Lampe in der Schule kaputtgemacht, Versicherung?

Hallo,

mein Sohn hat im Hort (der sich im Schulgebäude befindet) eine Lampe kaputt gemacht.
Sie haben wohl ihre Turnbeutel rumgeworfen und mein Sohn hat mit seinem die Lampe getroffen woraufhin die Abdeckung zu Bruch gegangen ist.

Ich hatte ein paarmal beim Hortleiter nachgefragt und der meinte er hätte noch nichts gehört, ich sollte mal abwarten ob überhaupt was käme.

Ohja, heute kam die Rechnung und ich fast einen Herzstillstand.
Die Schule möchte nun von mir 285 Euro für diese Lampe erstattet haben.
(inkl. 1,5 Monteur-Stunden, scheint eine echt komplizierte Lampe gewesen zu sein. ^^)

Nun gut, nun ist die Frage ob das meine Haftpflicht übernehmen wird...was meint ihr dazu?

Ich hab meinem Versicherungs-Menschen schon auf den AB gesprochen, aber das wird erfahrungsgemäß eine Weile dauern bis er zurückruft und ich bin gerade ziemlich nervös.

Ich habe eine Haftpflichtversicherung in der Kind und Hund mit drin sind...mein Sohn ist 8 Jahre alt.

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Hallo,

Kinder ab 7 sind deliktfähig, d.h. sie können in Abhängigkeit ihrer Einsichtsfähigkeit für einen Schaden haftbar gemacht werden, den sie verursachen. Es ist also zu prüfen, inwieweit deinem Sohn klar war, dass durch sein Handeln Schaden entstehen kann. Bei einem normal entwickelten 8jährigen würde ich diese Einsichtsfähigkeit bejahen, sodass ich (ich bearbeite solche Fälle) den Schaden bezahlen würde. allerdings würde ich hier die Schadenhöhe prüfen. Du bist laut Gesetz nur verpflichtet, den Zeitwert zu ersetzen und im vorliegenden Fall würde ich prüfen, ob die Reparaturkosten den Zeitwert übersteigen.

Ich empfehle dir, nicht auf den Rückruf deines Versicherungsvertreters zu warten, denn der ist für den Verkauf der Produkte zuständig und hat idR keine Ahnung von der Bearbeitung von Schadenbearbeitung. Ruf bei der Schadenhotline an, hier wird mE die mündliche Schilderung ausreichen, dann reichst du die Rechnung ein und die Versicherung wird vom Anspruchsteller Fotos und das Jahr der Anschaffung abfordern und den Rest erledigen.

vg, m.

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Danke für deine ausführliche Antwort.
Ich weiss das mein Versicherungsvertreter eigentlich nicht der erste Ansprechpartner wäre, sondern direkt die Schadensstelle.
Er hat aber bisher alles sehr gut für mich geregelt und mir gesagt dass ich ihn jederzeit anrufen kann wenn was ist...naja, ich hab einfach sehr gute Erfahrungen mit ihm gemacht, daher dieser Weg.

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ist ja auch völlig in Ordnung. Ich merke es nur immer wieder bei uns, dass der Gang über den Versicherungsvertreter oftmals zum selben Ergebnis führt, aber deutlich länger dauert, als würde der Versicherungsnehmer uns direkt anrufen und den Fall schildern

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Ich kann Dir leider nicht mit Sachwissen, nur mit einem Link dienen: http://www.rps-schule.de/recht/durchsetzung_von_anspruechen_bei_sachbeschaedigungen_durch_schueler.pdf

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Hi,

ergänzend zu mamavonyannicks Rat:

Eine Haftpflicht ist auch eine Rechtschutzversicherung gegen ungerechtfertigte Forderungen.
Mir kommt der Betrag auch recht hoch vor. Ich würde es der Versicherung überlassen, sich damit auseinaderzusetzen und das der Schule bzw. Hort auch genau so sagen.#cool

LG Helga

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Schilder den Schadenhergang und gib das der Versicherung.

