Rückstellung Musskind Niedersachen

Hallo,

aufgrund von der sozialen Reife meine Tochter (genauere Untersuchung stehen noch aus, evtl. Mutismus) möchte ich sie gerne zurückstellen lassen. Sie redet mit Fremden gar nicht und ist ansonsten auch sehr ruhig und verschlossen. Sie möchte auch bis jetzt selber auf keinen Fall nächstes Jahr in die Schule gehen. Sie geht in einen Waldorfkindergarten und da möchte ich sie auch gerne noch ein weiteres Jahr hingehen lassen. Ich habe nun nächste Woche einen Termin bei der Kinderärztin um das Thema anzusprechen. Da meine Tochter bis jetzt alle letzten drei Us verweigert hat, auch die aktuelle U9, stehen die Chancen dadurch doch wohl ganz gut oder?

Auch beim Sprachtest in der Grundschule sagte sie nichts. Die Schuleingangsuntersuchung findet ca Feb./März statt und wie ich sie kenne, wird sie auch da komplett verweigern. Mit Fremden verweigert sie jegliche Konversation. Kennt sie sie bereits länger, taut sie langsam auf und ist dann auch sehr redselig und sprachlich fit. Spricht aber teilweise noch undeutlich

Nun spreche ich nächste Woche auch noch mit der Erzieherin.

Meine Frage, wie muss ich jetzt vorgehen? Soll ich auch schon mit dem Schulleiter der zukünftigen Grundschule einen Termin vereinbaren? Wert hat das schon durch, speziell in Niedersachsen?

Danke euch

LG

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Hallo

https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schuler/schulbesuch/schulpflicht/zuruckstellung-vom-schulbesuch

Ich denke Dank Inklusion sehr schwer.

Schulpflichtige Kinder konnten auch nicht in unserem Kindergarten bleiben sondern mußten in die Vorschule.
Also das dein Kind im Waldorfkindergarten bleiben kann ist fraglich.

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Für die nicht schulfähigen aber schulpflichtigen Kinder gibt es in Niedersachsen für gewöhnlich die verpflichtende Vorschule. Von daher wird eine Rückstellung, wie du sie gerne hättest vermutlich nicht funktionieren.
Sprich mit dem Kinderarzt am Besten darüber, wie du sie, ggf. mit entsprechender therapeutischer Begleitung, am Besten auf die Schule und die bevorstehenden Änderungen vorbereiten kannst.
Logopädie könnte für die undeutliche Sprache ein Ansatz sein, aber egal wie, du solltest fachlich kompetente Hilfe aufsuchen, denn sonst verschiebst du das Problem lediglich um ein Jahr.

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Hallo,

In welchem Monat ist dein Kind geboren?
Schreib mir doch bitte mal eine PN.

VG
Delfinchen

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Das wird sehr problematisch. Eine Behinderung selbst ist absolut kein Grund für eine Rückstellung. Sonst würde ja jedes behinderte Kind unendlich lang zurückgestellt werden müssen. Mein Jüngster geht jetzt in die 2. Klasse. Er ist aber weder emotional, noch geistig ein Schulkind. Er ist schlichtweg behindert und geistig auf dem Stand eines 3-4-jährigen. Emotional ist er sogar noch jünger. Seine sprachliche Entwicklung ist ungefähr auf dem Level eines 2-jährigen Kindes. Dafür gibt es sonderpädagogischen Förderbedarf/Inklusion/I-Kräfte/Nachteilsausgleiche. Je nachdem eben, was das Kind hat.
Eine Rückstellung in den Kindergarten wirst du nur erreichen, wenn du nachweisen kannst, dass dein Kind sich dort besser entwickelt, als in einer Vorklasse, wo es gezielt gefördert wird - und der Nachweis ist schwierig. Die Förderung in einer Vorklasse ist deutlich besser als im Kindergarten. Eine langsame Heranführung an das Thema Schule in einer Vorklasse könnte gerade bei Mutismus gut sein.

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Hallo, ich kenne ein Muss Kind das zurück gestellt wurde, das Kind musste dann 1 Jahr in die Vorschule, das war wie ein richtiger Schulbesuch, mit Schulranzen und allem drum und dran.

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Es geht bei meiner Tochter nicht um spezielle Förderung und sie ist auch nicht behindert. Sie ist einfach noch nicht soweit in ihrer sozialen Kompetenz und bräuchte noch ein Jahr Kindergarten. Vorschule möchte ich nicht. Anschließend musste sie wieder auf eine andere Grundschule und das macht keinen Sinn

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Förderung der sozialen Kompetenz ist auch bei den Gründen für den Besuch eines Schulkindergartens aufgeführt. In Niedersachsen ist es Standard, dass zurückgestellte Kinder zum Besuch des Schulkindergartens verpflichtet werden.

Wenn bei Euch im Umkreis ein solcher vorhanden ist, wird da kein Weg dran vorbei führen.

Lg,
Fina

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Bei uns gibt es keinen Schulkindergarten und letztes Jahr wurde ein Junge aus unserer Gruppe aus den gleichen Gründen zurückgestellt und blieb noch ein Jahr im Kiga. Ich habe nun nächste Woche ein Gespräch mit der Erzieherin und dann sehen wir weiter

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Hallo,
in Niedersachsen ist es folgendermaßen:
hat die aufnehmende Grundschule eine Vorschule (heißt mancherorts auch Schulkindergarten), dann hast du mit deinem Wunsch schlechte Karten.
Hat die aufnehmende Grundschule KEINE Vorschule, liegt es im Ermessen des Schulleiters der aufnehmenden Grundschule. Ihn brauchst du zwingend auf deiner Seite.

Er wird dir im Idealfall nach einem persönlichen Gespräch eine Bescheinigung geben, dass er die Rückstellung des Schulbesuches und Verbleib im gewohnten Kindergarten empfiehlt.

Der Kindergarten muss ebenfalls eine Empfehlung für den Verbleib im KiGa ausstellen und darin auch darlegen, wie sie das Kind gezielt fördern werden hinsichtlich der Defizite, damit ein Schulbesuch das Jahr danach möglich wird.

Dann brauchst du bei der Schuleingangsuntersuchung noch einen Arzt, der ebenfalls Zweifel an der Schulreife dokumentiert.

Diese drei Belege reichst du bei der Landesschulbehörde ein. Und das wars dann. :-)