Widerspruch bei Ablehnung von Gestattungsantrag

Hallo,
ich hatte vor längerer Zeit schonmal geschrieben, dass ich einen Antrag stellen möchte, damit meine Tochter in eine andere als die zuständige Grundschule eingeschult wird.

Den Antrag habe ich vor den Weihnachtsferien auch abgeschickt. Soweit, sogut.
Jetzt höre und lese ich immer wieder, dass ich mich darauf vorbereiten solle, dass eine Ablehnung kommt und ich dann Einspruch erheben soll. Da dies ja dann schnell passieren müsste (da erst im Mai mit einer Antwort zu rechnen ist) möchte ich gerne schon vorbereitet sein. Mein Problem ist allerdings, dass ich so garkeine Ahnung habe, wie der Einspruch aussehen soll? WAS schreibe ich denn da rein? Nochmal die Gründe, die ich genannt habe und warum ich sie für wichtig halte? Oder wird dann erwartet, dass weitere Gründe aufgefürt werden? (Hab halt eigentlich alles schon reingeschrieben, wüsste jetzt nichts “neues“ mehr).
Und an wen richtet man dann das Einspruchsschreiben?

Vielleicht gibt es ja jemanden der das erlebt hat und mir mal sagen kann, wie sein Einspruch genau ausgesehen hat... danke!
LG Melissa

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Hallo

hört sich jetzt etwas doof an, aber ganz einfach, du nimmst ein Blatt Papier und schreibst deine Anschrift, Datum, Anschrift der Behörde die dir das Schreiben geschickt hat, Aktenzeichen und darunter (mit oder ohne: Sehr geehrte Damen und Herren) in großen Buchstaben "Widerspruch", darunter MfG dein Name und Unterschrift.

Das ist dann die aller einfachste Weise einen Widerspruch zu tätigen, denn einen Widerspruch muss man nicht extra erläutern.

Aber du hast ja noch keine Antwort, also vllt hast du auch glück und dein Antrag geht durch. Ansonsten steht meistens auf den Schreiben von Behörden (rückseits) was bei einem Widerspruch zu machen ist.

LG Claudia

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Danke!
Klar, kann natürlich durch gehen, die Chancen stehen sogar eher gut. Nur für den Fall der Fälle wollte ich es mal wissen!
Aber super, dann ist es ja scheinbar ganz einfach, hätte ich jetzt nicht erwartet ;-)

Lieben Dank :-)

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> Vielleicht gibt es ja jemanden der das erlebt hat und mir mal sagen kann, wie sein
> Einspruch genau ausgesehen hat.

Wenn ein Ablehnungsbescheid kommt, wird dieser ja vermutlich eine Begründung enthalten. Wenn dein Widerspruch eine Chance auf Erfolg haben soll, wirst du dich darin halt mit dieser Begründung auseinandersetzen müssen. Ein "Musterschreiben" eines anderen wird dir daher wenig helfen.

Generell solltest du dich aber vielleicht mal damit vertraut machen, in welchen Fällen ein Gastschulantrag überhaupt genehmigt werden kann.

> Nochmal die Gründe, die ich genannt habe und warum ich sie für wichtig halte?

Die gesetzlichen Regelungen können sich je nach Bundesland unterscheiden, aber so wie ich es aus Bayern kenne, können bei einem Gastschulantrag nur zwingende persönliche Gründe berücksichtigt werden. Es interessiert daher leider niemanden, welche Gründe du für wichtig hältst. Der Gastschulantrag kann nur genehmigt werden, wenn der Besuch der Sprengelschule für euch unmöglich oder unzumutbar ist. Typischer Fall ist, dass du berufstätig bist, und die Betreuung der Kinder nach Schulschluss nur an der Wunschschule möglich ist (Betreuungsangebot der Schule, Wohnsitz der Großeltern bzw. Tagesmutter im Einzugsbereich der Wuschsschule o. ä.). Das Vorliegen einer solchen Situation ist dann auch zu belegen (Arbeitsbestätigung, Bestätigung über den Betreuungsplatz). An sich hätte dein Antrag das alles schon enthalten sollen, aber zur Not kannst du es vielleicht im Rahmen des Widerspruchs noch nachreichen.

Hier mal ein Formular aus München mit den gängigen Gründen zum Ankreuzen und den erforderlichen Unterlagen:

https://www.muenchen.de/rathaus/dam/jcr:da9e7419-81bd-468b-9341-aba880aa70bd/Gastantrag.pdf.

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Hallo und danke für deine ausführliche Antwort!
Das was du geschrieben hast ist mir alles bekannt, habe lange an dem Antrag gesessen und mich vorher informiert. Unsere Gründe sind auch solche, die in der Regel durch gehen müssten. Denke es wird genehmigt.
Nur wurde mir jetzt gesagt ubd ich habe gelesen, dass immer wieder Anträge abgelehnt werden, aber nach Einspruch dann halt doch genehmigt werden. Daher kam bei mir die Frage auf, wie der denn dann aussehen “muss“, hatte in meinem Leben noch nie was mit “Einspruch erheben“ zu tun ;-)
Danke!

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Hallo,

Du musst doch wissen, warum Dein Kind an diese bestimmte Schule gehen soll, das schreibst Du genau so auf.

LG

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Ja klar weiß ich das und hab es doch auch schon längst geschrieben!!

Es ging mir einfach nur drum, was ich mache wenn es (gegen meine Erwartung) abgelehnt wird. Kurz um, meine Frage war lediglich, WIE man Einspruch erhebt! ;-)