Mein Großer kam gestern aus einer Klassenfahrt zurück und erzählte mir, dass sie wohl im Freibad waren. Es gab da einen Vorfall, zum Glück nicht ihn betreffend, der nicht so ohne war.
Ich war jedenfalls verwundert, dass sie baden waren, es stand nichts davon auf dem Infozettel und die Badehose hatte ich nur aus Intuition eingepackt, wie einige andere auch.
Normalerweise kenne ich es ja so, dass im Vorfeld eine Schwimm- bzw. Badegenehmigung erteilt werden muss inkl. Angabe ob Schwimmer oder Nichtschwimmer und ob das Kind springen darf.
Jedenfalls ist nun meine Frage - ist es eigentlich Pflicht, vor so einem Badbesuch die schriftliche Genehmigung der Eltern einzuholen ? Normalerweise wird doch heutzutage alles dreifach abgefragt und abgesichert.
Ach ja - es handelt sich um 5.Klasse - Gymnasium und ich kann mir vorstellen, dass evtl. noch nicht alle Kinder sichere Schwimmer sind bzw.sich richtig einschätzen können.
Bade- / Schwimmerlaubnis Pflicht auf Klassenfahrten (Gymnasium)
Hallo,
in einer 5. Klasse muss eine Badeerlaubnis abgegeben werden? Ich kenne das so nicht. Das jeweilige Schwimmabzichen, bzw. der Hinweis dazu steht im Zeugnis 2. Klasse.
LG
Hallo
witzig. Bei uns steht da nichts im Zeugnis. Da war in der 2. Klasse gar kein Schwimmunterricht (sie waren Eishockey spielen, schwimmen war erst später) und die Prüfungen, wenn überhaupt, noch viel später. Außerdem haben die weiterführenden Schulen die Grundschulzeugnisse nicht.
Wie das wieder überall verschieden ist.
Sanne
Das weiß ich eben nicht, wie das nun so ist. In der Grundschule musste man ja noch für alles unterschreiben.
Ich kenne es so, wenn sie z.B. in ein Ferienlager fahren, so war es erst kürzlich, dass da genau eingetragen werden musste, ob Schwimmer oder Nichtschwimmer und ob gesprungen werden darf bzw. bis zu welcher Höhe (Einer, Dreier, Fünfer und Zehner (okay, vom Zehner traut sich wahrscheinlich kaum einer ).
Da das Gymnasium sicher nicht weiß, was auf dem Zeugnis der 2.Klasse steht, sollten sie auch keine Kenntnis darüber haben, wie sicher ein Kind schwimmt.
Hallo
keine Ahnung, ob das Pflicht ist. Unserer waren nie schwimmen auf einer Klassernfahrt.
Wie muß ich mir das mit dem Springen vorstellen?t "Halt, Leon, Deine Mama hat geschrieben, Du darfst nicht springen. Also, hopp, runter vom 1-Meter-Brett."
Schlimmer finde ich die Tatsache, dass sie schwimmen gehen, ohne explizit darauf hinzuweisen, dass Schwimmsachen mitzunehmen sind. Üblicherweise packe ich das nicht intuitiv mit ein, da ich davon ausgehe, dass, wenn es nicht dabei steht, auch nicht gemacht wird. Mein Kind hätte also keine Badehose dabei gehabt.
Aber ich denke, die meisten Klassenlehrer haben auf einer Klassenfahrt (die ja pädagogisch wertvoll sein soll(muss) gar keinen Bock, mit einer Horde Jugendlicher ins Schwimmbad zu gehen. Kann ich verstehen.
Sanne
Das mit dem Schwimmen war bestimmt eine spontane Idee, da es wirklich sehr warm war. Aufgrund des Wetters hatte ich eben auch die Eingebung mit der Badehose. Es hätte ja auch sein können, sie machen eine Wasserbombenschlacht oder so .
