sonderpädagogischer förderbedarf

Hallo!

Mein Sohn kommt jetzt im Sommer zu schule.
Er ging zwei jahre lang zur logopädie und bekam frühförderung. Im Februar müssen wir zur pädaudiologie und da sol geprüfte werden ob er eine auditive Wahrnehmungsstörung hat.
Heute rief dann die Rektorin von der schule an und sagte das sie diesen Antrag auf sonderpädagogischer förderbedarf stellen will.

Kennt das jemand von euch? Hat er dann dadrch später Nachteile ??? Bekommt er gleich einen Stempel das er " anders " ist?
Wir sollen am Donnerstag hin und unterschreiben .

wenn jemand Erfahrung damit hat, dann her damit :-)

Liebe grüsse

Melli

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Hallo! Es ist immer gut, wenn du das Bundesland angibst, da sonderpädagogischer Förderbedarf in den einzelnen Bundesländern anders zu beantragen ist.
Wenn dein Kind wirklich einen erhöhten Förderbedarf hat, ist es sinnvoll einen Antrag zu stellen. Ich denke es geht um den Förderschwerpunkt Sprache oder ist auch die Kognition eingeschränkt?
Vielleicht ist die Beschulung an einer Sprachheilschule sinnvoll. Hier wird in kleinen n Gruppen nach dem Grundschulstoff unterrichtet und oft auch in die Regelschule zurückgeschult.

LG

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Hallo!

Wir kommen aus Niedersachsen .
Er War ja bereits zwei jahre zur logopädie und wir kriegen es auch nicht merken verschrieben, weil niemand ausser der schule einen bedarf sieht !
Also kinderarzt, kindergarten , logopädin alle sagen es ist kein Bedarf an sprachförderung.trorzdem soll der Antrag wegen der Sprache gestellt werden Und jetzt sitzen wir hier und überlegen ob er dadurch Nachteile hat ..

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Wenn er tatsächlich eine AVWS hat, kann er im Lese und Schreiblehrgang Schwierigkeiten und eventuell eine LRS entwickeln. Wie kommt die Schule auf den erhöhten Förderbedarf, wenn es sonst keine Fachleute sehen?

Lg

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Hallo,
war er I-Kind im Kindergarten?

Also ich würde dem jetzt irgendwie skeptisch gegenüberstehen. Du scheinst deinen Sohn jetzt nicht so schwer behindert zu beschreiben, dass er das bräuchte. Aber vielleicht hast du auch nur nicht alles aufgeführt...
Ich kenne das Verfahren nur in Hessen, aber das seid ihr ja nicht. Eigentlich ist es glaube ich in ganz Deutschland so, dass vor der Einschulung die Schule keine Macht hat das AOSF zu starten. Diese Entscheidung müssen die Eltern treffen und den Antrag dazu stellen. Daher auch die "Forderung" zur Unterschrift. Ich würde ein Gespräch mit der Direktorin vereinbaren und unbedingt neben dem Papa auch noch eine dritte neutrale Person (als Zeuge) mitnehmen. Dort würde ich definitiv nichts unterschreiben, sondern mir erst einmal alles erklären lassen. Der Schulleiter ist zur Aufklärung der Eltern gesetzlich VERPFLICHTET. Es ist keinesfalls möglich, dass diese Forderung zur Unterschrift so erfolgt und die gesetzlichen Vorschriften so umgangen werden. Der Gesetzgeber versucht ja so Eltern und Kind, die sich ja unmöglich mit den Vorschriften auskennen können, zu schützen.
Fragen, die mir spontan in den Kopf kämen, wäre die Art des sonderpädagogischen Förderbedarfs, die offenbar angestrebt wird (da muss die Schulleiterin ja schon eine Ahnung haben, in welche Richtung es gehen wird - also Sprache, Lernen, Geistige Entwicklung, Körperliche Entwicklung, Emotional/Sozial), ob sie ein Kind mit sonderpädagogischen Förderbedarf überhaupt an ihrer Schule annehmen würde, ob nicht eine Schulbegleitung vielleicht reicht und/oder noch notwendig ist (ich kenne jetzt dein Kind nicht), welche Gründe bei ihr explizit für den Förderbedarf sprechen, wie die Hilfe sich auf dein Kind auswirken würde, falls der Förderbedarf genehmigt wird (wieviele zusätzliche Stunden, wie wird das in der Schule umgesetzt).
Ein Kind, welches irgendwann mal 2 Jahre Logopädie hatte, ist nicht zwangsweise ein typisches Kind für einen Förderbedarf. Eine Frühförderung, die auch ausgelaufen ist...naja, ist eben vorbei. Offenbar hat das Kind seine Entwicklungsverzögerungen doch aufgeholt. Also bleibt nur noch eine eventuelle AVWS. Also eine AVWS ohne Sprachprobleme ist nicht unbedingt ein Grund für einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Da muss schon noch deutlich mehr dahinter stehen. Mit AVWS hätte dein Kind Anspruch auf Nachteilsausgleiche und Hilfsmittel, aber mehr nicht.

