Liebe urbis,
die Lehrerin sprach mich heute an, dass sie fürs dritte Schuljahr einen sonderpädagogischen Förderbedarf für meine Tochter (7) beantragen will und ich solle deshalb im November zu einer Schulkonferenz mit der Schulleitung erscheinen. Sie möchte dafür auch den TherapieBericht meiner Tochter haben und die Anwesenheit ihrer Psychologin. Ich.muss dazu sagen, dass sie die psychologische Begleitung über einen Zeitraum von einem Jahr hatte, als Stabilisierung wegen Ängsten, vor allem Schulangst. Die Psychologin War auch bei einem Gespräch mit der Lehrerin anwesend, hat aber ihre Schweigepflicht nicht eingehalten und eine mir bis dato völlig unbekannte Diagnose "rausgehauen".
Ich War darüber sehr enttäuscht. Inzwischen geht sie da auch nicht mehr hin und es lief alles ganz gut in letzter Zeit so dass ich keine neue Therapie angestrebt habe.
Die Lehrerin meint nun den Forderbedarf zu brauchen weil sie manchmal nicht so gut mitkommt.
Das finde ich ja auch gut!
Nur braucht sie dafür wirklich den Therapiebericht? Ich finde das etwas zu krass. Ich habe sie gefragt ob ihre Einschätzung als Lehrerin nicht reicht, da meinte sie Nein auf keinen Fall.
Leider ist meine Tochter auch die einzige in der Klasse mit diesem Bedarf und daher werden es nur 2 Stunden pro Woche sein die gefördert werden.
Ich finde es auch erstaunlich, dass das alles jetzt schon fürs dritte Jahr beantragt werden muss.
Hat jemand Erfahrung damit? Ist ein Therapiebericht wirklich notwendig?
Ich möchte nicht dass sie in eine Schublade gesteckt wird. Bei der Konferenz sind 4 oder 5 Personen anwesend, die müssen doch nicht alle so intime Details wissen, oder?
Lg
Sozialpädagog.Förderbedarf/Frage
Keine Angst, es geht nicht um intimste sachen sondern darum in welchen Bereichen dein Kind Förderung benötigt. Und schätze Dich Glücklich das Ihr eine Lehrkraft habt die so rechtzeitig alle Hebel in Bewegung setzt um deinem Kind zu helfen.
Da es viel Verwaltungsaufwand ist den die Ämter nur schleppend nachkommen, dauert es teilweise über ein Schuljahr. Hier hat eine Mama fast 2 Jahre gewartet damit ihr Kind in eine Förderschule darf, der Knirps war in den vollen Klassen komplett überfordert, er war nicht dumm, sogar sehr lernwillig, er benötigte nur eine 1 zu 1 Betreuung um zu lernen. Mein großer hatte für ein ein paar Jahre auch Förderbedarf ( Asperger) das kam der gesamten Klasse zu gute, da die Lehrer mehr Stunden bewilligt bekommen. Somit konnte es auch Teilungsunterricht geben. Er studiert jetzt. ( Ohne Sonderrechte)
lg
Guten Morgen,
dass eure Psychologin ihre Schweigepflicht nicht eingehalten hat ist ein "No Go" und dein Ärger darüber ist verständlich. Es ist auch völlig in Ordnung, dass dunach dieser Erfahrung jetzt skeptisch gegenüber Gesprächen etc. bist.
Wenn die sonderpädagogische Förderung gut greifen soll, dann ist ein Therapiebericht sehr sinnvoll. Damit kann sehr individuell auf dein Kind eingegangen werden. Aber, wen du den Bericht nicht geben möchtest, musst du das auch nicht. Dazu kann dich niemand zwingen.
Am besten klärst du vor jedem Gespräch ab, was gesagt werden darf und was du nicht sagen möchtest, damit du auch ein gutes Gefühl hast.
Die Förderung wird deinem Kind bestimmt gut tun und ist nichts, wofür man sch schämen müsste, auch wird sie in keine Schublade gesteckt oder stigmatisiert. Es kommt nur darauf an, wie offen damit umgegangen wird.
Ein solches Verfahren einzuleiten braucht leider sehr viel Zeit, daher ist es gut, wenn es recht zeitig angegangen wird.
Versuche in das Gespräch halbwegs entspannt zu gehen und nimm auf jeden Fall eine Person deines Vertrauens mit. Das dürfen sie dir nicht verwehren.
Alles Gute.
VG Maxi
Hallo,
meine Kinder haben auch beide sonderpädagogischen Förderbedarf. Der Große hat Sprache und die Schule bekommt dafür keine einzigste Stund extra und der Kleine hat Geistige Entwicklung und dafür bekommt die Schule 6 Stunden extra.
Erst einmal...in welchem Bundesland wohnst du denn? Das ist alles überall etwas individuell verschieden.