Das mit dem Springen hatten wir erst kürzlich, als meine 3 ins Camp gefahren sind. Da das Bad einen Sprungturm hat, sollten wir angeben, welche Höhe das Kind springen darf. Ich gehe zwar davon aus, dass das Kind, sofern es sicher schwimmen kann, es selbst entscheiden kann, wie weit es sich hochtraut, aber wer weiß.
Es hatten auch viele keine Badesachen mit, die haben sie dann welche ausgeborgt oder konnten evtl. nicht schwimmen gehen.
Ines
seltsam.... naja.
Das mit dem Springen finde ich allerdings noch seltsamer. Ach, ich würde, wenn ich müßte (interessiert hier aber keinen) einfach immer reinschreiben, dass sie vom 10er hüpfen dürfen.
Stell Dir vor, ich kreuze "3er" an und jetzt will mein Sohn unbedingt spontan vom 5er springen und darf es nicht Oder macht es trotzdem, weil der Lehrer sich bei 30 Kindern nicht merken kann, wer was darf und wer nicht? Oder weil der Lehrer gerade mit zwei anderen Kindern beschäftigt ist, die sich in der Wolle haben Ne, tut mir leid, ich kann mir das nicht vorstellen
Sanne
Gymnasium?
Spätestens nach der 3ten KLasse, wo es Schulschwimmen gab, kam von der Schule nie wieder ein Rückfragezettel...
Habt Ihr in der Schule kein Schwimmunterricht? Dass die Kinder schwimmen können müssen, steht in einigen weiterführenden Schulen sogar als Bedingung in der Anmeldung. Mit der Anmeldung hast du dann sozusagen die AGBs abgenickt. Schau mal.
Sowas ist aber ne Bedingung die gar nicht rechtskräftig ist. Zwecks Gleichstellungsgesetzt. Viele Grundschulen können heutzutage gar keine Schwimmkurse mehr anbieten, weil immer mehr Schwimmbäder dicht machen und die nächsten vielleicht über 40 km oder mehr entfernt sind. Gabs letztens erst nen Bericht im Fernsehen. Vor allem mein Cousin hatte wie ich pflichtmäßig Schwimmkurse in der 3. Klasse. Ich kann schwimmen - er nicht, weil er Angst vorm tiefen Wasser hatte und keiner in der Lage war ihn da hinein zu bringen. Er kann bis heute nicht schwimmen und er ist über 20. Weil er sich nur sicher fühlt im Wasser solange er Boden unter den Füßen hat.
Ne Schule ist auch nicht dazu verpflichtet solche Zettel auszustellen. Aber jede vernünftige Schule wird jede Aktivität die außerhalb des Schulgeländes stattfindet vorher genehmigen lassen. Warum? Wenn was passiert, und selbst schwimmen könnende Kinder können ertrinken weil sie zb. nen Wadenkrampf bekommen.... dann haftet die Schule. Gibt es eine Genehmigung die auch unterschrieben wurde haften Versicherungen. Gibt es keine - zahlt die Schule die Schmerzensgelder aus der Portokasse und muss sich auch strafrechtlich verantworten, was durchaus bedeuten kann das Lehrer im Gefängnis landen können deswegen. Ich musste sogar in der 9. Klasse jedesmal Zettel mit heim bringen wo drauf stand wo wir hin wollen und ob das die Eltern erlauben, weil fast jeder Ausflug auch irgendwo mit Kosten für die Eltern verbunden war. Weil selbst wenn es nicht das Schwimmbad ist... was ist die Klasse geht in den Zoo, ein Kind was n bisschen todesmutig ist klettert an nem Gehege herum und fällt in ein Gehege... im günstigsten Fall sind da nur Zebras drin.. im schlimmsten ein Löwe oder Eisbär (gut in Eisbärgehege wäre es in München schwer rein zu kommen weil viel zu hoch, aber Löwengehege... durchaus einfach. So Fälle kenn ich zwar nicht aber es gibt immer Kinder die was tuen was man nie für möglich halten würde. Dann ist die Schule nämlich am ARSCH wenn was passiert und kein Zettel da ist wo die Eltern das erlaubt haben.
