Hallo zusammen
Bei uns in der Schule ist gestern Folgendes "vorgefallen":
Die Kids (6. Klasse) hatten Sportunterricht, Jungs und Mädchen getrennt aus zwei Parallelklassen, in dem Fall also ca. 25-30 Mädchen.
Nun waren sie mit dem Bus auf dem Weg zur Sporthalle, als sie an einem neugebauten Einkaufszentrum vorbeigefahren sind, welches an dem Tag eröffnet wurde.
Die Klasse hat wohl so lange gebettelt, bis die Sportlehrerin dem Busfahrer gesagt hat, er solle umdrehen und sie dahin fahren.
Dort durften sie dann ungefähr eine Stunde zu zweit oder dritt rumstromern...
Man bedenke: 30 Mädchen zwischen 11 und 13, allesamt "vom Dorf", womit ich sagen will, solche Menschenmassen nicht gewöhnt und dazu Hunderte von Menschen, die sich vor und im Einkaufszentrum gedrängelt haben.
Mir stellt sich jetzt die Frage: Ist so etwas erlaubt oder ist das nicht erlaubt?
Wie ist das versicherungsrechtlich? Wer haftet, wenn etwas passiert?
Die Lehrerin sagt, sie dürfe so etwas machen und ist ziemlich angefressen, dass wir Eltern die Aktion nicht so toll fanden...
Was denkt Ihr darüber oder wisst Ihr vielleicht tatsächlich rechtlich Bescheid?
Danke für Eure Hilfe.
Liebe Grüße
ayla2
Aufsichtspflicht Lehrerin Klasse 6 GMS
Mit GMS gehe ich davon aus, dass es um die GMS in Bielefeld und das Loom geht?
Naja, ist auch egal. In 2/3er Gruppe ist das überhaupt kein Problem und 6. Klässer sollten das eigentlich schon einschätzen können. Also bei der Aufsichtspflicht sehe ich da kein Problem. Finde es aber sehr merkwürdig, dass während der Schulzeit irgendwelche Shoppingausflüge unternommen werden 🤔
Hihi, ganz falsche Gegend... GMS ist Gemeinschaftsschule Horb am Neckar und Horb hat tatsächlich ein Einkaufszentrum gekriegt *g*
Danke für Deine Antwort.
Das mit den "Shoppingausflügen" ist das nächste Thema... blöde Sache alles.
Liebe Grüße
ayla2
Ich finds schon seltsam, dass eine Sportlehrerin dem Busfahrer sagt, er soll umdrehen und zum Einkaufszentrum fahren.
Aber wegen der Mädchen hätte ich mir nun keine Sorgen gemacht. Mit 11 bis 13 werden sie doch schon mal ohne Mama unterwegs gewesen sein?
Meine 9jährige war auch schon alleine mit ner Freundin im Einkaufszentrum. Hätte ich jetzt nicht so ausgesucht (sie hat die Freundin besucht und deren Eltern haben es erlaubt), aber sie hatten ein Handy dabei und hätten mich im Notfall anrufen können. Ein Fass hab ich deswegen nicht aufgemacht. Ist doch schön, dass sie sich das zugetraut hat.
Wenn ich als Elternteil der Schule nicht explizit schriftlich die Erlaubnis erteile, es auf einen Ausflug, allein bzw. in kleinen Grüppchen, loszuschicken, dann darf die Schule mein Kind nicht aus den Augen lassen.
Also nein, es ist nicht erlaubt.
Ganz zu schweigen davon, dass ja nicht einfach der Unterricht ausgelassen werden darf.
Ich wäre hammer sauer und würde ernsthaft über weitere Schritte nachdenken - auf jeden Fall aber mal ein Gespräch mit dem Schuldirektor führen.
Ich möchte in dem Alter doch als Eltern noch entscheiden dürfen, ob mein Sohn ein Einkaufszentrum in einer größeren Stadt am Eröffnungstag besuchen dürfte, oder nicht.
Erlaubt hätte ich das nämlich nicht!
Viele Grüße
mari
Oho, hier haben wir ja eine ganz eine Gscheite. Ich möchte bitte wissen, woher du deine Informationen hast, sie sind nämlich falsch. Hast du dir diese selbst ausgedacht und gibst sie nun als Fakt weiter? Im Schulgesetz ist Folgendes verankert: Der Lehrer hat im konkreten Einzelfall die jeweils angemessene Intensität der Beaufsichtigung (von"nicht aus den Augen lassen" bis "in der Nähe oder erreichbar sein") EIGENVERANTWORTLICH zu wählen. Dies ist der Originalgesetzestext. Viel Spaß beim Beschweren beim Schulleiter. Er würde dir maximal den Gesetzestext vorlesen und dich freundlich lächelnd wegschicken.
Ganz sicher darf der Lehrer nich einfach spontan Unterricht ausfallen lassen und mit meinem Kind in ein größeres Einkaufszentrum am Eröffnungstag fahren .
Das ist hier doch ein ganz anderer Umstand und nach Auslegung des Gesetzestextes ganz sicher von den Eltern genehmigungspflichtig.