Zunächst muss eine Förderschullehrerin ein Gutachten schreiben. Bestandteil des Gutachtens sind genormte Tests (die auch Psychiater/Psychologen durchführen können), wie z.B. ein IQ Test. Üblicherweise gehen die Testungen allerdings schief. Die Kinder verweigern sich oft. Schließlich kennen sie diese Personen nicht. Also kommt ein falsches zu niedriges Ergebnis heraus. Daher ist es deutlich günstiger, wenn man die Gutachten zur Verfügung stellt. Es ist dabei völlig egal, wie alt die Gutachten sind. Es zählt durchaus die Aussage, dass man bei der Therapeutin nicht mehr in Behandlung ist, weil das Kind sich gut entwickelt hat. Dann müssen in das Gutachten natürlich auch irgendwelche Diagnosen oder eben irgendetwas, was ein Arzt diagnostiziert hat, oder sie muss in Behandlung sein,...irgendetwas eben. Das Kind muss schon eine Behinderung haben. Die Aussage "sie kommt nicht so gut mit" reicht keinesfalls für den sonderpädagogischen Förderbedarf. Schließlich müsst ihr das Schulamt überzeugen für eure Tochter eine ganze Menge mehr Geld auszugeben. Du musst bedenken, wenn dein Kind den Anspruch genehmigt bekommt, hat dein Kind auch die Möglichkeit eine Förderschule zu besuchen. Es hat das Recht am Schülersondertransport teilzunehmen,.... hier kommt ein ganzer Rattenschwanz hinterher an den du vielleicht noch gar nicht denkst.
Also für das Gutacht n wird die Förderschullehrerin all ihre Erfahrungen mit dem Kind, alle Berichte und alle Gespräche mit Eltern, Therapeuten und Ärzten die je gelaufen sind und natürlich die Schulakte mit einfließen lassen. Der Bericht ist extrem umfassend und sehr "intim" - je nach Förderbedarf wird er also genau die Schwachstellen deines Kindes genau beleuchten. Das ist kein wohlwollendes Zeugnis, sondern es legt alles offen, wo dein Kind nicht normal entwickelt ist - ganz schonungslos. Es ist definitiv nicht dafür geeignet je von deinem Kind gelesen zu werden. Ansonsten steht ebenfalls ganz kurz gefasst in 2-3 Sätzen drin was die Eltern wollen, was die Lehrer wollen und es gibt noch eine halbe Seite eine Empfehlung. Der Bericht umfasst so 6-7 Seiten.
Dann bekommst du irgendwann eine ganz offizielle Einladung aus der Schule zur Förderausschusssitzung. Du musst dort nicht hin, aber du kannst dort hin. Du bist stimmberechtigtes Mitglied (also die Eltern haben gemeinsam eine Stimme). Es lädt die Sprengelschule ein - das ist bei euch sicher die Schule, in der sie derzeit ist. Stimmberechtigt sind:
Eltern
Klassenlehrer
Förderschullehrer
Vertreter des Schulamtes, der auch den Vorsitz übernimmt
Schulleiter der Sprengelschule
Du siehst also, es ist leicht, dich zu überstimmen. Im Grunde ist deine Stimme eine einzige Farce. Es ist also wichtig, dass alle stimmberechtigten Personen VORHER wissen, was dir aus welchen Gründen wichtig ist und dass du dafür bereit bist zu kämpfen. Du darfst auch Gutachter einladen lassen - nur darf das die Schule eben auch.
Das Ergebnis der Förderausschusssitzung ist dann das AOSF. Der Antrag auf sonderpädagogischen Förderbedarf geht an das Schulamt und wird dort abgelehnt oder bewilligt.
Danach musst du dich über die Beschulungsart entscheiden - inklusiv in einer Regelschule oder in einer Förderschule. Du hast kein Recht die Schule selbst zu wählen. Es kann also durchaus passieren, die aktuelle Schule sagt, dass deine Tochter dort nicht bleiben kann. Dann weist das Schulamt ihr eine andere Schule zu.
Wenn ein Kind schulisch nicht so gut mitkommt, würde ich erstmal fragen, von welcher Diagnose die Lehrerin ausgeht. Die 2 Stunden werden deinem Kind effektiv nicht helfen. Die helfen eher der Lehrerin als Entlastung für 2 Stunden in der Woche. Ist einfach eine traurige Tatsache.
Also frage sie einfach mal, welches auffällige Verhalten sie beobachtet im Unterricht und welchen Förderbedarf sie eigentlich anstrebt. Die von dir genannten Diagnosen gehen ja eher in Richtung Emotional/Sozial, aber die Aussage der Lehrerin geht doch in Richtung Lernen. Ich würde an deiner Stelle auch mal im Unterricht hospitieren und andere Lehrer nach deren Meinung fragen. Neben einem sonderpädagogischen Förderbedarf gibt es noch die Möglichkeit einer I-Kraft. Würde das denn vielleicht helfen? Kann sie sich nicht konzentrieren, helfen Lärmschutzkopfhörer. Es gibt viele Möglichkeiten. Ich würde mir das Ganze erst einmal selbst anschauen, bevor ich hier irgendetwas ins rollen bringe.
Sie möchte dafür auch den TherapieBericht meiner Tochter haben und die Anwesenheit ihrer Psychologin.
