haben Eltern bei der Einschulung nix zu sagen??

Hallo,
ich bin ganz neu hier, und hoffe auf Hilfe oder Tipps aus diesem Forum.
Es geht um folgendes: Unser Jüngster (*6.6.2000) soll laut NRW-Schulordnung in diesem Jahr eingeschult werden. Wir sind der Meinung, dass dies für ihn zu früh ist, auch wenn mit 6 Jahren hier nun Schulpflicht besteht. Er hat noch sehr große Abnablungsprobleme, sagt selber er hat Angst und will nicht etc.. Heute bei der Schulärztin wurden zudem einige Defizite in Punkto Sprachentwicklung und Konzentrationsfähigkeit festgestellt. Trotzdem besteht sie auf eine Einschulung -in seinem Fall auf eine Sonderschule wegen der Sprachstörung. Ich bin wirklich etwas verzweifelt, denn ich möchte ihm eigentlich wirklich nur noch ein Jahr gönnen und bis nächstes Jahr würden wir auch sicher die Sprachstörung mit Logopädenhilfe in den Griff bekommen.
Unser zweitjüngster (*13.8.) wurde auf unseren Wunsch vorzeitig eingeschult - ein Fehler, den wir heute sehr bereuen. Die schlechten Erfahrungen die er dadurch hatte möchten wir unserm jüngsten einfach ersparen, schließlich sind die Beiden im Hinblick auf ihr Einschulungs-Alter nicht weit auseinander.
Wie kann man als Eltern hier Einspruch erheben? Hat man keinerlei Möglichkeit gegen die aktuellen Schulgesetze? Ich bin fast soweit für ein Jahr mit ihm trotz großer Schwierigkeiten (Familientrennung) ins Auslang zu gehen, um dieser Schulpflicht auszuweichen. Dazu müsst ihr wissen, das wir uns sowieso mit einer Auswanderung tragen, die wir allerdings erst für in gut 3 Jahren als machbar einstufen...
Aber ich fände diesen Schritt beruflich und familiär sehr übereilt - würde ihn aber glatt tun, wenn uns partout nichts anderes übrig bleibt :-(
Sollten Eltern denn ihre Kinder nicht am besten kennen?? Keiner fragt nach unserer Meinung, sondern kontert nur mit "schulpflichtig"!!

Total ratlos und verzweifelt
Heike

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Hallo Heike,

leider ist es tatsächlich so, dass in NRW nur noch medizinische Gründe für einen Antrag auf Zurückstellung gelten. Was ich an Deiner Stelle auf keinen Fall zulassen würde, ihn auf eine Sprachheilschule einzuschulen; du bekommst ihn nie wieder raus, er wird immer den Stempel auf der Stirn tragen. Auf der anderen Seite gilt immer noch Elternrecht. Wenn Du mit der Entscheidung der Schule nicht einverstanden bist, erhebe Widerspruch. Der nächste Schritt wäre die gerichtliche Instanz. Versuche auf jeden Fall alles. Bei uns war es andersrum; die Schule wollte unseren Sohn nicht frühzeitig einschulen lassen; er ist HB und absolut schulbereit. Nach vielen Gesprächen und Gutachten haben wir ihn jetzt aber doch reinbekommen.

Viel Glück
Patte

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Hallo

was ist das den für eine aussage <<Was ich an Deiner Stelle auf keinen Fall zulassen würde, ihn auf eine Sprachheilschule Einzugschulen; du bekommst ihn nie wieder raus, er wird immer den Stempel auf der Stirn tragen. >>

das ist doch quatsch , mein sohn war die ersten 3 Jahre auf einer sprachheilschule, und geht jetzt 10.klasse gymnasium und will it studieren. man merkt nichts mehr davon das er auf einer sprachheilschule war !

er hat auch keine negative erfahrungen, und keinen stempel

die zeit hat ihn sogar sehr geholfen, sie haben den gleichen schul stoff wie **normale** grundschulen, mit den unterschied die Klassen sind kleiner und die lehrer gehen mehr auf die kinder ein

Gruß Manuela

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Das sind halt die tollen Vorurteile der Gesellschaft!

Wer den Stempel macht ist doch ganz klar, oder?

#snowy

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Um eine Sonderbeschulung hinzubekommen muss selbst die Schulbehörde einen Antrag stellen und hierzu müssen auch die Eltern angehört werden.

Die Frage ist auch noch wie stark die logopädische Einschränkung ist und dies sollte über ein Gegengutachten entkräftet werden.

Es ist völliger Blödsinn ein Kind einzuschulen, wenn offensichtlich ist, dass hier Sprach und Konzentrationsprobleme vorliegen.

In welchem Ort wird er denn eingeschult?
Der Schulrat bewirkt dort auch noch oft wunder!

Man kann höchstens auferlegen, dass ihr als Eltern alle nötigen Termine wahr nehmt um die Probleme "abzustellen".

0815


http://www.schularzt.de/aufgaben/seu/R%FCckstellung_NRW_30-7-04.pdf

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Hej Ihr,

vielen Dank für eure Antworten!!!
Nein ich sehe das mit der Sonderschule auch nicht so als "Stempel" an - obwohl die Gesellschaft das oft so brandmarkt -ein echt blödes Ding. Ich denke auch mal, das Patte dies nicht so krass gemeint hat.