Mein Sohn geht zur Schule, nicht in einen Vergnügungspark. Ich habe nichts gegen Vergnügungen, aber die Lehrerin schoss ganz klar über das Ziel hinaus.
Hallo,
hoffentlich hat alles geklappt und die Mädels sind wieder glücklich in den Bus gestiegen.
Außerdem wünsche ich der Lehrerin, dass sie keine Konsequenzen für ihr eigenmächtiges Handeln erfährt.
Grundsätzlich ist es so, dass Lehrer sich das Einverständnis der Eltern einholen müssen, wenn sie die Kinder in Gruppen losschicken. Es geht vorrangig um die Versicherungspflicht. Für Schulveranstaltungen greift die unfallkasse.
Natürlich sind Mädchen in dem Alter (sollten sie zumindest) in der Lage sich in einem Einkaufszentrum zu bewegen. Aber was wäre gewesen, wenn eine was hätte mitgehen lassen? Oder etwas anderes passiert wäre? Da wäre die Lehrerin ganz schön in der Bredouille gewesen!
Ich weiß, hätte, hätte Fahrradkette.
VG
Falsch! Der Lehrer darf laut Gesetzestext eigenverantwortlich das Ausmaß der Aufsicht festlegen. Den genauen Gesetzestext kannst du oben nachlesen
Habe den Text gesucht, bin vermutlich zu blöd ihn zu finden.
Aus welchem Bundesland kommt der Gesetzestext? Bildung ist Ländersache, da sind nicht alle Schulgesetze gleich!
wenn bei uns solche Aktionen sind oder früher waren, bekommen wir Eltern einen Infozettel: Veranstaltung/Ausflug am Tag x.
Bitte unterschreiben Sie, wenn Sie einverstanden sind:
Darf Ihr Kind daran teilnehmen (wenn nicht, Parallelklasse)?
Wenn ja: darf Ihr Kind in der Zeit auch ohne Beaufsichtung in kleinen Gruppen ohne Lehrer unterwegs sein? - Dürfen Sie nur mit ausdrücklicher Erlaubnis. Die Kinder, die nicht dürfen, müssen dann in der Lehrergruppe bleiben.
Das mussten meinerzeit damals auch die Eltern der 17jährigen unterschreiben.
Solche Aktionen finden dann z.B. bei Schulausflügen, Veranstaltungen, Schullandheim etc statt.
Während des Schulunterrichts dürfte das hier nicht sein. Aktionen, die nichts mit dem Schulunterricht zu tun haben, aber während dieser Zeit stattfinden und dabei das Schulgelände verlassen wird, werden die Eltern informiert. Und müssen ggf. ihre Einwilligung geben.
Hallo,
wahrscheinlich hätte sie dafür zuvor die Einverständnis der Eltern gebraucht.
Aber: Ich denke, die Mädchen sind alle wieder wohlbehalten zurückgekommen und hatten zudem eine "Sportstunde" von der sie noch in Jahren beim Klassentreffen sprechen werden.
Ich würde sagen, man kann der Lehrerin seinen Unmut mitteilen - das ist ja scheinbar auch schon geschehen - und dann sollte man versuchen, die Sache auf sich beruhen zu lassen.
Grundsätzlich: 6-Klässler in 2-3er Gruppen in einem Einkaufszentrum ziehen zu lassen finde ich in Ordnung.
LG
Hallo,
was mir dabei durch den Kopf geht: Wie hätte es mit dem Versicherungsschutz ausgesehen, wenn doch etwas passiert wäre? Muss ja nichts Schlimmes sein. Im Sportunterricht bin "ich" über die Berufsgenossenschaft versichert, wenn ich mir z.B. das Bein breche. Wie sieht das im Einkaufszentrum aus, wenn die Lehrerin eigenmächtig entscheidet, dass heute mal statt Sport Shoppen auf dem Programm steht?
Und das ist noch ein harmloses Szenarium. Man stelle sich vor, im Einkaufszentrum bricht ein Feuer aus, es entsteht eine Massenpanik... was auch immer.
Ich kann verstehen, dass die Eltern dieses Ereignis nicht so toll finden und würde ehrlich gesagt bei der Schulleitung nachfragen, wie die zu solch eigenmächtigen Aktionen steht.
vg, m.
Hi,
Keine Ahnung wie es rechtlich aussieht, aber wenn 6. Klasse Mädels vom Dorf, noch nie in einem Einkaufszentrum waren, finde ich das eher besorgniserregend.
Da sie in 3 Gruppen unterwegs waren, was soll da groß passieren. Sie sind Alt genug, wenn sie sich verlaufen, jemand anzusprechen, so daß die Info, die Lehrerin ausrufen kann und gut.
Abschluss Fahrt 4. Klasse, da hatten die Kids schon 2 Stunden zur freien Verfügung in einem 25.000 Einwohner Städtchen, mit Mini Einkaufsstraße. Die 4 Lehrer saßen Zentral im Cafe und die Kids dürften stoppen und sich die Zeit vertreiben.
Thilo ist jetzt im 6. Schuljahr und er kennt das Löhr Center, Forum und Ikea in Koblenz in und auswendig, und wir machen eine Zeit aus, wo wir uns wieder treffen.
Ich fände es nicht schlimm.
Gruß Claudia