Verweis rückgängig machen?

Hallo,
ich hab eine Frage und muß vorher erst mal alles erzählen.
Mein Sohn geht in die 6.Klasse und wurde angeblich auf der Toilette erwischt wie er ein Stück Papier anzündete. Laut meines Sohnes kam ein Freund von ihm auf die Toilette dazu und sagte, schau mal was ich habe. Er zeigte ein Feuerzeug und nahm ein Stück Papierhandtuch und zündetet dies an. Mein Sohn erschrack und sagte, spinnst du, mach das aus! Der Freund lies es fallen und rannte wütend raus. Mein Sohn machte das Feuer aus und steckte das restliche Tuch ins Klo. Es waren noch zwei weitere in der Toilette die alles gesehen haben und zum Director sind. Dieser kam gleich und machte Taschenkontrolle bei meinem Sohn um das Feuerzeug zu finden. Er fand nix. Mein Sohn wunderte sich was das soll. Seine Freunde verstanden das auch nicht (die Zeugen). Ich bekam ein Anruf vom Director mit dem Worten das er einen Verweis ausstellen muss weil 3 Zeugen gesehen haben wie er es war. Ich bin hin und da brauchten wir auch nicht diskutieren, es stand fest das er einen Verweis bekommt. Nun hat sich mein Sohn so geärgert das er es beweisen wollte und ging heute zu den Zeugen und fragte ob sie ihm das schriftlich geben können das sie gesehen haben das er es nicht war? Hat die Unterschriften mit Heim gebracht als Beweis und jetzt frage ich mich kann ich da noch was machen? Die Zeugen haben wohl nie erzählt das es mein Sohn war und ihm wird nicht geklaubt. Was kann ich tuen? Nochmal ein Gespräch verlangen mit den Zeugen und mein Sohn? Oder zur Vertrauenslehrerin gehen? Die hat das alles mit verfolgt. nicht das dann vorher wieder mit den Zeugen gesprochen wird und mein Sohn kuckt wieder doof. ich hatte das Gefühl als ob mein Sohn sich dem Director nicht mal erklären durfte. Er wollte ihn als Schuldigen und hat es wohl so gedreht. Hab ich eine Chance das er ihn da jetzt zurück nehmen muss?
Danke schon mal#winke

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Ich weiss ja nicht, aus welchem Bundesland Du kommst, aber für Schulverweise gibt es ein formelles Vorgehen, das eingehalten werden muss. Bei uns (Nds) erteilt z.B. nicht der Rektor den Verweis, sondern die Klassenkonferenz muss dem zustimmen. Des Weiteren muss Dir der Verweis schriftlich zugehen und Du hast dann eine 4wöchige Frist um Widerspruch einzulegen. Die würde ich definitiv nutzen. Aber wie geschrieben: Erstmal musst Du recherchieren, wie das mit dem Verweis in Eurem Bundesland funktioniert (über die Elternvertretung z.B.)

Grüsse
BiDi

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Ok das mach ich dann gleich mal. Komme aus Thüringen. Danke

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Mir der Verweis ehrlich gesagt ziemlich egal. So ein Verweis ist ja keine aufregende Sache.

Man wird nicht mehr herausfinden können, wie es wirlich war, das Getue mit den Zeugen wäre mir zu blöd, also Schwamm drüber und fertig.
Allerdings würde ich noch ein Gespräch mit meine Sohn führen und die Sache nochmal besprechen.

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Aha - wenn dein Chef dir eine unbegründete Abmahnung gibt, lässt du das auch so stehen?

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Also, wenn sich diese Geschichte so abspielt hatte, wie sie hier oben steht, würde ich den Verweis nicht so stehen lassen. Da Zeugen vorhanden sind, würde ich auf jeden Fall einen Klärungsversuch starten. Würde sogar den Zünder mitschleppen, dass er auch seine Schuld zugibt, würde er dies nicht machen, würde ich ihn durch die Zeugen belasten.

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Alleine dafür, dass die Geschichte nicht an deinem Sohn hängen bleibt würde ich etwas machen.
Also mach einen Termin beim Direktor und besprich das Ganze noch mal in Ruhe mit ihm. Sag ihm, dass die anderen Kinder gerne bezeugen, dass dein Sohn das nicht war und frage vielleicht auch noch mal, warum dein Sohn überhaupt beschuldigt wird, wenn doch die anderen Zeugen sagen, dass er es nicht war.
Den Vertrauenslehrer kannst du gerne damit zuziehen und vorab mit ihm sprechen..