"...Dass die Kinder schwimmen können müssen, steht in einigen weiterführenden Schulen sogar als Bedingung in der Anmeldung. ...."
D.h. Nichtschwimmer werden nicht aufgenommen?
Kann ich mir nicht vorstellen. Entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage (oder es sind Privatschulen mit eigenen Bedingungen).
Da dein Kind in der 5. Klasse ist - JA. Nicht weil die Schule es sonst nicht dürfte - das dürfte sie. Aber käm es zu einem Vorfall oder wäre ein Elternteil im Nachhinein nicht einverstanden damit. Was wäre im Worst-Case die Folge? Richtig eine Verhandlung vor Gericht und da es eben solch eine Bescheinigung nicht gab/gibt ist dann die Schule der gearschte (sorry für die Ausdrucksweise). Diese Erlaubnisschreiben die man in jeder Ausführung selbst für scheinbar belanglos anmutenden Dinge ausfüllen muss dienen einzig und allein als Absicherung für die Schule um sich vor hohen Schadensersatzklagen zu schützen die ein Schule schlicht bis hin zur Schließung mit allen Folgen führen kann. Arbeitsplätze hänge da dran und ins Gefängnis will ja strenggenommen auch keiner. Wenn du das nicht willst musst du von JEDEM Sorgerechtspflichtigen die Erlaubnis einholen ob ja oder nein. Weil angenommen in der Klasse wäre ein muslimisches Mädchen (bitte keine Vorbehalte) mit strengreligiösen Eltern die total entsetzt darüber sind das ihr Tochter andere Kinder oder womöglich noch die Lehrer halbnackt entkleidet sehen muss... wo es nicht mal hier um echte Gefahren geht sondern schlicht um andere Ansichten. Dann würde die Schule auch strafrechtlich handeln.... wobei hier die Strafen natürlich um ein vielfaches niedriger sind als wenn einem Kind wirklich spürbarer Schaden entsteht.
Die Schule ist somit nicht in der Bringschuld sie muss keine Anträge ausfüllen lassen die das erlaubt. Aber sie ist in der Nachweisschuld wenn es im Nachhinein Probleme gab, deswegen würde keine Schule, Kita etc. eine Unternehmung außerhalb des Schulgeländes unternehmen ohne eine Erlaubnis (das gilt auch wenn man ins Kino gehen will, auf nen Freizeitpark etc.). Weil tut sie das nicht und etwas passiert - haftet auch nicht die Haftpflichtversicherung der Schule.
Wow.....die Lehrer trauen sich was.
Problem ist die Aufsichtsführung der Lehrer in so einem unübersichtlichen Schwimmbad, in dem ganz normaler Badebetrieb herrscht. Keine 2, 3 oder 4 Lehrer können ein oder zwei Klassen ständig im Auge behalten. Dafür ist das Gelände einfach zu groß und zu unübersichtlich. Im normalen Schwimmunterricht bleiben alle zusammen in einem oder maximal zwei Becken und die Lehrer haben die SuS im Blick.
Selbst wenn die Eltern angaben zum Schwimmvermögen oder zum Verhalten am Sprungturm gemacht haben sollten, wird es schwierig, alle zusammen zu halten. Einer müsste die Nichtschwimmer ständig um sich haben und im Auge behalten, einer am Sprungturm und einer dennoch die Schwimmer und ein weiterer die "an Land" gebliebenen. Auf die Bademeister kann und darf man sich nicht ausschließlich verlassen.
Und was die Angaben der Eltern betrifft: Die sind oft zweifelhaft. Viele glauben ja, weil ihr Kind das Seepferdchen hat, könne es schwimmen. Bei uns wird auch ab Klasse 5 Schwimmunterricht erteilt. Die Kollegen verlassen sich da auf nichts, was sie nicht selbst überprüft haben. Denn vielfach ist es so, dass die Seepferdchen-Inhaber nicht schwimmen können. Sie können sich leidlich über Wasser halten. Oder wie ein Kollege sagt: "Sie führen einen Überlebenskampf, aber mit schwimmen hat das nix zu tun."
