Hallo Ihr Lieben,
wir haben für unsere 8 jährige Tochter einen Antrag auf Integrationshelfer in der Schule gestellt,aufgrund einer Dyskalkulie!!Da sie auch aufgrund dessen schon zurück gestuft wurde.
Soweit so gut!!Dachte mir nach über 2 Monaten frag mal nach!! Stadt wo wir Antrag stellten,nee habe ich raus geschickt und noch nichts gehört!!
ich beim kreis angerufen,"nein das wurde zurück geschickt,ans jugendamt ihrer stadt,aufgrund einer drohenden seelischen störung!!"
hallo,
DAS habe ich und mein mann NIEMALS unterschrieben.die vom sachbearbeiterin beim jugendamt ist erst morgen wieder da.
ist das so rechtens?es besteht keine seelische behinderung und auch keine drohende!!ja wir haben einen kopie des ausweises bei gelegt,sie hat eine 80% behinderung aufgrund ihrer beinverkürzung und schiefstellung der wirbelsäule!!
nun meine frage,kennt sich da wer aus.titulieren die eine dyskalkulie oder lrs als eine drohende seelische behinderung/störung??
danke euch
Antrag auf Intregrationshelfer
Hallo,
was Anträge dieser Art angeht kenne ich mich nicht aus, aber mein Sohn hat auch eine Dyskalkulie. Wir wurden bei der Diagnose auch sehr genau gefragt ob Niklas dadurch schon irgendwelche Auffälligkeiten entwickelt hätte. Also in Form von Hänseleien durch Mitschüler, als Beispiel. Oder sich selbst so unter Druck setzt das er seelisch leidet.
Ich denke nicht das eurer Tochter eine Art seelische Behinderung angedichtet werden soll, sondern die Erteilung einer Begleitung davon abhängig ist. Denn ist das Kind bereits seelisch so davon belastet benötigt es die Hilfe mehr als z.B. unser Sohn. Der bekommt die Förderung nicht mal bezahlt, da seine Dyskalkulie nicht so schlimm ist. Er kann z.B. problemlos die Uhr lesen. Es hapert an der Mengenerfassung und den Grundrechenarten.
Rede einfach morgen in Ruhe mit der Dame vom JA und lass es dir erklären.
LG
Tanja
Erst mal ruhig Blut - besprich das in Ruhe mit dem Mitarbeiter des Jugendamtes - es geht einfach darum, welche Voraussetzung vorliegen müssen, damit der Integrationshelfer bezahlt werden kann, und darum, welches Amt da zuständig ist.
Hat ein Kind Dyskalkulie, LRS o. ä., übernimmt das Jugendamt - das ist da zuständig - die Kosten für eine Therapie oder eben auch für eine Schulbegleitung nur dann wenn eine seelische Beeinträchtigung vorliegt.
Es ist schon seltsam: Mein Sohn hatte mit dem Schulwechsel Probleme mit seiner Impulskontrolle (plötzliche Wutanfälle), gepaart mit starker Unkonzentriertheit - die Diagnostik beim Psychologen und die Behandlung bei einer Psychotherapeutin wurden/werden von der Krankenkasse bezahlt.
Euch alles Gute!
Anja
Hallo,
der Aufgabenbereich einer I-Kraft ist sehr eng eingegrenzt. Eine normale LRS oder Dyskalkulie fällt da nicht als Behinderung mit rein, um überhaupt einen Anspruch draus abzuleiten. Da muss schon daraus noch etwas mehr Erwachsen sein - eben eine seelische Behinderung.
Eine I-Kraft darf nicht als zusätzliche Förderkraft eingesetzt werden. Sie hilft auch nicht den Unterrichtsstoff zu vermitteln. Dazu sind die Lehrer da. Bei den heutigen knappen Mitteln weigern sich sowohl die Jugendämter, als auch die Sozialämter die Kosten der Schulämter zu tragen. Da wird richtig geprüft.
Eine I-Kraft bekommt man nur mit drohender Behinderung oder mit Behinderung. Dyskalkulie oder LRS ist keines davon. Falls jedoch daraus eine seelische Störung zu erwarten ist, kann es sein, dass man eine I-Kraft bekommt - vielleicht für einige Stunden in der Woche (das muss die Schule ja Minutengenau auflisten). Ich kann dir sagen, dass die I-Kraft meines Jüngsten (er ist frühkindlicher Autist, fast ohne Sprache, mit geistiger Behinderung und noch ein paar Fehlbildungen) genau 16 Jahre ist. Ausgebildet sind die I-Kräfte nicht. Die meisten sind Bufdis, einige machen das als Vorbereitung auf ein Lehrerstudium. Ist ein Kind erst einmal ein I-Kind, kann es zu Auflagen der Schule kommen. I-Kinder sind prinzipiell die ersten, die bei Unterbesetzung nicht mehr in die Schule kommen dürfen.
Ach ja, das hin und her schicken musst du nicht unterschreiben. Das ist normal und rechtens. Das hat was mit der Zuständigkeit zu tun. Ich lasse mittlerweile prinzipiell alles zunächst vom Gesundheitsamt auf Zuständigkeit prüfen. Dann ist das 100% sicher und niemand darf mehr schicken und sich herausreden.