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Die einzige Möglichkeit ist, mit den Zeugen zum Rektor und dies aufklären, müssen aber auch den Namen des wahren Täter nennen.

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Bitte das Bundesland.
Ist Verweis so etwas wie Rüge oder Tadel?

Da es wegen so einer "Straftat" ohne Vorgeschichten und ohne Konferenz nicht möglich ist jemanden der Schule zu verweisen. Und wenn es doch so ist, kannst du recht problemlos mit juristischen Beistand den Verweis rückgängig machen.

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Bei uns gibt es normale Verweise ( Fehlverhalten/ Schwänzen/ Arbeitsverweigerung von HA/Ansagen, der 3. normalen Verweis, wird dann zum verschärften Verweis) und verschärfte Verweise(bei groben Schulordnungsverstöße und Straftaten). Zündeln an der Schule gäbe es einen verschärften Verweis....um von der Schule zu Fliegen, benötigt man bei uns 3 verschärfte Verweise die mit Konferenzentscheidung.und Elterngespräch .vollzogen wird.

Auf anschwätzen von dritten Personen, muss bei uns auch erst der Beschuldigte befragt werden und dessen Schuld auch belegt werden.

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Hi,
einem Verrweis, hier wahrscheinlich ein Tag Unterrichtsausschluss, liegt eigentlich eine Klassenkonferenz mit Anhörung des Kindes und der Eltern zugrunde. Ob das jetzt Bundeslandsache ist?🤔 Von daher könnte an dieser Stelle schonmal ein Formfehler vorliegen. Dann wird man schriftlich benachrichtigt, mit einer ellenlangen rechtlichen Belehrung mit dem Hinweis auf die Einspruchfrist. Das könnte ein weiterer Fehler sein.
Woher hast du denn die Infos, dass sich die Geschichte doch anders zugetragen hat? Hast du das Gespräch mit der Klassenleitung gesucht? Das wäre die erste Anlaufstelle...

vlg tina

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Hallo,

mir und meiner Freundin erging es in der 10. Klasse so. Auch Thüringen. Wir gingen in der Pause auf Toilette und da standen ein paar Mitschüler und rauchten. Am Klo waren ebenfalls noch ein paar Fünftklässler, die gerade die Toilette verließen. Wir dachten uns nichts gingen aufs Klo. Als wir beim Händewaschen waren, ging die Tür auf und der Direx samt Klassenlehrerin kamen rein und beschuldigten uns des Rauchens. Die Raucher waren weg, es roch eindeutig nach Rauch und wir waren da. Wir stritten natürlich alles ab. Schließlich hatten wir tatsächlich nix gemacht. Die Raucher hatten aber die Kleinen unter Druck gesetzt, dass sie Ärger bekommen wenn sie petzen. Also trauten die sich bei der Gegenüberstellung nicht die Wahrheit zu sagen. Das war vielleicht ein Theater. Die Eltern mussten in die Schule und es gab einen Verweis. Dieser Verweis erfolgt aber schriftlich und man kann in einer bestimmten Frist Widerruf einlegen. Unsere Eltern glaubten uns natürlich nicht und es gab mächtig Ärger Zuhause. Hausarrest etc. Wir sind dann zu den "Zeugen" im Beisein ihrer Klassenlehrerin und haben nochmals gebeten Stellung dazu zu nehmen. Zuerst behaupteten sie wieder, dass wir getaucht haben. Die Klassenlehrerin merkte aber, dass sie irgendwie nicht die Wahrheit sagten und löcherte dann solange, bis sie zu gaben wie es wirklich war. Ich würde an eurer Stelle schriftlich Widerspruch einlegen und die schriftlichen Stellungnahmen der Zeugen beifügen. Dein Sohn muss nicht seine Unschuld beweisen, sondern ihm muss seine Schuld bewiesen werden. In dubio pro reo - Im Zweifel für den Angeklagten. Da hier die Schuld nicht eindeutig bewiesen werden kann, muss der Verweis zurück genommen werden.

LG
Michaela

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Vielen Dank für eure Antworten. Mein Sohn pocht auch drauf das zu klären. Das gibt mir noch mehr das Gefühl das er unschuldig ist. Wenn ich was neues weiß schreib ich es euch. Danke#winke

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Viel Glück!!;-)