Vermutlich war das eine spontane Aktion der Lehrer, denn sonst hätten sie wohl explizit auf der Packliste die Badesachen erwähnt, denke ich.
Ich kenne es von unseren Kindern nicht, dass abgefragt und um Erlaubnis gebeten wurde, was Schwimmen und springen auf Klassenfahrten betrifft und auch an unserer Schule gibt es dahingehend keine Abfrage.
Ach und noch was:
Interessant wäre zu erfahren, wie es mit der Rettungsbefähigung der beteiligten Lehrer bestellt war.
Im Unterricht des Schulbetriebes MÜSSEN die Sportlehrer regelmäßig wieder die Prüfungen ablegen und dort ihre Rettungsfähigkeit unter Beweis stellen. Fehlt dieses Zertifikat, dürfen sie nicht unterrichten. Und das, obwohl in jedem Schwimmbad mindestens ein Bademeister auch beim Schulschwimmen vor Ort ist.
Ich weiß nicht, wie es sich auf Klassenfahrten verhält. Ob da nicht auch die besonderen Anforderungen für die Lehrer gelten.
Heute ist ja Elternabend und eventuell wird ja diesbezüglich etwas gesagt, wobei es keinen Schüler aus der Klasse meines Großen betraf.
Ob die Aufsicht gewährleistet war, keine Ahnung - ich weiß nur, dass einige 10.Klässler mit zur Betreuung waren. Da werden sicher auch einige die entsprechenden Voraussetzungen (Rettungsschwimmer etc.) haben.
Okay, mit 10 oder 11 Jahren sollten die Kinder eigentlich sicherer schwimmen, als im Seepferdchen Niveau, aber es kann natürlich auch sein, wenn eben selten baden gegangen wird, die Sicherheit und Ausdauer noch fehlt. Abgesehen davon können auch gute Schwimmer mal einen Krampf bekommen, und in eine schwierige Situation geraten.
Ist alles nicht so einfach und ich möchte nicht in der Haut der Aufsichtsperson(en) stecken. Die machen sich bestimmt große Vorwürfe.
Hallo,
ich kann nur aus NRW berichten.
Wenn hier geschwommen werden soll, so muss der begleitende Lehrer die Rettungsfähigkeit nachweisen und die Klasse beim schwimmmeister anmelden.
Selbst bei Aktionen auf dem Wasser z. B. Kanufahrern müssen die Kinder mindestens das Bronzeabzeichen haben, damit solche Aktionen stattfinden können.
Das wird und muss vorher abgefragt werden.
Schwimmsbzeichen stehen hier nur im Zeugnis, wenn tatsächlich Schwimmunterricht stattgefunden hat.
VG
... stimmt, daran erinnere ich mich jetzt auch wieder!
Selbst im Kiga wurden letztes Jahr Rettungsschwimmer ausgebildet, also Erzieher, weil das Pflicht wäre, wenn Bademöglichkeiten bestehen.
Mein Mann wollte letztes Jahr zum Schuljahresabschluss mit seinem Kurs, 11. Jahrgang, Kanu fahren gehen. Das kam nicht zustande, weil er keinen Kollegen gefunden hat, der eine entsprechende Rettungsausbildung hat, der den Kurs hätte begleiten können. In Niedersachsen also auch verboten und das auch noch in der Oberstufe.
Unsere waren am Wandertag schwimmen und wir mussten gar nichts unterschreiben. Alle Kinder mussten ihre Schwimmausweise mit den Abzeichen vorzeigen (Min. Bronze), sonst hätten sie sich nicht frei bewegen dürfen.