Nein. Ich würde da nicht zustimmen, zumal sowas dann in der Schulakte landet und ewig da bleibt.
Ich würde an Deiner Stelle Kontakt mit der zuständigen Schulpsycholgin (örtliches Schulamt) aufnehmen und die Angelegenheit besprechen. Auf Einhaltung der Schweigepflicht würde ich bestehen.
Die plappernde Psychologin: war sie von Dir beauftragt und bezahlt, oder wo kam sie her?
Gruß
Manavgat
Hallo Manavgat,
ich hatte sie mir damals einfach bei den gelben Seiten heraus gesucht, sie wurde dann von der Krankenkasse bezahlt. Die Lehrerin meinte, ohne Therapiebericht würde nix gehen, aber zwingen können sie mich ja auch nicht. Am besten fand ich ja noch, als die Psychologin am Ende des Gesprächs der Lehrerin ein Kärtchen von sich in die Hand drückte, mit dem Hinweis, die könne sich jederzeit bei ihr melden!
Nun bat mich die Lehrerin auch nochmal um die Nummer der Psychologin, obwohl ich schon sagte, das wir da nicht mehr sind.
Wie soll ich mich denn da nun zur Wehr setzen?
Glg
Ich würde die nicht eingehaltene Schweigepflicht der zuständigen Stelle melden. Das müsste die Bundesärztekammer sein, oder? Die Krankenkasse müsste das wissen.
Wie gesagt, ich würde offensiv selbst die zuständige Schulpsychologin ins Boot holen, um dieser Lehrerin den Wind aus den Segeln zu nehmen. Außerdem würde ich Einsicht in die Schulakte verlangen. Es ist unglaublich, was da manchmal so alles drinsteht.
Gruß
Manavgat
Es gibt für jede Förderschulart einen eigenen sonderpäd. Förderbedarf. Mein Sohn hat z.B. einen im motorischen Bereich. Er besucht eine entsprechende Förderschule und erlernt dort den normalen Grundschulstoff, weil er kognitiv nicht beeinträchtigt ist.
Woran denkt die Lehrerin? Lernbehinderung? Erziehungshilfe?
Die Klassenlehrerin braucht mit Sicherheit keinen Therapiebericht. Aber es kann sein, dass der Förderlehrer, der das Gutachten anfertigt davon profitieren würde. Mit ihm hat dein Kind später aber nichts mehr zu tun.
In der 3. Klasse steigen die Anforderungen deutlich, wahrscheinlich will die Lehrerin deshalb vorbeugen. Es scheint ihr ja auch nur um ein bisschen Inklusion zu gehen und nicht um die Überstellung an einer Förderschule.
Liebe virginia woolf,
von Förderlehrer und Gutachten war bisher seitens der Lehrerin garnicht die Rede, ich blicke da aber auch noch nicht durch. Es wird also auf jeden Fall ein Gutachten angefertigt? Die Lehrerin macht ganz schön Druck wegen dem Bericht, aber da beißt sie bei mir auf Granit.
Wenn ich einen Antrag auf Einblick in die Schulakte stelle, bekomme ich sie dann sofort ausgehändigt oder dauert das? Theoretisch könnten sie ja relevante Informationen vorher rausnehmen..
Schulangelegenheiten sind Ländersache.
Hier in RLP kommt ein Lehrer der passenden Förderschule in die Schule und erstellt ein sehr aufwändiges Gutachten. Das umfasst u.a. auch einen Intelligenztest und zahlreiche Verhaltensbeobachtungen. Dazu kommen Gespräche mit Eltern und Erzieherinnen.
Das ist für sich genommen schon sehr aufwändig. Wir haben das Frühförderzentrum damals von der Schweigepflicht entbunden, aber wir wollten auch, dass unser Sohn in der K-Schule eingeschult wird.
Ein Bericht über eine Psychotherapie ist aber weitaus intimer und er geht die Lehrerin mit Sicherheit nicht das Geringste an.
Außerdem muss die ganze Angelegenheit ja auch ein Ziel haben. Soll sie inklusiv - das heißt faktisch als Kind mit Behinderung in einer Regelklasse - beschult und teilweise von einem Förderlehrer unterrichtet werden? Ist vielleicht eine andere Schule besser geeignet? (Eine Schule für Körperbehinderte stellt einer Klasse von 8-10 Kindern zwei Klassenzimmer, zwei Erzieherinnen, die die Lehrerin unterstützen und einen individuellen Lehrplan zur Verfügung. Der Stoff entspricht dem der Regelgrundschule. Ich brauche für meinen ADHS-Aspie ganz bestimmt so schnell keine Regelschule.)
Hier muss die zuständige Regelschule das Gutachten beantragen, wenn das Kind keinen Förderkindergarten besucht hat. Dafür hat die Schule ein paar Infos vom Frühförderzentrum gebraucht. Unser Kind war aber noch nicht dort eingeschult und es sollte dort auch nicht eingeschult werden. Das ist eine andere Situation.