Das Jugendamt kann eine I-Kraft nur genehmigen, wenn eine seelische Behinderung oder eine drohende seelische Behinderung vorliegt. So sind die Gesetze (§ 35a SGB VIII) . Das Sozialamt ist für die "übrigen" Fälle zuständig. Das sind dann die geistig Behinderten, körperlich Behinderten oder Mehrfachbehinderten.
Wie schon geschrieben ist, entspricht die "drohende seelische Behinderung" der gängigen Formulierung für diese Anträge. Du möchtest ja auch eine immens teure Hilfestellung in Anspruch nehmen.
Bei einer Dyskalkulie denke ich nicht, dass du jemanden bekommen wirst. Halte ich auch für reichlich übertrieben. Habe ich im Zusammenhang mit Dyskalkulie auch noch nie gehört. Das Landratsamt zahlt eine Therapie, mehr aber auch nicht. So ist es bei uns in Bayern.
Ich sehe das genau so wie hier auch schon beschrieben wurde, daher wiederhole ich nun nicht noch einmal alles.
Aber eine Sache würde mich ja doch interessieren: warum hast du den Kreismitarbeiter nicht gefragt, was damit gemeint ist?
Da wäre die Frage an der richtigen Stelle gewesen.
Hallo,
in Bayern würdest Du bei Dyskalkulie weder einen Nachteilsausgleich noch einen Integrationshelfer bekommen.
In der Klasse meiner Tochter ist ein Diabetes-Kind mit einem Integrationshelfer und eines mit Muskelschwäche. Meine Tochter mit Legasthenie hat keinen. Ein entsprechender Antrag wurde abgelehnt und wir werden ihn auch nicht weiter verfolgen.
Der Standardsatz ist: Eingliederungshilfe gibt es für Kinder mit seelischer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Kindern.
D.h. entweder um Kindern zu helfen, die eine Behinderung haben oder zu verhindern, dass sie aufgrund einer Erkrankung behindert werden können.
Ich sehe daran nichts negatives.
Steht übrigens in SGB XII, wenn ich es richtig im Kopf habe.
GLG
Hallo!
Ich kann mir nicht vorstellen, dass deine Tochter nur auf Grund einer Dyskalkulie einen I-Helfer bekommen kann. Bei uns ist es nur bei Fremd- und Eigengefährdung, Autismus und motorische Einschränkungen oder Sinnesschädigungen möglich.
Über das Jugendamt kann man bei Dyskalkulie/ LRS die Bezahlung der ziemlich kostenintensiven Therapie beantragen. Dieses geht dann über den §35 (? bin mir nicht ganz sicher) (drohende) seelische Behinderung. Außerdem gibt es auch einen Nachteilsausgleich.
Wenn man für jedes Kind bei dem LRS/Dyskalkuie einen I-Helfer bekommen würde, würden ja pro Klasse mehrer I-Helfer sein.
LG Basket
Hi
Ich bin Schulbegleiterin (Integrationshelferin) und es nicht ganz so, dass sie völlig ungelernte Kräfte sind. Mittlerweile nehmen die meisten Organisationen, die diese Mitarbeiter vermitteln, nur noch Mitarbeiter mit einer pädagogischen Ausbildung auf.
Ich bin tatsächlich als Quereinsteiger mit rein, allerdings mit einem medizinischen Backround. Ich kann mir fast nicht vorstellen, dass nur Aufgrund einer Dyskalkulie eine Kraft vom JA genehmigt werden wird, wäre das so, würden in einer Klasse bis 5 oder 6 Erwachsene mit drin sitzen! Ich, sowie auch meine Kollegen, betreue Kinder die autistisch veranlagt sind und/oder andere geistige Einschränkungen haben und daher dem Unterricht nicht ohne Mithilfe bewerkstelligen könnten. Was aber nicht bedeutet, dass ich den Job eines Teaching Assistent innehabe. Ich bin eigentlich nicht dafür da, Unterrichtsstoff einzupauken, was aber so auch nicht immer machbar ist das JA entscheidet dann auch nach einem Runden Tisch Gespräch mit Lehrer, Eltern, Organisation und JA Mitarbeitern den Umfang, den ein Kind erhält. Ein Kind das ich mitbetreue, hat volle Stundenzahl genehmigt, das zweite Kind nur 11 Stunden, und das mit mehreren Diagnosen!
Hoffe, dass deine Tochter den Spass an der Schule nicht verliert.
Lg Conny
Hallo,
der Antrag muss so gestellt werden, damit ihr überhaupt die Chance auf einen I-Helfer habt. "Drohende Störung " bedeutet ja nicht, dass dein Kind eine hat, sondern, dass sich das Dyskalkulie-Problem zu einer Störung auswirken könnte, wenn nichts unternommen wird.
Ich denke nicht, dass ihr "nur" wegen eine Dyskalkulie einen I-Helfer bekommt. Es gibt andere Therapien, da muss man keinen I-Helfer dafür bestellen, der in anderen Fällen viel dringender benötigt wird. Hier besteht weder für andere Kinder, noch für deines eine ernsthafte Gefahr - und die "drohende" willst du ja nicht akzeptieren.
LG
delfinchen