Das mit dem Ausweis wäre ja auch noch verständlich, aber auch da kam keine Anfrage vorher.
vielleicht hast du ja bei der Anmeldung oder irgendwann mal einen Elternbrief gehabt? Die Kinder bei uns haben einen Schulplaner, da gibt es allerhand was die Eltern zu Anfang des Jahres unterschreiben müssen. z.B. darf mein Kind auf der Homepage veröffentlicht werden, Schulphotograph, Schulregeln...
Ich habe im Nachhinein auch versucht, mich daran zu erinnern. Könnte natürlich sein, dass da noch irgendwo ein Kreuzchen gesetzt werden musste. Da war bei 3 Kindern doch so einiges auszufüllen und zu unterschreiben.
Ich bin ja jetzt auch gar nicht auf Ärger aus, es hat mich einfach nur interessiert, ob es im Vorfeld, wenn so eine Aktion gestartet wird, nochmal extra erlaubt werden muss.
meine großer Sohn 10. Klasse fährt Montag auf Klassenfahrt...sie dürfen frei entscheiden ob sie das örtliche Schwimmbad am Abend nutzen wollen usw...
ich musste lediglich unterschreiben, das ich damit einverstanden bin, dass die Kinder ohne Aufsicht dorthingehen dürfen zum Schwimmen und gemischte Sauna...
Hallo,
hier ist es so, dass am Gymnasium meines Sohnes erwartet wird, dass jeder 5. Klässler sein Seepferdchen hat und im Laufe des 5. Schuljahres entweder während des Schulschwimmens oder privat sein Bronze-Abzeichen macht. Ohne Bronze-Abzeichen dürfen die Schüler an keinen Wasser-Aktivitäten teilnehmen.
An der hiesiegen Realschule wird bei Übertritt sogar direkt das Bronze-Abzeichen verlangt.
Entgegen dem hier geschriebenen steht auch auf keinem Zeugnis drauf (egal ob GS oder weiterführend), dass Schwimmunterricht erteilt wurde und ob da Abzeichen geschafft wurden. Die Schwimmnote fliesst in die Sportnote mit ein und das war's.
Davon ab, kenne ich es so, dass das Programm der Klassenfahrt im Voraus bekannt gegeben wird, so dass ein Schwimmbadbesuch nicht überraschen würde.
Privat hatten wir jetzt zweimal den Fall, dass wir angeben mussten, ob die Kinder schwimmen können oder nicht. Das eine war der Aufnahmeantrag bei der Kinderfeuerwehr und das andere ein Wochenendausflug der Wanderjugend.
LG
Elsa01
Noch was:
Als unser Großer noch in der GS war, hat die Schule aus irgendwelchen Gründen einen Gutschein bekommen über einen Spaßbadbesuch im Nachbarort. Da hier aber auf ca. 90 Kinder nur 5 Lehrerinnen kommen, von denen nur 1 die erforderliche Qualifikation als Schwimmlehrerin hat und keine andere der Damen eine Ausbildung zum Rettungsschwimmer o.ä. hat, war der Schulleitung das Ganze zu gefährlich und hat sich dann darum gekümmert, dass der Gutschein in einzelne Gutscheine für jedes Kind umgewandelt wurde.
Unser Großer konnte da zwar schon schwimmen, aber meine Erlaubnis hätte es für diesen Ausflug auch nicht gegeben. Ich kenne das Bad, es ist sehr weitläufig und da können 5 Lehrerinnen nicht auf 90 Kinder achten.
Wie der Betreuungsschlüssel bei der Fahrt war, kann ich gar nicht sagen. Es waren wohl noch 10.Klässler mit. Aber immerhin sind alle 5.Klasse gefahren, also etwa 125 Kinder.
Ich weiß jetzt aber nicht, ob auch alle Klasse in Bad waren. So genau habe ich das bisher noch gar nicht bei meinem Sohn hinterfragt.
Ich wüsste gar nicht, ob ich die Erlaubnis erteilt hätte, aber ich denke schon, da ich meinem Großen das eigentlich zutraue, sich sicher im Bad / Wasser zu bewegen.