Fall für dich erledigt. Deckel zu.

Die Versicherung reguliert berechtigte Forderungen (Fall erledigt) und lehnt unberechtigte ab (schlimmstenfalls also eine Klage gegen deinen Sohn bei dem die Versicherung dann deinen Anwalt zahlen muss und wenn sie verliert die Lampenkosten und alle sonstigen Rechtsstreitkosten.

Für dich also finanziell egal (zumindest soweit keine SB besteht).

Mach dir also keine weiteren Gedanken über "was wäre wenn" etc.

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Hallo,
da wäre ich mal gar nicht nervös.
Zwar ist es bei diesem Fall gar nicht sooo klar meines Erachtens, ob du (bzw. dein Sohn) nicht tatsächlich für den Schaden hätte gerade stehen müssen. Schließlich kann man von einem geistig gesunden 8-jährigen durchaus erwarten, dass er weiß, dass bei solchen Aktionen Dinge zu Bruch gehen können. Das wird also deine Versicherung schlichtweg ablehnen zu begleichen, weil das einfach schon grob fahrlässig war.
Die Schule sollte aber wissen, dass man in solchen Fällen immer grundsätzlich erstmal mit den Eltern redet wegen der Kostenübernahme und nicht sofort die Reparatur beauftragt. Wie ich dich verstanden habe, wurde das alles völlig über euren Kopf gemacht und die Schule hat euch zu keinem Zeitpunkt kontaktiert - höchstens euer Sohn hat euch das vorher schon "gebeichtet". Selbst Anfragen von eurer Seite wurden abgeblockt. Ganz einfach: Wer die Musik bestellt, zahlt sie auch.

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Das ist mit nichten "grob fahrlässig". Das ist ganze einfache Fahrlässigkeit wie sie tausendfach jeden Tag vorkommt
http://www.juraforum.de/lexikon/fahrlaessigkeit-grobe

Und es ist auch normal, dass die Schule eine Reparatur in Auftrag gibt. Die Lampe wird schließlich gebraucht und kann auch nicht so kaputt dort bleiben wo täglich Grundschüler ein- und ausgehen. Dass die TE bzw. ihr Sohn dennoch nicht die gesamte Reparatur zahlen müssen, sofern diese den Zeitwert übersteigt, steht auf einem anderen Blatt. Aber das Reparaturen vor der Freigabe durch die Versicherungen in Auftrag gegeben werden ist üblich und wird, wenn man mal an Schadensminderungspflicht denkt, auch oftmals vom Gesetzgeber erwartet.

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Tja, dann hast du eine nette Versicherung. In MEINER Police steht definitiv drin, dass die Versicherung VORHER alle Informationen haben will und sich auch ihr Recht offenhält, einen Gutachter zu Rate zu ziehen.
Ich kann dort nicht anrufen und sagen, dass mein Söhnchen vor 2 Monaten in der Schule eine Lampe zerschossen hat - ich bitte jetzt mal um Begleichung der Rechnung. Irgendwie muss die Versicherung ja auch sicher gehen, dass die Schule nicht gerade nur ein Opfer sucht, was die neue Lampe zahlen sollte.

Und ja, mein Sohn hat tatsächlich schon einmal etwas kaputt gemacht und ja, die Versicherung hat gezahlt. Das war allerdings ein Fernseher und keine Lampe.

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Übernimmt die Haftpflicht!

Foto - Meldung - Geld auf`s Konto

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Ja, blöd nur dass das Ding bereits repariert ist und der Schule es sicher ziemlich egal war, wie die TE das bezahlt bekommt - bist du dir so sicher, dass die das vorher fotografiert haben aus jeder Richtung?

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Ich habe dir ja oben schon geschrieben, wie das läuft, wenn die Sache bereits repariert wurde#aha

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Vielen Dank für eure Antworten.

