Hallo!
Ja ich weiß, was viele hier für eine Meinung darüber haben und ich möchte auch nur wissen, wie Eure Lehrer das handhaben also wie streng oder locker sie damit umgehen.
Wir überlegen in den Herbstferien nächstes Jahr mal wieder in die USA zu fliegen und dafür müsste unser Sohn - aus verschiedenen Gründen - zwei oder drei Tage vorher aus der Schule genommen werden. Unsere Klassenlehrerin darf wohl bei bis zu drei Tagen selber entscheiden und hat schonmal angedeutet dass sie bei sowas nicht sooo streng sei aber es eben im Einzelfall geprüft werden muss.
Ich habe hier schon öfters gelesen, dass das heutzutage fast ein Ding der Unmöglichkeit ist sowas durchzubekommen, kenne das von früher nicht so. Ich selber sehe das locker. Mein Sohn ist ein guter Schüler, bisher nie krank gewesen und selbstverständlich würden wir das verpasste vorarbeiten bzw. nachholen.
Lügen würde ich nicht (Krankheit vortäuschen oder so). möchte auch meinen Sohn (dann zweite Klasse) nicht in irgendwelche Verlegenheiten bringen. Entweder es wird genehmigt oder wir bleiben zu Hause.
Wollt nur mal wissen was ihr für Erfahrungen damit gemacht habt.
LG
Freistellung für Urlaub vor den Ferien
In Hessen ist es schulrechtlich verboten vor den Ferien freizustellen. Wenn die Lehrerin dies macht kann sie in richtiSchwierigkeiten kommen.
LG
Könntest du auch die konkrete Vorschrift benennen, dass dies schulrechtlich verboten ist (also nicht mal der Direktor dies dürfte), da ich davon ausgehe, dass wenn du nur vemutest, dies klargestellt hättest.
Ok ich muss mich scheinbar berichtigen. Ich hatte mich auf Aussage von mehrern befreundeten Lehrern berufen. Laut Gestu kann eine Freistellung vor den Ferien die Schlullekting genehmigen. De Angtrag muss mindestens 4 Wochen vorher gestellt werden. Günstigere Preis sind nicht als Grund anzuerkennen.
LG
Hallo
Auf alle Fälle solltest du das ok der Schulleitung haben und das schriftlich.
Meiner Freundin ist es passiert das die Lehrerin das ok gab und die Leitung als sie es mitbekam nein sagte.
Ihr Kind ist ein 1-2 er Schüler gewesen und noch
Hallo,
ist doch ganz richtig wie ihr es macht.
Ihr begründet warum es nicht anders geht und fragt die Lehrerin. Die leitet es an die Schulleitung weiter (in fast allen Bundesländern ist im Anschluss an die Ferien die Schulleitung zuständig) und die genehmigt eben oder nicht. Ein generelles Verbot einer Freistellung direkt vor den Ferien habe ich bisher noch nicht gehört (aber gut - 16 Schulordnungen machen das auch kompliziert) kann ich mir aber kaum vorstellen da das ja dann für alle Freistellungen gelten müsste - und bei Familienfeiern oder Seminaren wird nicht vorher in den Ferienkalender geschaut. Auch reine Ferien wurden bei uns schon genehmigt (einmal lagen Schulferien und Semesterferien so doof zueinander dass praktisch alle Uniangestellten ein Problem hatten).
Im Endeffekt ist es aber reine individuelle Entscheidung der Schule wie sie das handhabt. Ein Recht auf Freistellung hat man (mal wieder je nach Bundesland) in der Regel nur auf große Feierlichkeiten der direkten Verwandschaft und Kuren.
LG Christine
<<Ihr begründet warum es nicht anders geht>>
Und du meinst wirklich, günstigere Ticketpreise bzw. damit sich eine Reise in der Größenordnung lohnt, reichen als Begründung aus? Einen anderen Grund kann man aus dem Post leider nicht herauslesen.
Hallo!
Ich habe nichts von finanziellen Gründen geschrieben aber ja es ist ein Grund - nicht aber ausschlaggebend, dass wir drei Tage später 1.000 € mehr bezahlen .
Mein Sohn braucht aber unbedingt noch mind. drei Tage nach der Reise um den Jetlag zu verarbeiten - das haben wir schon durch ich gehe davon aus dass er auf der Schulbank einschlafen würde wenn wir Samstag oder so erst zurückkommen würden (mein Sohn schläft nirgendwo ob im Auto, Flugzeug oder was weiß ich nicht - noch nie - er hat letztens den ganzen Nachtflug durchgemacht) und weniger als zwei Wochen zu fliegen lohnt sich einfach nicht.
Wir haben wegen der Schule unsere Reisen schon weitestgehend gestrichen - es sollte nochmal eine Ausnahme sein, weil Freunde voraussichtlich zu der Zeit auch dort sein werden. Wir werden sehen, fragen kostet nichts
LG
Guten Morgen,
ich arbeite an einer RS in NRW. Bei uns ist es so geregelt, dass jedes Kind 1x in seiner Schulzeit an unserer Schule 3- max 5 Tage vorzeitig in die Ferien gehen bzw. verlängern darf.
Der Antrag dafür muss bei der Schulletung gestellt und natürlich auch ausreichend begründet werden.
VG
Für den USA habe ich bekannten/familie wo nur beim Weihnachten Ferien ein Tag vorher frei bekommen haben.. Es geht das Schule erst am 23 Schluss ist. D.h. wenn mann Familie zum Weihnachten will, geht es gar nicht erst am Heligabend zum Fliegen am 24... Ausser man wohnt direkt in FRA or MUC mann könnte wenn man glück hat am 23 nach der Schule ein Nachtmittags flug zu bekommen.. aber es gibt wenig.. Flüge DE nach USA sind fast alle vormittags... So man muss am 23 vortmittags fliegen um Weihnachten nicht zu verpassen.
Hier hat man auch die Argument wegen Religösche grunden. z.b. wenn die Kinder auch Amis sind.. gibts keine andere wege in "heimat" zu fliegen für Weihnachten..
Oh and ich kenne auch gemischt Famlien, sie haben auch für Thanksgiving frei bekommen.
Hallo,
meine Tochter besucht eine Privatschule und jede Freistellung muss bei der Schulleitung vorab beantragt werden.
Regel: Vor den Ferien oder danach wird nur mit berechtigten Gründen freigestellt, sprich z.B. die Beerdigung eines nahen Angehörigen oder ein wichtiger Arzttermin, der sich nicht auf die Ferien oder nachmittags legen lässt.
Verlängerung von Ferien just for fun wie bei Euch braucht man gar nicht beantragen.
GLG
Hi,
ich würde einfach nachfragen. Es ist davon auszugehen, dass das die Klassenlehrerin nicht alleine entscheiden wird, sondern auch die Schulleitung, da solche Befreiungen natürlich etwas heikel sind. Aber letztendlich ist es eine Einzelfallentscheidung.
Wir genehmigen das durchaus auch schonmal, nämlich dann, wenn die Form eingehalten wird, d.h. wenn sich rechtzeitig um einen Gesprächstermin gekümmert wird und die Gründe stichhaltig sind.
vlg tina
Wird hier grundsätzl. nicht erlaubt.
Man muss auch für Krankheit vor /nach den Ferien ein ärztl. Attest vorlegen.
LG Loonis