Was mir halt total aufn Keks geht ist diese Bevormundung durch die Behörden.
Danke für den Hinweis mit dem Antrag der Schulbehörde/Anhörung der Eltern von 0815.
< meinst Du damit konkret die Rektorin der zuständigen Schule?
< wo bekomme ich ein aussagefähiges Gegengutachten?
... und dies innerhalb anderhalb Wochen! Schließlich sind bald Ferien und ich kanns auch da nicht so ganz glauben, das die Behörden alles bis dahin geegelt bekommen!?!

In NRW soll er eingeschult werden o815.

Ich werde morgen sofort mal die Schule anrufen. Heute habe ich beim googeln nur entdeckt, das alles wohl eine Art Ermessungssache der Schulleitung sein soll; bei der können Eltern angeblich auch Einspruch erheben.
Leider scheint das Thema im Internet rein rechtlich (für die Seite der Eltern) nicht viel herzugeben - vielleicht weil die neuen Bestimmungen in Punkto Einschulung noch so frisch sind...

Ich danke Euch jeden Falls für eure bisherigen Meinungen und Tipps und werde euch auf dem Laufenden halten.

hoffnungsvoller #pro
Heike

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MIt dem Ort meinte ich auch eher den direkten Ort :-)

Ein Gegengutachten kann auch eine orstansässige Logopädin abgeben . Stell dein Kind dort einfach mal vor und erklär gleich bei der Terminabgabe was los ist, damit du nicht ewig wartest.

Hier ist es zum Beispiel so, dass das Gesundheitsamt mit dem Jugendamt zusammen arbeitet und entsprechende Kinderärzte hat ( die werden zum Beispiel auch mit angehört von der Schulaufsichtsbehörde , ob eine Sonderbeschulung überhaupt durchgeht ).

Neben dem Termin bei der Logopädin , solltest du dir umgehend einen Termin beim Schulrat holen der für euren Bezirk z uständig ist, denn für Grundschulen Hauptschulen und Sonderschulen ist er vor Ort bzw Stadt zu erreichen!

Anders sieht das aus bei Gymnasium und Realschulen aus, denn dort ist dann Düsseldorf zuständig.
Hier ist aber auch noch zu sagen, dass die Sonderbeschulung über Düsseldorf abgesegnet werden müsste.

Ich kenn zum Beispiel einen Fall, wo ein Kind auf einer Realschule ist und durch sein Verhalten auf eine Sonderschule sollte und die Schule Druck gemacht hat, dass wenn die Eltern keinen Antrag stellen auf Sonderbeschulung, sie das machen würden.

Nach längerem Nachfragen und Infos sammeln bekam die Mutter heraus, dass ein solcher Antrag nur mit Unterstützung der Eltern durchzusetzen war. Hier war sogar der Fall dass die Schule die Unterrichtung verweigerte wegen dem Verhalten und eine Meldung an Düsseldorf brachte innerhalb von 3 std Licht ins Dunkle ! Die Lehrer hatten eine Pflicht das Kind zu unterrichten und sich ggf Hilfe von einem Psychologen zu holen.

Aber mal abgesehen davon seh ich es gar nicht so, dass das Kind einen Stempel hätte, denn es könnte auch sein, dass er eine Sonderschulung in einem Jahr benötigt und man ein Kind jederzeit von dieser Sonderschule wieder herunter bekommt!

Wir sind doch hier nicht im Mittelalter! Man gibt es dumme Meinungen!

Viel Glück, Heike

0815

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vielleicht kann dir die

"elterninitiative gegen mobbing und gewalt an schulen" da weiterhelfen.

www.emgs.de

gruß und viel kraft und ausdauer,

paula7

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Wie versprochen melde ich mich nochmal wie alles ausging:

Heute habe ich nach dem letzten Gespräch mit der Rektorin hier einen Eures-Berater angerufen, der mir erste gute Tipps zwecks Auswanderung gegeben hat.
Dann habe ich alle Abos etc. hier gekündigt.
Jetzt wühl ich mich noch so durch die website des zuständigen Einwandereramtes.
Nächste Woche gehe ich dann zu unserer Kommun in Schweden und hoffe, meine Kinder dort anmelden zu können auch wenn Ferien sind.

Wir sagen Deutschland ADIEU!
Ich bin hin- und hergerissen, weil sich unsere Familie auf Zeit trennen wird - aber ich beiße zum Wohl meiner Kinder die Zähne zusammen.
In einem Land, dass seinen Bürgern kein Mitspracherecht mehr gewährt, das keinen Wert auf Individualität legt und nurmehr auf Paragraphen herumreitet, sehen wir nicht mehr unsere Zukunft - und wir sind auch nicht länger mehr in der Verfassung, ständig gegen Mauern zu rennen.

Liebe Grüße
Heike

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Bei uns geht das auch nicht mehr. Ein Kind kann nur aus gesundheitlichen Gründen zurück gestellt werden ( Längerer Krankenhausaufenthalt, Bein erst gebrochen und nicht so mobil..). Bei defiziten muss das Kind in eine Sonderschule.

Manchmal nützt wohl auch ein psychologisches Gutachten, aber meist kann man nix machen.

wintermama