Hallo,
bin neu hier und vielleicht bekomme ich hier Hilfe auf mein "großes" Problem...
Wir leben in NRW und meine Zwillinge haben vom Schulbesuch 2015 eine Rückstellung erhalten *FREU*.
Jetzt aber DER Hammer: der Kindergarten weigert sich, die Kinder für ein weiteres JAhr aufzunehmen... Die Begründung: mit der Verlängerung der Kindergartenzeit würde die integrative Förderung weg fallen. Gibt es hier Eltern die eine ähnliche Erfahrung gemacht haben? Ich würde mich über Hilfe und Info freuen.
Die Kinder besuchen einen kath. Kindergarten und Jugendamt etc. sind bereits informiert worden.... Inzwischen würde ich jeden Kindergarten nehmen, der sich bereit erklärt, die Kiddis aufzunehmen....
loewenmutter 64
Schulrückstellung
hallo!
wie wäre es mit vorschule? hier gibt es auch einen schulkindergarten für kinder, die noch zeit brauchen, aber vom alter her schulpflichtig wären....
lg
Das ist leider ein austerbendes Modell und wird nicht mehr überall angeboten. Kann also in der Region der TE schwierig werden.
Soviel ich weiß gib es in NRW keine Vorschulen mehr. Dafür wird alles eingeschult, was bei 3 nicht aufm Baum ist...
lg
Hallo,
leider kann ich Dir bei deinem Problem nicht weiterhelfen.
Aber ich denke der Kindergarten ist im Recht.
Unser Großer ging in den Sprachheilkindergarten und da er ein September Kind ist und etwas hinterher hinkte, wollten wir ihn zurückstellen lassen.
Die Erzieher meinten wir sollten uns das gut überlegen, da wenn das Kind zurück gestellt ist, es nur schwer möglich wäre, es ein Jahr später in die Sprachheilschule einschulen zu lassen. Eine Rückstellung wird nur unter dem Aspekt gewährt, daß das Kind nach noch einem Kindergartenjahr voll in die Regelschule eingeschult werden kann.
Schafft das Kind den in einem Jahr den Regelschulbetrieb? Oder gibt es dann den nächsten Kampf um einen Platz in einer Förderschule bzw. einen Kampf um einen Integrationshelfer?
Da würde ich mich evtl. schon jetzt informieren, nicht das ihr mit der Rückstellung mehr Türen für das Kind zu macht, als das eine Kindergartenjahr bringt.
Liebe Grüße
Martina
Hallo,
danke für deine Antwort!
Die Kinder entwickeln sich soweit gut und alle an der Rückstellung beteiligten Parteien gehen davon aus, das die Zwillis im Sommer 2016 in eine Regelschule eingeschult werden können und einem "normalen" Schulbesuch nichts im Wege steht.
Da wir ein älteres Kind bereits in der Förderschule haben, habe ich auch keine Probleme damit, eine andere Schulform in Betracht zu ziehen, da ich mich ja schon einmal mit dem Sonderschulverfahren intensiv befasst habe.
Wir haben bei unseren Kindern inzwischen ein Kind mit Abi, ein Kind mit mittlere Reife Abschluss, ein Kind (noch -) auf der Förderschule und jetzt die Zwillis...
Mir ist es schon wichtig FÜR die Kinder das passende zu suchen und meine Visionen und Wünsche hinten an zu stellen
lieben Gruß, loewenmutter
Hallo,
was ich nicht verstehe, du schreibst:
///... Die Begründung: mit der Verlängerung der Kindergartenzeit würde die integrative //Förderung weg fallen.
Wenn die Kinder sich gut entwickeln, brauchen sie dann einen Kindergartenplatz mit integrativer Förderung oder reicht nicht ein "normaler" Kindergartenplatz dann aus.
Wenn danach sowieso Regelschule vorgesehen ist?
Denn der Anspruch auf einen Kindergartenplatz müsste ja weiterhin bestehen.
Liebe Grüße
Martina
Hallo,
wann sind Deine Kinder geboren?
Warum benötigen sie einen integrativen KiGa-Platz? Und was genau bedeutet dies bei Euch?
Kinder sind als Frühchen (29 SSW )Mitte Juni 20009 geboren.
Integrative Förderung bedeutet , das der LWL eine Förderkraft bezahlt, die in der Gruppe die Kinder noch mal gesondert im sozialen Alltag fördern kann.
OK - und warum bedürfen sie der integrativen Förderung?
Wäre ein Platz ohne Förderung nciht auch denkbar?
in unserem Kindergartenvertrag steht ein BEGINN-Datum und dann neutral formuliert: bis zum Schuleintritt.
