kann man mit einer 5+6 im Nebenfach versetzt werden?

Hallo,

habe mal eine Frage und hoffe mir kann Sie Jemand beantworten. Mein Sohn bekommt im Zeugnis eine 6 Im Nebefach, es wäre möglich, dass noch eine 5 (ebenfalls im Nebenfach) dazu kommt. Weiß Jemand, ob man das ausgleichen kann, oder gibt es da keine Möglichkeit zum Ausgleich (wie bei 3x5 im Nebenfach). Wir wohnen in Rheinland-Pfalz und er geht in die 10 Klasse aufs Gymnasium.

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http://landesrecht.rlp.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulO+RP+%C2%A7+66&psml=bsrlpprod.psml

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Guck' mal hier:
http://www.goethe-bensheim.de/images/files_site/informationen_versetzungsregeln%20klassen%205%20bis%209.pdf
Das scheint auch den Landesvorgaben zu entsprechen.
Die 5 liesse sich durch eine 2 oder zwei 3er ausgleichen, die 6 durch eine 1, zwei 2er oder drei 3er.
Allerdings würde ich diesbezüglich nochmal mit dem Klassenlehrer Rücksprache halten.

Und ganz, ganz wichtig: Führe mal ein ernsthaftes Gespräch mit Deinem Sohn, wie er sich seine schulische Zukunft so vorstellt. Für 'ne 6 muss zur Ahnungslosigkeit ja auch noch demonstratives Desinteresse stossen.

Grüsse
BiDi

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Eine 6 kann man ausgleichen? Nur im Nebenfach oder auch im Hauptfach?

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Gerade selbst gelesen , sorry #schwitz#sorry#hicks

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Hat Dein Sohn jetzt die BLF geschrieben?

Falls ja, dann muss er diese bestehen (Ausgleich wie oben beschrieben) UND das Klassenziel , in das die BLF Noten mit einfließen (Ausgleich ebenso möglich).

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Erstmal vielen lieben Dank für die Antworten. Den Link habe ich mir angeschaut, aber der Ausgleich der sechs mit drei dreien trifft bei uns nicht zu. Muss mit einer eins oder zwei zweien ausgeglichen werden, sagt zumindest seine Klassenlehrerin. Verstehe ich zwar auch nicht, daher weiss ich nicht, wie es mit dem Rest der Tabelle aussieht. Die sechs hat mein Sohn in Chemie, er hat leider seit der achten die Dauerfünf in diesem Fach, weil er es trotz Nachhilfe einfach nicht versteht und als wäre das nicht genug, auch noch einen schei.... Lehrer hat. Fast alle Jungs haben bei im eine fünf oder sechs. Die fünf ist noch nicht 100% sicher, da warten wir auf die den letzten Test und mündliche Note. Wollte nur mal für den schlimmsten Fall nachfragen.

Was ist ein BLW Test? Sorry für die Frage, habe ich aber noch nie gehört#hicks

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Grundsätzlich ist erstmal egal, was die Klassenlehrerin dazu sagt. Wenn die Gesetzeslage einen Ausgleich hergibt, dann greift der auch.
Ergänzend zum oben verlinkten §66 regelt §65 (5) wie die geforderten Einsen und Zweien ersetzt werden können: "Die Note „ungenügend" kann durch die Note „sehr gut" und die Note „mangelhaft" durch die Note mindestens „gut" in einem anderen Fach ausgeglichen werden. An die Stelle der Note „sehr gut" können zwei Noten „gut", und an die Stelle der Note „gut" zwei Noten „befriedigend" in anderen Fächern treten. Die Note „ungenügend" muss vor der Note „mangelhaft" ausgeglichen werden."
Danach wäre ein Ausgleich durch 3 3er nicht möglich. Es kann aber immer sein, dass die jeweilige Schulkonferenz festlegt, dass sie von dieser Regelung abweicht und mit mit 3 3ern ausgleichen lässt. Das gilt dann aber nur für diese Schule und verpflichtet andere nicht das ebenfalls zu tun.
Auch gibt es keine konkrete Festlegung seitens des Bildungsministerium, ob diese Regelung in der Praxis bedeutet, dass nur eine der notwendigen 2er ersetzt werden kann (also 2 3 3) oder ob das für beide gilt. Denn dann wären 4 3er nowendig, um eine 6 auszugleichen. Ich würde aber sagen, dass ein Ausgleich mit 3 3ern daraus nicht abzuleiten ist.
In Thüringen kann eine 6 nur ausglichen werden, wenn in keinem anderen Fach eine Note schlechter als 4 vergeben wurde. Die Tabelle führt den Fall (5 und 6 in Nebenfächern) nicht explizit auf. Andere, die ich dazu gefunden habe, auch nicht. Es wäre also möglich, dass dann auch in RLP ebenfalls kein Ausgleich möglich ist.