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Danke für deine ausführliche antwort! Also mein Sohn ist im Kindergarten kein i-kind.
Er hat erst spät angefangen zu sprechen und das sehr undeutlich . Durch die logopädie hat er sehr gut aufgeholt. Sie frühförderung hatte er auch wegen seiner Sprache ubd er war leicht entwicklungsverzögert. Aber auch da ist nach Angaben der frühförderung kein Bedarf mehr .
Dan hatten wir im november die einschulungsuntersuchunng. Er hat nicht alles gewusst. (Nachmittags bekam er scharlach ) wir bekamen Post von der grundchule mussten zum Gespräch dahin. Sie wollte versuxhendas es den testen nochmal machen kann weil er krank war. Es wurde vom gesundheitsamt abgelehnt.

Daraufhin musste nils in der schule noch einen testen machen und die Rektorin besuchte ihn im kiga.
Sie wollte damit kucken ob er überhaupt eingeschult wird....
Nach dem testen sagte sie, das er normal zur schule kommt.
Jetzt kommt heute der anruf, sie hätte nochmal die unterlagen sich angesehen und will das beantragen....

Nun wissen wir nicht ob wir das unterschreiben sollen oder nicht !

Lieber grüsse

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Hallo,

ich bin Förderschullehrerin in Niedersachsen. Also der Förderbedarf Sprache wird nur an Kinder vergeben, die sprachlich eingeschränkt sind, aber sonst eine normale Schullaufbahn durchlaufen können.

Der Vorteil für euren Sohn ist, dass er die Möglichkeit hätte eine Sprachheilklasse/schule zu besuchen. Dort sind nur wenige Kinder (max. 12) pro Klasse und die Grundschulzeit verlängert sich um ein Jahr, weil die Kínder mehr Zeit zum Lernen bekommen.

Bei einer AVWS würde sich eine kleine Lerngruppe und eine spezielle Lernumgebung anbieten.

Vor der Einschulung muss die Schule eure Zustimmung einfordern, nach der Einschulung läuft das Verfahren auch ohne eure Zustimmung.

Das Verfahren ist ergebnisoffen, da die Rektorin zwar das Verfahren einleiten kann, das Gutachten wird aber von einer Förderschullehrerin und einer Grundschullehrerin geschrieben. Anschließend wird das Gutachten mit euch besprochen und ihr könnt mitentscheiden. Die endgültige Entscheidung trifft die Landesschulbehörde.

Also es ist gar nicht gesagt, dass bei eurem Sohn etwas herauskommen würde.

Ich hoffe, dass ich euch helfen konnte.

LG Cathrin

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Mein Sohn hat eine AVWS und eine schwere LRS. Mein Sohn hatte keinen Antrag bekommen. Allerings hatten er immer bestimmt Förderschwerpunkte. Er spricht aber überduchschnittlich gut. Ich und mein Sohn hätten sich über eine Förderung in Englisch ziemlich gefreut. In den anderen Fächern hatte er das Glück das seine Lehrerin eine Hörbehinderte Tochter hat und ihn so gut unterstützen konnte.
Er bekommt erst jetzt in der 7 Klasse vom Jugendamt geförderte LRS Therapie.

Manche Menschen sind anderes und dass ist nicht schlecht. Es gibt Autisten , Lernbehinderte, Blinde usw.. Die Auswirkungen einer Hörbehinderung sind leider vielgrößer als ich es vermutet habe.

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Das ist gut für deinen Sohn.

Dadurch bekommt er mehr Förderung in Bereichen in denen der schwach ist. Wenn du das unterschreibst gibst du nichts aus der Hand, da kann dann keiner mit deinem Sohn einfach "was machen". Wenn es dir oder deinem Sohn zu viel wird kannst du jederzeit sagen: Schluss, es reicht.

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Woher hast du diese Weisheit denn? Es geht hier um sonderpädagogischen Förderbedarf. Hat das ein Kind einmal, können die Eltern das keinesfalls einfach so wieder aufheben. Dazu benötigt es schon eine ganz ordentliche Förderausschusssitzung, bei der dieser Entschluss gefasst wird und dem das Schulamt dann folgen muss.
Ich kann das ja mal den Lehrern meiner Kinder vorschlagen. Ich glaube, die lachen sich kaputt. Mein einzigstes Recht als Mutter besteht darin, dass ich jederzeit ein neues AOSF machen lassen kann. Das AOSF allerdings ist prinzipiell ergebnissoffen. Da kann rauskommen, dass die Förderung nicht mehr nötig ist, da kann aber auch rauskommen, dass die Förderung verstärkt werden muss, oder sie bleibt eben gleich.

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Das kenne ich anders.

Mit dem AOSF gebe ich dir recht.

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