Ich konnte gestern Abend doch noch mit dem Versicherungsvertreter telefonieren und er meinte auch ich solle mir keine Sorgen machen und ihm einfach die Rechnung schicken, er kümmert sich dann um alles Weitere.

Puh :-)

Ist auch der erste Haftpflicht-Fall den wir haben, von daher hoffe ich dass es keine Probleme geben wird.

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Hallo,

was mich wundert das hier jeder so schreibt als wäre es das normalste der Welt das ein Kind mit 8 Jahren mit Absicht was kaputt macht und ich für mich ist das Absicht und er muß ja den Turnbeutel oft und sehr hoch geschmissen haben wenn sowas passiert.

Ich hoffe dein Sohn hat eine Standpauke bekommen #kratz

Lg

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Ich glaube kaum, dass die Kinder " Lampen abschießen" gespielt haben, sondern beim Hochwerfen der Turnbeutel versehentlich die Lampe getroffen wurde. Nicht schön, passiert aber - genau wie eingeschossene Scheiben beim Fußballspielen.

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Niemand schreibt hier, es wäre "normal", wenn kinder etwas kaputt machen. Zu allererst ging es hier völlig sachlich darum, ob der Schaden durch die Haftpflichtversicherung gedeckt ist.

Mal abgesehen davon, dass diese Kinder mit Sicherheit nicht wollten, dass durch ihre "Spiel" die Lampe kaputt geht, denn "mit Absicht" oder auch juristisch "mit Vorsatz" bedeutet idR immer, dass man wusste, was man macht und auch wollte, dass ein bestimmtes Ergebnis( nämlich die Zerstörung der Lampe) erzielt wird. Ob es dabei für DICH Absicht war, spielt bei der sachlichen Betrachtung der Angelegenheit keine Rolle.

Und weder das eine noch das andere hat etwas damit zu tun, dass der Junge zu hause keine Standpauke bekommen hat. Auch die wird er vermutlich erhalten haben. 2 Mal: von der Schule und von seinen Eltern.

Im übrigen finde ICH es völlig normal, dass Kinder Fehler machen. Dass sie im Zuge ihres Spieltriebes Schäden verursachen. Vor allem in diesem Alter. Kommt ja nicht jeder Mensch so schlau zur Welt, wie wir Erwachsenen immer gern glauben zu sein.;-)

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Du haftest nicht!

Die Schule kann ja das Kind verklagen und wenn es 18 ist, das Geld beitreiben. Allerdings würde sie verlieren, da die Schule die Aufsichtspflicht hatte.

Ich würde die Rechnung an meine HaftPflicht weiterleiten und wenn diese nicht zahlt, auch nicht zahlen.

Gruß

Manavgat

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Es ist richtig, dass die Schule die Aufsichtspflicht hatte. diese gilt aber bei 8 jährigen Kindern nicht pausenlos. Kinder in diesem Alter können auch zeitweise ohne Aufsicht spielen. und wenn sie dann einen Schaden anrichten, dann haften sie nach dem Gesetz im Rahmen ihrer Einsichtsfähigkeit. Dabei kann das Kind dann auch verklagt werden. Verlieren würde die Schule hier mE nicht, sie müssten halt nur ein paar Jahre warten, bis das Kind den Schaden auch bezahlen kann.

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Mein Versicherungsmensch hat mir natürlich auch gesagt dass der typische Satz "Eltern haften für ihre Kinder" schlichtweg nicht zutrifft.
Er meinte es gäbe eigentlich in diesem Fall nur zwei Szenarien in denen meine Versicherung nicht bezahlen würde:
1. Aufsichtspflichtverletzung (und man kann den Horterziehern nun nicht vorhalten dass sie nicht mit den Jungs auf die Toilette gehen in dem Alter)
2. man könnte meinem Kind vorsätzliches Handeln nachweisen.

Somit verlasse ich mich mal auf das was er sagt und mache mir keine Sorgen mehr.

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