Grundsätzlich:
Lehrkräfte sind bei ihrer Notengebung an gewisse Vorgaben gebunden. Dazu gehört, dass Aufgaben nicht nach Nase bewertet werden dürfen. Wenn der Eindruck besteht, dass Jungs bei gleicher Leistung schlechter bewertet werden, dann sollte der Weg zu Schulleitung und notfalls Schulamt führen.
Auch in Chemie gibt es Anforderungbereiche. AB 1 ist die bloße Wiedergabe von Wissen. Ja, das heißt in Chemie z.B., dass man die Reaktionsgleichungen aus dem Hefter auswendig lernt - aber dann sollte eine 4 machbar sein. Egal wie bescheiden die Lehrkraft ist. Dann rettet man sich eben durch Fleiß solange durch die Schulzeit, bis man dem unliebsamen Fach Lebewohl sagen kann...

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Hi,
ich war letzthin auf einer Schulrechtveranstaltung, da meinte der Dozent, dass ein erstaunlich hoher Anteil der Nichtversetzungen (und knappen Versetzungen) nicht rechtens sind. Klassenlehrer haben nicht unbedingt eine Ahnung von der Versetzungsordnung - dazu muss es ohnehin eine Konferenz geben und die SL muss das prüfen, aber auch da scheint es Unklarheiten zu geben.
Von daher, muss das, was die KL deines Sohnes sagt, nicht unbedingt stimmen...

vlg tina

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Meinte BLF #sorry

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Besondere Leistungsfeststellung - eine Prüfung, um am Gymnasium den Realschulabschluss zu erlangen. Ist, zumindest in Thüringen, Pflicht.

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nein, das gibt es bei uns nicht. Er hat nur eine Abschlussarbeit im Fach Mathematik geschrieben, das ist aber wohl etwas anderes.

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Hallo,

klar kann man mit einer 6 im Nebenfach sitzen bleiben. Ging mir in der 7. Klasse in Geographie so. Mit Ach und Krach habe ich dann doch noch eine 5 bekommen. Obwohl alle anderen Noten in Ordnung waren, wäre ich mit der 6 nicht versetzt worden.

Was mir sich nicht erschließt, warum du deinen Sohn bei den Leistungen am Gymnasium lässt. Hier in Thüringen gibt es den Vorteil, dass man nach der 10. eine Prüfung zum Erlangen der mittleren Reife schreibt. Somit hat man wenigstens schon mal einen Abschluss falls man durchs Abi rasselt. Da das bei euch nicht der Fall ist, würde ich zusehen, dass er einen Realschulabschluss macht. In der 10. Klasse bei den Noten würde ich schwarz fürs Abitur sehen. Wäre es mein Sohn, würde er die 10. auf einer Realschule wiederholen und den Schulabschluss dort machen und anschließend würde ich weitersehen.

LG

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Sehe ich genauso. 10. Klasse am Gymnasium ist doch schon Oberstufe, dieser Jahrgang ist doch die Einführungsphase, wo u.a. auch geschaut wird, ob man geeignet ist. Mit den Noten (auch wenn ausgleichbar) sollten nicht nur die Eltern sondern auch die Schule empfehlen, NICHT das Abitur zu machen.

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Den Abschluss haben Schüler*innen in anderen Bundesländern einfach so, wenn sie in die 11. Klasse versetzt werden. Ganz ohne dafür überhaupt eine Prüfung schreiben zu müssen... Der einzige wirkliche Vorteil an dieser Regelung ist, dass man schon mal in einer Prüfungssituation war, bevor es dann in der 12. oder 13. Klasse an die Abiklausuren geht...

Ein Kind auf dem Gymnasium zu lassen, auch wenn es in einem oder zwei Fächern schlicht nur Bahnhof versteht, halte ich dann für legitim, wenn es in allen anderen Fächern und insbesondere Mathe und Deutsch läuft. Nur dann sind ja die Noten vorhanden, um überhaupt von einem Ausgleich Gebrauch machen zu können. In der Oberstufe kann man solche Fächer, die einem überhaupt nicht liegen, nämlich in den aller meisten Fällen abwählen. Ich hab ein super Abi hingelegt, aber reden wir nicht über die Jahre, in denen ich Physik halt machen musste und mich da immer auf meine 4 retten konnte...

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Schlußendlich wird die Zeugniskonferenz darüber entscheiden und da gibt es doch Spielräume, z.B. Kinder aus pädagogischen Gründen "mitzunehmen" auch bei ungenügenden Leistungen.

Ich wurde mal mit einer 6 in Englisch versetzt.#schein von Klasse 8 in 9.