Hallo !
unserer Tochter wurde jetzten Monat er Roller geklaut. Sie hatte ihn 4 Wochen zuvor zum Geburtstag bekommen. Wir dachten schon, er wäre für immer weg.
Jetzt erfahre ich, dass eine Mädchen aus einer höheren Klasse fröhlich damit in die Schule fährt
Ich werde mich heute mal mit meinem Fahrradschloss zu den Fahradständern begeben und unser Eigentum sichern und dann ins Sekreteriat um das wietere Vorgehen zu besprechen. Hat sowas schon mal jemand erlebt ?
Und ja, ich kann beweisen, dass es unser Roller ist, weil mein Mann umbauliche Verbesserungen vorgenommen hat (Rechnung haben wir auch noch)
LG
geklauter Roller aufgetaucht
Hallo,
das ist natürlich eine Unverschämtheit, allerdings auch ein bisschen blauäugig von euch den Roller, offensichtlich, ungesichert dort abzustellen.
Mach es so wie du geplant hast. Es ist ja eurer.
LG
Tanja
Hi,
und was machst Du, wenn du den Roller sicherst, das Mädel ihn aber nicht geklaut sondern Secondhand auf dem Flomarkt.... gekauft hat?
da solltest Du Dich absichern, das DU nicht auf einmal zur Rechenschaft gezogen wirst, indem Du Dein Eigentum zurück klaust/ sicherst
Ich würde mich bei der Polizei informieren, wie die richtige Handhabe ist. Die Schule kann ja auch nix dafür, nur weil der Roller davor steht
Hättest Du ihn beim EDEKA auf dem Parkplatz gefunden, würdest Du ja auch nicht den Geschäftsinhaber informieren.
Ansonsten sicher den Roller ab, warte bis das Kind aus hat und frage nach, bzw. ruft in ihrem Anwesenheit die Eltern an und fragt nach, was Ihr zusammen machen könnt.
Ich wäre auch stinkig, wenn ich was Secondhand gekauft habe, was eine fremde Person meinen Kind einfach wieder weg nimmt.
lisa
Wer gestohlene Ware (Hehlerware) kauft, hat Pech gehabt. Sie muss, wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich um das gestohlene Stück handelt, zurück gegeben werden, der Second-Hand-Käufer hat das Nachsehen. Aber vielleicht kann er sich noch erinnern, wann, wo und bei wem er das Stück gekauft hat.
Hat er wissentlich gestohlene Ware gekauft, macht er sich sogar mit der Hehlerei schuldig (aber das wollen wir dem Mädchen mal nicht unterstellen und hoffen auch mal, dass es den Roller doch wohl nicht selbst geklaut hat )
LG
cori
Das stimmt wäre doof wenn sie den garnicht geklaut hat aber zurück klauen ist es nicht weil sie geklaute ware gekauft hätte und der kauf so rechtswidrig zustande gekommen wäre und sie selbst gucken müsste sich das geld zurück zu holen.
Hallo,
also ich persönlich würde auf jeden Fall erstmal im Sekretariat Bescheid geben, dass du euren geklauten Roller bei dem Mädchen entdeckt hast und dass du sie ansprechen wirst. So wissen sie schon mal Bescheid und es kommt nicht zu Mißverständnissen. Dann würde ich das Mädchen mal unauffällig ausfragen, wo sie denn den schönen Roller her hat etc. . Du merkst ja evtl. schon an der Reaktion, ob sie den geklaut haben könnte, oder tatsächlich irgendwo geschenkt bekommen/gebraucht gekauft hat. Und dann in ihrem Beisein mit den Eltern telefonieren.
Viel Glück!
LG Jokie
Hi kleine Hexe,
mach das so... und dann rede mit dem Mädel und v. a. mit ihren Eltern. Normalerweise ist es ja auch im Interesse derer, daß die Tochter nicht einfach mit ´nem geklauten Roller rumfährt!