Vielleicht hast Du glück und Dein Vertrag ist auch so gut formuliert....
Ausserdem: geh zum Träger und beschwere Dich ... in so einem Fall müssen ANmeldungen zurück gestellt werden, -- also die neuen müssen zurückstecken. Wegen späterer Einschulung einem bestehenden Kind zu kündigen ist nicht rechtens.....
oder habt ihr "besondere" Umstände? normalerweise hat die Zwillingseigentschaft doch keinen Zusammenhang mit integrativer Förderung???
ui, das habe ich ja noch nie gehört...
ich würde mich beim Jugendamt anständig beraten lassen gegebenefalls auch bei einem anwalt.
1. wurde der platz gekündigt?
2. wie lautet der vertrag (wurde der z.B. unter der voraussetzung eienr integrativen förderung geschlossen.- wenn nicht,m kann das ja nicht der grund für eien kündigugn sein)
3. was sagt das jugendamt dazu- du hast eine nrechtsanspruch auf einen kindergartenplatz
4. wer hat die integration bisher gemacht und warum wird diese nicht fortgeführt? wäre der kindergarten dann bereit? evtl. andere stellen (frühförderstelle etc.) anfragen
5. welcher art sind die beeinträchtigungen der kinder- evtl. fördereinrichtungen anfragen, die sich darauf spezialisiert haben, diese haben noch häufiger schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE oder wie auch imemr die in NRW heißen) als regelschulen/ schulkindergärten
aber das kann ja nicht sein, daß du den Kinderartenplatz einfach so verlierst....
Ich würde den Betreuungsvertrag überprüfen, ob eine einseitige Kündigung aus diesem Grund überhaupt möglich ist.
Die Stadt muss Euch Plätze zur Verfügung stellen, wenn das mit der Kündigung durch geht. Daher musst Du unbedingt parallel bei der Stadt schriftlich einen Antrag auf Zuteilung von Plätzen stellen.
Da sieht man mal wieder, wie sehr diese "Christen" das Wohl der Kinder im Blick haben. Unglaublich!
Gruß
Manavgat
Vielleicht eine schulvorbereitende Einrichtung? Gibt es zumindest bei uns an der zuständigen Förderschule.
Hallo,
ich würde mich direkt an die Stelle wenden, die für diese Förderungen zuständig ist und mir dort eine Auskunft holen, mir gleich den Gesetzestext dazu nennen lassen bzw. einen Ansprechpartner für den Kindergarten und das schriftlich an den Kindergarten schicken, wenn nicht stimmen sollte, was der Kindergarten sagt.
Sollte der Kindergarten Recht haben, würde ich mich erkundigen, wie es mit dem Recht, dass die Kinder ihren Platz ohne Förderung behalten müssen, aussieht.
Dann sind sie eben ein Jahr ohne Förderung im Kindergarten. Besser als gar kein Platz ist das allemal.
Wusste das Jugendamt eigentlich nicht Bescheid, was das angeht?
Andererseits würde mich auch nicht wundern, wenn nicht. Die zeichnen sich ja grundsätzlich vor allem durch Inkompetenz aus.
Ich kenne es von unserem Kindergarten (NRW) nur so, dass sie die Kinder weiter nehmen, wenn sie doch nicht eingeschult wurden. Aber ich weiß nicht, ob das nur reine Nettigkeit ist. Bei uns gibt es auch keine I-Kinder, die extra Förderpersonal haben.
LG
Heike
Hallo,
ich kenne aus unserer Umgebung nur den Fall eines Kindes, welches das Vorschulprogramm des Kindergartens durchlaufen hat und eigentlich regulär 2014 schulpflichtig gewesen wäre, letztendlich dann aber doch noch nicht für schulreif befunden wurde.
Sie blieb dann auch nicht über ihren Einschulungstermin hinaus im Kindergarten, sondern besucht jetzt die Vorschule.
Ein anderes Mädchen, das als Kannkind das Vorschulprogramm durchlief und letztendlich noch nicht schulreif war, ist meines Wissens noch im Kindergarten und macht das Vorschuljahr dort noch einmal, allerdings ist ihre reguläre Einschulung ja ohnehin erst 2015.
Ein Fall eines rückgestellten Kindes ist mir hier nicht bekannt, hier tendieren die Eltern aktuell eher dazu ihre Kinder bedenklich weit vorzuziehen (bis zu fünf Monate nach Stichtag, ohne dass die Kinder Überflieger wären).
Viele Grüße
Angel08