Schulpflicht? Am Tag der offenen Tür

Hallo ihr Lieben,
bei meiner Tochter ist am Samstag Tag der offenen Tür (weiterführende Schule).
Es soll Schule von 10-12 Uhr sein.
Sie ist von 11-15 Uhr auf einem Geburtstag eingeladen. Ihr Mitschüler ist übers Wochenende bei der Oma und es gibt noch einige, die da auch schon Termine haben.
Ich bin davon ausgegangen, das Schulpflicht besteht, wenn Tag der offenen Tür ist und man dann eben zur Schule muß.
Nun kam meine Tochter nach Hause und meinte, ich soll ihre Lehrerin deswegen anrufen.
Ich bin nun irritiert.
Wenn die Schule doch sagt, es ist Schule, dann ist das eben so. Meine Tochter meinte, die, die auch schon Termine am Samstag haben, sollen ebenfalls die Lehrerin anrufen.

Öhm... Hmm?
Ich rief dann die Mutter besagten Mitschülers an und sie meinte, Samstag ist ja nun kein regulärer Schultag und vielleicht genügt es ja auch, wenn nur ein Teil der Schüler anwesend ist. Sie hätte auch nirgendwo gelesen, daß der Tag der offenen Tür Pflicht wäre.
Ja, wie denn nun?
Ich habe die Lehrerin in der Schule angerufen, doch sie war nicht mehr da. Nun schicke ich ihr eine Mail, aber seltsam finde ich dies schon.
Kennt sich da jemand aus? Gibt es da eine Regelung?
Ich meine, ich habe kein Problem damit, daß meine Tochter von 10-12 Uhr zur Schule geht und dann verspätet zum Geburtstag kommt. Die wollen zwar in eine Kreativ-Werkstatt und vielleicht kann sie dann gar nicht mehr später dzustoßen, keine Ahnung.
Ich finde die Situation nun irgendwie blöd. Ich möchte nicht zickig bei der Lehrerin rüberkommen so nach dem Motto: meine Tochter ist aber auf einem Geburtstag eingeladen! Plärrrr! Aber irgendwie fühle ich mich in diese Ecke gedrängt, denn darüber will die Lehrerin ja mit mir reden. Und was soll ich dann anderes sagen?
Was würdet ihr denn tun bzw. Wer hatte schon mal so eine Situation? Und kennt sich damit jemand aus? Rechtlich?
Danke für eure hilfreichen Antworten.
Ashaka

1

Hallo,

also wenn bei uns an einem Wochenende oder Nachmittags eine Veranstaltung war, bei der Schulpflicht herrschte, gabs dafür immer einen anderen Tag in der kommenden Woche als Ausgleich einen Tag frei. Das müsste ja dann bei Euch auch so sein.

Bzw. bekamen wir immer Zettel von der Schule mit, auf denen das dann explizit so draufstand, dass am XX.XX.XXXX Tag der offenen Tür und somit Anwesenheitspflicht herrscht. Bei uns musste dann auch wirklich jeder da sein, außer halt bei Krankheit oder "großen" Ereignissen. Eine Mutter unserer Klasse hatte an diesem Tag geheiratet - da war klar, dass das Kind eben befreit wurde.

Ich würde einfach mal die Mail der Lehrerin abwarten und sehen was sie schreibt. Aufregen kann man sich ja immer noch. :-)

Persönlich finde ich schon, dass alle Kinder da sein sollten, sonst bräuchte man ja keinen Tag der offenen Tür zu machen - freiwillig wäre dann vermutlich gar keiner da.

LG

Tiffy

2

Hallo,
ja, finde ich auch, daß dann alle da sein sollten. Deshalb bin ich nun so irritiert. Wenn es Pflicht sein sollte, müßte ich doch nicht mit der Lehrerin reden???
Danke für deine Antwort. Und ich warte mal auf die Mail von der Lehrerin.
Liebe Grüße
Ashaka

3

Ich kann es nur für mein Bundesland beantworten: Hier besteht Schulpflicht bei diesen Gelegenheiten.

4

Bei uns war auch Schulpflicht für die Kinder, weil mit ihnen Unterricht gemacht wurde, den die interessierten Kinder und Eltern besuchen konnten, zum Teil hatten sie auch organisatorische Aufgaben. Da es Deiner Tochter ja möglich ist, dennoch am Geburtstag teilzunehmen, würde ich da nicht bei der Lehrerin nachfragen.

Liebe Grüße
Anja

5

Hallo Ashaka,
bei uns sind am Tag der offenen Tür nicht alle Schüler da, sondern nur wenn die Klasse irgendwas zeigt oder sie bei einer AG mitmachen, die vorgestellt werden soll.

Bei uns ist erst am 29.11. und die Kinder kriegen dann Bescheid, ob sie dabei sein müssen.

LG,
Natalia

6

Hallo,

also wenn bei meinem Großen Tag der offenen Tür ist, ist Anwesenheitspflicht für alle, abgesehen von Krankheit natürlich. Dafür gibt es einen Ausgleichtag.

Allerdings sagt mir Sohnemann schon vorab Bescheid und die schriftliche Info der Schule folgt dann einen oder zwei Tage später.

Habt ihr keine Info bekommen?

LG

7

Hallo an alle,
ich hatte nun ein Telefongespräch mit der Lehrerin. Sie rief mich gestern Abend an. Ich sagte ihr, daß ich etwas verwirrt bin, weil ich davon ausgegangen bin, daß Schulpflicht besteht und meine Tochter dann eben Schule hat und ich nicht verstehe, warum sie als Lehrerin mit mir sprechen möchte, weil meine Tochter an diesem Vormittag zum Geburtstag eingeladen ist.

Sie meinte dann, ja, normalerweise ist ja auch Anwesenheitspflicht und die Kinder bekommen dafür an einem anderen Tag schulfrei. Ich sagte ihr, ja, ist doch in Ordnung mit Fragezeichen auf der Stirn. Weil ich immer noch nicht verstand, warum wir dann darüber telefonieren müssen.

Sie meinte, na ja, sie hatte den Eindruck, die Party würde meiner Tochter viel bedeuten und na ja, sie soll deshalb nur zur ersten Stunde kommen, die nur 30 Minuten dauert, und dann kann sie auf die Party gehen!

Öehm, na ja dann ...!?!
Die anderen Kinder, die auch schon was vorhatten, müssen aber scheinbar kommen.

Also wirklich, ihr Lieben, seltsam ist das ganze doch, oder?
Versteh einer die Lehrer ... ( Schmunzel)
Danke für eure Antworten und alles Liebe

Ashaka

8

An diesem Tag herrscht Schulpflicht.
Allerdings ist eine Beurlaubung an diesem Tag erheblich leichter. Zumindest an unserer Schule.