Mein Sohn erkannte mal SEINE Turnschuhe wieder, die er in der Schule vermisste. Ein gleichaltriger trug sie im Sportverein. Ich hab die Mutter angerufen, wir haben das geklärt und die Schuhe zurückbekommen. (Angeblich waren sie in der Kiste mit den Fundsachen, ihr Sohn hat sie probiert - passten - mitgenommen)
Selbst wenn er weiterverkauft wurde, wovon ich nun nicht ausgehe, habt ihr ein Recht darauf, den Roller zurück zu bekommen.
LG
Ich würde sicher ähnlich handeln, wie Du.
LG und halte uns auf dem Laufenden
und was ist wenn sie nur den gleichen Roller hat und es ihrer ist und nicht euer geklauter? hier fährt jedes Mädel mit einen rosa Hudora Big Wheel rum...unser wurde auch geklaut...aber ich unterstelle niemanden von den 12 die den gleichen haben, das es unser wäre..
könnt ihr ihn den indenzifizieren? steht da euer Name drauf oder irgendwas anderes?
sorry habe überlesen, dass ihr was verändert habt am Roller...
Hallo und Danke, für eure Meldungen !
ich war in der Schule und die Sekretariate wissen Bescheid. Wenn ich den Rolle auf dem Schulgelände finde (heue war er nicht dort), melde ich mich beim Rektor und wir klären alles weitere und er geht der Sache nach.
Ich denke, sie hat ihn vielleicht gar nicht selbst geklaut und ihn irgendwo im Gebüsch gefunden oder von einem Verehrer "geschenkt" bekommen. Ich will ihn aber trotzdem zurück haben, wenn sich jetzt schon die Möglichkeit bietet !
und ja, er war abgeschlossen, wenn auch etwas schlampig, das man ihn mit geschickter Fummelei befreien konnte.
LG
Wenn der Roller eindeutig als der Eurer Tochter zu identifizieren ist, solltet ihr in auch zurückbekommen - die bisherige Vorgehensweise ist ok und Du kannst das Mädchen ja dann befragen, wie es zu dem Roller gekommen ist.
Mir selbst ist mit meinem 20-Zoll-Roller für Erwachsene (seltenes Modell) so was auch schon passiert. Ich hatte ihn morgens an der U-Bahn-Haltestelle abgestellt, aber blöderweise das Schloss vergessen: Mein Mann ist 20 Minuten später hingefahren, da war er schon weg. Ca. drei Wochen später sah mein Mann dann einen 12-Jährigen mit dem Roller rumkurven und ihn darauf angesprochen, woher er denn ist. Kleinlaut gab der Junge zu, dass er ihn im Gebüsch unweit der U-Bahn gefunden habe. Er hat den Roller zurückgegeben und gut war's.
LG
Anja
hallo !
so stelle ich mir das bei uns auch vor ! zurückgeben (in einem hoffentlich guten zustand, er war ja nagelneu) und gut ist !
anzeigen möchte ich eigentlich niemanden, mir ist das "polizeigerenne" auch zuviel.
ich bin mal gespannt, wie`s weiter geht !
lg
Deine Vorgehensweise ist in Ordnung. Können die Eltern nicht nachweisen, dass sie das Teil von irgendwem gekauft haben: Anzeige gegen Unbekannt. Der Ärger mit der Polizei wird die dann schon erziehen.
Gruß
Manavgat
sie können das ja gar nicht nachweisen, weil ICH die rechnung habe
aber zur polizei möchte ich nicht gehen, wenn ich ihn zurück bekomme - in einem annehmbaren zustand, bitte !
lg
wenn die kleine den Roller geklaut hat und die Eltern das wussten, dann muss man etwas unternehmen. Und zwar in Form einer Anzeige. Kommt sie mit der Nummer durch, dann klaut sie immer wieder.
Ich meinte, wenn sie nachweisen, dass sie ihn gekauft haben von jemandem, der es vorher gediebt hat.
Gruß
Manavgat