezahl werden kann. Ich finde es also nicht verwerflich, wenn man sich erst mal schlau machen will.

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Hallo,

das ist leider so. Du kannst ja mal bei der Haftpflicht nachfragen ....

Ich hatte das Problem auch mal. Meinen 4Jährigen hatte ich auf einer Geschäftsreise dabei, in der letzten Nacht ist im Hotel die Windel verrutscht und es kam minimal was auf die Matratze ... da hatte ich leider auch Pech.

GLG
Miss Mary

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"Du kannst ja mal bei der Haftpflicht nachfragen ...."

Die zahlt zu 99% eher nicht, weil es "höhere Gewalt" ist. Hätte er seine Übelkeit vorher angekündigt, wäre das etwas anderes.

Mein Mann ist im Badezimmer mal in Ohnmacht gefallen und hat dabei die Tür eines Einbauschranks zertrümmert. Da hieß es dann, dass sie nur zahlen, wenn er z. B. über einen Putzeimer gestürzt wäre. Oder wenn er seine Ohnmacht vorher geahnt und quasi absichtlich ignoriert hätte.

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Ja aber ist eine Klassenfahrt nicht eine schulische Veranstaltung und im Grunde dann auch dass das Kind während der Zeit über die Schule versichert ist. Das war doch keine mutwillige Beschädigung...also echt...bin immer noch sauer und werde nicht so schnell beigeben.ich habe kein Geld zu viel....

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Hi,

vorab: ich weiß nicht, wie es rechtlich sicher ist, aber...

Es war eine schulische Veranstaltung, Dein Sohn auf Klassenfahrt ohne eine Möglichkeit von Deiner Seite "einzuwirken"... wäre da nicht die Schulversicherung in der Pflicht?

Melden würde ich es meiner priv. Haftpflichtversicherung - und wenn die ablehnt, das der Schule mitteilen. Sicherlich wird die Versicherung die Ablehnung auch begründen und Du kannst dies der Schule mitteilen und die sollten es dann ihrer eigenen Versicherung melden.

Einen Versuch ist es wert.

Gruß
Kim

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Hallo!

Da eine Jugendherberge kein 5-Sterne-Hotel ist und quasi gemeinnützig arbeitet, müssen sie den "Schaden" umlegen udn das wohl auf den Verursacher und nciht auf alle zukünftigen Gäste .... Denen ist es egal wer bezahlt. Ich kann das sehr gut nachvollziehen, dass die jetzt nun nicht für jede beschmutzte Matratze aufkommen wollen / können, aber den nachfolgenden Gäste auch so etwas als Schlaflager nicht anbieten wollen.

Also unrechtens finde ich diesen Anspruch nicht ... Und wie hätten die die Rechnung im Voraus stellen sollen, oder was meinst Du mit "im Nachhinein".

Was Du m.E. verlangen kannst ist die Rechnung für die Reinigung und "normal" fände ich diese anstandslos zu begleichen.

Ob eine Versicherung zahlt - keine Ahnung.

LG, I.

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Dass die Jugendherberge kein 5 Sterne Hotel ist ist mir schon klar aber wenn man eine Jugendherberge ist sind da überwiegend Kinder und Jugendliche wo man mit sowas rechnen muss dass Kinder sich übergeben oder aus welchen Gründen auch immer ins Bett nässen. Oder liege ich da falsch?

Wenn es ein Jugendlicher wäre der im betrunkenen Zustand da gereiert hätte ist ja noch nachvollziehbar wegen Reinigung aber ein 8 jähriger...es war unsere erste klassenfahrt...echt überlege ob ich überhaupt jemanden der Kinder auf Klassenfahrt schicke....kann das Geld nicht einfach aus dem Ärmel schütteln.

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Nur wer soll denn deiner Meinung nach für die von deinem Sohn verursachten Kosten aufkommen? Die JH, der Lehrer, die Mitschüler? Sorry, für mich ist es selbstverständlich, dass du die Kosten bezahlst.

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Ich frag mich immer, ob mir solche Sachen in der Vergangenheit nur überdurchschnittlich oft passiert sind und ich einfach "Pech" hatte

oder

wie ihr das Leben so im Allgemeinen "aushaltet", wenn ihr euch über so einen Pippifax so aufregen könnt.

Offensichtlich gibt es hier eine unübersichtliche "Schuld"-Frage. Etwas muss gezahlt werden und keiner will zahlen (klar, ist immer so). Die Klassenlehrerin hat dir einen Vorfall mitgeteilt und auch bereits die Maßnahme (Reinigung) und den Preis.

Ich hätte als nächstes völlig seelenruhig zum Telefon gegriffen und den Vorfall meiner HAFTPFLICHT-Versicherung gemeldet. Wofür hast du sie denn?! Die HAFTPFLICHT-Versicherung findet dann für dich raus, ob du HAFTEN MUSST (also die Versicherung eintritt) oder eben nicht.

Alle anderen (Schule/Herberge/etc.) verweist du auf deine Versicherung und fertig. Sollte die Versicherung keine Pflicht zur Haftung feststellen, haftest du auch nicht! Das wären ganze 3 Minuten "Arbeit" gewesen und der Fall wäre für mich erledigt!

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Wieso haftet sie dann auch nicht?

Will es nur verstehen auf welcher Grundlage deine Aussage basiert.

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Weil eine Haftpflichtversicherungen nicht nur eintritt, wenn man haftet, sondern auch ungerechtfertigte Ansprüche abwehrt. Sie ist also in gewisser Weise auch eine Rechtschutzversicherung.

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Hm, wer soll es denn deiner Meinung nach zahlen? #gruebel

Klar kann dein Kind nichts dafür, die Jugendherberge aber auch nicht. Also, wie hier schon mehrmals geschrieben wurde, Haftpflicht anrufen und gut. Bei unserer Versicherung wäre das auch kein großes Ding, da sich die Summe in Grenzen hält. Mein Sohn hat mal die Kapuze einer Jacke beim Fangenspielen abgerissen - wie auch immer - das waren siebzig Euro. Dafür wurde nichtmal ne Rechnung oder irgendwas verlangt.

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Meiner Meinung nach haftet ihr nicht.

Gruß

Manavgat

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Na wer soll sonst zahlen außer die Eltern des Kindes / die Haftpflicht? Ob die Versicherung der Schule einspringt glaub ich eher weniger. Wenn dem Kind heute z.b. das Getränk im Schulranzen ausläuft müssen ja auch die Eltern bzw die Haftpflicht der Eltern die Schulbücher(Achtung!!! Manche müssen die Bücher kaufen, ich mein die Bücher die man für das jeweilige jahr von der schule zur verfügung gestellt bekommt) bezahlen. Versichert sind sie ja nur bei Unfällen auf den Weg zur Schule/nach Hause und eben in der Schule bzw bei Klassenfahrt.
Das als Ärger zu bezeichnen finde ich arg übertrieben. Sowas sehe ich als "normale" Schäden die eben bei/mit Kindern passieren und ende. Genau dafür hat man doch ne Haftpflicht #kratz

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Ich würde das als selbstverständlich ansehen, das zu bezahlen.
Ich denke, ich hätte mich selbst dort erkundigt, ob Kosten entstanden sind.